rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

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corneta
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von corneta »

punisher2008 hat geschrieben:Nein, ich möchte ehrlich gesagt vorerst in Spanien, dann wieder in China leben wenn möglich.
Das geht doch ganz unabhängig davon, was deine Ex/Frau so macht, oder nicht?
punisher2008 hat geschrieben:was wird aus dem Kind
Das hast du schon mehrfach selbst beantwortet :wink:
Er ist fast volljährig, da wird er wohl selbst entscheiden was er macht. Er hört sowieso nicht mehr auf mich oder seine Mutter.
Sich also deswegen zu zerfetzen, macht wenig Sinn.
punisher2008 hat geschrieben:Was wird aus der Wohnung in China
Wem gehört sie denn offiziell? Wenn sie dir gehört, dann brauchst du niemanden fragen und mach damit, was du willst. Wenn nicht, dann besteht tatsächlich der Bedarf, etwas zu regeln.
punisher2008 hat geschrieben:was wird aus den ihr geliehenen 15000 Euro die sie hinter meinem Rücken einfach in China angelegt hat?
Die Frage ist nicht ganz so einfach. Erstmal müsste man wissen, ob ihr nach deutschem oder nach chinesischem Recht geschieden wurdet? Hat sie in Deutschland gearbeitet, oder sich nur um die Erziehung eures Sohnen gekümmert? Hat sie irgendeine Art von Altersversorgung? Wenn du die die vorletzte Frage mit "ja" und die letzte mit "nein" beantwortest, dann stelle ich als neutrale Beobachterin fest, dass es fair wäre, ihr das Geld zu lassen. Bei einer Trennung nach deutschen Recht und ohne Ehevertrag würde ihr sicher noch mehr zustehen. Da du noch nicht mal weißt, ob ihr geschieden seid, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass deutsches Recht im Spiel war.
punisher2008 hat geschrieben:Erst mal erhoffe ich mir dass mein Status von "geschieden" in "ledig" geändert wird.
Auch wenn ich dir vielleicht zu nahe trete :wink: , das klingt für mich nach verletzter Eitelkeit, die ich zwar nachvollziehen kann, die es aber nicht erfordert, mit allen Mitteln deiner Exfrau eins auszuwischen.

Um mal zusammenzufassen:
Den einzigen realistischen Klärungsbedarf sehe ich bei der Wohnung, wenn sie nicht offiziell dir gehört. Ansonsten kann ich nicht erkennen, was eine "Erpressung" für gravierende Fortschritte bringen soll, außer dass du dich kurzfristig besser fühlst.

corneta, die dich gut verstehen kann, die aber trotzdem versucht, dir mal einen anderen Blickwinkel näher zu bringen :wink:
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punisher2008
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

