FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

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Sachse28
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FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von Sachse28 »

So, wir stehen jetzt kurz vor dem Ende einer Zeit der Qualen mit deutschen und chinesischen Behörden. Meine Frau wird vsl. übermorgen den Antrag auf FZF beim Konsulat Shanghai beantragen. Hauptprobleme waren nicht die vorhandenen Unterlagen sondern meist Formfehler, falsche Abkürzungen, unterschiedliche Auslegungen der Regularien zwischen deutschen und chinesischen Behörden, ... Wenn man es das erste Mal macht, dann hat man meist keinen Überblick. Rückblickend war es dann doch viel einfacher als gedacht. Sobald meine Frau in Deutschland ist werde ich hier im Forum eine Zusammenfassung schreiben.

Jetzt mal eine Frage zur FZF. Bitte überprüft mal ob wir alle Dokumente haben. Wir haben uns streng an die Vorgaben in den Merkblättern des Konsulates gehalten.

-3 Anmeldeformulare (RK1200) handschriftlich unterschrieben und zusätzlich diese §55-Bestätigung
-3 Passfotos mit weißem Hintergrund, jeweils 1 Foto reingeklebt
-1 Foto noch extra
-Reisepaß von ihr mit 2 Kopien der ID-Seite
-rotes Hochzeitsbuch im Original mit jeweils 2 Kopien
-die legalisierte notarielle Urkunde davon mit jeweils 2 Kopien (die zusätzliche Übersetzung für das dt. Standesamt durch in Dtl. veeidigten Übersetzer wird sie nicht einreichen)
-Sprachweis direkt bei Beantragung (hat Germanistik studiert und versteht dt. Grammatik besser als ich :roll: :lol: )
-von mir zweimal Kopie der ID-Seite des Reisepaßes und Meldebescheinigung im Original mit 2 Kopien
-von ihr noch eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers im Original in deutsch mit 2 Kopien
-Original der Bachelorurkunde mit 2 Kopien (nicht das Studienbuch oder Abschlußzeugnis) und Übersetzung durch SISU-Übersetzungsbüro in Shanghai mit 2 Kopien
-Reisekrankenversicherungsnachweis im original mit 2 Kopien (ADAC-Incoming)
-Nachweis der AOK über Möglichkeit, später FAmilienkrankenversicherung abzuschließen

Wird von mir noch Einladungsschreiben benötigt? Was ist mit ihrem Hukou? Braucht sie das dort auch?

Fehlt jetzt noch irgendwas? Wird zusätzlich noch etws verlangt? Ihr habt bestimmt schon selber Erfahrungen damit gemacht.
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Sachse28
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von Sachse28 »

Ach, liebe Leute, lasst doch jetzt mal bitte die Streitthemen im Forum sein. Wir wären lieber an eurer Meinung und Erfahrungen interessiert, ob unsere Dokumente jetzt komplett sind. Da meine Frau in China noch berufstätig ist und sie auch sehr schnell bei Behördenärger verrückt wird, kann ich sie nicht mehrmals zum Konsulat schicken. Im Umgang mit Behörden bin ich zwar kompetenter geworden, aber ich kann ihr momentan nicht beistehen, da ich hier in Deutschland bin. Nach einer Antwort könnt Ihr ja wieder die Fetzen fliegen lassen. Oder sucht dem Chinesen doch endlich eine deutsche Freundin, dann ist Ruhe! :lol:
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sowa
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von sowa »

Hallo Leute,
eins frage ich mich!
Warum will die dt. Botschaft oder das Genaralkonsulat zur Orginalurkunde
noch zusätzliche eine oder mehre Kopien?
( z.B. -Reisepaß von ihr mit 2 Kopien der ID-Seite
-rotes Hochzeitsbuch im Original mit jeweils 2 Kopien )
Haben Die gar keinen Kopierer?
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gege
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von gege »

Sachse28 hat geschrieben:-von ihr noch eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers im Original in deutsch mit 2 Kopien
-Original der Bachelorurkunde mit 2 Kopien (nicht das Studienbuch oder Abschlußzeugnis) und Übersetzung durch SISU-Übersetzungsbüro in Shanghai mit 2 Kopien
-Reisekrankenversicherungsnachweis im original mit 2 Kopien (ADAC-Incoming)
Da sieht man wieder mal, wie unterschiedlich die Konsulate in China arbeiten. In Guangzhou brauchten wir das alles nicht. In Shanghai steht die Arbeitsbestätigung und Nachweis über Universitätsabschluss allerdings im Merkblatt. Die spinnen, die Deutschen :roll:
Die Reisekrankenversicherung kannst Du Dir sparen, wenn Du eh schon ein Schreiben von der Krankenkasse hast.
Gege - 哥哥
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VielUnterwegs
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von VielUnterwegs »

