Sean hat geschrieben:incues hat geschrieben:
tut mir leid, aber das ist ein nationales Visum und nur weil du oder die Botschaft es für deinesgleichen "nationales Langzeitvisa
für Studium, Stipendium, Sprachkurs, Praktikum, Erwerbstätigkeit, Au-Pair" nennt, heißt es für mich immer noch nicht "Sprachvisum".
Aber dass es kein Schengen-Visum ist und du damit Unrecht hattest, akzeptierst du mittlerweile?
Und dass man ein "Langzeitvisum fuer Sprachkurs" auch "Sprachvisum" nennen koennte, halte ich fuer nicht besonders weit hergeholt. Aber darueber brauchen wir jetzt nicht weiter zu diskutieren, wir sind schon OT genug.
Doch, darüber können wir gerne OT diskutieren, wenn du meine Beiträge nicht zu deuten weißt
Ich habe nie behauptet das es ein Shengen-Visum ist.
Ich habe lediglich angedeutet, dass sofern man sich auf die "Sprachkurs"-Spur begibt, es auch ein Schengen-Visum tun würde, da ohnehin kaum ein Sprachkurs länger als 90 Tage ist. Ansonsten nationales Langzeitvisum mit bestimmtem Aufenthaltstitel.
Im allgemeinem Sprachgebrauch ist "Sprachvisum" vielleicht ok, aber das schafft keine Klarheit, weil niemand weiß (besonders nicht die Hilfesuchenden), was man zu beantragen hat.
P.S. Ist alles nichts persönliches, also fühl dich bloß nicht angegriffen