corneta hat geschrieben:
punisher2008 hat geschrieben:Was wird aus der Wohnung in China
Wem gehört sie denn offiziell? Wenn sie dir gehört, dann brauchst du niemanden fragen und mach damit, was du willst. Wenn nicht, dann besteht tatsächlich der Bedarf, etwas zu regeln.
Erst mal danke für die vielen Antworten!
Also die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Teilen, daher kann keiner von uns sie eigenmächtig verkaufen, komischerweise aber vermieten. Bezahlt habe ich sie, aber das wird rechtlich leider nicht berücksichtigt. Die Ex wäre dafür zu verkaufen und dann das Geld zu teilen, ich dagegen würde sie lieber noch eine Weile behalten, auch weil sie das einzige Wohneigentum ist das ich besitze.
Die Frage ist nicht ganz so einfach. Erstmal müsste man wissen, ob ihr nach deutschem oder nach chinesischem Recht geschieden wurdet? Hat sie in Deutschland gearbeitet, oder sich nur um die Erziehung eures Sohnen gekümmert? Hat sie irgendeine Art von Altersversorgung? Wenn du die die vorletzte Frage mit "ja" und die letzte mit "nein" beantwortest, dann stelle ich als neutrale Beobachterin fest, dass es fair wäre, ihr das Geld zu lassen. Bei einer Trennung nach deutschen Recht und ohne Ehevertrag würde ihr sicher noch mehr zustehen. Da du noch nicht mal weißt, ob ihr geschieden seid, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass deutsches Recht im Spiel war.
Wenn die Scheidung rechtskräftig ist dann wohl eher nach deutschem Recht, obwohl ich noch keine Unterlagen dazu selbst bekommen habe. Auch die Anwältin scheint ratlos zu sein. Wenn wir aber nach deutschem Recht geschieden sind bin ich mir ziemlich sicher dass die Ex das auch an die chinesischen Behörden weitergeleitet hat.
Ja, sie hat gearbeitet, keine Ahnung wie es mit Altersversorgung aussieht. Was das Geld angeht, es war ein Geschenk an mich persönlich von meiner mit 102 Jahren verstorbenen Großtante. Sie war ziemlich unglücklich darüber dass ich der Ex die Hälfte überlassen hatte. Ursprünglich wollten wir das "Erbe" ja nur gemeinsam "verwalten", für die Familie, es war keine Rede davon dass sie es für sich selbst in China anlegt. Übrigens, eine Altersversorgung habe auch ich keine. Daher bin ich nicht wirklich einverstanden ihr das alles zu überlassen.
Auch wenn ich dir vielleicht zu nahe trete , das klingt für mich nach verletzter Eitelkeit, die ich zwar nachvollziehen kann, die es aber nicht erfordert, mit allen Mitteln deiner Exfrau eins auszuwischen.
Jain! "Eitelkeit" ist auf meiner Seite sicher keine. "Eins auswischen" dagegen würde ich ihr sicher schon. Hat sie mit mir ja seit Jahren auch nicht anders gemacht, vom Verschweigen dass sie schon längst vor mir Mutter war, mehrmalige Entführung unseres Sohns, Verhindern mit ihm Kontakt aufzunehmen, extrem rufschädigende Verleumdungen ihren Angehörigen gegenüber (durch diese Lügen bin ich bei ihrer ganzen Verwandtschaft unten durch) etc. etc.
Also ja, ein bisschen denke ich schon dass ich jetzt mal den Spiess umdrehen könnte und ihr ähnliche Schwierigkeiten zu machen wie sie sie mir seit vielen Jahren macht, von meinen Eltern ganz zu schweigen.
Ansonsten kann ich nicht erkennen, was eine "Erpressung" für gravierende Fortschritte bringen soll, außer dass du dich kurzfristig besser fühlst.
"Erpressung" wäre eine Art Straftat oder? Was ich vorhabe ist nur sie einsehen zu lassen dass sie sich durch Urkundenfälschung und Betrug ein Aufenthaltsrecht in D verschafft hat. Sie kann mit mir verhandeln bis beide Parteien zu einer Einigung kommen oder eben sich vor den Behörden verantworten müssen. Ist wirklich nicht meine Entscheidung. Ich war ja immer für eine friedliche Lösung bereit, sie eben leider nicht.
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corneta
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von corneta »

