Ganz einfach ich habe nichts zu verbergen. Wie gesagt es ist erst dann vorbei, wenn es rechtskräftig ist. Es hat mich halt ein wenig Vitamin B gekostet. Ist damit die Neugierde befriedigt. Die Details sind meine Privatsache und gehe hier im Forum nemeanden was an.tanzhou hat geschrieben:Und wie sieht der Vergleich aus? Deine Frau muss das A1 Sprachlevel vorweisen (bzw. ein Zertifikat), dafuer bekommt Sie dann die AE?edmund27 hat geschrieben:Und was meine Klage betrifft, die endet in einem Vergleich. Der Vergleichsvorschlag von mir wurde akzeptiert und muss noch rechtskräftig werden. Das sollte als vorab Information genügen.
Mal im Ernst, wieso machst Du ein Geheimnis daraus, wie sieht der Vergleich denn aus? Muss Sie Deutsch in D lernen und dementsprechend einen Leistungsnachweis beibringen? Das waere ja in der Tat ein recht gutes Ergebnis (wenn ich Deinen Fall noch richtig in Erinnerung habe) ...
Scheidung - wie stell ich es an?
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Wie ich geschrieben habe man muss nicht alles hier im Forum detailiert bekannt geben. Du Hast mich gefragt und ich habe höflich darauf geantwortet.Suedchina hat geschrieben:Es könnte sein das unser Edmund27 nicht darüber reden darf.
Vor Gericht ein Stillschweigen vereinbart?
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Danke für die nette Antworthenchan hat geschrieben:Glückwunsch @Edmund.edmund27 hat geschrieben:
Hast du eigentlich nicht mehr drauf, als deine Primitivität hier zur Schau zu stellen. Du entäuschst mich. Und die Alte wird groß geschrieben. Und was meine Klage betrifft, die endet in einem Vergleich. Der Vergleichsvorschlag von mir wurde akzeptiert und muss noch rechtskräftig werden. Das sollte als vorab Information genügen.
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Lieber Edmund auch du machst ab und an Rechtschreibfehler siehe oben Dein Beitrag!edmund27 hat geschrieben:Ganz einfach ich habe nichts zu verbergen. Wie gesagt es ist erst dann vorbei, wenn es rechtskräftig ist. Es hat mich halt ein wenig Vitamin B gekostet. Ist damit die Neugierde befriedigt. Die Details sind meine Privatsache und gehe hier im Forum nemeanden was an.tanzhou hat geschrieben:Und wie sieht der Vergleich aus? Deine Frau muss das A1 Sprachlevel vorweisen (bzw. ein Zertifikat), dafuer bekommt Sie dann die AE?edmund27 hat geschrieben:Und was meine Klage betrifft, die endet in einem Vergleich. Der Vergleichsvorschlag von mir wurde akzeptiert und muss noch rechtskräftig werden. Das sollte als vorab Information genügen.
Mal im Ernst, wieso machst Du ein Geheimnis daraus, wie sieht der Vergleich denn aus? Muss Sie Deutsch in D lernen und dementsprechend einen Leistungsnachweis beibringen? Das waere ja in der Tat ein recht gutes Ergebnis (wenn ich Deinen Fall noch richtig in Erinnerung habe) ...
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
nicht schlecht. Nach ueber 3 Jahren zeichnet sich da eine Loesung am Horizont ab... aber da der Erwerb des A1 bestimmt laenger gedauert haette hat sich das doch gelohnt
machst Du dann auch was gegen den Integrationskurs?
machst Du dann auch was gegen den Integrationskurs?
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Vergleich: Klagerücknahme gegen Kostenaufhebung.
Hab ich recht?
Hab ich recht?
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Deine Spekulation ist falsch. Man muss immer die persönlische Situation betrachten. In meiner Situation gab es keine andere Möglichkeit. Und ob es sich gelohnt hat ist nicht das Thema. Warum sollte ich was gegen den Integrationskurs machen? Meine Frau wird ohne A1 einreisen und hier in Hanau den A1 Kurs machen und dann noch einen Privatkurs bei einer befreundeten Deutschlehrerin. Meine Frau wollte schon immer richtig Deutsch lernen und wo kann man das besser als in Deutschland. Ausserdem kippt der A1 Kurs sowieso. Ein Gesetzentwurf ist schon im Bundestag.tigerprawn hat geschrieben:nicht schlecht. Nach ueber 3 Jahren zeichnet sich da eine Loesung am Horizont ab... aber da der Erwerb des A1 bestimmt laenger gedauert haette hat sich das doch gelohnt
machst Du dann auch was gegen den Integrationskurs?
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Leider falsch. Bei einem Vergleich gibt es immer ein rechtskräftiges Urteil.BeijingGuy hat geschrieben:Vergleich: Klagerücknahme gegen Kostenaufhebung.
