Scheidung in Beijing

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xueyu
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Scheidung in Beijing

Beitrag von xueyu »

Hallo,

Wie einfach / schwierig ist das für einen Ausländer, der mit einer Chinesin aus Beijing verheiratet ist, sich in Beijing scheiden zu lassen?

Soweit ich gesehen habe, gehe ich einfach mit ihr auf das Amt für Ehesachen, nehme meine Heiratsurkunde und Reisepass mit und sie ihre Urkunde sowie ID-Karte und das wars. Oder werden noch weitere Dokumente benötigt?

MfG xueyu
欧阳雪玉
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Luntan
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Luntan »

Bei gegenseitigem Einverständnis und ohne Kinder ist es einfach. Was sie noch mitnehmen muss ist der Hukou da dort der Zivilstand eingetragen ist. Um in Beijing zu scheiden muss man auch einen Beijing Hukou haben. Lass Dir das unten übersetzen wenn Du es nicht lesen kannst.

协议离婚。
  《婚姻登记条例》规定当事人离婚的,必须双方亲自到一方户口所在地的婚姻登记管理机关申请离婚登记;申请时,应当持下列证件和证明:
  (一)本人的户口簿、身份证;
  (二)本人的结婚证;
  (三)双方当事人共同签署的离婚协议书。
  离婚协议书应当写明双方当事人的离婚意思表示、子女抚养、夫妻一方生活困难的经济帮助、财产及债务处理等协议事项。协议的内容应当有利于保护妇女和子女的合法权益。
  婚姻登记管理机关对当事人的离婚申请进行审查,自受理申请之日起1个月内,对符合离婚条件的,应当予以登记,发给离婚证,注销结婚证。 当事人从取得离婚证起,解除夫妻关系。
http://www.bjfamily.com/article59.aspx
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unbekannt
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von unbekannt »

geloescht
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von hktraveller »

Muss es hier eigentlich auf jede vernuenftige Antwort einen bloeden Kommentar geben?
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hktraveller
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von hktraveller »

Ergaenzung: unbekannt hat seinen bloeden Kommentar offensichtlich inzwischen geloescht oder geloescht bekommen.
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Grufti
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Grufti »

hktraveller hat geschrieben:Ergaenzung: unbekannt hat seinen bloeden Kommentar offensichtlich inzwischen geloescht oder geloescht bekommen.
Selbst gelöscht

"Gelöscht bekommen" sieht so aus
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Mister-HK »

....und was ist mit einer Ehe die in China geschlossen wurde aber in DE "gelebt" wurde.

Da gab es irgendwo auch noch einen anderen Thread dazu.

Ist das wirklich so das es nicht möglich diese Ehe in China wieder aufheben zu lassen ( Scheidung ) ?
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von kensen468 »

Letzthin habe ich die Geschichte von einem gehört, der ca. 7 oder 8 Monate (ja...) mit einer Chinesin in der Schweiz verheiratet war und sich danach scheiden liess. Scheinbar interessiert es die chinesischen Behörden nicht im geringsten, wo man gelebt hat, sie scheiden die Ehe nach chin. Gesetzen. Die Frage ist, inwiefern man diese Scheidung dann hier anerkannt bekommt. In China sind die beiden nun seit etwa zwei Jahren geschieden, hier erst seit etwa einem Monat (war was wegen Trennungsfristen nach unseren Gesetzen, keine Ahnung...).
Also scheinbar kann man die in China geschlossene Ehe dort auch problemlos wieder scheiden, nur gilt dann in Europa wieder unser Gesetz.
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Mister-HK
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Mister-HK »

