Visum überzogen

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john69
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Visum überzogen

Beitrag von john69 »

Hallo zusammen,

als meine chinesische Freundin Anfang des Jahres Deutschland verließ und nach China zurückflog, hatte sie ihr Schengen-Visum um 2 Monate überzogen, sprich sie war länger hiergeblieben, da wir das nicht genau wußten. Man darf ja nur 3 Monate hierbleiben und muß dann für 3 Monate wegbleiben (Wissen wir heute). Sie mußte dann bei ihrer Abreise am Flughafen 120 € Strafe zahlen.

Jetzt wollen wir heiraten. Nun meine Frage, könnte es wegen dieser Sache damals Schwierigkeiten geben, wenn sie ein Heiratsvisum beantragt? Sie befürchtet das und wir machen uns beide Sorgen deswegen. Sie ist nach wie vor in China.

Wer weiß Rat?

Gruß
John
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AngelofMoon
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

John69 da solltest Du doch lieber bei info4alien anfragen.
Bei Ihrer ausreise wurde die Überziehung der Aufenthaltsdauer im Computer sicher gespeichert, auch das Sie eine Strafe dafür bezahlt hat.
Ob dieses aber Auswirkungen auf die Ausstellung des nächsten Visums hat kann ich nicht sagen.
Da Sie ja ohne Aufforderung ausgereist ist und keine Abschiebung vorlag, gehe ich mal davon aus das keine Einreisesperre verhängt wurde.
Aber wie schon gesagt, ein Vermerk im Computer wird sicher drinnen sein.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
john69
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Re: Visum überzogen

Beitrag von john69 »

qpr hat geschrieben:Sie dürfte einen Eintrag im AZR bekommen haben und dann könnte sie beim nächsten Antrag auf ein Schengen Visum evtl. Probleme bekommen.
Sie will ja kein Schengen-Visum mehr beantragen, sondern ein Visum zur Eheschließung.
Was heißt AZR?
qpr hat geschrieben:Sie mußte beim Visumsantrag doch angeben, wie lange sie sich in Deutschland aufhält.
Es war ein Geschäftsvisum, da sie als Repräsentantin einer chinesischen Firma hier war. In dieser Zeit habe ich sie kennengelernt. Aber das ist eine andere (zu lange) Geschichte.
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AngelofMoon
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

john69 hat geschrieben:Was heißt AZR?
Ausländerzentralregister
john69 hat geschrieben:Es war ein Geschäftsvisum, da sie als Repräsentantin einer chinesischen Firma hier war. In dieser Zeit habe ich sie kennengelernt.
Das spielt keine Rolle, jedes Visum ist Zeitlich begrenzt.
Nur die Ausländerbehörde kann eine (Beschränkte) Aufenthaltsgenehmigung erteilen.
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Re: Visum überzogen

Beitrag von mistervac »

Die alte Leier :

Dr mistervac rät ( aus eigener Erfahrung, hier zum eintausendreiundneunzigsten mal) zur Heirat in CHINA. Dann darf sie auch ausreisen, da die Familie als schützenswertes Gut Priorität geniesst.
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
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AngelofMoon
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

mistervac hat geschrieben:Dann darf sie auch ausreisen, da die Familie als schützenswertes Gut Priorität geniesst.
?
Du meinst da wohl nach Deutschland einreisen, denn ausreisen aus China kann sie trotz des überzogenem Visum in Deutschland ja immer noch.
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edmund27
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Re: Visum überzogen

Beitrag von edmund27 »

mistervac hat geschrieben:Die alte Leier :

