Heiraten, aber wie und wo?
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Wie lauten denn die Websites, wo man sich online für einen Termin anmelden kann?
Und letzte Frage: Für die Legislation in Deutschland, müssen wir die Papiere bei der Botschaft in Peking übersetzen und beglaubigen lassen? Das wars? Dann damit zum deutschen Standesamt und denen zeigen, damit die uns die deutsche Hochzeitsurkunde ausstellen ?
Und letzte Frage: Für die Legislation in Deutschland, müssen wir die Papiere bei der Botschaft in Peking übersetzen und beglaubigen lassen? Das wars? Dann damit zum deutschen Standesamt und denen zeigen, damit die uns die deutsche Hochzeitsurkunde ausstellen ?
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Auf der ersten Seite dieses Threads hat Andy_Yi die Webseite schon genannt.Suchender hat geschrieben:Wie lauten denn die Websites, wo man sich online für einen Termin anmelden kann?
Und letzte Frage: Für die Legislation in Deutschland, müssen wir die Papiere bei der Botschaft in Peking übersetzen und beglaubigen lassen? Das wars? Dann damit zum deutschen Standesamt und denen zeigen, damit die uns die deutsche Hochzeitsurkunde ausstellen ?
Wenn Du in HK heiratest wird die Urkunde nicht in Peking übersetzt und beglaubigt. Übersetzen brauchst Du sie auch nicht, da in englisch (englisch wird bei FZF ohne Übersetzung ins Deutsche anerkannt) und die Beglaubigung erfolgt in Hong Kong beim High Court in Form einer Apostille.
Gege - 哥哥
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Wird einem dieser "Service" direkt vom Marriage Office in Hong Kong angeboten?und die Beglaubigung erfolgt in Hong Kong beim High Court in Form einer Apostille.
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Nein, aber das High Court ist im gleichen Gebäude wie das Marriage Office in Central, Hong Kong Island. Ist also kein Problem das selbst zu erledigen.Suchender hat geschrieben:Wird einem dieser "Service" direkt vom Marriage Office in Hong Kong angeboten?und die Beglaubigung erfolgt in Hong Kong beim High Court in Form einer Apostille.
Gege - 哥哥
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Sie kann sich die Heirat aufjedenfall ohne Probleme in China anerkennen lassen. Wenn ihr in Deutschland heiraten würdet ( oder in Dänemark ) wären die gesetzlichen Regelungen ja auch andere.Suchender hat geschrieben:Die gesetzlichen Regelungen sind in China aber andere als in HK, da HK einst britische Kolonie war ... und meine Freundin möchte eine Legalisation in China Mainland
Sofern ich hier richtig informiert bin, muss deine Freundin lediglich mit den Papieren zu der Stelle gehen, wo ihr auch die Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Dort wird die Hochzeit dann eingetragen. Die Papiere gibt es dafür neben Englisch auch in Chinesisch.
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Das hört sich ja zu einfach an mit Hongkong. Danke erstmal für die vielen Kommentare und Anregungen. Ich habe mir diese Seite mal angeschaut über Hongkong, aber recht bald aufgegeben, weil mein Englisch nicht perfekt ist. Zum Glück kann man ja auch chinesiche Sprache auswählen, was meiner Freundin zu gute köme Da werde ich mir die Tage noch mal mehr Zeit für nehmen und mit meiner Freundin auch darüber mal reden. Wir können uns zwar gut auf englisch unterhalten, aber leider kann man sich dann doch nicht alles so genau erzählen wie in der eigenen Sprache. Aber so verstehen wir uns super ...Andy_yi hat geschrieben: Es wird benötigt: Dein Reisepass ( als Kopie geht auch ), ihr Reisepass, ihre Ledigkeitsbescheinigung.
Es muss also nichts übersetzt, beglaubigt ( etc etc ) werden.
Nachdem die Papiere eingereicht sind, geht man dann am Hochzeitstag zusammen dorthin und heiratet.
