Scheidung

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aquadraht
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Re: Scheidung

Beitrag von aquadraht »

Andy_yi hat geschrieben:... Ich glaube nicht das man einen Ehevertrag so biegen kann, dass eine Partei völlig Leer ausgeht - und wenn, muss dieser ja nicht unterschrieben werden.
Die Bedingungen werden doch vor Unterzeichnung ausgehandelt.
Da glaubst Du richtig. Zumindest grobe Übervorteilung macht eine ehevertragliche Regelung ungültig, selbst wenn sie unterzeichnet worden ist. Der übliche Kram mit Sittenwidrigkeit und Zwangslage gilt ohnehin.

So schlecht ist die Regelung mit der Zugewinngemeinschaft eh nicht. Am sinnvollsten ist der Verzicht auf den Versorgungsausgleich, weil der im Falle einer Scheidung ein Haufen Papierkram ist. Und meist kommt dabei nichts gescheites raus.

a^2
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DaWei
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Re: Scheidung

Beitrag von DaWei »

meinü de gege hat geschrieben:Was sollte denn Eurer Meinung nach in so einem Ehevertrag stehen? Nur nach welchem Recht eine Scheidung abzulaufen hätte?
Im Grunde genommen alles, woran man als frisch Verliebte/r nicht denkt oder für unmöglich hält.

Ganz simples Beispiel sind die Kosten für die Scheidung, d.h. Anwalt, Gericht, Flugkosten, getrennte Unterbringung in China (oder wer will bei den Ex-Schwiegereltern in Spe schon während der Scheidung leben?). Nach wochenlangem Feilschen konnten wir uns nur darauf einigen, alle Kosten zu teilen. Wer in Vorkasse treten sollte, hat zusätzlich nochmal Nerven gekostet.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch über Anschaffungen wie ein Auto vorher geredet hätten, oder wer sich um die Auflösung der gemeinsamen Dinge (Konto bei der Bank, gemeinsame Wohnung [Mietvertrag, Telefon Versicherungen], Aktien, Firmenbeteiligungen, Zeitungs-Abo) kümmert. Ich wurde mit dem ganzen Zeug alleine gelassen und musste mich darum kümmern, während meine Herzallerliebste sich eine schöne Zeit mit ihrem Neuen gemacht hat. Dafür wollte sie Geld fürs gemeinsame Auto, was aber auf mich gemeldet ist, also hab ich es einfach mal behalten.

Die Liste ist beliebig erweiterbar, aber gehört meiner einer eher in ein Forum für Eheberatung. Trotzdem halte ich den Hinweis auf den Ehevertrag für wichtig, da binationale Ehen mehr Ärger bei einer Scheidung mitbringen, als "normale" Ehen.
Disclaimer: Alles, was ich schreibe, widerspiegelt nur meine persönliche Meinung und/oder Erfahrungen. Sollte ich dabei Gefühle verletzt oder jemand beleidigt haben, entschuldige ich mich von ganzem Herzen, denn dies liegt nicht in meiner Absicht.
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corneta
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Re: Scheidung

Beitrag von corneta »

aquadraht hat geschrieben:Corneta, was Du schreibst, ist falsch. Der Zugewinn kann nie ein negatives Vorzeichen haben. So steht das im BGB. Eine Mithaftung gibt es nur für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten, und die ist dann in der Regel gesamtschuldnerisch. Das hat aber mit dem Zugewinn nichts zu tun
Stimmt, da hab ich mich vertan. Hier hab ich einen guten Link gefunden, der den Zugewinnausgleich gut erklärt.
aquadraht hat geschrieben:Das mit dem Versorgungsausgleich ist auch nicht korrekt. Versorgungsausgleich, wie nachehelichen Unterhalt, gibt es nur im deutschen, nicht im chinesischen Familienrecht, genauso übrigens nachehelichen Ehegattenunterhalt (wenn die Voraussetzungen gegeben sind).
Da hab ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt. Mit "spannend" meint ich das auch aus der Sicht der Frau. Da es sowas in China nicht gibt, sollte man das ja im Ehevertrag regeln, damit der chinesische Ehepartner nach einer längeren Ehe und z.b. ausschließlicher Betreuung der gemeinsamen Kinder bei einem Rückgang nach China hinterher nicht in die Röhre kuckt.
aquadraht hat geschrieben:Eine ehevertragliche Sorgerechtsregelung, die vom gemeinsamen Sorgerecht abweicht, hat keine Rechtsverbindlichkeit.
Mein Vorschlag ging ja auch nicht in die Richtung, dass man sich über die Sorgerechtsregelung hinwegsetzen kann, sondern dass man sich von Anfang an im klaren ist, wie man sich im Fall einer Trennung verhalten will.
meinü de gege hat geschrieben:Oder verstehe ich da jetzt etwas grundlegendes falsch, bzw. übersehe ich da etwas?
Ja, siehe Link oben. Ich lag zwar auch ein bisschen daneben, aber am Ausgleich an sich ändert das ja nichts.