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
@Edmund: Schoen, dass Du es nach mehreren Ansaetzen doch noch schaffst, meine Frage von der Vorseite zu beantworten. Mich interessieren Deine persoenlichen Dinge genausoviel wie irgendwo in Dongbei in einem Dorf ein Sack Reis umfaellt. Keine Sorge! Allerdings ist das Thema prinzipiell oeffentliches Interresse und interessiert mich und auch sicherlich andere. Und ja, ich bin auch Deiner Ansicht, dass das Erlernen der deutschen Sprache in D sicher viel besser und effizienter ist, gilt ja umgekehrt fuer chinesisch auch.edmund27 hat geschrieben:Deine Spekulation ist falsch. Man muss immer die persönlische Situation betrachten. In meiner Situation gab es keine andere Möglichkeit. Und ob es sich gelohnt hat ist nicht das Thema. Warum sollte ich was gegen den Integrationskurs machen? Meine Frau wird ohne A1 einreisen und hier in Hanau den A1 Kurs machen und dann noch einen Privatkurs bei einer befreundeten Deutschlehrerin. Meine Frau wollte schon immer richtig Deutsch lernen und wo kann man das besser als in Deutschland. Ausserdem kippt der A1 Kurs sowieso. Ein Gesetzentwurf ist schon im Bundestag.
Und wenn es irgendwann ein Gesetz gibt, dass das ermoeglicht (gegen Erbringung eines Leistungsnachweises meinetwegen oder wie auch immer), finde ich das gut und sehr viel angenehmer.
Aber das Thema hatten wir ja schon mehrfach durchgekaut, daher nur nochmal an dieser Stelle (etwas off-topic).
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Ich beantworte immer Fragen an mich. Und die Frage zu unserem A1 Test hatte mir Suedchina gestellt. Und damit ist die Sache für mich abgeschlossen.tanzhou hat geschrieben:@Edmund: Schoen, dass Du es nach mehreren Ansaetzen doch noch schaffst, meine Frage von der Vorseite zu beantworten. Mich interessieren Deine persoenlichen Dinge genausoviel wie irgendwo in Dongbei in einem Dorf ein Sack Reis umfaellt. Keine Sorge! Allerdings ist das Thema prinzipiell oeffentliches Interresse und interessiert mich und auch sicherlich andere. Und ja, ich bin auch Deiner Ansicht, dass das Erlernen der deutschen Sprache in D sicher viel besser und effizienter ist, gilt ja umgekehrt fuer chinesisch auch.edmund27 hat geschrieben:Deine Spekulation ist falsch. Man muss immer die persönlische Situation betrachten. In meiner Situation gab es keine andere Möglichkeit. Und ob es sich gelohnt hat ist nicht das Thema. Warum sollte ich was gegen den Integrationskurs machen? Meine Frau wird ohne A1 einreisen und hier in Hanau den A1 Kurs machen und dann noch einen Privatkurs bei einer befreundeten Deutschlehrerin. Meine Frau wollte schon immer richtig Deutsch lernen und wo kann man das besser als in Deutschland. Ausserdem kippt der A1 Kurs sowieso. Ein Gesetzentwurf ist schon im Bundestag.
Und wenn es irgendwann ein Gesetz gibt, dass das ermoeglicht (gegen Erbringung eines Leistungsnachweises meinetwegen oder wie auch immer), finde ich das gut und sehr viel angenehmer.
Aber das Thema hatten wir ja schon mehrfach durchgekaut, daher nur nochmal an dieser Stelle (etwas off-topic).
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Ja, wie denn, was denn? Macht sie hier den Integrationskurs B1 (der ist nicht A1) oder sparst Du dir die 600€?edmund27 hat geschrieben:Meine Frau wird ohne A1 einreisen und hier in Hanau den A1 Kurs machen und dann noch einen Privatkurs bei einer befreundeten Deutschlehrerin.tigerprawn hat geschrieben:machst Du dann auch was gegen den Integrationskurs?
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
edmund27 hat geschrieben:Ich beantworte immer Fragen an mich. Und die Frage zu unserem A1 Test hatte mir Suedchina gestellt. Und damit ist die Sache für mich abgeschlossen.
Gibt es in dieser Frage irgendein unverstaendliches Wort? Aber lass gut sein! Um Happies Floskel mal aufzugreifen "Eddie, Du bist der Hit!"Und wie sieht der Vergleich aus? Deine Frau muss das A1 Sprachlevel vorweisen (bzw. ein Zertifikat), dafuer bekommt Sie dann die AE?
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
@tigerprawn: Ich glaube nicht daran, wenn ich den Mist schon lese "mit Vitamin B" etc .. alles unscharfe Aussagen. Wenn es ein erfolgreicher Vergleich gewesen waere, dann verstehe ich es nicht, wieso Edmund nicht mehr darueber erzaehlt. Ist doch eine gute Nachricht, die einige von uns hier zukuenftig betreffen koennte. Einmal nachhaken reicht ...
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
zur Eingangsfrage zurückkommend, fand ich hier einen ganz interessanten Guide
http://familylaw.com.cn/cases/
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- BeijingGuy
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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
edmund27 hat geschrieben:Leider falsch. Bei einem Vergleich gibt es immer ein rechtskräftiges Urteil.BeijingGuy hat geschrieben:Vergleich: Klagerücknahme gegen Kostenaufhebung.
Hab ich recht?
Ich hoffe wirklich inständig, dass dein Anwalt nicht diesen Unsinn von sich gegeben hat.. aua, sowas tut selbst einem Nichtjuristen mit Minimalstkenntnissen wie mir weh.
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