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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 11:14
von Sachse28
Theoretisch nicht. Eine Heirat, egal wo abgeschlossen, wird auch in Deutschland anerkannt. Dazu braucht ihr die ausländische Heiratsurkunde in der legaliserten Form und evtl. auch eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten übersetzer.

Solltet ihr Euren Lebensmittelpunkt aber langfristig nach Deutschland verlagern wollen, empfiehlt sich die Registrierung / Nachbeurkundung in Deutschland. Dies erleichtert Behördengänge und es gibt eine Kontaktmöglichkeit bei auftretenden Schwierigkeiten (Eheurkunde verloren, Scheidung, ...). Anderenfalls ist immer der langwierige Weg über die chin. Behörden notwendig.

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 11:19
von Sachse28
Soweit sind wir noch nicht. :wink: Es gibt hier im Forum jemanden, der das Scheidungsthema schon mal hatte. Bitte einfach mal die Suchfunktion tätigen. Gab ein extra Thema dazu.

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 11:20
von happyfuture
xxxxx hat geschrieben:Wenn jemand in China eine Frau heiratet und dann nach DE geht mit ihr wie sieht es dann aus wenn die Ehe hier nicht registriert wird ?
Was meinst Du mit "sieht es dann aus"?
Für mich sieht die Ehe unabhängig von Registrierungen immer gleich aus!
xxxxx hat geschrieben:Auch hinsichtlich der Gefahr einer späteren Scheidung ( Trennungsjahr 1 Jahr und so ) oder Ansprüche der Frau?
Auswärtiges Amt schreibt einiges dazu! Ist ein sehr umfassendes und vor allem auch hier nicht ein pauschalierbares Thema!

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 11:42
von Andy_yi
Soviel ich weiß muss sie Deutschland wieder verlassen, wenn die Ehe nicht lang genug geführt wurde (3 Jahre?) um eine unbefristete AE zu erhalten. Wird dann sicher schwer Ansprüche geltend zu machen, haben tut sie die aber sicher in irgendeiner Form, je nach Umstände. Ich denke nicht das sich das durch das 'nicht registrieren' umgehen lässt.

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 11:53
von happyfuture
Andy_yi hat geschrieben:Soviel ich weiß muss sie Deutschland wieder verlassen, wenn die Ehe nicht lang genug geführt wurde (3 Jahre?) um eine unbefristete AE zu erhalten. Wird dann sicher schwer Ansprüche geltend zu machen, haben tut sie die aber sicher in irgendeiner Form, je nach Umstände. Ich denke nicht das sich das durch das 'nicht registrieren' umgehen lässt.
Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt, nicht die Registrierung der Ehe!
"Deutschland verlassen müssen" ist auch nicht generell richtig, es sei denn, es kann eine "Scheinehe" nachgewiesen werden ...

Nachschlag zum Thema SCHEIDUNG Auswärtiges Amt

Besonders interessant für Kandidaten, die in Dänemark geheiratet haben :wink:

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:05
von Andy_yi
happyfuture hat geschrieben: "Deutschland verlassen müssen" ist auch nicht generell richtig, es sei denn, es kann eine "Scheinehe" nachgewiesen werden ...
Ist dem so? Ich dachte man kann erst nach einigen Ehejahren als ausländischer Ehegatte eine unbefristete AE für Deutschland beantragen. Bis dahin gibt es nur befristete, und die natürlich nur weil man verheiratet ist. Fällt die Ehe weg, fallen auch die neu Erteilungen der befristeten AE's weg. Logisch wäre für mich dann eine Ausreise, weil sonst die befristeten AE's keinen Sinn machen würden. Oder sehe ich das falsch?

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:09
von happyfuture
Andy_yi hat geschrieben:Fällt die Ehe weg, fallen auch die neu Erteilungen der befristeten AE's weg.
Ist dem so? (in Deutschland)

wenn der Partner stirbt, mag gar nicht weiterdenken ...