Das steht auch nochmal alles genau hier, einfach mal ein bisschen umschauen:
http://www.gov.hk/en/residents/immigrat ... /marriage/
Also mich würde dann auch interessieren, wie auch gefragt wurde, ob dann meine Freundin die Heiratsurkunde aus Hongkong in China anerkennen lassen muss. Sie würde mit einem Besuchsvisum nach Hongkong kommen und verheiratet wieder nach China? Ich hoffe nur, dass sie dann keine Probleme hätte. Aber so wie ich das verstanden habe, sollte das kein Problem sein, wenn die Heiratsurkunde von ihr auf englisch und chinesisch dann ist. Und meine ja auch ... muss ich die dann in Deutschland ins Deutsche übersetzen lassen? Also wenn wir in Hongkong heiraten, dann nach China gehen und ihren "Status" auf von ledig auf "verheiratet" setzen, müsste ich trotzdem alleine erstmal wieder nach Deutschland oder? Und dann ein ... wie nennt sich das nochmal? Ich kann mir die ganzen Abkürzungen noch nicht merken Familienzusammenführungsvisum? Also, dass sie dann nach Deutschland kommt. Ich versuche auch herauszubekommen, inwiefern ihr Sprachkurs mit dem Level A1 anerkannt wird. Sie hat im Konsulat nachgefragt, aber noch keine richtige Antwort bekommen. Ich müsste mal anrufen. Und mir noch mehr hier durchlesen
Mit den Behörden habe ich auch nicht so gute Erfahrungen hier in München gemacht. Die sind irgendwie ... na ja ... kompliziert, sagen wir mal man redet immer aneinander vorbei etc. In China auf dem Deutschen Konsulat sind auch nicht alle nett, wie sie meinte. In Hongkong kennen wir noch niemanden
Also danke nochmal, ich melde mich wieder
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Hallo Dirk
euch beiden viel Glück, solltest Du Infos zwecks Heiraten in Dänemark brauchen sage bescheid.
Wir haben das am 11.11.2010 gemacht. Und ist wirklich kein Problem.
Viele Grüße aus Langmusi
Thomas
euch beiden viel Glück, solltest Du Infos zwecks Heiraten in Dänemark brauchen sage bescheid.
Wir haben das am 11.11.2010 gemacht. Und ist wirklich kein Problem.
Viele Grüße aus Langmusi
Thomas
Re: Heiraten, aber wie und wo?
kann, muss aber nicht. Also erstens kann es auch ohne Ehefähigkeitszeugnis klappen und zweitens kommts auch gern mal vor, dass das Visum schon nach 3 Wochen eintrudeltsowa hat geschrieben:Hallo Blue_Sky,
3. Du heiratest sie in China und dazu brauchst du ein Ehefähigkeitszeugnis, das dir dein Standesamt in deinen Wohnort macht. Auch hier mußt du dein Standesamt fragen.
Anschliessend muß deine Frau ein Visum für Familienzusammenführung in der dt. Botschaft oder Konsulat beantragen. Und das kann Monate dauern. Warum? Weil die in der Botschaft das mit Absicht so machen!
Wenn du Fragen hast kannst du mich fragen ( auch mit p.n.) !
Mfg.
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Hallo liebe Helfenden
Ich bin beruflich zur Zeit sehr angspannt und hatte Probleme mit meinem PC, warum ich ihn auch formatieren musste.
Also ich habe mal eine kleine Zwischenfrage momentan. In den Internetseiten von der Botschaft habe ich gelesen, dass meine Freundin für das "Sprachvisum", um in Deutschland Deutsch zu lernen, unter anderem die Bestätigung von den Kursen benötigt (was kein Problem wäre) aber auch eine offizielle Einladung/Aufnahmebestätigung von einer Universität, Hochschule, wo sie nach den Kursen dann studieren würde
Ich dachte, das würde gehen, dass sie mit dem Sprachvisum herkommen kann, um "nur" Deutsch zu lernen. Für über 3 Monate. Und dass wir dann in dieser Zeit z.B. in Dänemark heiraten können und dann das Visum umschreiben, bzw. ein Ehegattennachzugsvisum beantragen.
Aber nach dem Deutschlernen wollte sie nicht nochmal studieren. Sie hat ja schon in China studiert und würde lieber arbeiten, um Geld zu verdienen!
