Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Guten Abend,
Ich hoffe es kann mir einer helfen bei meiner Frage,ich muss meinen Ehefähigkeitszeugnis
legalisieren lassen beim chinesischen Konsulat in Frankfurt. Ich habe versucht da anzurufen aber
mann kann es anscheinend vergessen, da es immer besetzt Zeichen kommt. Ich möchte gerne wissen ob man den EFZ persönlich vorbeibringen soll oder gehts auch per Post? Auf der Konsulat Page steht dass man perönliche Dokumente nicht per Post schicken kann, gehört EFZ auch dazu?
Und noch eine Frage, heisst persönlich dass man es unbedingt selber abgeben muss, oder kann einer aus der Familie sein, b.z.w. ein Bote?
Ich weiss, es sind jede menge Fragen aber ich wäre echt dankbar für die Hilfe!
Ich hoffe es kann mir einer helfen bei meiner Frage,ich muss meinen Ehefähigkeitszeugnis
legalisieren lassen beim chinesischen Konsulat in Frankfurt. Ich habe versucht da anzurufen aber
mann kann es anscheinend vergessen, da es immer besetzt Zeichen kommt. Ich möchte gerne wissen ob man den EFZ persönlich vorbeibringen soll oder gehts auch per Post? Auf der Konsulat Page steht dass man perönliche Dokumente nicht per Post schicken kann, gehört EFZ auch dazu?
Und noch eine Frage, heisst persönlich dass man es unbedingt selber abgeben muss, oder kann einer aus der Familie sein, b.z.w. ein Bote?
Ich weiss, es sind jede menge Fragen aber ich wäre echt dankbar für die Hilfe!
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Du musst das EFZ persönlich oder über einen mit Vollmacht ausgestatteten Dritten einreichen.
Vorher benötigst Du von den deutschen Behörden eine Beglaubigung und Überglaubigung.
Paß auf, dass bei der Nationalität deiner chin. Frau/Mann nicht "RC" sondern "VRC" steht.
Für eine Heirat in China kannst Du das EFZ nicht verwenden, da nicht explizit "nicht verheiratet" darauf steht. Also kannst Du Dir den ganzen Spaß mit Beglaubigung, Überglaubigung, Legalisierung und chin. Übersetzung eigentlich sparen.
Nimm das dt. EFZ vom Standesamt so wie es ist, geh damit in China zum dt. Konsulat/Botschaft und hol dir eine Konsularbescheinigung. Die lässt Du Dir noch übersetzen und dann geht es zum Standesamt, bzw. Eheregistrierunsbüro (wie es in China offiziell heißt)
Vorher benötigst Du von den deutschen Behörden eine Beglaubigung und Überglaubigung.
Paß auf, dass bei der Nationalität deiner chin. Frau/Mann nicht "RC" sondern "VRC" steht.
Für eine Heirat in China kannst Du das EFZ nicht verwenden, da nicht explizit "nicht verheiratet" darauf steht. Also kannst Du Dir den ganzen Spaß mit Beglaubigung, Überglaubigung, Legalisierung und chin. Übersetzung eigentlich sparen.
Nimm das dt. EFZ vom Standesamt so wie es ist, geh damit in China zum dt. Konsulat/Botschaft und hol dir eine Konsularbescheinigung. Die lässt Du Dir noch übersetzen und dann geht es zum Standesamt, bzw. Eheregistrierunsbüro (wie es in China offiziell heißt)
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Danke für deine Antwort,
EFZ ist beglaubigt und endbeglaubigt jetzt muss ich ihn noch legalisieren und übersetzen lassen.
Zu dem dass ich mir alles sparen kann mit Legalisation u.s.w. bin ich anders informiert.
Meine Verlobte hat sich bei dem chinesischen heiratsbüro erkundigt, was wir brauchen werden, demnach soll ich mein EFZ legalisiert und übersetzt mitbringen und natürlich mein Reisepass, das sollte reichen.
EFZ ist beglaubigt und endbeglaubigt jetzt muss ich ihn noch legalisieren und übersetzen lassen.
Zu dem dass ich mir alles sparen kann mit Legalisation u.s.w. bin ich anders informiert.
Meine Verlobte hat sich bei dem chinesischen heiratsbüro erkundigt, was wir brauchen werden, demnach soll ich mein EFZ legalisiert und übersetzt mitbringen und natürlich mein Reisepass, das sollte reichen.