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:14
von Sachse28
Ja, dem ist leider so. Meine Frau sollte sogar ausreisen, nur weil das Einwohnermeldeamt es verpasst hat, den Hauptwohnsitzwechsel auch für mich der Ausländerbehörde mitzuteilen. Dementsprechend galten wir als "getrennt lebend" und man gab ihr nur 4 Wochen Zeit. Also nix mit Scheidung oder so. Konnte zwar alles geklärt werden, aber geärgert hat mich dieser Behördenkram natürlich trotzdem.

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:16
von Andy_yi
Danke für die Info Sachse.
@happy, vielleicht wird es bei Witwen nochmal anders behandelt. Wissen tu ich das aber auch nicht.

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:20
von happyfuture
Sachse28 hat geschrieben:Ja, dem ist leider so. Meine Frau sollte sogar ausreisen, nur weil das Einwohnermeldeamt es verpasst hat, den Hauptwohnsitzwechsel auch für mich der Ausländerbehörde mitzuteilen. Dementsprechend galten wir als "getrennt lebend" und man gab ihr nur 4 Wochen Zeit. Also nix mit Scheidung oder so. Konnte zwar alles geklärt werden, aber geärgert hat mich dieser Behördenkram natürlich trotzdem.
Sachse, das ist der Deutsche Behörden- und Rechtsdschungel!
Was Euch widerfahren ist, hat nichts mit Scheidung zu tun, zeigt jedoch sehr wohl, dass jeder gut beraten ist, den Deutschen Behörden bestmöglich seine binationale Ehe als "gemeinsam" aufzuzeigen (so dein Tipp, bei gewöhnlichem Aufenthalt in D auf jeden Fall die Ehe zu registrieren).

Bei Scheidung wird es richtig kompliziert, und es muss NICHT zwangsläufig eine mit Frist gesetzte Ausweisung erfolgen. Das hängt ganz von den aktuellen Lebensumständen ab und vor allem, was bezüglich Unterhaltszahlungen festgelegt wurde. Spannend!

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:23
von happyfuture
Andy_yi hat geschrieben:Danke für die Info Sachse.
@happy, vielleicht wird es bei Witwen nochmal anders behandelt. Wissen tu ich das aber auch nicht.
Andy, Sachse war oder ist nicht geschieden :wink:

Gibt übrigens tolle "Scheidungsforen" mit Abendfüllenden Postings ... :lol: :lol:

EDIT: Die meisten unterschätzen die "SCHEINEHE", womit binationale Ehen erst einmal verglichen werden! Das fängt schon beim Visumantrag an ...

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:28
von Andy_yi
happyfuture hat geschrieben: Was Euch widerfahren ist, hat nichts mit Scheidung zu tun
Für mich zeigt das aber sehr wohl, dass die Aufenthaltserlaubnis nur Gültigkeit hat wenn die Ehe fortbesteht bzw. beide auch zusammenleben. Wäre ja Paradox wenn die beiden sich jetzt scheiden lassen würden, die Frau dann aber in Deutschland bleiben darf ? Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist jedenfalls immer an Auflagen gebunden. Sei es Arbeit, Ehe, was auch immer. Einfach so gibt es die nicht ...

Ich komme da auch nur drauf, weil ich mal auf einem Geburtstag mit einem Anwalt darauf zu sprechen kam. Irgendwer hatte gefragt ob ich keine Angst habe das mich meine Freundin nur heiratet damit sie sich hier absetzen kann. Der Anwalt meine dann, wenn sich meine Freundin hier absetzen wollen würde müsste sie es aber erstmal einige Jahre mit mir "aushalten" bevor es eine unbefristete AE gibt und sie sich trennen könnte mit der Tendenz, in Deutschland zu leben...

Naja...