punisher2008 hat geschrieben:Wenn die Scheidung rechtskräftig ist dann wohl eher nach deutschem Recht, obwohl ich noch keine Unterlagen dazu selbst bekommen habe. Auch die Anwältin scheint ratlos zu sein.
Wann und in welchem Land sind denn die Scheidungspapiere eingereicht worden? Die Frage muss die Anwältin doch beantworten können. Falls das Deutschland war, kann man auf dem zuständigen Gericht nachfragen. An diesem Punkt würde ich zuerst ansetzen, ganz unabhängig davon, was deine Exfrau meint oder tut. Wenn dann klar ist, nach welchem Recht geschieden wurde, kann man weitersehen. Wenn deutsches Recht im Spiel ist, dann gehört ihr die Hälfte des Zugewinns während der Ehe (ich gehe mal davon aus, ihr habt keinen Ehevertrag :?: ). Was die Hälfte eures gemeinsamen Besitzes ist, weißt du am besten.
punisher2008 hat geschrieben:Die Ex wäre dafür zu verkaufen und dann das Geld zu teilen, ich dagegen würde sie lieber noch eine Weile behalten, auch weil sie das einzige Wohneigentum ist das ich besitze.
Das ist nicht die schlechteste Lösung. Bei deiner bisherigen Erfahrung würde ich den Verkauf aber überwachen, damit du auch wirklich die Hälfte bekommst :wink: . Danach kann jeder seine eigenen Wege gehen.
punisher2008 hat geschrieben:...extrem rufschädigende Verleumdungen ihren Angehörigen gegenüber (durch diese Lügen bin ich bei ihrer ganzen Verwandtschaft unten durch) etc. etc.
Ich will dir ja den Optimismus nicht nehmen, aber der Zug ist abgefahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Meinung der Familie nochmal ändert, wenn sie jetzt, unter Druck stehend, nur noch in den besten Tönen von dir spricht. Das wird sie eh nicht tun. Also abhaken und nach vorne sehen.

Ich halte es für das Beste, wenn du deine Zukunft nicht davon abhängig machst, was deine Exfrau tut oder nicht tut. Eure räumlich Trennung dürfte doch groß genug sein, dass das hinzubekommen ist. Wenn es nötig ist, den Druck etwas zu erhöhen, um offene Fragen bezüglich der Finanzen zu klären, okay, aber von "Spieß umdrehen und zusätzlichen Schwierigkeiten" würde ich abraten, weil das nur dafür sorgt, dass du dich noch weiter ins Loch gräbt, anstatt dich ernsthaft (geistig) abzunabeln und nach vorn zu sehen. "Loslassen" heißt da das Stichwort :wink: .

corneta, die dir die Kraft wünscht, dass zu schaffen.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Ron »

punisher2008 hat geschrieben:Also die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Teilen, daher kann keiner von uns sie eigenmächtig verkaufen, komischerweise aber vermieten. Bezahlt habe ich sie, aber das wird rechtlich leider nicht berücksichtigt. Die Ex wäre dafür zu verkaufen und dann das Geld zu teilen, ich dagegen würde sie lieber noch eine Weile behalten, auch weil sie das einzige Wohneigentum ist das ich besitze.
Ich würde versuchen Sie jetzt zu verkaufen mit der Bedingung dass Du dann die Scheidungs-Papiere
bekommst und Du würdest Sie auch nicht anschwärzen wegen Ihrer Falschangaben.
Geld und der Rauswurf auf D. ziehen bei Ihr.
Alles andere Verbrennnt nur viel Geld, Nerven und Zeit für nix.

Wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven

Ron
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

corneta hat geschrieben: Wann und in welchem Land sind denn die Scheidungspapiere eingereicht worden? Die Frage muss die Anwältin doch beantworten können. Falls das Deutschland war, kann man auf dem zuständigen Gericht nachfragen. An diesem Punkt würde ich zuerst ansetzen, ganz unabhängig davon, was deine Exfrau meint oder tut. Wenn dann klar ist, nach welchem Recht geschieden wurde, kann man weitersehen. Wenn deutsches Recht im Spiel ist, dann gehört ihr die Hälfte des Zugewinns während der Ehe (ich gehe mal davon aus, ihr habt keinen Ehevertrag :?: ). Was die Hälfte eures gemeinsamen Besitzes ist, weißt du am besten.
Eingereicht hat sie in D. Daraufhin wurde die Anwältin eingeschaltet um Einspruch zu erheben (aus oben genannten Gründen). Diese hat aber seit längerer Zeit nichts mehr hören lassen. Auch ich habe nicht mehr nachgefragt da ich mich bewußt von der Ex distanzieren will und mich auch von ihren Aktionen nicht länger beeinflussen lassen wollte.
Ich will dir ja den Optimismus nicht nehmen, aber der Zug ist abgefahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Meinung der Familie nochmal ändert, wenn sie jetzt, unter Druck stehend, nur noch in den besten Tönen von dir spricht. Das wird sie eh nicht tun. Also abhaken und nach vorne sehen.
Mir geht es nicht wirklich darum wie ihre Familie denkt. Aber wenn man auch Verleumdung einklagen kann werde ich keine Möglichkeit auslassen um mich zu wehren. Ob es allerdings was bringt wird dann wenn es soweit ist die Anwältin entscheiden.
Ich würde versuchen Sie jetzt zu verkaufen mit der Bedingung dass Du dann die Scheidungs-Papiere
bekommst und Du würdest Sie auch nicht anschwärzen wegen Ihrer Falschangaben.
Im Moment bin ich entschlossen zu versuchen im Fall eines Verkaufs den gesamten Betrag einzustecken. Finanzielle Vorteile hat die Ex durch mich schließlich mehr als genug bekommen.
Wenn deine (Ex) Frau hier in Deutschland die Scheidung eingereicht hat, mußt du doch Post vom Gericht bekommen haben.
Schließlich muß ein Versorgungsausgleich gemacht werden und da ihr ein gemeinsames Kind habt, muß auch über evtl. Unterhaltszahlungen entschieden werden, bzw. das Sorgerecht.
Das lief letztes Jahr eben alles über unsere Anwälte. Ich selbst habe mich da bewusst nicht drum gekümmert. Wenn sie die Scheidung will soll sie es auch allein erledigen, ich werde dabei nicht helfen und mich nicht damit belasten. In China ist die Sache wohl noch nicht gültig, ich habe im letzten Jahr beim PSB weiterhin mit dem roten Ehezeugnis ohne Probleme ein neues Visum bekommen.
Oder habe ich was falsch verstanden, dann tut es mir leid.
Kein Problem. Die Sache ist sowieso zu kompliziert als dass andere sie verstehen könnten. Ich könnte 10 Seiten schreiben und es wäre immer noch alles unklar. Daher wollte ich mich ja nur auf das wesentliche beschränken: nämlich kann sie grundsätzlich wegen Urkundenfälschung rechtlich Probleme bekommen. Alles andere ist eigentlich nur Nebensache.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von aquadraht »

Wenn ich das richtig sehe, stammen die Manipulationen, die der Frau die Eheschliessung in China ermöglichten, aus dem Jahre 1994 oder 1995. Sie wurden nicht in Deutschland, sondern in China begangen, und betrafen chinesisches, nicht deutsches Familienrecht. Insofern ist mehr als zweifelhaft, ob nach deutschem Straf- und Zivilrecht überhaupt eine justiziable Urkundenfälschung vorliegt bzw. vorgelegen hat.

Davon abgesehen beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Urkundenfälschung drei Jahre, für Rechtsfolgen fünf Jahre, soweit ich informiert bin.

Für den Aufenthaltsanspruch in Deutschland wirkte die Manipulation nur mittelbar, insoweit die Frau nicht hätte heiraten und damit auch nicht nach Deutschland hätte einreisen können. Denn das Alter von 18 oder 19 Jahren bei Eheschliessung ist kein Grund für eine Aufenthaltsversagung nach deutschem Recht. Insofern sehe ich nicht, dass die falsche Angabe ein Verstoss gegen deutsches Aufenthaltsrecht wäre. Selbst wenn, halte ich eine Ausweisung nach fast zwei Jahrzehnten nicht nur für unmenschlich, sondern auch für rechtlich nicht durchsetzbar.