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Das EFZ muss vorher beim BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln überbeglaubigt worden sein, damit Du ne Legalisation vom chin. Konsulat erhalten kannst.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Er meint damit bestimmt die Endbeglaubigung.ingo_001 hat geschrieben:Das EFZ muss vorher beim BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln überbeglaubigt worden sein, damit Du ne Legalisation vom chin. Konsulat erhalten kannst.
@bobby1, ok, probier bitte ob es so geht. Eine Garantie kann ich Dir leider nicht geben. Theoretisch dürfte auch die Meldebescheinigung reichen. Aber ich würde es darauf nicht ankommen lassen, auch wenn es bei einigen schon auf diesen Weg geklappt hat.
Sag uns bitte Bescheid, wenn und wie alles geklappt hat.
Ich wünsche Dir und Deiner Frau eine schöne Hochzeit!
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Wenn man einen chin. Beamten direkt fragt, ob man das EFZ braucht, wird er sicherlich nicken, da er bestimmt nicht alle entsprechenden Dokumente aus allen Ländern der Erde kennt. Wenn man ihn dagegen frägt, welche Dokumente er braucht, wird er bestimmt sagen: "ein Dokument, wo drauf geschrieben steht, dass man nicht verheiratet ist". Und das kann dann auch die konsularbescheinigung oder selbst die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt sein.
Also, mach dich vielleicht schon mal darauf gefasst, dass der Beamte vielleicht dein legalisertes und übersetztes EFZ ablehnen wird. Das hängt aber von dem Büro ab. Ist er mit Deutschland vertraut, dann geht es vielleicht. Darum sei die Frage von mir mal gestattet: Wo in China heiratet ihr?
Wenn es dann doch nicht klappt, einfach Konsularbescheinigung holen, übersetzen lassen, fertig. Da gibt es definitiv keine bösen Überraschungen.
Wenn weitere Fragen auftauchen, zum Beispiel zur Familienzusammenführung, dann beantworte ich sie dir gern.
mfg
Sachse28, der sich freut, dass seine Frau endlich am Freitag nach Deutschland kommt.
Also, mach dich vielleicht schon mal darauf gefasst, dass der Beamte vielleicht dein legalisertes und übersetztes EFZ ablehnen wird. Das hängt aber von dem Büro ab. Ist er mit Deutschland vertraut, dann geht es vielleicht. Darum sei die Frage von mir mal gestattet: Wo in China heiratet ihr?
Wenn es dann doch nicht klappt, einfach Konsularbescheinigung holen, übersetzen lassen, fertig. Da gibt es definitiv keine bösen Überraschungen.
Wenn weitere Fragen auftauchen, zum Beispiel zur Familienzusammenführung, dann beantworte ich sie dir gern.
mfg
Sachse28, der sich freut, dass seine Frau endlich am Freitag nach Deutschland kommt.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
- happyfuture
- Titan
- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Wieso Cn-Konsulat/Botschaft?ingo_001 hat geschrieben:Das EFZ muss vorher beim BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln überbeglaubigt worden sein, damit Du ne Legalisation vom chin. Konsulat erhalten kannst.
Mit dem "Segen" vom BVA habe ich beim freundlichen Kanton Konsulat die erforderliche Ledigkeitsbescheinigung (Chinesisch!) erhalten, die zur Vorlage beim CN-Standesamt nozwendig war. Das EFZ selber hatte zu diesem Zeitpunkt keine Funktion mehr ...
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Was hat die BVA damit zu tun, dass das dt. Konsulat in Guangzhou eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt? Man kann mit dem EFZ vom dt. Standesamt einfach zum Konsulat gehen und sich die Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Beglaubigung und Überglaubigung sind nur notwendig, wenn man eine Legalisierung des EFz bei der chin. Botschaft/Konsulat in Deutschland braucht. Ist aber bei dem Weg über die Konsularbescheinigung nicht notwendig.happyfuture hat geschrieben:Wieso Cn-Konsulat/Botschaft?ingo_001 hat geschrieben:Das EFZ muss vorher beim BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln überbeglaubigt worden sein, damit Du ne Legalisation vom chin. Konsulat erhalten kannst.
Mit dem "Segen" vom BVA habe ich beim freundlichen Kanton Konsulat die erforderliche Ledigkeitsbescheinigung (Chinesisch!) erhalten, die zur Vorlage beim CN-Standesamt nozwendig war. Das EFZ selber hatte zu diesem Zeitpunkt keine Funktion mehr ...