sowa hat geschrieben:Hallo Leute,
eins frage ich mich!
Warum will die dt. Botschaft oder das Genaralkonsulat zur Orginalurkunde
noch zusätzliche eine oder mehre Kopien?
( z.B. -Reisepaß von ihr mit 2 Kopien der ID-Seite
-rotes Hochzeitsbuch im Original mit jeweils 2 Kopien )
Haben Die gar keinen Kopierer?
Warum sollten die das selbst kopieren, wenn sie doch dich zwingen koennen es fuer sie zu tun? Willkommen bei den Behoerden. ;-)
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Sachse28
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von Sachse28 »

Das Original wird wahrscheinlich zur Überprüfung der Kopien gebraucht. Eine Kopie bleibt beim Konsulat zur Bearbeitung, die andere geht zur Bearbeitung bei der jeweiligen Ausländerbehörde.

Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass auch die Originale zur ABH verschickt werden. Stimmt das? Ist uns etwas unsicher. Wie lief das bei Euch ab?
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mjs
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Da trägt aber einer ganz bequeme Spendierhosen :D

Beitrag von mjs »

VielUnterwegs hat geschrieben:Warum sollten die das selbst kopieren, wenn sie doch dich zwingen koennen es fuer sie zu tun? Willkommen bei den Behoerden. ;-)
Ich gehe mal davon aus, dass du dich hier nun freiwillig meldest, der Botschaft zwei Kopierangestellte zu spendieren, die dann die ganze Kopiererei abwickeln. Rentenvorsorge und Sozialversicherung bitte nicht vergessen.

Entweder das, oder du bist einfach in Mathe schwach. Hast du dich mal im Schalterraum sagen wir mal in Peking umgesehen? Wenn dir das zu stickig ist, weil da zu viele Leute sind kannst du ja auch gerne die Chinesen auf der Straße abzählen. Ich schätze da mal so ca. 200 Chinesen ... jeden Vormittag. Nachmittag dann nochmal. Dann gibt es da noch das CITIC / AHK Verfahren und wieviele Anträge nochmal über Offizielle Pässe und Touri-Gruppen laufen habe ich keine Ahnung. APS bitte nicht vergessen, Chinesen studieren ja auch gerne mal in Deutschland (wenn's dich nicht stört).

Und die willst du alle persönlich durchkopieren, korrekt? Oder zumindest die Kosten tragen, hab ich recht? Wäre mir ganz recht, denn ich habe wenig Interesse, dass Allerwelt's Bequemlichkeit indirekt vielleicht dann auf mich abgewälzt wird. Z.B. über höhere Visagebüren.

Willkommen in der Realität, wo man sich besser zweimal überlegt, was man sich genau wünscht :wink:
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mjs
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Re: Da trägt aber einer ganz bequeme Spendierhosen :D

Beitrag von mjs »

Sorry für den hastigen Post. Ich meinte natürlich "drei Kopierbeauftragte". Zwei Kopierangestellte ... hahaha ... wir sind doch nicht in der freien Wirtschaft :lol:

Zu den Extra-Kopien ... ich gehe mal davon aus einer Version verbleibt in der Botschaft, eine geht zum Ausländeramt (da wird das ganze bei FZF ja entschieden) und keine Ahnung wofür die Dritte ist. Kann man aber sicher am Schalter mal freundlich nachfragen.

Im ernst - wer zu bequem ist mal 'ne Kopie zu ziehen, dem kann's mit Visum ja nicht besonders ernst sein.
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mjs
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von mjs »

Sachse28 hat geschrieben:Fehlt jetzt noch irgendwas? Wird zusätzlich noch etws verlangt?
Bist du sicher, dass du mit Gerü- ... äh, ich meine Infos aus zweiter und dritter Hand hier besser bedient bist, als dich einfach an das zu halten, was du direkt von der Botschaft erfahren kannst? Eben die Merkblätt er der jeweiligen Botschaft / Vertretung? Immer auch mal bei den "allgemeinen Hinweisen" reinschauen.

Oder gehst du davon aus, dass die etwas weggelassen haben, was sie standardmäßig brauchen, damit sie sich auch ganz sicher mit jedem Antragsteller nochmal eine Extrarunde drehen dürfen? Wie gesagt, 400 Anträge am Tag (oder eine ganze Ecke mehr), da denke ich ist wenig Zeit für solche Spirenzien. Die werden schon genug mit denen zu tun haben, die ihren Kram nicht zusammen haben - egal wie oft es auf den Merkblättern steht.