Nehmen wir an, jemand heiratet eine Saudi-Arabierin, und die hat, um heiraten zu können, die Einwilligung ihres Vaters in die Ehe gefälscht, dann hat das nur dann eine Auswirkung auf die Ehe, wenn diese nach saudiarabischem Recht in Saudiarabien annulliert wird. Und es ist noch fraglich (da bin ich nicht sicher), ob eine solche Annullierung dann auf die deutsche Legalisierung der Ehe durchgreift. In Deutschland kann man keine Ehe annullieren lassen, weil bei einer Volljährigen der Vater nicht zugestimmt hat, genausowenig, weil die Verlobte erst 18 Jahre alt war.

Wenn überhaupt, müsste die Ehe in China annulliert werden. Die Aussichten dafür kann ich schlecht einschätzen, ich sag mal, der oder die mit den besseren Guanxi gewinnt, unabhängig von der Rechtslage.

Mein Rat: Spar Dir die Schmutzwerferei, versuche, die ausstehenden Streitfragen möglichst einvernehmlich zu regeln, das dürfte für beide Seiten das Lohnendste sein.

a^2
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Suedchina »

du hast gut reden aquadraht

Er muss es sogar anzeigen . Nach der Scheidung in D wird festgelegt wieviel er ihre Rente aufbessern darf und das ab dem 60. Lebensjahr.
Wenn er es nicht anzeigt zahlt er 4 Jahre zu früh und evtl. zu lange.
Sie kann nur auf den Ausgleich verzichten wenn Sie genug Geld später selber hat. Heute einen Vertrag darüber auszuhandeln würde als Sittenwidrig gelten und das Papier nicht wert sein auf dem es geschrieben steht.
Ich kann mir kaum vorstellen das .... der lieben Frau Puscher mehr Geld zu kommen lassen will als Nötig.

Als Schweizer hast Du es ja gut kannst mit dem Schwarzgeld andere oder dem ersparten von Diktatoren aus aller Welt spielen.

Falls sie in D bleiben sollte und Du nicht zahlen willst für Zeiten wo sie noch keinen Anspruch hat bleibt Dir nur der nette Anschiss.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von VielUnterwegs »

Sorry punisher, aber du bist einfach nur armselig ohne Ende:
1. Streit mit der eigenen Verwandtschaft
2. Streit mit der Verwandtschaft der noch-Ehefrau (du hoffst Ex)
3. Hast es mit deinem eigenen Anwalt nicht im Griff
4. Mit einer Person mit der du offensichtlich Krieg fuehrst weiter gemeinsam eine Wohnung behalten zu wollen
5. Willst deine Frau aus Deutschland ausweisen lassen waehrend du dir mit der Heiratsurkunde einer deiner Ansicht nach geschiedenen Ehe in China Visa besorgst
6. Dein Sohn ist fast erwachsen, du schiebst das er keine Zeit mit dir verbringt aber immer noch auf deine Frau

Und weil du einfach gar nichts auf der Reihe hast soll deine Frau jetzt nach 20 Jahren ausgewiesen werden. Wenn deine Frau aufenthaltsrechtlich ihre Hausaufgaben gemacht hat geht da gar nichts mehr - ZU RECHT - und so wie du schreibst hat sie das ja getan. Tu doch einfach mal das richtige und schreib ihre Familie ab, was interessieren die dich eigentlich noch, hol einen gescheiten Anwalt der die Scheidung voll durchzieht und verkauf die Wohnung und mach sie zu Geld. Die Nummer mit der angeblich gefaelschten Geburtsurkunde und dem angeblich verschwiegenen Kind in China wird dir nichts bringen. Wie willst du das ueberhaupt in Deutschland beim Amtsgericht Unterfeldwangen von Spanien aus beweisen? Vergiss es! Drohst du deiner Frau damit passiert allerhoechstens, dass die Gute ein paar Schutzklagen abfeuert (Verleumdung, Erpressung...) und du sitzt noch viel tiefer im Schlamassel.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