Dr mistervac rät ( aus eigener Erfahrung, hier zum eintausendreiundneunzigsten mal) zur Heirat in CHINA. Dann darf sie auch ausreisen, da die Familie als schützenswertes Gut Priorität geniesst.
Genau so ist es heiraten in China und dann nach Deutschland ausreisen. Endlich einer der den richtigen Tipp gibt. In Zukunft wird es eh mit dem Ehegatten Nachzug einfacher, da das A1 rechtswidrig ist. Es fehlt nur noch die Entscheidung des EUG.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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AngelofMoon
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Es fehlt nur noch die Entscheidung des EUG.
Es kann auch keine Entscheidung vom EuGH oder Europäische Kommission geben bis zu weilen kommen, da noch kein Fall vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht dort vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 1 C 9.10 vom 28.10.2011 gesagt das es hier eine entsprechende Klärung für nötig hält.
Da aber dass Auswärtige Amt dann das Visum in den Fall erteilt hat ist es dort zu keinen Urteil gekommen, und so mit wurde es nicht an den EuGH weiter gereicht.
Die Europäische Kommision hat sich zwar im Fall der Niederlande dazu geäußert aber dem Gesetzgeber hier interressiert es nicht und er wird auch nicht selbständig oder alleine das Aufenthaltsgesetz ändern.
Was machst Du eigentlich damit das Gesetz geändert wird?
Oder wartes Du darauf dass das andere für Dich erledigen?
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Re: Visum überzogen

Beitrag von mistervac »

AngelofMoon hat geschrieben: Was machst Du eigentlich damit das Gesetz geändert wird?
Oder wartes Du darauf dass das andere für Dich erledigen?
weise, weise

nüchtern und retrospektiv betrachtet, macht die A1 Regelung schon einen Sinn.

NUR NICHT DER UMSTAND , DASS DIESE NICHT FÜR ALLE LÄNDER UND ALLE BÜRGER DIESER LÄNDER ZÄHLT !!!!
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AngelofMoon
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

Der A1 beim Ehegattennachzug macht überhaupt keinen Sinn, da der zusiehende Ehepartner zum Anfang von seinem Ehepartner hier in Deutschland abhängig ist.
Selbst USA oder Kanada fordern beim Ehegattennachzug keinen Sprachnachweis.
Einen Sprachnachweis für Einwanderer wäre ja noch Sinnvoll, da die auf sich alleine gestellt sind.
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Re: Visum überzogen

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Es fehlt nur noch die Entscheidung des EUG.
Es kann auch keine Entscheidung vom EuGH oder Europäische Kommission geben bis zu weilen kommen, da noch kein Fall vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht dort vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 1 C 9.10 vom 28.10.2011 gesagt das es hier eine entsprechende Klärung für nötig hält.
Da aber dass Auswärtige Amt dann das Visum in den Fall erteilt hat ist es dort zu keinen Urteil gekommen, und so mit wurde es nicht an den EuGH weiter gereicht.
Die Europäische Kommision hat sich zwar im Fall der Niederlande dazu geäußert aber dem Gesetzgeber hier interressiert es nicht und er wird auch nicht selbständig oder alleine das Aufenthaltsgesetz ändern.
Was machst Du eigentlich damit das Gesetz geändert wird?
Oder wartes Du darauf dass das andere für Dich erledigen?
Da musst du was falsch verstanden haben. Ich warte nicht sondern ich beantrage das Familienzusammenführungsvisum für meine Frau ohne A1 und warte ab wie die Botschaft dann entscheidet. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, dann gehe ich halt vor Gericht. Ich habe kein Problem damit. Schließlich habe ich ein wenig Erfahrung in Juristerei. Zwei Abmahnungen bei Ebay habe ich auch schon ohne Schaden überstanden. Weißt du es gibt viele EUG Entscheidungen die rechtskräftig sind und wo die deutschen Gesetze nicht geändert wurden. Das interessiert inzwischen keinen mehr. Als Beispiel dienen die Schornsteinfeger aus Frankreich die nach deutschem Recht illegal arbeiten. Es feht halt nur immer einer der klagt. Ich erinnere nur an das berühmte Bosmann Urteil. Ich wollte halt nur anderen Mut machen sich zu wehren.
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Da musst du was falsch verstanden haben. Ich warte nicht sondern ich beantrage das Familienzusammenführungsvisum für meine Frau ohne A1 und warte ab wie die Botschaft dann entscheidet.
Das FZF beantragt Deine Frau, nur wenn Du eine Vollmacht hast kannst Du das Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung für Deine Frau beantragen.
edmund27 hat geschrieben:Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, dann gehe ich halt vor Gericht.
Dir ist klar das eine Gerichtliche Entscheidung Jahre dauert, wenn es bis vor dem EuGH geht.
Man hat jetzt schon eine Wartezeit beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin von ca. 1 Jahr.
Sollte das Auswärtige Amt dann in Euren Fall dass Visum für Deine Frau erteilen ohne das es zu einem Urteil kommt wird sich nichts ändern.
Nur wenn Du es bis zum Schluss durchziehen tust, also bis zum EuGH, würde sich dann was im Aufenthaltsgesetz ändern, wenn der Sprachnachweis als Rechtswidrig vom EuGH angesehen wird.
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Re: Visum überzogen

