Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

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sowa
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von sowa »

@AngelofMoon wer bist hier?
So ne art Moralapostel?
Das ist doch die Entscheidung von TomTom wo er seine Liebste heiratet.
Schließlich muß er sich mit der ABH herumplagen und nicht du.
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ingo_001
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von ingo_001 »

Und ich hab mich schon gefragt, wie lange es dauert, bis Du Dich meldest ...
Ist doch eins Deiner Lieblingsthemen ...
Dann hau mal Deine Weissheiten raus ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von Ghoule »

AngelofMoon hat geschrieben:
Ron hat geschrieben:Wurde mir damals so gesagt, hier in München sind Sie sehr freundlich und entgegenkommend.
Ron das ist meine ABH auch, ich komme gut mit dem Sachbearbeiter meiner Frau aus.
Aber bei so einen Fall sieht das anders aus.
Dass das Aufenthaltsgesetz verschärft wurde haben wir Leuten zu verdanken die in den meisten Fällen mit einen Touristen/Besuchervisum eingereist sind in DK geheiratet und gleich eine AE beantragt haben.
endlich sagst ma einer. der meinung bin ich auch.
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Ron
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von Ron »

AngelofMoon hat geschrieben:Dass das Aufenthaltsgesetz verschärft wurde haben wir Leuten zu verdanken die in den meisten Fällen mit einen Touristen/Besuchervisum eingereist sind in DK geheiratet und gleich eine AE beantragt haben.
Das sehe ich anders, wenn ich als deutscher Staatsbürger Heirate dann erwarte ich dass meiner
(zukünftigen) Frau nicht auch noch solche Visums und A1-Steine in den Weg gelegt werden,
nur weil Sie aus einem bestimmten Land kommt.
Mit vernünftigen Regelungen wären die Tricksereihen nicht nötig.

Meine Frau kommt aus HK und musste den ganzen Mist zum Glück vor der Einreise nicht mitmachen.

Ron
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sowa
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von sowa »

@TomTom,
versuche deine Freundin in Deutschland zu heiraten. Auch wenn Dänemark viel einfacher ist.
Eine Eheschliessung in Deutschland macht bei weiteren Behördengängen vorallem bei der ABH einen besseren Eindruck. Eine Eheschliessung in Dänemark hat oft einen Eindruck von Scheinehe.
Ich selbst habe meine Frau in Deutschland geheiratet. Die notwendigen Dokumente aus China konnten mit Hilfe einer Agentur in einen Monat besorgt werden. Nur in worst case würde ich in Dänemark heiraten.
Frag doch mal in deinen Standesamt nach.
So schwer ist das auch nicht.
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AngelofMoon
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von AngelofMoon »

Ron hat geschrieben:Das sehe ich anders, wenn ich als deutscher Staatsbürger Heirate dann erwarte ich dass meiner
(zukünftigen) Frau nicht auch noch solche Visums und A1-Steine in den Weg gelegt werden,
nur weil Sie aus einem bestimmten Land kommt.
Ich sehe das ja auch nicht anders, aber zur Zeit ist die Gesetzliche Regelung beim Ehegattennachzug so.
Im Gegensatz zu anderen unternehme ich etwas, wie das Einreichen einer Petition.
Meine Petition wurde an einer anderen angehängt und es hat lange gedauert bis darüber mal entschieden worden ist.
Ich habe das Schreiben vom Petitionsausschuss damals dann auch bekommen, mit dem selben Argumenten welche die Regierung heute noch von sich gibt.
Auch habe ich mich mit einigen andern an TV Sendern gewendet, nur ist das für die nicht Interessant da es den Größten Teil der Bevölkerung nicht Interessiert.
Nur so lange die CDU, welche die Hauptverantwortlichen für das Einbringen dieser Gesetze waren, an der Regierung ist, wird sich da nichts ändern.
Selbst nach dem die Niederlande die Gesetze zum Teil geändert hat reagiert die Deutsche Regierung darauf nicht.
Nur wenn dieses mal vor dem Europäischen Gerichtshof kommt, würden die Gesetze geändert werden, da sich die Europäische Kommission im Fall der Niederlande dazu schon geäußert hat.

Frage Dich mal warum das Goethe Institut vor der Gesetzlichen Regelung die ein oder andere Schule schließen wollte und dieses dann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht gemacht hat.
Ich hatte mal eine Internetseite die da etwas Licht hinter dem Ganzen gebracht hat, leider habe ich die nicht gespeichert.

