Felsbrocken im Weg (Heirat)

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
báitù
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von báitù »

Stephan1975 hat geschrieben:Möchte hier mal entgegnen, dass die Natur des Chinesen es eigentlich nicht zulässt, sich auf die faule Haut zu legen und dann mal Sozialhilfe zu beziehen. ...Wie gesagt, ich kenne keinen faulen Chinesen, somit habe ich keine Befürchtung, dass sie nur zum "schmarotzen" nach Deutschland kommt.
Ich kenne genau diesen Fall: Eine Chinesin, mit zwei Kindern von zwei chinesischen Vätern, inzwischen mehr oder weniger liiert mit dem Dritten (Deutschen), lebt seit Jahren von Hartz IV und vö... sich ein bißchen was dazu (ist im Ort allgemein bekannt). Sie ist eine ehemalige Asylbewerberin, die nicht abgeschoben werden kann, weil es die chinesischen Behörden ablehen, ihr einen Reisepass zu geben. Frei nach dem Motto, Sozialschmarotzer können wir in der PRC nicht gebrauchen. Wenn du willst, Stephan, kann ich dir den Kontakt vermitteln... :wink:
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Lotti
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Lotti »

Wenn du genug verdienst, um den Lebensunterhalt deiner Frau zu decken, bekommt sie natürlich auch nichts. :wink:
Rimut kann momentan aber nicht grad behaupten, mit seinem Einkommen eine Familie ernähren zu können.
Somit wird der Restbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.
Ich kenne den Bedarf für 2 Personen nicht, aber es dürfte mehr als 1000€ sein. (Mit Miete ect.)
Das kann Rimut ja mal selber ausrechnen, wenn er die Regelsätze in seiner Region betrachtet.

Die Frage ist ja nur, welche Stelle dann zuständig ist. (Hartz IV, Sozialhilfe, oder reicht Wohngeld...)
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Lotti »

Farron hat geschrieben: Hallo Rimut,

wenn du mit deiner Freundin verheiratet bist, hätte sie Anspruch auf ALGII + einen Mietzuschuss. Wie weit das mit deinem Gehalt verrechnet wird, kann ich momentan nicht sagen.

Ich kann dir nur empfehlen, dir bei einem Diakonie-Werk Hilfe zu holen. Die bieten kostenlose soziale Beratungen an, auch per Telefon.
Grad erst gesehen. ^^
Ich kann Farrons Rat nur unterstützen.
Bei der Diakonie, oder ähnlichen Einrichtungen bekommst du unabhängige Beratung.
Die Leute haben in der Regel auch Erfahrung in diesem Bereich, bzw. können dir sagen, wo du kostenlose, fachliche Beratung bekommen kannst.
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Stephan1975
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Stephan1975 »

báitù hat geschrieben:
Stephan1975 hat geschrieben:Möchte hier mal entgegnen, dass die Natur des Chinesen es eigentlich nicht zulässt, sich auf die faule Haut zu legen und dann mal Sozialhilfe zu beziehen. ...Wie gesagt, ich kenne keinen faulen Chinesen, somit habe ich keine Befürchtung, dass sie nur zum "schmarotzen" nach Deutschland kommt.
Ich kenne genau diesen Fall: Eine Chinesin, mit zwei Kindern von zwei chinesischen Vätern, inzwischen mehr oder weniger liiert mit dem Dritten (Deutschen), lebt seit Jahren von Hartz IV und vö... sich ein bißchen was dazu (ist im Ort allgemein bekannt). Sie ist eine ehemalige Asylbewerberin, die nicht abgeschoben werden kann, weil es die chinesischen Behörden ablehen, ihr einen Reisepass zu geben. Frei nach dem Motto, Sozialschmarotzer können wir in der PRC nicht gebrauchen. Wenn du willst, Stephan, kann ich dir den Kontakt vermitteln... :wink:
Baitu,

dass es keine Ausnahmen gibt, habe ich niemals behauptet. Trotzdem ist die Aussage , dass Asiaten in Deutschland leistungsorientierter sind empirisch beweisen - siehe z.B. Pisa-Studie zum Thema asiatisch stämmige Schüler (diese haben proportional bessere Noten als türkisch stämmige - und sogar als deutsche Schüler).
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Luntan »

Stephan1975 hat geschrieben:dass es keine Ausnahmen gibt, habe ich niemals behauptet. Trotzdem ist die Aussage , dass Asiaten in Deutschland leistungsorientierter sind empirisch beweisen - siehe z.B. Pisa-Studie zum Thema asiatisch stämmige Schüler (diese haben proportional bessere Noten als türkisch stämmige - und sogar als deutsche Schüler).
Interessant übrigens die Definition von Asiate: Kasachstan ist doch auch in Asien... 8) Wenn man die dort mitzählt sieht es auch wieder anders aus. Aber eben, die kommen rein und niemand fragt nach dem Deutschtest, auch nicht nach 20 Jahren.

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen: Ausländische Mitbürger ohne deutschen Pass sind im Schnitt mehr als doppelt so oft von Hartz IV betroffen wie Deutsche. Iraker, Afghanen und Pakistaner führen die Liste der Hartz4-Empfänger an.
http://zoelibat.blogspot.com/2012/01/ha ... ender.html

Iraker, Afghanen und Pakistaner sind auch Asiaten.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Rimut »

Lotti hat geschrieben:Bei Zuzug zu einem nicht deutschen Lebenspartner kommt man um die Sicherung des Lebensunterhalts nicht rum.
Ehegatten deutscher Staatsangehöriger haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Visums zum Familiennachzug (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG).
Meinst du mit nicht-deutschem Lebenspartner selbst Ehepartner? Wurde mir deshalb geraten, in China zu heiraten? Oder hatte das nur finanzielle Gründe? Es dürfte doch rechtlich(!) keinen Unterschied machen, wo ich heirate.

@Luntan: Mit Asiaten meinen die meisten (Süd-)Ostasiaten. So wie die meisten mit Amerikaner Nordamerikaner meinen.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Stephan1975 »

ja - wieder erwischt. Wer hier mal einen nicht genauen Terminus bringt, der bekommt gleich links und rechts einen drübergewatscht.

Ich beschränke mich hier auf Südost-Asiaten. Wobei die Leistungsorientierung nicht gleich bedeutet, dass wenn jemand Harz IV erhält gleich faul ist. Vor Monaten hatte man einen Bericht gezeigt, der deutlich machte, dass in Ostdeutschland viele Vietnamesen mit Harz IV leben. Während aber die anderen Ausländergruppen mit Ihrer Situation hadern, sind die vietnamesischen Schüler auch von Zuhause soweit erzogen, dass Bestrebungen da sind, die soziale Stufen mit Bildung aufzusteigen.

Gut - ist nicht das Thema hier. Rechtliche Beratung wäre mein Vorschlag. Heiraten würde ich in China (so habe ich es auch gemacht). Ob es in China einfach oder schwer ist, kann ich nicht beurteilen. Ich brauchte nur wenige Papiere - einige Papiere meiner Frau wären vielleicht nicht in Deutschland akzeptiert worden, somit haben wir für uns den einfacheren Weg gewählt.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Lotti »

Meinst du mit nicht-deutschem Lebenspartner selbst Ehepartner?
Das bezieht sich auf deine Staatsangehörigkeit.
Wenn du kein deutscher Staatsbürger bist und deine Ehefrau nach Deutschland holen möchtest, musst du den Lebensunterhalt für dich und deine Frau decken können.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, ist das nicht nötig.

Es wurde dir geraten, in China zu heiraten, weil es einfacher ist.
Du kannst mit einem simplen Touristenvisum nach China, dort heiraten und dann kann deine Ehefrau das FZF Visum beantragen.
Das kann Sie auch zur Eheschließung in Deutschland machen, ist aber wie du siehst um einiges komplizierter.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von AngelofMoon »

báitù hat geschrieben:Alles Kaffeesatzleserei. Meine Frau hat sich nach Beendigung ihres Studiums als arbeitssuchend gemeldet und bekam keinen Cent an jedweder staatlicher Unterstützung. Was allerdings auch daran liegen mag, dass ich nicht am Hungertuch nage... :mrgreen:
Baitu, seid wann bekommt man Arbeitslosengeld II in einer Ehelichen Lebensgemeinschaft wenn einer mehr Verdient als der Regelsatz vorsieht? :roll:
Lotti hat geschrieben:Das bezieht sich auf deine Staatsangehörigkeit.
Wenn du kein deutscher Staatsbürger bist und deine Ehefrau nach Deutschland holen möchtest, musst du den Lebensunterhalt für dich und deine Frau decken können.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, ist das nicht nötig.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.Ehegatten eines Deutschen,
2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nich personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Sie soll in der Regel abweichen...
Dazu sagt jetzt die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz folgendes:
Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen
28.1 Voraussetzungen der erstmaligen Erteilung
28.1.1.0 Ist einer der Ehepartner Deutscher (vgl. Nummer 2.1.1), so ist zu beachten, dass Artikel 6
GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen.
Daher besteht für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.
Darüber hinaus kann unter den Voraussetzungen des § 27 Absatz 3 trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden; vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift.
Damit hier gleich Klarheit ist auch noch das Aufenthaltsgesetz § 27 Absatz 3
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs
(1)......
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.
Die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz § 27 Absatz 3 schreibe ich hier jetzt nicht rein, ist so oder so schon zu lang geworden. Beschwerden werden nicht entgegen genommen. :mrgreen:
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von báitù »

