Mein chinesischer Ehemann

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punisher2008
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von punisher2008 »

ingo_001 hat geschrieben: Was Dir da (von wem auch immer) auf dem Konsulat erzählt wurde ist schlicht falsch.
Ist m.E. erschreckend, was da (weshalb auch immer) an Falsch-Infos raus gegeben wird.
Allerdings! Wenn die sich nicht mal auf dem Konsulat auskennen wo dann? :roll:
Aber wie auch immer das von deutschen Behörden gesagt wird, Fakt ist, chinesische Behörden KÖNNEN durchaus ein Kind eines chinesischen Elternteils als chinesischen Staatsbürger behandeln, unabhängig vom Pass. Ist mir leider selbst passiert, und zwar auf dem PSB in Zhongshan (genau genommen 公安局出入境办证大厅). Da wurde uns ganz eindeutig gesagt dass unser Sohn als chinesischer Staatsbürger gilt, in China KEIN Deutscher ist, daher auch kein Visum bekommt sondern zur Aus- und Einreise einen 通行证 benutzen muß.
Du kannst solche Fehlinformationen vielleicht beim deutschen Konsulat einklagen, aber versuch das mal bei einer chinesischen Behörde! Was dir da von dem jeweiligen Beamten gesagt wird hast du zu akzeptieren. Wenn man sich da mit denen anlegt oder verlangt einen Vorgesetzten zu sprechen kann man sich da ganz schnell in Schwierigkeiten bringen und es kann durchaus sein dass dann du das nächste Mal einfach kein Visum bekommst. Pech gehabt! Und wo willst du dich dann beschweren? :?
Außerdem, es geht hier keineswegs um "doppelte Staatsbürgerschaft". Nein, in China kann jede Person chinesischer Abstammung solange er im Land ist kurzfristig zum Chinesen "gemacht" werden. Seine andere Nationalität verliert dabei für diesem Zeitraum die Gültigkeit. Auch wenn du es nicht glaubst, das kommt in China vor, selbst wenn es nirgends offiziell geschrieben steht.
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ingo_001
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von ingo_001 »

punisher2008 hat geschrieben:Du kannst solche Fehlinformationen vielleicht beim deutschen Konsulat einklagen, aber versuch das mal bei einer chinesischen Behörde! Was dir da von dem jeweiligen Beamten gesagt wird hast du zu akzeptieren. Wenn man sich da mit denen anlegt oder verlangt einen Vorgesetzten zu sprechen kann man sich da ganz schnell in Schwierigkeiten bringen und es kann durchaus sein dass dann du das nächste Mal einfach kein Visum bekommst. Pech gehabt! Und wo willst du dich dann beschweren? :?
Ist mir schon klar, dass man da erstmal die Kröte (das Gesagte) hinnehmen muss.
Ich hoffe einfach mal, dass Ihr diese Erfahrung kein zweites Mal machen müsst.
Wir hatten da (bis jetzt) keinerlei Probleme.
Unsere Flughäfen: Beijing, Guangzhou, Nanning.
punisher2008 hat geschrieben:Außerdem, es geht hier keineswegs um "doppelte Staatsbürgerschaft"
Sorry, hatte das "z.B," vergessen.
punisher2008 hat geschrieben:Nein, in China kann jede Person chinesischer Abstammung solange er im Land ist kurzfristig zum Chinesen "gemacht" werden. Seine andere Nationalität verliert dabei für diesem Zeitraum die Gültigkeit. Auch wenn du es nicht glaubst, das kommt in China vor, selbst wenn es nirgends offiziell geschrieben steht.
Ich weiss ja, dass man im worst case gute Miene zum bösen Spiel machen muss, nur ändert das nichts an den Fakten.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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punisher2008
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von punisher2008 »

happyfuture hat geschrieben:Der betrogene Partner, hat doch keine Chance, hält im Gegenteil noch dem Untreuen den Rücken frei. Auf die scheinbar verschobenen Ansichten der Familie will ich gar nicht eingehen, bringt auch gar nichts - tut alles nur sehr sehr weh für den Menschen, der seine Liebe eine zeitlang gegeben hat und nun mit einer großen Enttäuschung fertig werden muss!!
Schön und gut. Enttäuschung und Untreue sind emotional sicher ziemlich belastend. Aber für mich fällt das ganze eher in die Kategorie "Liebeskummer" und gehört nicht vor Gericht.
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß ist ein Seitensprung auch in Deutschland kein Vergehen und somit nicht strafbar. Wenn sich jemand mit Recht auskennt möge man mich bitte korrigieren. Klar ist Untreue nicht gut, kommt aber nunmal vor, auch im moralisch so erhabenen Deutschland. Wer weiß schon ob nicht sogar häufiger als in China? Statistiken dazu wird es ja wohl keine geben. Wie auch immer, rein rechtlich gesehen hat ihr Ex keine Straftat begangen. Aber wenn ich es richtig verstanden habe ist Kindesentzug auch in China ein Vergehen, wofür SIE belangt werden könnte, er dagegen für die Affäre nicht.
Wie gesagt, ich will jetzt hier keine endlose Debatte über Moral in der Ehe anfangen. Da käme man doch zu keinem Ergebnis. Es geht mir mehr um die rein rechtlichen Aspekte der Sache. Daher hätte ich gerne eher von Juristen oder zumindest Rechtskundigen gehört als von Moralaposteln. Wie ist hier die Rechtslage in beiden Ländern?
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Farron
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Farron »

punisher2008 hat geschrieben: Schön und gut. Enttäuschung und Untreue sind emotional sicher ziemlich belastend. Aber für mich fällt das ganze eher in die Kategorie "Liebeskummer" und gehört nicht vor Gericht.
Mit Liebeskummer hat das alles schon lange nichts mehr zu tun. Darüber bin ich hinweg. Entscheidend ist nur noch wo meine Kinder leben und aufwachsen werden. Es stand von vorne rein fest, dass wir irgendwann nach Deutschland gehen, der Plan wurde nur etwas umgeändert und vorverlegt. Wir wohnen jetzt offiziell in Deutschland - ich sehe darin weder ein Vergehen noch eine Straftat. Es gibt nur 2 Optionen: Die Kinder leben bei mir in Deutschland oder bei ihrem Vater in China. Ich werde nicht mehr nach China gehen und sehe keinen Grund, warum mein Mann hier sowohl moralisch als auch rechtlich bevorteilt werden sollte. Das Familiengericht bzw. Amtsgericht in Köln ist übrigens der selben Ansicht (Eilverfahren). Mein Mann hatte eine 6 monatige Frist sich zum Vorfall zu äußern - hat er nicht getan. Von daher leben die Kinder jetzt auch rechtlich abgesichert bei mir in Deutschland. Für die Richter war es relativ klar, dass es zum Wohle des Kindes ist wenn diese in Deutschland bei ihrer Mutter statt bei ihren Vater in China aufwachsen. Die Kinder wurden auch angehört und die möchten in jedem Falle bei ihrer Mama leben. Er kann ja gerne in China klagen. Mein Anwalt sagte, egal wie er in China klagt, es würde niemals in Familienangelegenheiten zur Auslieferung Deutscher Staatsbürger nach China kommen. Von daher hat sich das Thema mehr oder weniger erledigt.
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Luntan
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Luntan »

Ich denke auch dass Farron das einzig Richtige gemacht hat.

Wer will schon seine Kinder einem Mann hinbringen der die Familie inklusive die Kinder während Jahren vernachlässigt hat, betrogen und hintergangen? Was können die Kinder von so einer Person lernen? Das hat alles nichts mit Liebeskummer zu tun sondern mit einem Interesse an den Kindern und deren Wohlergehen.
Und wenn sich hier jemand Sorgen macht, dass der Mann die Kinder aus Finanzmangel nicht besuchen kann: Er kann ja etwas Geld bei seinen Freundinnen einsparen und die Ueberstunden im Büro statt im Bett der Freundin machen :mrgreen:
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von edmund27 »

happyfuture hat geschrieben:Interessant, welche Sichtweisen hier so einige an den Tag legen - sind das Rechtfertigungsgründe?