Auch wenn es mir nicht Passt halte ich mich an die Gesetzliche Regelung und versuche sie nicht zu umgehen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
TomTom

Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von TomTom »

Ich meine theoretisch, wenn sie ja eh hier bei mir in Deutschland ist, kann sie ja alle Papiere mitbringen und sie dann hier übersetzen lassen, oder? Ich weiß halt nicht, ob dann zwischenzeitlich noch irgendwas notwendig wird, sodass sie das dann wieder in China besorgen müsste.

Ich weiß nur, dass mein Standesamt jede Menge Papiere benötigt, damit ich erstmal mein EFZ erhalte, ich weiß aber nicht, was meine Freundin dann noch benötigt um ihr EFZ zu erhalten? Braucht sie das mit den ganzen Papieren dann gar nicht ?
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AngelofMoon
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von AngelofMoon »

TomTom hat geschrieben:Ich weiß nur, dass mein Standesamt jede Menge Papiere benötigt, damit ich erstmal mein EFZ erhalte, ich weiß aber nicht, was meine Freundin dann noch benötigt um ihr EFZ zu erhalten?
In China gibt es kein EFZ.
Ein Beamter hat mir mal gesagt das es nur 12 Länder gibt die ein EFZ für die Eheschließung haben, alle anderen haben eine Ledigkeitsbescheinigung.
Beim beantragen des EFZ ist in den meisten Fällen das OLG mit von der Partie, das OLG befreit nach Prüfung der Unterlagen die Vorlage vom EFZ.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4 ... schland%29
Hier kannst Du das mal genau lesen.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von sowa »

@TomTom,
ich habe meine Frau in Deutschland geheiratet.
Meine Frau studiert in Wien.
Also ist es bei dir ähnlich.
Meine Frau hat all ihre nötigen Dokumente in China während ihres Heimaturlaubes innerhalb von 4 Wochen besorgt und dort übersetzen lassen.
Aber ich habe dir im März eine PN darüber geschickt!
Frage deinen Standesamt nach und schildere genau.
Dort wirst du eine To-Do-Liste bekommen.
Frage z.B. ob das Standesamt eine Übersetzung aus Deutschland unbedingt wünscht oder aus China denen genügt.
Bei Unklarheiten frage das Standesamt nochmal.
Was denkst du wie oft habe ich bei meinen Standesamt nachgefragt?
Mindestens 4 mal.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von VielUnterwegs »

AngelofMoon hat geschrieben: Frage Dich mal warum das Goethe Institut vor der Gesetzlichen Regelung die ein oder andere Schule schließen wollte und dieses dann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht gemacht hat.
Also an eine "Goethe Verschwoerung" glaube ich nicht. Bei meiner Freundin im A1 Kurs sind keine 10% wegen einer FZF da, sondern um ein Studium oder Schulbesuch in Deutschland vorzubereiten. Es ging und geht darum - und auch bei dem ganzen Scheinehe Schwachsinn - das Auslaender mit dauerhaftem Aufenthaltstitel und Eingebuergerte nicht Leute (Eltern, Frau, Geschwister, Kinder...) aus ihrem Kulturkreis nachholen koennen. Getreu dem CDU-Fascho-Altnazi-Motto: "Wie soll Ali der schon selbst kein Deutsch kann und sich hier Schwarz als Putzer durchschlaegt seiner Fatima aus Anatolien Deutsch beibringen damit sie ein Visum bekommt? Gar nicht, bleibt Zuhause!". Aber auch bei Chinesen, usw. ist das Nachholen weiterer Chinesischsstaemmiger Famillienmitglieder von der Politik klar nicht gewuenscht. Der 60-Jaehrige Heinz Mueller der sich seine 20-jaehrige Narumol nach Deutschland holen will, ist da ein Kollateralschaden... Insbesondere, da nach diesen ganzen Emma Hetzkampagnen ("Katalogfrauen") die Mehrheit in Deutschland nun glaubt das sei der Standardfall bei internationalen Ehen. Das der Normalfall ganz anders aussieht, es sich auch nur um normale Leute aehnlichen Alters handelt, die sich an Uni oder Arbeitsplatz kennenlernten, das weiss doch keine S.. in Deutschland.