Kurze Gegenfrage (vielleicht wieder etwas OT): Du hast gemeint "rückblickend war es dann einfacher als Gedacht". Kannst du vielleicht kurz mal erzählen, was du nächstes mal anders machen würdest. Also bei welchen Punkten du umständlicher vorgegangen bist als nötig?
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domasla
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von domasla »

Antragsformular für Visum über 90 Tage [pdf, 322.15k]

http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/k ... =Daten.pdf" target="_blank

D., der sich wundert, welche Reisezwecke es in Guangzhou gibt. Das ist wirklich bei jedem Konsulat anders. Grrr...
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von domasla »

Du wolltest RK1200. Für bis zu 90 Tage (Besuch, Urlaub, kurze Sprachreise) tut's ein Schengen-Visum, mit dem man sich auch kurz in anderen Schengen-Staaten aufhalten darf.

Das hier ist ein nationales (nicht Schengen-) Visum für alle möglichen Zwecke. Welche das sein könnten, dafür gibt es bei der Botschaft und bei den Konsulaten verschieden viele und voneinander abweichende Merkblätter.

D.
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von mjs »

xxxxx hat geschrieben:Oh danke.....ist das das Formular für eine Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug ?
Nee. Das ist das übliche RK1200 Forumlar für ALLE Langzeit (also nicht-Schengen) Visa. Extrawurst bekommst du keine gebraten, also rosa Formular extra für dich mit Herzchen oder so. Mußt also das gleiche Formular benutzen wie das ganze Studentenpack, Gastprofessoren oder Firmengründer.

Klarer Verstoß gegen die Menschenwürde :wink:
xxxxx hat geschrieben:Wieso dann 90 Tage? Achso....in diesem Zeitraum muss dann sicher was anderes in D beantragt werden.
Die 90 Tage sind das Einreisevisum mit dem deine WasAuchImmer nach Deutschland reinkommt. Da hat sie dann 3 Monate Zeit beim Ausländeramt vorbeizuschauen um sich den Rest ihres WasAuchImmer Visums abzuholen.
xxxxx hat geschrieben:Muss noch mal im Forum stöbern...
Genau - warum sich auf der Ausländerbehörde oder Botschaftswebseite informieren wenn wir dich hier sehr viel besser verwirren können?
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von Sachse28 »

mjs hat geschrieben:Bist du sicher, dass du mit Gerü- ... äh, ich meine Infos aus zweiter und dritter Hand hier besser bedient bist, als dich einfach an das zu halten, was du direkt von der Botschaft erfahren kannst? Eben die Merkblätt er der jeweiligen Botschaft / Vertretung? Immer auch mal bei den "allgemeinen Hinweisen" reinschauen.

Oder gehst du davon aus, dass die etwas weggelassen haben, was sie standardmäßig brauchen, damit sie sich auch ganz sicher mit jedem Antragsteller nochmal eine Extrarunde drehen dürfen? Wie gesagt, 400 Anträge am Tag (oder eine ganze Ecke mehr), da denke ich ist wenig Zeit für solche Spirenzien. Die werden schon genug mit denen zu tun haben, die ihren Kram nicht zusammen haben - egal wie oft es auf den Merkblättern steht.

Kurze Gegenfrage (vielleicht wieder etwas OT): Du hast gemeint "rückblickend war es dann einfacher als Gedacht". Kannst du vielleicht kurz mal erzählen, was du nächstes mal anders machen würdest. Also bei welchen Punkten du umständlicher vorgegangen bist als nötig?
Ja, mjs, wir sind uns sicher, daß auch Information aus zweiter Hand hilfreich sein können. Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Informationen aus erster Hand manchmal auch in die Sackgasse führen können. Wenn alles mit der FZF geklappt hat, dann schreibe ich hier einen ausführlichen Erfahrungsbericht.
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von mjs »

Sachse28 hat geschrieben:
mjs hat geschrieben:Kurze Gegenfrage (vielleicht wieder etwas OT): Du hast gemeint "rückblickend war es dann einfacher als Gedacht". Kannst du vielleicht kurz mal erzählen, was du nächstes mal anders machen würdest. Also bei welchen Punkten du umständlicher vorgegangen bist als nötig?
Ja, mjs, wir sind uns sicher, daß auch Information aus zweiter Hand hilfreich sein können. Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Informationen aus erster Hand manchmal auch in die Sackgasse führen können. Wenn alles mit der FZF geklappt hat, dann schreibe ich hier einen ausführlichen Erfahrungsbericht.
Da bin ich mal gespannt. Der Antrag war diese Woche gestellt, also wissen wir in ca. 3 Monaten mehr?
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Re: FZF: Bitte um Überprüfung der Vollständigkeit

Beitrag von Sachse28 »

vsl. ja
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