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:33
von happyfuture
Andy_yi hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben: Was Euch widerfahren ist, hat nichts mit Scheidung zu tun
Für mich zeigt das aber sehr wohl das die Aufenthaltserlaubnis nur Gültigkeit hat wenn die Ehe fortbesteht bzw. beide auch zusammenleben. Wäre ja Paradox wenn sie sich jetzt scheiden lassen würde dann aber in Deutschland bleiben darf ?! Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist jedenfalls immer an Auflagen gebunden. Sei es Arbeit, Ehe, was auch immer. Einfach so gibt es die nicht ...

Ich komme da auch nur drauf, weil ich mal auf einem Geburtstag mit einem Anwalt darauf zu sprechen kam. Irgendwer hatte gefragt ob ich keine Angst habe das sie sich nur hier absetzt. Der Anwalt meine dann, wenn sich meine Freundin hier absetzen wollen würde müsste sie es aber erstmal einige Jahre mit mir "aushalten" bevor es eine unbefristete AE gibt und sie sich trennen könnte mit der Tendenz in Deutschland zu leben...

Naja...
Andy, ich kenne auch diese Anwaltssprüche ...
gibt jedoch auch Fälle, wo SIE Ausländerin ist, einen guten unbefristeten Job hat und ER Deutscher promovierter Hartz IV Empfänger ist. Wobei in diesem Fall die Dame einfach nachrechnen sollte, was sich mehr lohnt (von wegen sie "darf" in D bleiben) - kannst mal selber googeln, ist teilweise echt spannend, in was sich Menschen hineinmanövrieren.

EDIT: und ja, PARADOX ist so einiges in Deutschland!

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:37
von Andy_yi
happyfuture hat geschrieben: Naja...Andy, ich kenne auch diese Anwaltssprüche ...
gibt jedoch auch Fälle, wo SIE Ausländerin ist, einen guten unbefristeten Job hat und ER Deutscher promovierter Hartz IV Empfänger ist. Wobei in diesem Fall die Dame einfach nachrechnen sollte, was sich mehr lohnt (von wegen sie "darf" in D bleiben) - kannst mal selber googeln, ist teilweise echt spannend, in was sich Menschen hineinmanövrieren.

EDIT: und ja, PARADOX ist so einiges in Deutschland!

Na wenn sie einen Job hat, wären ja wieder die Auflagen erfüllt für die Erteilung einer befristeten AE (sofern die beiden sich scheiden lassen würden). Aber was wäre wenn sie geschieden und arbeitslos wäre? Ob sie dann Ansprüche hätte in DE zu bleiben und H4 zu beantragen, mit befristeter AE? Kann ich mir nicht vorstellen... Genau vor solchen Fällen "schnell heiraten, scheiden, schönes leben" soll die befristete AE den Staat doch schützen?

Paradox alles... ja das stimmt :mrgreen:

Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden

Verfasst: 20.06.2011, 12:43
von happyfuture
Andy_yi hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben: Naja...Andy, ich kenne auch diese Anwaltssprüche ...
gibt jedoch auch Fälle, wo SIE Ausländerin ist, einen guten unbefristeten Job hat und ER Deutscher promovierter Hartz IV Empfänger ist. Wobei in diesem Fall die Dame einfach nachrechnen sollte, was sich mehr lohnt (von wegen sie "darf" in D bleiben) - kannst mal selber googeln, ist teilweise echt spannend, in was sich Menschen hineinmanövrieren.

EDIT: und ja, PARADOX ist so einiges in Deutschland!

Na wenn sie einen Job hat, wären ja wieder die Auflagen erfüllt für die Erteilung einer befristeten AE sofern die beiden sich scheiden lassen würden. Aber was wäre wenn sie auch arbeitslos wäre? Ob sie dann Ansprüche hätte in DE zu bleiben und H4 zu beantragen, mit befristeter AE? Kann ich mir nicht vorstellen... Genau vor solchen Fällen "schnell heiraten, scheiden, schönes leben" soll die befristete AE den Staat doch schützen?

Paradox alles... ja das stimmt :mrgreen:
Alles andere läuft unter SCHEINEHE! (und dann ab nach Hause ...)