Beitrag von BeijingGuy »

edmund27 hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Es fehlt nur noch die Entscheidung des EUG.
Es kann auch keine Entscheidung vom EuGH oder Europäische Kommission geben bis zu weilen kommen, da noch kein Fall vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht dort vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 1 C 9.10 vom 28.10.2011 gesagt das es hier eine entsprechende Klärung für nötig hält.
Da aber dass Auswärtige Amt dann das Visum in den Fall erteilt hat ist es dort zu keinen Urteil gekommen, und so mit wurde es nicht an den EuGH weiter gereicht.
Die Europäische Kommision hat sich zwar im Fall der Niederlande dazu geäußert aber dem Gesetzgeber hier interressiert es nicht und er wird auch nicht selbständig oder alleine das Aufenthaltsgesetz ändern.
Was machst Du eigentlich damit das Gesetz geändert wird?
Oder wartes Du darauf dass das andere für Dich erledigen?
Da musst du was falsch verstanden haben. Ich warte nicht sondern ich beantrage das Familienzusammenführungsvisum für meine Frau ohne A1 und warte ab wie die Botschaft dann entscheidet. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen,
Was sie wird..
dann gehe ich halt vor Gericht. Ich habe kein Problem damit. Schließlich habe ich ein wenig Erfahrung in Juristerei. Zwei Abmahnungen bei Ebay habe ich auch schon ohne Schaden überstanden.
Viel "Spaß". Verwaltung ist was anderes als ein Zivilprozess. Aber das wirst du merken. Und glaube mir - in der ersten Instanz wird der Spaß nicht mal ein Ende finden. Und irgendwann - so in zwei Jahren - wirst du vielleicht denken, man, hätte die Dame doch einfach mal Deutsch gelernt (was selbst bei Dummerchen für A1 eher weniger als ein viertel Jahr Wochenendunterricht dauern sollte).

Deine Entscheidung, wie lange du auf Madame warten willst.


Mal ne Frage, die damit im Zusammenhang steht: was sollen denn eure Frauen in Deutschland ohne jegliche Deutschkenntnisse? Sich im Alltag zurechtfinden wird schon schwierig, aber einer Arbeit nachgehen wird - so meine Erfahrung - selbst mit "Dr." und perfektem Englisch eher unmöglich. Alles Hausmütterchen? Hoffentlich nicht, ich kenne da schon einge binationale Ehen, bei denen die Dame dann Reißaus genommen hat, weil der (meist ältere) Herr zwar das Geld ranschaffte, aber auf dem Dorf nicht viel mit dem Geld anzufangen war. Langeweile ist tödlich - und andere Jungs sind ja nie weit :mrgreen:
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Re: Visum überzogen

Beitrag von VielUnterwegs »

Weiss deine Frau von diesem Plan? Hat sie auch Bock auf einen mehrjaehrigen Rechtsstreit, waehrend dem sie von dir getrennt in China sitzt? Plane besser mal 3 Jahre fuer das Verfahren ein, denn das Visum wird ihr erst in dem Moment erteilt in dem das Verfahren an den EuGh ueberwiessen wird.
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Re: Visum überzogen

Beitrag von AngelofMoon »

BeijingGuy hat geschrieben:(was selbst bei Dummerchen für A1 eher weniger als ein viertel Jahr Wochenendunterricht dauern sollte).
So was solltest Du lieber unterlassen, der Verband Binationaler Familien und Partnerschaften wird Dir hierzu einiges andere erzählen.
Ich habe die Broschuere Ehegattennachzug als PDF Datei, sind insgesamt 48 Seiten und einige Erzählungen von Betroffenen sind auch dabei.
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