Und ich habe ebenfalls auch gelesen, dass sie mit ihrem Visum sich frei in allen Schengener Vertragsstaaten frei bewegen kann, was ja auf Dänemark dann auch zutreffen würde. Aber beim letzten Besuchsvisum haben die in der Botschaft ihr direkt verboten, nach Dänemark zu gehen. Aber ich vermute nur, dass sie nicht wollten, dass sie mit diesem Besuchsvisum heiratet.
Ich hoffe, dass mir wieder ein paar Leute gute Ratschläge geben können
Gruß
Dirk
Ich bin beruflich zur Zeit sehr angspannt und hatte Probleme mit meinem PC, warum ich ihn auch formatieren musste.
Also ich habe mal eine kleine Zwischenfrage momentan. In den Internetseiten von der Botschaft habe ich gelesen, dass meine Freundin für das "Sprachvisum", um in Deutschland Deutsch zu lernen, unter anderem die Bestätigung von den Kursen benötigt (was kein Problem wäre) aber auch eine offizielle Einladung/Aufnahmebestätigung von einer Universität, Hochschule, wo sie nach den Kursen dann studieren würde
Ich dachte, das würde gehen, dass sie mit dem Sprachvisum herkommen kann, um "nur" Deutsch zu lernen. Für über 3 Monate. Und dass wir dann in dieser Zeit z.B. in Dänemark heiraten können und dann das Visum umschreiben, bzw. ein Ehegattennachzugsvisum beantragen.
Aber nach dem Deutschlernen wollte sie nicht nochmal studieren. Sie hat ja schon in China studiert und würde lieber arbeiten, um Geld zu verdienen!
Und ich habe ebenfalls auch gelesen, dass sie mit ihrem Visum sich frei in allen Schengener Vertragsstaaten frei bewegen kann, was ja auf Dänemark dann auch zutreffen würde. Aber beim letzten Besuchsvisum haben die in der Botschaft ihr direkt verboten, nach Dänemark zu gehen. Aber ich vermute nur, dass sie nicht wollten, dass sie mit diesem Besuchsvisum heiratet.
Ich hoffe, dass mir wieder ein paar Leute gute Ratschläge geben können
Gruß
Dirk
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Exactamente.Blue_Sky hat geschrieben:In den Internetseiten von der Botschaft habe ich gelesen, dass meine Freundin für das "Sprachvisum", um in Deutschland Deutsch zu lernen, unter anderem die Bestätigung von den Kursen benötigt (was kein Problem wäre) aber auch eine offizielle Einladung/Aufnahmebestätigung von einer Universität, Hochschule, wo sie nach den Kursen dann studieren würde
Auf diese Idee sind schon viele gekommen.Blue_Sky hat geschrieben:Ich dachte, das würde gehen, dass sie mit dem Sprachvisum herkommen kann, um "nur" Deutsch zu lernen. Für über 3 Monate. Und dass wir dann in dieser Zeit z.B. in Dänemark heiraten können und dann das Visum umschreiben, bzw. ein Ehegattennachzugsvisum beantragen.
Aber nach dem Deutschlernen wollte sie nicht nochmal studieren. Sie hat ja schon in China studiert und würde lieber arbeiten, um Geld zu verdienen!
Ein Visum kann man nicht umschreiben.
Was wohl schon geklappt hat (aber nicht klappen muss) ist: Per *Touristenvisum einreisen und hier in Deutschland od. Dänemark heiraten.
Von dt. Seite (dem Wohlwollen des Standesbeamten) hängt es ab, ob der sich drauf einlässt oder nicht.
*Es kommt darauf an, was für ein Visum Deine Freundin erhält.Blue_Sky hat geschrieben:Und ich habe ebenfalls auch gelesen, dass sie mit ihrem Visum sich frei in allen Schengener Vertragsstaaten frei bewegen kann, was ja auf Dänemark dann auch zutreffen würde. Aber beim letzten Besuchsvisum haben die in der Botschaft ihr direkt verboten, nach Dänemark zu gehen. Aber ich vermute nur, dass sie nicht wollten, dass sie mit diesem Besuchsvisum heiratet.
Es gibt auch Visa, die expliziet nur für Deutschland gelten (also keine Schengen-Visa sind).