aquadraht hat geschrieben:Wenn ich das richtig sehe, stammen die Manipulationen, die der Frau die Eheschliessung in China ermöglichten, aus dem Jahre 1994 oder 1995. Sie wurden nicht in Deutschland, sondern in China begangen, und betrafen chinesisches, nicht deutsches Familienrecht. Insofern ist mehr als zweifelhaft, ob nach deutschem Straf- und Zivilrecht überhaupt eine justiziable Urkundenfälschung vorliegt bzw. vorgelegen hat.
Ja, sie wurden in China begangen UM nach D zu kommen. Und du vergisst dass nicht nur die Geburtsurkunde sondern auch das Schulzeugnis gefälscht wurde. Ohne das hätte sie in D gar keine kostenlosen Kurse bekommen. Dass Betrug so schnell verjährt wußte ich nicht. Und wenn deine Info von der Schweiz stammen muß das in D nicht unbedingt so sein.
Er muss es sogar anzeigen . Nach der Scheidung in D wird festgelegt wieviel er ihre Rente aufbessern darf und das ab dem 60. Lebensjahr.
Wenn er es nicht anzeigt zahlt er 4 Jahre zu früh und evtl. zu lange.
Sie kann nur auf den Ausgleich verzichten wenn Sie genug Geld später selber hat. Heute einen Vertrag darüber auszuhandeln würde als Sittenwidrig gelten und das Papier nicht wert sein auf dem es geschrieben steht.
Und wenn ich es NICHT anzeige mache ich mich da nicht mit schuldig? Wenn ich von einem Betrug erfahre hätte ich nicht sogar die Pflicht es zu melden?
Sorry punisher, aber du bist einfach nur armselig ohne Ende:
Deine persönlichen Angriffe kannst du dir in Zukunft sparen! Ohne die genauen Hintergründe zu kennen kannst du dir absolut keine Urteile über mich oder meine Ehe leisten.
Tu doch einfach mal das richtige und schreib ihre Familie ab, was interessieren die dich eigentlich noch, hol einen gescheiten Anwalt der die Scheidung voll durchzieht und verkauf die Wohnung und mach sie zu Geld. Die Nummer mit der angeblich gefaelschten Geburtsurkunde und dem angeblich verschwiegenen Kind in China wird dir nichts bringen. Wie willst du das ueberhaupt in Deutschland beim Amtsgericht Unterfeldwangen von Spanien aus beweisen?
Die Familie ist schon abgeschrieben. Und wie gesagt möchte ich die Wohnung noch eine Weile behalten. Die Ex wohnt da schon lange nicht mehr. Und beweisen will ich es nicht von Spanien aus sondern wenn ich wieder in China bin.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

qpr hat geschrieben:Wenn deine Frau letztes Jahr die Scheidung eingereicht hat, müßt ihr ja erst noch das Trennungsjahr über die Bühne bringen, bevor der Anwalt überhaupt etwas unternehmen kann.

Dann wird noch alles auf dich zukommen. :wink:
Getrennt sind wir schon seit vielen Jahren, waren sowieso nur noch auf dem Papier verheiratet. Nur die Sache mit der Wohnung wurde so gut wie nie besprochen.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von edmund27 »

Suedchina hat geschrieben:du hast gut reden aquadraht

Er muss es sogar anzeigen . Nach der Scheidung in D wird festgelegt wieviel er ihre Rente aufbessern darf und das ab dem 60. Lebensjahr.
Wenn er es nicht anzeigt zahlt er 4 Jahre zu früh und evtl. zu lange.
Sie kann nur auf den Ausgleich verzichten wenn Sie genug Geld später selber hat. Heute einen Vertrag darüber auszuhandeln würde als Sittenwidrig gelten und das Papier nicht wert sein auf dem es geschrieben steht.
Ich kann mir kaum vorstellen das .... der lieben Frau Puscher mehr Geld zu kommen lassen will als Nötig.