Danke, könnte jetzt leider für mich auch interessant werden. Es gibt neue Ereignisse diese werde ich wenn es weitere Details gibt im Thread " Eltern verlangen Nachwuchs" fortführen....keine Sorge keine weiteren Trolle. Bittere Neuigkeiten....die Mutter hat wohl ihr Ziel erreicht....sorry bin total fertig ! :cry:
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von aquadraht »

kensen468 hat geschrieben:Letzthin habe ich die Geschichte von einem gehört, der ca. 7 oder 8 Monate (ja...) mit einer Chinesin in der Schweiz verheiratet war und sich danach scheiden liess. Scheinbar interessiert es die chinesischen Behörden nicht im geringsten, wo man gelebt hat, sie scheiden die Ehe nach chin. Gesetzen. Die Frage ist, inwiefern man diese Scheidung dann hier anerkannt bekommt. In China sind die beiden nun seit etwa zwei Jahren geschieden, hier erst seit etwa einem Monat (war was wegen Trennungsfristen nach unseren Gesetzen, keine Ahnung...).
Also scheinbar kann man die in China geschlossene Ehe dort auch problemlos wieder scheiden, nur gilt dann in Europa wieder unser Gesetz.
Soweit es mir bekannt ist, gelten die Familienrechtsabkommen weltweit, ausser vielleicht in Saudi-Arabien und ähnlichen prowestlichen Musterdemokratien. Das heisst, eine in China geschlossene Ehe ist in der gesamten zivilisierten Welt eine Ehe, und eine chinesische Scheidung auch eine gültige Scheidung. Der geschiedene Partner hat die Einrede der Unwirksamkeit der Scheidung nicht, ausser er/sie macht Verfahrensfehler geltend, die im internationalen Zivilrecht relevant sind - das beinhaltet eine ziemliche Beweislast und würde evtl. einen zwischenstaatlichen Konflikt triggern.

Die chinesischen Behörden scheiden in der Tat nach ihrem Zivilrecht, und da können die Partner, wenn sie sich einig sind, eine Scheidung im Einvernehmen auch 12 Stunden nach der Hochzeit erwirken, wenn ich nicht falsch informiert bin. Eine solche Scheidung bindet auch die Länder, die ein, zwei oder drei Trennungsjahre oder die Unauflöslichkeit der Ehe nach katholischem Dogma vereinbart haben.

Die Anerkennung der chinesischen Scheidung erfordert eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils in die Zielsprache mit den übliche Spielchen wie Überbeglaubigung und Konsorten. Das sollte es dann aber auch gewesen sein. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Grad der Irrationalität der lokalen Staatsbürokratie.

a^2
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AngelofMoon
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von AngelofMoon »

aquadraht hat geschrieben:Die chinesischen Behörden scheiden in der Tat nach ihrem Zivilrecht, und da können die Partner, wenn sie sich einig sind, eine Scheidung im Einvernehmen auch 12 Stunden nach der Hochzeit erwirken, wenn ich nicht falsch informiert bin.
Ist richtig, die Scheidung dauert genauso lange wie die Heirat.
Man bekommt dann ein grünes Buch.
Sollte es keine Einvernehmlichkeit zwischen den Ehepartner bei der Scheidung geben, kann sich dieses etwas hinziehen.
Auszug aus dem Chinesichen Ehegesetz:
4. Kapitel: Scheidung

§ 31 Wollen der Mann und die Frau beide selbst die Scheidung, wird Scheidung gewährt. Beide Seiten haben persönlich zur Registerbehörde zu kommen und die Scheidung zu beantragen. Wenn die Registerbehörde klargestellt hat, daß beide Seiten dies wirklich freiwillig tun, und daß die Fragen der Kinder und des Vermögens angemessen geregelt worden sind, stellen sie die Scheidungsurkunde aus.
§ 32 Wenn nur eine Seite, der Mann oder die Frau, die Scheidung fordert, kann bei den betroffenen Stellen eine Schlichtung durchgeführt oder direkt beim Volksgericht Scheidungsklage erhoben werden.

Das Volksgericht muß bei der Behandlung von Scheidungsfällen eine Schlichtung durchführen; wenn die Gefühle [der Beteiligten füreinander] tatsächlich zerrüttet sind, und die Schlichtung erfolglos ist, muß es die Scheidung gewähren.

Wenn einer der folgenden Umstände vorliegt, und die Schlichtung erfolglos ist, muß die Scheidung gewährt werden:

1. Bei Mehrfachehe, und wenn, wer einen Gatten hat, mit jemand anders zusammenlebt;

2. wenn Gewalt in der Familie ausgeübt oder ein Familienangehöriger mißhandelt oder im Stich gelassen worden ist;

3. wenn jemand Glücksspiel, Rauschgift oder andere üble Gewohnheiten trotz wiederholter Ermahnungen nicht aufgibt;

4. wenn [die Ehegatten] wegen Unverträglichkeit der Gefühle mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben;

5. bei anderen Umständen, die zur Zerrüttung der [gegenseitigen] Gefühle der Ehegatten geführt haben.

Wenn eine Seite für verschollen erklärt worden ist, und die andere Scheidungsklage erhebt, muß die Scheidung gewährt werden.



E1 § 22: Das Volksgericht muß bei der Behandlung von Scheidungsfällen bei Umständen, bei denen es nach § 32 Abs. 2 [Ehegesetz] "die Scheidung gewähren muß", nicht deshalb, weil bei [einem oder beiden] Beteiligten Verschulden vorliegt, keine Scheidung gewähren.

§ 34 Während einer Schwangerschaft der Frau und innerhalb eines Jahres ab der Geburt bzw. eines halben Jahres ab einem Schwangerschaftsabbruch darf der Mann nicht die Scheidung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Frau die Scheidung will, oder das Volksgericht der Ansicht ist, daß es wirklich erforderlich ist, das Scheidungsverlangen des Mannes anzunehmen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Mister-HK »

kensen468 hat geschrieben:Letzthin habe ich die Geschichte von einem gehört, der ca. 7 oder 8 Monate (ja...) mit einer Chinesin in der Schweiz verheiratet war und sich danach scheiden liess. Scheinbar interessiert es die chinesischen Behörden nicht im geringsten, wo man gelebt hat, sie scheiden die Ehe nach chin. Gesetzen. Die Frage ist, inwiefern man diese Scheidung dann hier anerkannt bekommt. In China sind die beiden nun seit etwa zwei Jahren geschieden, hier erst seit etwa einem Monat (war was wegen Trennungsfristen nach unseren Gesetzen, keine Ahnung...).
Also scheinbar kann man die in China geschlossene Ehe dort auch problemlos wieder scheiden, nur gilt dann in Europa wieder unser Gesetz.


hmmm...wäre es danach theoretisch möglich eine in China geschlossene Ehe aufzulösen ( Scheidung ) und dann in China wieder zu heiraten ohne in DE vorstellig zu werden. Das habe ich noch nicht ganz verstanden ehrlich gesagt :lol:
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Mister-HK »

da noch keine Antwort hier nochmals in der Hoffnung das sich was tut :lol:


.............hmmm...wäre es danach theoretisch möglich eine in China geschlossene Ehe aufzulösen ( Scheidung ) und dann in China wieder zu heiraten ohne in DE vorstellig zu werden. Das habe ich noch nicht ganz verstanden ehrlich gesagt :lol:
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AngelofMoon
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von AngelofMoon »

Mister-HK hat geschrieben:wäre es danach theoretisch möglich eine in China geschlossene Ehe aufzulösen ( Scheidung ) und dann in China wieder zu heiraten ohne in DE vorstellig zu werden.
Möglich wäre es, da man zumindest in China geschieden ist.
Das Problem bleibt aber von Seiten der Deutschen Behörden, eine im Ausland geschiedene Ehe muss in Deutschland anerkannt werden.
Versäumt man dieses, so ist die neue geschlossene Ehe in Deutschland als Bigamie anzusehen bis die Scheidung der vorangegangenen Ehe in Deutschland anerkannt ist.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Scheidung in Beijing

Beitrag von Luntan »

Ich denke wenn im Ausland geheiratet und geschieden wird ist die Sache erledigt. Wenn Du danach wieder heiraten willst (hoffentlich gut überlegt :) ) geht dies auch in Deutschland.
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