Und ich hoffe, dass ich keine Wolken am blauen Himmel verursacht habeBlue_Sky hat geschrieben:Ich hoffe, dass mir wieder ein paar Leute gute Ratschläge geben können
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Heiraten, aber wie und wo?
hi Blue_Sky,
ich weiß meisten Fälle, wenn ein Deutsch mit chinesische Freundin verheiret.
Deine Freundin geht erst zum ihrem Standsamt(MinZhengJu) in China, und genau fragen welche Unterlagen brauchen sie für heiraten mit Ausländer. (Weil jed Standsamt in China verlangt verschiedene Unterlagen. )Du besorgst bauchst auf jeden Fall dein Ledigkeitzeugnis(durch Botschaft China legalisiert, http://www.china-visum-center.de/conten ... ation.html), dein Pass mit deine Freundin (sie braucht auch Ledigkeitzeugnis, und ihre ID). Dann kannte ihr in China heirat. Danach der Heiraturkunde soll in China durch Deutschkonsolate beglaubigung lassen. http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... ungen.html. Wenn deine Freundin in Deutschland leben möchte, dann kann sie ein Visum für Familiezusammenführung bei Deutschkonsulate in Kanton beantragen. Dazu brauche sie eine Deutschsprache Zeugnis(Es soll bei Gothe-Institut in China ausgestellt).(Genau in welche Stuffe kannst bei Konsulate nach fragen.)
ich weiß meisten Fälle, wenn ein Deutsch mit chinesische Freundin verheiret.
Deine Freundin geht erst zum ihrem Standsamt(MinZhengJu) in China, und genau fragen welche Unterlagen brauchen sie für heiraten mit Ausländer. (Weil jed Standsamt in China verlangt verschiedene Unterlagen. )Du besorgst bauchst auf jeden Fall dein Ledigkeitzeugnis(durch Botschaft China legalisiert, http://www.china-visum-center.de/conten ... ation.html), dein Pass mit deine Freundin (sie braucht auch Ledigkeitzeugnis, und ihre ID). Dann kannte ihr in China heirat. Danach der Heiraturkunde soll in China durch Deutschkonsolate beglaubigung lassen. http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... ungen.html. Wenn deine Freundin in Deutschland leben möchte, dann kann sie ein Visum für Familiezusammenführung bei Deutschkonsulate in Kanton beantragen. Dazu brauche sie eine Deutschsprache Zeugnis(Es soll bei Gothe-Institut in China ausgestellt).(Genau in welche Stuffe kannst bei Konsulate nach fragen.)
- AngelofMoon
- Old China Hand
- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Das kann ich zwar bestätitgen aber seid diesem Jahr kann die Deutsche Auslandsvertretung das FzF zum Deutschen Ehepartner ablehnen oder nicht erteilen.Baozi hat geschrieben:kann, muss aber nicht. Also erstens kann es auch ohne Ehefähigkeitszeugnis klappen und zweitens kommts auch gern mal vor, dass das Visum schon nach 3 Wochen eintrudeltsowa hat geschrieben:Hallo Blue_Sky,
3. Du heiratest sie in China und dazu brauchst du ein Ehefähigkeitszeugnis, das dir dein Standesamt in deinen Wohnort macht. Auch hier mußt du dein Standesamt fragen.
Anschliessend muß deine Frau ein Visum für Familienzusammenführung in der dt. Botschaft oder Konsulat beantragen. Und das kann Monate dauern. Warum? Weil die in der Botschaft das mit Absicht so machen!
Wenn du Fragen hast kannst du mich fragen ( auch mit p.n.) !
Mfg.
Es wird beschlossen, die deutschen Auslandsvertretungen anzuweisen, ein Visum zur FzF bei Inlandsverheirateten nur noch zu erteilen, wenn die Bestimmungen des Herkunftslandes (hier: Bundesrepublik Deutschland) vorliegen. Da für eine Heirat in der Bundesrepublik Deutschland ein Ehefaehigkeitszeugnis gefordert wird, würde eine einseitige Benachteiligung zugunsten Auslandsverheirateten eintreten, die nicht hinnehmbar sind. Die Ablehnung eines Visum zur FzF wird mit den rechtlichen Vorschriften für Eheschliessungen (hier: PStG) der Bundesrepublik Deutschland ausreichend begründet. Die rechtliche Würdigung dieser VwV ist durch das BMJ -Bund- geprüft und genehmigt worden.
Dieses ist vor ein paar Monaten von Westerwelle unterschrieben und an die Deutsche Auslandsvertretungen gesendet worden.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
- happyfuture
- Titan
- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Quelle??AngelofMoon hat geschrieben:Das kann ich zwar bestätitgen aber seid diesem Jahr kann die Deutsche Auslandsvertretung das FzF zum Deutschen Ehepartner ablehnen oder nicht erteilen.
Es wird beschlossen, die deutschen Auslandsvertretungen anzuweisen, ein Visum zur FzF bei Inlandsverheirateten nur noch zu erteilen, wenn die Bestimmungen des Herkunftslandes (hier: Bundesrepublik Deutschland) vorliegen. Da für eine Heirat in der Bundesrepublik Deutschland ein Ehefaehigkeitszeugnis gefordert wird, würde eine einseitige Benachteiligung zugunsten Auslandsverheirateten eintreten, die nicht hinnehmbar sind. Die Ablehnung eines Visum zur FzF wird mit den rechtlichen Vorschriften für Eheschliessungen (hier: PStG) der Bundesrepublik Deutschland ausreichend begründet. Die rechtliche Würdigung dieser VwV ist durch das BMJ -Bund- geprüft und genehmigt worden.
Dieses ist vor ein paar Monaten von Westerwelle unterschrieben und an die Deutsche Auslandsvertretungen gesendet worden.
- AngelofMoon
- Old China Hand
- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Das wird man im Internet noch nicht finden.happyfuture hat geschrieben:Quelle??AngelofMoon hat geschrieben:Das kann ich zwar bestätitgen aber seid diesem Jahr kann die Deutsche Auslandsvertretung das FzF zum Deutschen Ehepartner ablehnen oder nicht erteilen.
Es wird beschlossen, die deutschen Auslandsvertretungen anzuweisen, ein Visum zur FzF bei Inlandsverheirateten nur noch zu erteilen, wenn die Bestimmungen des Herkunftslandes (hier: Bundesrepublik Deutschland) vorliegen. Da für eine Heirat in der Bundesrepublik Deutschland ein Ehefaehigkeitszeugnis gefordert wird, würde eine einseitige Benachteiligung zugunsten Auslandsverheirateten eintreten, die nicht hinnehmbar sind. Die Ablehnung eines Visum zur FzF wird mit den rechtlichen Vorschriften für Eheschliessungen (hier: PStG) der Bundesrepublik Deutschland ausreichend begründet. Die rechtliche Würdigung dieser VwV ist durch das BMJ -Bund- geprüft und genehmigt worden.
Dieses ist vor ein paar Monaten von Westerwelle unterschrieben und an die Deutsche Auslandsvertretungen gesendet worden.
Soviel sei gesagt das ich dieses von einen Bekannten habe der dieses von einer Person hat die im Konzularischenbereich arbeitet.
In wie weit das von der Auslandsvertretung umgesetzt wird kann ich nicht sagen, es ist kein Gesetz sondern eine Anweisung.
Darüber wird man erst was hören wenn die ersten Ablehnungen für FzF kommen, welche ohne EFZ die Ehe geschlossen haben.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Heiraten, aber wie und wo?
Wohlgemerkt für Leute die in Deutschland ohne EFZ geheiratet haben, wenn es denn stimmt.AngelofMoon hat geschrieben: Darüber wird man erst was hören wenn die ersten Ablehnungen für FzF kommen, welche ohne EFZ die Ehe geschlossen haben.
Ich verstehe dann aber nicht so richtig, welchern "Nachteil" hier Auslandsverheiratete bislang haben sollen. In Hongkong brauchten ich und meine Verlobte z. B. auch kein EFZ vorzuweisen. Es reichten die Reisepässe und alles restliche zu beschwören. Die Ehe wird so in Deutschland anerkannt. Deshalb verstehe ich diese Begründung oben nicht wirklich?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 28 Gäste