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
- happyfuture
- Titan
- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Kann ich Dir antworten:Sachse28 hat geschrieben:Was hat die BVA damit zu tun, dass das dt. Konsulat in Guangzhou eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt? Man kann mit dem EFZ vom dt. Standesamt einfach zum Konsulat gehen und sich die Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Beglaubigung und Überglaubigung sind nur notwendig, wenn man eine Legalisierung des EFz bei der chin. Botschaft/Konsulat in Deutschland braucht. Ist aber bei dem Weg über die Konsularbescheinigung nicht notwendig.
Die Deutsche Botschaft in Peking hat darauf bestanden, dass das EFZ entsprechend den Behördenstellen wie letztlich BVA zu legalisieren ist, erst dann wird dieses Zeugnis für das CN-Standesamt ausgestellt.
Da ich seinerzeit in GZ war, habe ich dies beim Konsulat "erledigt". That's all!
Das EFZ, was ich in D erhalten habe, wurde bei meinem CN-Standesamt NICHT anerkannt. So verschieden ist die Welt und es gibt m.E. keinen pauschalen Weg, der einzuhalten ist.
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Tatsache ist, dass das EF Zeugnis im deutschen Rechtsraum auch ohne Legalisierung anerkannt wird, ist ja eine dt Urkunde. In aller Regel reicht den chin Behörden bei der Eheschließung aber ein dt EF Zeugnis, auch mit Legalisierungsvermerk (durch die chin Behörden) nicht aus! Die Standesämter wollen eigentlich immer noch eine entsprechende Konsularbescheinigung. Diese wiederum bekommst du vom Konsulat nur bei Vorlage eines EF Zeugnisses. Das Konsulat benötigt keine Legalisierung durch BVA und chin Botschaft: eine dt Behörde wird eine dt Urkunde ohne weiteres anerkennen, in Vertrauen auf den dt Standesbeamten. Also EF Zeugnis besorgen, beim Konsulat vorsprechen, das Original EF Zeugnis vorlegen und die Konsularbescheinigung beantragen, ganz easy.
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
happyfuture hat geschrieben:Kann ich Dir antworten:Sachse28 hat geschrieben:Was hat die BVA damit zu tun, dass das dt. Konsulat in Guangzhou eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt? Man kann mit dem EFZ vom dt. Standesamt einfach zum Konsulat gehen und sich die Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Beglaubigung und Überglaubigung sind nur notwendig, wenn man eine Legalisierung des EFz bei der chin. Botschaft/Konsulat in Deutschland braucht. Ist aber bei dem Weg über die Konsularbescheinigung nicht notwendig.
Die Deutsche Botschaft in Peking hat darauf bestanden, dass das EFZ entsprechend den Behördenstellen wie letztlich BVA zu legalisieren ist, erst dann wird dieses Zeugnis für das CN-Standesamt ausgestellt.
Da ich seinerzeit in GZ war, habe ich dies beim Konsulat "erledigt". That's all!
Das EFZ, was ich in D erhalten habe, wurde bei meinem CN-Standesamt NICHT anerkannt. So verschieden ist die Welt und es gibt m.E. keinen pauschalen Weg, der einzuhalten ist.
Also, dieser Beamte hat doch einen Arsch offen! Schreibt euch den Namen von dem auf und meldet den in D bei den übergeordneten Behörden. Bestimmt Azubi im Auswärtigen Dienst.
Die dt. EFZ werden bei chin. Behörden nicht anerkannt, da "nicht verheiratet" nicht draufsteht.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
- happyfuture
- Titan
- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Ehefähigkeitszeugnis Legalisation
Sachse,Sachse28 hat geschrieben:Also, dieser Beamte hat doch einen Arsch offen! Schreibt euch den Namen von dem auf und meldet den in D bei den übergeordneten Behörden. Bestimmt Azubi im Auswärtigen Dienst.
Die dt. EFZ werden bei chin. Behörden nicht anerkannt, da "nicht verheiratet" nicht draufsteht.
mir persönlich war das wurscht und hat mich in meinem Fall 1 Stunde und 10 EUR gekostet, da ich alles in Köln erledigen konnte. Da alles bestens funktioniert hat, wieso soll ich jemanden melden?
Es waren im Übrigen 2 Personen (definitiv KEINE Azubis), die wortgleich die gleiche Auskunft in Peking gegeben haben. Im Merkblatt steht nichts von den "Beglaubigungsmaßnahmen" ...
So macht jeder seine eigenen "Erfahrungen" ...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste