In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
TaugeNix hat geschrieben:Okay, abgesehen davon, dass Sarilas seine Frau nicht arbeiten gehen "lässt" (interessantes Verständnis von Eigenständigkeit des Partners, btw.),
Weil es sich einfach nicht lohnt sie für 8 Std für mickriges Gehalt in die Arbeit zu senden, die kann sich weiter um unser Kind kümmern und gut ist.
Wenn sie das wollen würde, würde sie schon arbeiten gehen
Sorry, wenn ich den Thread noch einmal wiederbelebe.
Meine Frau wurde in den letzten Tagen von einem Headhunter mehrfach angerufen, um sie von ihrer Stelle abzuwerben bzw. in eine andere Tätigkeit zu vermitteln.
Sie hat sich daraufhin einfach aus Interesse mal die Zahlen geben lassen, die potentielle andere Stellen so auf den Tisch legen würden - und war schockiert: sie verdient zur Zeit recht ordentlich, zugegeben. Aber was die anderen Firmen für eine ausländische Arbeitskraft mit hohen, anerkannten Abschlüssen, mehrsprachig, Berufserfahrung, etc. pp. ausgeben wollen, grenzte ja fast an Beleidigung.
Meine Frage daher:
Wenn der chinesische Partner hier in Deutschland arbeitet, wird er eurer Meinung nach adäquat entlohnt? Oder seht ihr auch einen Malus enthalten?
Mal eine evtl blöde Frage.
Wenn man Heirat plus FZF erfolgreich hinter sich gebracht hat (Chinese(in) in D)
gilt für den Arbeitgeber dann ausländerrechtlich eigentlich immer noch die Priorität deutscher - eu-bürger - nicht-eu-bürger bei der jobvergabe?
Oder bedeutet ein deutscher Ehepartner auch was die Jobsuche betrifft danach eigentlich ein "Status-Upgrade"?
wisst ihr das? oder muss ich wieder zu den blöden Info-Aliens mit meinen komsichen ideen?
weils so lustig ist, antworte ich mir jetzt mal selbst:
bei dem Verband für binationale Partnerschaften (kennt den jemand hier?) steht sowas dort:
Menschen, die aus den Ländern außerhalb der EU kommen, haben leider keinen Anspruch auf eine Aufenthalts- oder eine Arbeitsgenehmigung. Auch eine gefundene Stelle begründet keinen Anspruch auf diese Genehmigungen. Wenn Sie einen Arbeitgeber für Ihren Freund gefunden haben, dann ist dieser Arbeitsgeber verpflichtet, die freie Stelle dem Arbeitsamt zu melden, damit sie an bevorrechtigte Personen vermittelt werden kann (Deutsche, deutsch Verheiratete, EU-Bürger/-innen und ihre Familienangehörigen, andere hier lebende Migrant/-innen)
Was habt ihr da für Erfahrungen? Hilft dem Ausländer sein Status als "deutsch-Verheirateter" bei der Jobsuche? Ich freu mich auch sehr über PNs, wenn mir da jemand seine Erfahrungen eher nicht-öffentlich zu berichten bereit wäre.
Als deutsch verheiratete/er muss man sich wegen dem Arbeitsamt keine sorgen mehr machen, da diese automatisch eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Das Arbeitsamt hat nur mitzusprechen wenn für den ausländischen Arbeitnehmer extra eine Arbeitserlaubnis erstellt werden muss. Diese wird dann ja deswegen auch stellengebunden ausgestellt.
Ausländer die in Deutschland studiert haben bekommen für gewöhnlich ein Jahr um sich einen Job (fachgebunden) zu besorgen, finden sie diesen wird ihnen für diesen die Arbeitserlaubnis erstellt. Bei mit Deutschen verheirateten Ausländer wird gleich eine Arbeitserlaubnis erstellt, bzw ist im Aufenthaltstitel enthalten.
Meine Frau (Germanistik studiert) hatte keine Probleme einen Job zu finden, mit einem Gehalt über welches deutschsprachige Germanisten nur träumen würden...