Entscheidend an einem Ehevertrag ist aber, dass man sich vorher vergegenwärtigt, was man da eigentlich unterschreibt. Wie man an dieser Situation sieht, fischen da viele im Trüben.

@Flory

Um das Thema wieder ein bisschen in Richtung deiner Fragestellung zu rücken..., einen Ehevertrag kann man zu jedem Zeitpunkt der Ehe abschließen. Wenn ihr euch zumindest darin einig seit, die unschöne Situation möglichst schnell und einfach zu klären, könnt ihr den jetzt auch noch machen.
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OlliTrade
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Re: Scheidung

Beitrag von OlliTrade »

aquadraht hat geschrieben:
Andy_yi hat geschrieben:... Ich glaube nicht das man einen Ehevertrag so biegen kann, dass eine Partei völlig Leer ausgeht - und wenn, muss dieser ja nicht unterschrieben werden.
Die Bedingungen werden doch vor Unterzeichnung ausgehandelt.
So schlecht ist die Regelung mit der Zugewinngemeinschaft eh nicht...

a^2
Ich bin der Meinung, dass eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft eine gute Loesung ist, insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner ein grosses Vermoegen mit in die Ehe bringt. Mir konnte noch keiner plausibel erklaeren, warum der jeweilige Ehepartner am Zugewinn dieses vor der Ehe erwirtschafteten Vermoegens mit 50% beteiligt werden sollte...Das gleiche gilt, wenn beide Ehepartner arbeiten und die Gehaelter extrem unterschiedlich sind....
meinü de gege
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Re: Scheidung

Beitrag von meinü de gege »

corneta hat geschrieben:
meinü de gege hat geschrieben:Oder verstehe ich da jetzt etwas grundlegendes falsch, bzw. übersehe ich da etwas?
Ja, siehe Link oben. Ich lag zwar auch ein bisschen daneben, aber am Ausgleich an sich ändert das ja nichts.
Sorry, ich habe mich da etwas misverständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich, dass der Partner im Fall der Gütertrennung per Ehevertrag in diesem Beispiel angeschmiert ist. Passt schon mit dem Link, den Du gepostet hast.
aquadraht
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Re: Scheidung

Beitrag von aquadraht »

OlliTrade hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:So schlecht ist die Regelung mit der Zugewinngemeinschaft eh nicht...a^2
Ich bin der Meinung, dass eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft eine gute Loesung ist, insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner ein grosses Vermoegen mit in die Ehe bringt. Mir konnte noch keiner plausibel erklaeren, warum der jeweilige Ehepartner am Zugewinn dieses vor der Ehe erwirtschafteten Vermoegens mit 50% beteiligt werden sollte...Das gleiche gilt, wenn beide Ehepartner arbeiten und die Gehaelter extrem unterschiedlich sind....
Naja, der eher seltene Fall des sehr grossen Vermögens bei Zugewinngemeinschaft bietet dann dem ärmeren Partner in der Tat starke Vorteile. Wo ein solches Vermögen da ist, sind aber eigentlich immer auch die Anwälte für den Ehevertrag da. Da muss man sich um die Reichen keine Sorgen machen.
Bei den stark unterschiedlichen Gehältern profitiert aber der mehrverdienende Teil durch einen massiven Steuervorteil. Bei sehr grosser Differenz wird sein Einkommen steuerlich praktisch halbiert. Allein dieser Vorteil ist in der Regel grösser als das, was nach Konsum als Zugewinn übrig bleibt.

Grundsätzlich kann ja auch jedes Paar sich im Ehevertrag auf etwas anderes einigen. Nur extreme Übervorteilung oder allzu dreist auf Abschiebung von Pflichten auf den Staat zielende Regelungen gehen eben nicht.

Gruss, a^2
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