Wie dem auch sei gelten für mich ganz einfache, andere "Regeln", die mit Kultur, Religion, Massenverhalten oder sonstigem nichts am Hut haben: Respekt dem Partner gegenüber!!!!

Ich kenne Paare, die eine "offene Beziehung" leben, was immer das genau sein mag, wofür immer dieses Paarverhalten gut sein mag, jedoch weiß der eine vom anderen, dass "Seitensprünge" geduldet werden. Ich kann verstehen, wenn ein Partner mal leckerfritzig auf was Neues wird, jedoch dies heimlich und mit Lügengeschichten eingepackt über Jahre dem Menschen vorzuenthalten, wo doch durch Heirat gewisse committments bestehen, ist dies einfach nur schwach und mit Nichten zu rechtfertigen! Der betrogene Partner, hat doch keine Chance, hält im Gegenteil noch dem Untreuen den Rücken frei. Auf die scheinbar verschobenen Ansichten der Familie will ich gar nicht eingehen, bringt auch gar nichts - tut alles nur sehr sehr weh für den Menschen, der seine Liebe eine zeitlang gegeben hat und nun mit einer großen Enttäuschung fertig werden muss!!

Ich wünsche der Threaderstellering viel Kraft, Mut und vor allem, dass sie ihre Liebe wiederfindet. In meinen Augen hat sie bislang alles richtig gemacht, Hut ab!
Respekt. Da kann ich dir nur recht geben. Mit deinem Beitrag ist alles gesagt. Und ich scließe mich an, der Threaderstellerin alles Gut und viel Glück für die Zukunft.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Farron
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Farron »

Danke nochmals an alle für die vielen netten Worte und Glück-Wünsche :) ! Das ist echt lieb von euch.
shuhan
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von shuhan »

@Farron
Alles Gute für die Zukunft und ein gesundes, langes, glückliches Leben.
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Maikea »

Das Familiengericht bzw. Amtsgericht in Köln ist übrigens der selben Ansicht (Eilverfahren).
Verstehe ich nicht. Das Familiengericht sagt also, es ist ok, dass der Vater nicht gefragt wurde oder nicht bescheid gegeben wurde das auch seine Kinder in ein völlig anderes Land mitgenommen wurden?
Also ergo die Rechte des Vaters ignoriert wurden?
Sei nicht böse auf mich, ich kann das ja wohl verstehen deine Handlungen, aber irgendwie naja.. komisch..
Durch die Äste des Lorbeers hindurch
sah ich zwei dunkle Tauben.
Die eine war die Sonne,
die andere der Mond.
Kleine Nachbarn, sagte ich zu ihnen,
wo ist mein Grab?
Lorca
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Luntan »

Maikea hat geschrieben:Also ergo die Rechte des Vaters ignoriert wurden?
Rechte und Pflichten eines Vaters haben einen Zusammenhang. Wenn er keinen Unterhalt zahlt und die Mutter die Elternpflichten zu 100% wahrnimmt muss ihr allein schon aus praktischen Gründen Recht gegeben werden. Ansonsten ist sie gar nicht handlungsfähig wenn sie etwas für oder mit ihren Kindern machen will.
Ansonsten gilt das klassische Prinzip "Nullo actore, nullus iudex": "Wo kein Kläger, ist kein Richter". Siehe unter Dispositionsmaxime bei Wiki. Der Mann muss sein Recht einklagen, dann allerdings wird auch die Unterhaltspflicht festgelegt... :shock:
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von HK_Yan »