AngelofMoon hat geschrieben:seid wann bekommt man Arbeitslosengeld II in einer Ehelichen Lebensgemeinschaft wenn einer mehr Verdient als der Regelsatz vorsieht? :roll:
QED, eben das könnte beim TE doch auch der Fall sein...
Es gibt ganze Familien die von 1.000 € im Monat leben (2 mal Regelsatz Erwachsene plus 1 mal Regelsatz Kleinkind ---> 902 €) müssen/dürfen! :o
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Lotti »

QED, eben das könnte beim TE doch auch der Fall sein...
Es gibt ganze Familien die von 1.000 € im Monat leben (2 mal Regelsatz Erwachsene plus 1 mal Regelsatz Kleinkind ---> 902 €) müssen/dürfen!
da fehlt aber noch das Geld für angemessenen Wohnraum und den dazu gehörigen Kosten.
Grad in München dürfte das 1-2 Cent mehr sein, als beispielsweise in Gelsenkirchen.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von AngelofMoon »

báitù hat geschrieben:Es gibt ganze Familien die von 1.000 € im Monat leben (2 mal Regelsatz Erwachsene plus 1 mal Regelsatz Kleinkind ---> 902 €) müssen/dürfen! :o
Das wird nicht reichen, ich habe es ausprobiert.
Bei einen Einkommen von 1000,-€ ohne Wohngeld:
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
337.00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
336.60 €
Summe der Leistungen:
673.60 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
420.00 €
Heizkosten:
97.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
517.00 €


3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
1000.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
0.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-260.00 €
Summe der Einkünfte:
740.00 €


= Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
673.60 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
517.00 €
- Summe der Einkünfte:
740.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
450.60 €
Selbst mit Wohngeld in höhe von 65,-€ Monatlich bleibt der selbe Anspruch.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von báitù »

AngelofMoon hat geschrieben:Das wird nicht reichen, ich habe es ausprobiert.
Bei einen Einkommen von 1000,-€ ohne Wohngeld:
Da zitiere ich mich doch ausnahmsweise mal selbst:
báitù hat geschrieben:Etwaige Wohngeldzuschüsse (von der Kommune) sind natürlich noch außen vor, mir gings um die Grundsicherung (ALG II)...
Das Wohngeld hatte ich ja ausgenommen. Deine Rechnung steht und fällt z. B. mit der Kaltmiete.
Aber diese Diskussion ist wohl akademisch.
Bei allem Verständnis für die Liebenden, ist es m. E. auch nicht einzusehen, warum der Steuerzahler für deren Bedürfnisse aufkommen soll.
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von Lotti »

Deine Rechnung steht und fällt z. B. mit der Kaltmiete.
Aber diese Diskussion ist wohl akademisch.
Nicht jeder Hartz IV Empfänger ist Akademiker. Verhungert ist trotzdem noch keiner. :wink:

Die Ansprüche für die Kaltmiete richten sich nach dem unteren Durchschnitt.
In München, wo Rimut nach eigenen Angaben lebt, lag der Mietspiegel 2011 bei 9,79€.
Die ARGE dürfte die Latte etwas tiefer hängen, als diese 9,79€, aber nicht gravierend.
Mit 2 Personen hätten sie Anspruch auf 60m² Wohnraum, bzw. das, was sie in München bekommen können, wenn man den m²-Preis der ARGE auf 60m² umrechnet.

Die Kaltmiete, mit der AngelofMoon gerechnet hat dürfte also gar nicht mal so abwegig sein.
Bei der ARGE kann Rimut auch eine Liste mit den genauen Zahlen bekommen.
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
420.00 €
Heizkosten:
97.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
517.00 €
Was ist eigentlich mit den Nebenkosten?
Werden die nicht getragen?
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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Beitrag von AngelofMoon »

Lotti hat geschrieben:Was ist eigentlich mit den Nebenkosten?
Werden die nicht getragen?
1. Kaltmiete inkl. Nebenkosten (monatlich):
Ist in Rechner angegeben das bei Kaltmiete auch die Nebenkosten zugerechnet werden müssen.
Was extra ist, sind die Heizkosten.
Man hätte es auch so machen können das man im Rechner die ganzen Mietkosten angibt, also Miete + Nebenkosten + Heizkosten.
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