Als Schweizer hast Du es ja gut kannst mit dem Schwarzgeld andere oder dem ersparten von Diktatoren aus aller Welt spielen.

Falls sie in D bleiben sollte und Du nicht zahlen willst für Zeiten wo sie noch keinen Anspruch hat bleibt Dir nur der nette Anschiss.
Also schon wieder so ein Unsinn von Dir. Ich habe schon eine Scheidung hinter mir. Der Versorgungsausgleich muss gemacht werden und einen Verzicht gibt es nicht. Man kann nur die Auforderung des Gerichts ignorrieren und dann läuft die Frist irgendwann ab. Beim Versorgungsausgleich werden, die Ansprüche aus der Rente gegeneinander aufgrechnet. Ich gebe dir mal nen Tipp, ganz genau kann man das bei der deutschen Rentenversicherung erfahren. Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich hier raushalten. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von edmund27 »

Was nicht verstehe, wenn die Frau nach den Schilderungen Ihre Aufenthaltsnehmigung durch Betrug bekommen haben soll und er hatte davon Kenntniss, dann ist er doch eigentlich Mitwisser.
Das ist doch eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Eigentlich ist die Sache doch einfach. Die Ehe war schon lange kaputt. Ich frage mich warum er nicht schon früher einfach die Scheidung eingereicht. Wozu so lange warten. In der Einfachheit liegt doch der Erfolg. Mit der Frau reden. Anwalt nehmen, Scheidung einrreichen, Trennungsjahr bestätigen und schon geht alles seinen Gang.
Das was er jetzt macht, ist doch nur ein lukratives Geschäft für Anwälte. 8)
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Tauril »

Verlust der Staatsangehörigkeit

Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren:

Rücknahme einer durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Einbürgerung.

siehe http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebensl ... 169502!0#E
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

edmund27 hat geschrieben:Was nicht verstehe, wenn die Frau nach den Schilderungen Ihre Aufenthaltsnehmigung durch Betrug bekommen haben soll und er hatte davon Kenntniss, dann ist er doch eigentlich Mitwisser.
Mal langsam! Ich habe mit keinem Wort erwähnt WANN ich von der Sache erfahren habe.
Eigentlich ist die Sache doch einfach. Die Ehe war schon lange kaputt. Ich frage mich warum er nicht schon früher einfach die Scheidung eingereicht. Wozu so lange warten.
Ich hatte ja schon geschrieben dass die Einzelheiten und Hintergründe nichts zur Sache tun. Warum wir uns nicht schon viel früher scheiden liessen, warum überhaupt, warum geheiratet bla bla bla.... ist alles irrelevant. Ich sagte ja extra dass die Sache ziemlich kompliziert ist, auch war/ist FLG im Spiel, aber das alles tut nichts zur Sache.
Es ging mir nur darum inwieweit Urkundenfälschung in D widerrechtlich ist. Die Tat selbst mag zwar verjährt sein, aber die Ex benutzt ja weiterhin das falsche Zeugnis, erhält dadurch Leistungen, kostenlose Ausbildungen, täuscht Arbeitgeber etc. Daher denke ich schon dass die Tat juristisch relevant ist.
Nochmal: bitte keine Kommentare zur Ehe selbst! Was vorgefallen ist geht nur meine Familie an. Zur Diskussion sollte also wirklich nur der juristische Aspekt stehen.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Tauril hat geschrieben:Verlust der Staatsangehörigkeit

Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren:

Rücknahme einer durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Einbürgerung.
Wie oben schon geschrieben, die Ex hat KEINE D-Staatsbürgerschaft nur die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
In der Einfachheit liegt doch der Erfolg.
So einfach ist es eben nicht.
Mit der Frau reden.
Der war gut! :lol:
Das was er jetzt macht, ist doch nur ein lukratives Geschäft für Anwälte.
Eine Welt ohne Anwälte wäre auch mir lieber. Leider leben wir nicht in einer solchen.
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