Berühchtigte Verpflichtungserklärung

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sonero
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

es ist ab der Hochzeit egal, bis dahin musst Du eine sog. Income Vers. für sie abschliessen.

Wenn Du Dich bei den Behörden so benimmst, wie Du hier schreibst, wundern mich die Probleme nicht sonderlich.

Gruß,
Norbert
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Nein ich lasse nur mal meinen Ärger raus.
Beim Amt ist das hoechste, was ich mache, mich zu rechtfertigen.Aber die Beamten haben scheinbar nur 1 Ohr und der standartsatz lautet: Ausrede.

Nein, ich bin immer freundlich und werde nie ausfallend.Dafuer bin ich nicht der Typ.
Aber ich lasse mich nicht nieder machen.(Nicht wegen den Schreibfehlern, sondern ehr wegen dem Satz "Nicht vorbereitet".

Und ja, ich muss aber bei der Botschaft angeben, wie ich Sie oder wie sie sich verpflegen kann.

PS: Du kannst niemanden ueber seine Schreibweise im realen Leben beurteilen, auch wenn dies nur eine Annahme war.
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Brüchige Verpflichtungserklärung

Beitrag von Laogai »

Chiyoko hat geschrieben:So ich nun endlich diese sch*** Verpflichtungserklärung.
Herzlichen Glückwunsch! :D

Allerdings dein Satz kein Verb. Dafür ein clever verschlüsseltes Schimpfwort. Du deiner zukünftigen Frau ein leuchtendes Beispiel, wenn es um die Erlernung der deutschen Sprache geht.
Chiyoko hat geschrieben:Das war ein Akt, den ich ungern 2 mal wiederhole.(Mal abgesehen von doppelten Kosten, musste 2 mal 25 Euro zahlen, weil die Adresse falsch war.Ich war natuerlich schuld, weil sie meine Schrift nicht lesen konnte.
Echt blöd! Da hinkt wohl der Onlineauftritt des Bürgeramtes von LOS ziemlich hinterher. Dieser stellt kein Formular für die Angaben zur Verpflichtungserklärung bereit. Ganz anders das LABO in Berlin. Dort gibt es nämlich dieses Formular als PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken am heimischen Rechner. Und schon hat man keine Probleme mehr mit unleserlicher Handschrift.
Das Formular ist übrigens bundesweit gültig! Du hättest es also verwenden und dir damit 25 Euro ersparen können.
Chiyoko hat geschrieben:Und ja, ich muss aber bei der Botschaft angeben, wie ich Sie oder wie sie sich verpflegen kann.
Und nein, das ist nicht richtig. Du musst bei der Botschaft nicht mehr angeben wie du "sie verpflegen" kannst. Dafür hast du mit der Verpflichtungserklärung bereits gebürgt.
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Was das Deutsch angeht, bin ich ihr schon genug Vorbild :wink:
Meinen Fehler habe ich bereits gesehen aber gestern war ich noch etwas aufgebracht und hatte ehrlich gesagt keine Lust, den Satz wieder zu ändern hehe.

Mit deinem 2. Absatz hast du leider recht.Die Dame sagte mir das gleiche.Niemand hat Zeit, diese Webseiten zu pflegen.
Soweit ich mich informiert habe, verlangt Berlin erst gar keine VE.Ansonsten wäre solch ein Formular das beste.
Aber ich merks mir vor, wenn ich nochmal in den Genuss kommen sollte, diese Prozedur zu wiederholen.(Bitte nicht :mrgreen: )

Letzter Abschnitt: Das habe ich auch gehört.Die Botschaft meinte dazu,dass ich das Feld frei lassen kann oder Sie einfach kurz "Verlobter..." eintragen soll.
Eigendlich ist es das selbe wie mit der Meldebescheinigung.Die Botschaft will aber unbedingt eine nicht abgelaufende Meldebescheinigung.Obwohl diese ja schon mit der VE einhergeht, bei der ABH abgesegnet wird und auch nochmals im Standesamt gebraucht wurde.Was solls.
Hauptsache erledigt :)

PS. Und sag nichts zu meiner Grammatik.Es ist 6 Uhr morgens :D
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Laogai »

Chiyoko hat geschrieben:Soweit ich mich informiert habe, verlangt Berlin erst gar keine VE.
Ich möchte echt mal wissen wie und wo du dich informiert hast. Oder vielleicht auch nicht :roll:

Natürlich verlangt auch die ABH in Berlin eine Verpflichtungserklärung (meinen Link zum LABO nicht entdeckt?). Genauer gesagt verlangt die Botschaft die Vorlage einer solchen Erklärung, daher muss sie auch von jeder ABH erstellt werden, sofern der Einlader die nötigen Voraussetzungen dazu erfüllt. Denkst du denn in LOS gelten andere Gesetze als im Rest der Republik?
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Naja, ich habe direkt angerufen.
Im Internet fand ich eine Nummer der ABH von Berlin.
Und die Dame meinte, ich brauche in Berlin keine VE.
(Sie klang sehr gestresst, die arme :!: Ihr erzaehlte ich die selbe Storyline wie auch sonst.Mir kann s jetzt sowieso egal sein, nicht wahr?)

Durch deinen Link kam ich aber zumindest erst darauf , wie ich die VE doch noch bekommen konnte.
(Ich weis jetzt nicht, wer den Link damals geschrieben hat und ich schau jetzt auch nicht nach :D).Wenn auch ueber 10 Ecken.

Das ist ja an sich nicht schlimm, aber wenn sich dadurch so viele Probleme ergeben, frag ich mich manchmal, welche Informationen nun richtig sind.Ich möchte jetzt aber auch nicht stundenlang drauf rumhämmern.Für die Zukunft kann das (Wissen) sicher nicht schaden.


EDIT:
Chiyoko hat geschrieben:
Und ja, ich muss aber bei der Botschaft angeben, wie ich Sie oder wie sie sich verpflegen kann.
Und nein, das ist nicht richtig. Du musst bei der Botschaft nicht mehr angeben wie du "sie verpflegen" kannst. Dafür hast du mit der Verpflichtungserklärung bereits gebürgt.
Irgendwie vergesse ich immer das "davor"(bis zur Hochzeit) und "danach"(Aufenthaltserlaubnis)..daher kommt wohl die Verwirrung.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Ich kann das Thema endlich abschliessen.Sie hat ihr Visum für den 1.11.2012 bekommen.
Am 14.11.2012 ist der Flug gebucht und am 15.12.2012 heiraten wir. :shock:

Danach kann ich mich sicher weiter mit den Behörden rum schlagen.

Im nachhinein war das ganze Prozedere nicht sonderlich schwer.
Das einzige Problem ist immer die Informationsbeschaffung.(Und die Geduld der Frau :mrgreen: )
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Beitrag von Chiyoko »

Nachtrag:

Alles verlief stressfreier als ich dachte....
Sie hat ihren Aufenthaltstitel für ein Jahr bereits bekommen und die Heirat verlief vollkommen zufriedenstellend. Bis dato hatte ich auch keinerlei Schwierigkeiten mehr mit den Behörden gehabt. Die beiden anderen Jahre bekommt meine Frau automatisch, nach dem das erste Jahr vergangen ist, wenn ich es richtig verstanden habe.
Zudem hab ich auch meine schriftliche Prüfung bestanden (Fachinformatiker). :)

Btw was bedeutete die Pause beim Standesamt(nach dem Eintritt der Braut und vorlesen der obligatorischen Texte) , in der 1-2 Minuten Musik abgespielt wurde und alle Leute ruhig sein sollten? Für den Fall, nochmals über alles nachzudenken? Das fand ich relativ eigenartig.

Ansonsten kann ich mich nur nochmal bedanken. Einige Ratschläge haben ungemein geholfen (oder beruhigend gewirkt)
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von tigerprawn »

Chiyoko hat geschrieben:Sie hat ihren Aufenthaltstitel für ein Jahr bereits bekommen
wie sieht es mit der Krankenkasse aus, hast Du sie in die gesetzliche bekommen? Es kann Schwierigkeiten geben wenn der Aufenthaltstitel nicht mind. 1 Jahr+1 Tag lang ist.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von AngelofMoon »

tigerprawn hat geschrieben:wie sieht es mit der Krankenkasse aus, hast Du sie in die gesetzliche bekommen? Es kann Schwierigkeiten geben wenn der Aufenthaltstitel nicht mind. 1 Jahr+1 Tag lang ist.
Bei welcher Krankenkasse sollte es da Probleme geben?
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Ja, sie ist bei mir mit versichert.
Der Antrag wird momentan bearbeitet und bisher hat mich niemand darauf aufmerksam gemacht.
Von einem Zeitraum war bisher auch nicht die Rede.Wieso +1 Tag?
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