Auch wenn ich als jemand der gerade eine Chinesin heiratet und mit ihr wohl irgendwann nach Deutschland gehen wird selber betroffen bin, stehe ich einer allgemeinen Erleichterung der Einwanderung fuer Chinesen hoechst kritisch gegenueber. Schaut euch an was in den USA und Kanada passiert. Diese ganzen Schwarzgeld-Unterschlager-Bestecher-Provinzfuerst neureichen Chinesen sitzen dort. Wollt ihr, dass die stattdessen nach Deutschland kommen? Auch wird in den Chinarestaurants schon genug fuer Hungerloehne ausgebeutet. Man sollte erstmal die Bedingungen der Chinesen und aller Einwanderer in Deutschland verbessern und dann gezielt den Einwanderungsfluss steuern, wie es die USA schon lange tun.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
Ron hat geschrieben:Bei der ABH werden Sie deiner Frau dann schon ein Visum erteilen nach der Heirat.
Die ABH stellt kein Visum aus, sondern einen Aufenthaltstitel auf Grund eines § im Aufenthaltsgesetz.
Ein Visum wird nur von den Deutschen Auslandsvertretungen erteilt und ausgestellt.
Nur Personen die Visumfrei einreisen können, bekommen einen Einreisestempel an der Passkontrolle bei der Einreise.

Wie und wo TomTom und seine Freundin Heiraten möchten ist Privatsache, so lange die Eheschließung Rechtens ist.
Ron hat geschrieben:Hier in München würden Sie keine Frau eines Deutschen wieder zurückschicken.
Kannst Du das belegen und Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass die ABH in Münschen das nicht machen würde?
Das ist schon richtig Die deutschen würden niemals eine Ehefrau ein Deutschen ausweisen. Aber wenn Sie mal ausreist z.B in Ihre Heimat dann kommt Sie nicht mehr rein. Weil Sie keinen Aufenthaltstitel hat. Ich hatte mal ein Gespräch mit meiner Ausländerbehörde.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von edmund27 »

cookie2008 hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:... Ich kann Ihm nur raten in Deutschland zu heiraten. Dann hat er eine deutsche Ehe und die fällt unter Verfassungsschutz.
Wo hast Du das her?? Was hat der Verfassungsschutz mit der Ehe zu tun?

Meine Guete.....



Ich sage soetwas selten: aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man das zumindest dazuschreiben.
Gerne lasse ich mich hier belehren, aber bisher habe ich das Gesetz so gelesen, dass im Ausland geschlossene Ehen in D grundsaetlich gueltig sind und da gibt es dann kein "ein wenig" und "verfassungsgeschuetzt" und "anders", sondern gueltig oder nicht.
Ich bin deutscher Staatsbürger und du solltest mal meinen Betrag genau lesen. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde und hat und ist für den Schutz unseres Staates da. Und eine deutsche Ehe fällt unter den Schutz unsere Verfassung. Und mit der Anerkennung einer Ehe im Ausland ist bei uns in Hessen das Standesamt zuständig. Ich weiss nicht wie es in anderen Bundesländern ist. Jedenfallss muss bei uns die Behörde mit Stempel und Unterschrift des Standesbeamten die Ehe anerkennen. Im Janauar bekomme ich meine Deutsche Heiratsurkunde.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Das ist schon richtig Die deutschen würden niemals eine Ehefrau ein Deutschen ausweisen. Aber wenn Sie mal ausreist z.B in Ihre Heimat dann kommt Sie nicht mehr rein. Weil Sie keinen Aufenthaltstitel hat. Ich hatte mal ein Gespräch mit meiner Ausländerbehörde.
Das wird jetzt etwas viel aber wenn einige sich nicht mal die Mühe machen nach Urteilen zu suchen dann stelle ich jetzt hier mal eins rein.
Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für Besuchsvisum

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben.

Der Entscheidung liegt der Fall einer Staatsangehörigen der Republik Weißrussland zugrunde, die Anfang August 2007 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist war. Nachdem sie Anfang September 2007 in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hatte, kehrte sie nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und drohte der Klägerin die Abschiebung an, da sie ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei. Zwar könne der Inhaber eines gültigen Schengen-Visums den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien (§ 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung - AufenthVO). Das sei bei der Klägerin aber nicht der Fall. Denn die Ehe sei nicht nach, sondern vor der letzten Einreise aus Dänemark geschlossen worden. Von der Durchführung des Visumverfahrens sei auch nicht im Ermessenswege abzusehen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG). Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bescheid der Ausländerbehörde dagegen als rechtmäßig bestätigt.

Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Zur Begründung hat er ausgeführt: Die Klägerin kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs nicht aufgrund der Sonderregelung in der Aufenthaltsverordnung vom Inland aus beantragen. Dies ergibt sich - unabhängig vom Streit um den Begriff der Einreise - schon daraus, dass sie die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 39 Nr. 3 AufenthVO nicht erfüllt. Denn sie hat nach den Feststellungen im Berufungsurteil bei der Beantragung des Schengen-Visums angegeben, nur zu Besuchszwecken einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein dauerhaft in Deutschland bleiben wollte. Da sie über die Rechtsfolgen falscher Angaben belehrt worden ist, hat sie einen Ausweisungsgrund verwirklicht (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG). Damit steht die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen im Ermessen der Behörde, so dass die Sonderregelung der Aufenthaltsverordnung nicht eingreift. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Denn diese soll nur diejenigen Ausländer begünstigen, die im Schengen-Visumverfahren zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich erst aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände der Aufenthaltszweck geändert hat. Andernfalls würde die bewusste Umgehung des nationalen Visumverfahrens folgenlos bleiben und dieses Verfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung entwertet. Aus den gleichen Gründen liegen auch die Voraussetzungen für ein Absehen von dem Visumerfordernis nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht vor. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts fehlt es auch an besonderen Umständen, die der Klägerin das vorübergehende Verlassen des Bundesgebiets und die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus unzumutbar machen. Vorrangiges Unionsrecht steht einer Verweisung auf das Visumverfahren ebenfalls nicht entgegen. Der deutsche Ehemann der Klägerin hat mit seiner Kurzreise zum Zweck der Heirat in Dänemark nicht nachhaltig von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht. Deshalb können die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze keine Anwendung finden, nach denen der Nachzug des Ehegatten bei Rückkehr des Unionsbürgers aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in seinen Heimatstaat nicht von einem nationalen Visum abhängig gemacht werden darf.
BVerwG 1 C 17.09 - Urteil vom 16. November 2010
Das Schengen Visum welches ich rot Markiert habe kann man auch durch das Studentenvisum ersetzten.
Soviel zu dem was Du schreibst, ein Jahr später ist noch ein mal ein Urteil dazu gesprochen worden.
Die Freundin von TomTom hat ein Studentenvisum beantragt und dieses ist auch der Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Heiraten können TomTom und seine Freundin auch dann wenn Sie nur mit einen Studentenvisum einreist. Nur das ändern des Aufenthaltstitels könnte für Ärger und Probleme sorgen.
TomTom warum macht Ihr das nicht dann wenn das Studium beendet ist?
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von edmund27 »

ingo_001 hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Ich bin nach Chinesischem Recht verheiratet und bekomme jetzt eine deutsche Heiratsurkunde. Damit ist meine Ehe deutsch.
AngelofMoon hat geschrieben:Die Ehe ist nur beim Standesamt Registriert und Ihr bekommt dann nachträglich eine Heiratsurkunde vom Standesamt.
Man sagt ja auch nicht unsere Ehe ist Chinesisch sondern sie wurden nach Chinesischen Recht geschlossen.
Bei einer Scheidung gilt übrigens das Scheidungsrecht des Landes in dem das Paar seinen Lebensmittelpunkt hat - nur um die Info mal hinterher zu schieben :)
Ich war beim Ausländeramt. Und die sagten mir. Die Ehe ist von Deutschland anerkannt und damit bin ich Unterhaltspflichtig und somit gilt auch das Deutsche Scheidungsrecht.
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Re: Heirat in DK - FZF Visum wo beantragen ?

Beitrag von edmund27 »

ingo_001 hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Also ich würde in Deutschland heiraten. Ich bin nach Chinesischem Recht verheiratet und bekomme jetzt eine deutsche Heiratsurkunde. Damit ist meine Ehe deutsch. Warum also nicht in Deutschland heiraten ?
One short moment:
Ich habe auch in China geheiratet.
Die Ehe ist rechtskräftig - und das auch in Deutschland.
Es gibt da keine "deutsche" Heiratsurkunde - nur eine Urkunde, die die Echtheit der in China geschlossenen Ehe bestätigt.
Also man muss sehr vorsichtig sein mit seinen Meinungen. Ich habe eine Deutsch Heiratsurkunde beantragt und bekomme die im Januar 2012. Ich lass mir halt besser alles schriftlich bestätigen. Ich weiß nur von meinem Standesbeamten, dass es keine Einheitliche Meinung zu diesem Thema gibt. Jeder muss das halt selbst wissen. Mir wurde halt geraten von einem Fachmann es so zu machen.
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