Maikea hat geschrieben:
Das Familiengericht bzw. Amtsgericht in Köln ist übrigens der selben Ansicht (Eilverfahren).
Verstehe ich nicht. Das Familiengericht sagt also, es ist ok, dass der Vater nicht gefragt wurde oder nicht bescheid gegeben wurde das auch seine Kinder in ein völlig anderes Land mitgenommen wurden?
Also ergo die Rechte des Vaters ignoriert wurden?
Sei nicht böse auf mich, ich kann das ja wohl verstehen deine Handlungen, aber irgendwie naja.. komisch..
Ich frage mich ob du bewusst falsch zitiert hast.... Sie hatte geschrieben:
Farron hat geschrieben:Das Familiengericht bzw. Amtsgericht in Köln ist übrigens der selben Ansicht (Eilverfahren). Mein Mann hatte eine 6 monatige Frist sich zum Vorfall zu äußern - hat er nicht getan.
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Grufti »

punisher2008 hat geschrieben:
Grufti hat geschrieben:Ich hatte schon lange vor der Scheidung mit meinem Sohn sehr viel unternommen. Dies Unternehmungen hatte ich ohne Unterbrechungen auch nach der Scheidung in der uns verbliebenen gemeinsamen Zeit
systematisch weitergeführt. Das "gleichwertige unvoreingenommene Verhältnis" war auch durch das einseitige Sorge- /Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Mutter in keinster Weise beeinträchigt.
Schön dass es in deinem Fall so gut geklappt hat. Leider ist das aber nicht in jedem Fall so. :roll:
Und ich glaube mich vage erinnern zu können dass du früher mal die Situation der "entsorgten Väter" in Deutschland bemängelt hast. Ich kann mich irren aber ich denke das kam von dir. :?:

Richtig, das waren meine Worte,(wie auch 付亲 der zahlende Verwandte statt 父亲), sicher ist da meine alte Wunde ("verletzter Stolz" etc.) wieder aufgebrochen :oops:
nur.....jetzt, da ich sehe was aus meinem Sohn geworden ist, kann ich diese Wunde hoffentlich entgültig vernarben lassen..
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von punisher2008 »

Grufti hat geschrieben:nur.....jetzt, da ich sehe was aus meinem Sohn geworden ist, kann ich diese Wunde hoffentlich entgültig vernarben lassen..
Na dann hoffe ich mal für dich dass du ganz über die Sache wegkommst!
Be_happy
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von Be_happy »

Stephan1975 hat geschrieben:... Blut ist dicker als Wasser...
Oft, aber nicht immer. Mir ist ein anderer Fall bekannt, in dem die Familie dann etwas gegen den Fremdgeher hatte.
enrigo
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Re: Mein chinesischer Ehemann

Beitrag von enrigo »

Wir wohnen jetzt offiziell in Deutschland - ich sehe darin weder ein Vergehen noch eine Straftat. Es gibt nur 2 Optionen: Die Kinder leben bei mir in Deutschland oder bei ihrem Vater in China. Ich werde nicht mehr nach China gehen und sehe keinen Grund, warum mein Mann hier sowohl moralisch als auch rechtlich bevorteilt werden sollte. Das Familiengericht bzw. Amtsgericht in Köln ist übrigens der selben Ansicht (Eilverfahren). Mein Mann hatte eine 6 monatige Frist sich zum Vorfall zu äußern - hat er nicht getan. Von daher leben die Kinder jetzt auch rechtlich abgesichert bei mir in Deutschland. Für die Richter war es relativ klar, dass es zum Wohle des Kindes ist wenn diese in Deutschland bei ihrer Mutter statt bei ihren Vater in China aufwachsen. Die Kinder wurden auch angehört und die möchten in jedem Falle bei ihrer Mama leben. Er kann ja gerne in China klagen. Mein Anwalt sagte, egal wie er in China klagt, es würde niemals in Familienangelegenheiten zur Auslieferung Deutscher Staatsbürger nach China kommen. Von daher hat sich das Thema mehr oder weniger erledigt.[/quote]

@farron
Damit hast du vollkommen recht gehandelt. Mit Kindesentziehung hat das überhaupt nichts zu tun. Wollte einer dagegen angehen, so hat es dein Amtsgericht bereits richtig begründet.
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