? Nachbeurkundung China-Ehe

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Sachse28
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? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von Sachse28 »

Mal einige Fragen zur Nachbeurkundung der in China geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt. Die ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber später den ganzen Papierkram.

Ist es richtig, daß ein Antrag auf Nachbeurkundung im Eheregister nur dann bei der Auslandsvertretung in China (Botschaft, Konsulat) notwendig ist, wenn der deutsche Ehegatte seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Amtsbezirk in China hat und somit das Standesamt 1 in Berlin zuständig wäre? Der Antrag wird dann ja von der Auslandsvertretung dorthin weitergeleitet.

Bin mir jetzt unsicher, wenn ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland persönlich zum Standesamt OHNE meine chinesische Frau gehe und den Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG) stelle. Ist das dann der gleiche wie der auf der Internetseite des dt. Konsulates? Wird dann vom Standesamt zusätzlich auf eine beglaubigte Unterschrift meiner Ehegattin (durch das Konsulat) auf dem Antrag bestanden und auf eine beglaubigte Paßkopie? Laut Aussage des Standesamtes kann der Antrag von mir allein gestellt werden. Weiß eben nur nicht wegen der Unterschrift Bescheid. Eine Email-Rückfrage wurde bisher nicht beantwortet (wahrscheinlich gerade Urlaubszeit dort. Ist nur kleines Standesamt).

Hat das jemand von euch schon mal in Deutschland gemacht? Wie genau ist das erfolgt? Meistens sind es ja immer die kleinen Details, die das große zum Fall bringen können (ähnlich dem "RC-Problem" beim EFZ).

Generell wurde vom Standesamt eine legalisierte Heiratsurkunde mit einer in Deutschland angefertigten Übersetzung verlangt. Zusätzlich eine Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
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Marco73
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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von Marco73 »

hi,

als ich frisch verheiratet zurück nach deutschland gekommen bin,bin ich einfach mit dem original roten buch zum standesamt gelatscht,dort hat man mir ne adresse von einer übersetzerin gegeben die das dann für mich auch gemacht hat.

das übersetzte rote buch hat vollkommen gereicht für eine deutsche heiratsurkunde und die netten leute im standesamt haben dann auch gleich die nachbeurkundigung in berlin erledigt.

ich brauchte überhaupt nix unterschreiben.aber es könnte möglich sein das es andere standesämter anders handhaben.

lg Marco
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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von ingo_001 »

Hier gabs und gibts keinerlei Probleme - und wir hatten damals nichts nachbeurkunden lassen.
Wie anderswo schon geschreiben wurde, reicht ne beglaubigte Übersetzung der chin. Original-Urkunde völlig aus.

Da wir schon seit gut 4 Jahre verheiratet und seit 14 Monaten Eltern sind, müsste uns schon irgendwas "Fehlendes" aufgefallen bzw. mitgeteilt worden sein.
Dem ist nicht so.

Was solls denn da für Probleme geben?
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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von Laogai »

Sachse28 hat geschrieben:Mal einige Fragen zur Nachbeurkundung der in China geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt. Die ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber später den ganzen Papierkram.
Welchen Papierkram?
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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von ingo_001 »

Sachse28 hat geschrieben:Ist es richtig, daß ein Antrag auf Nachbeurkundung im Eheregister nur dann bei der Auslandsvertretung in China (Botschaft, Konsulat) notwendig ist, wenn der deutsche Ehegatte seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Amtsbezirk in China hat und somit das Standesamt 1 in Berlin zuständig wäre? Der Antrag wird dann ja von der Auslandsvertretung dorthin weitergeleitet.
Immer ruhig :wink:

Das Standesamt I in Berlin ist für die Deutschen zuständig, die
- im Ausland heiraten (da wird das EFZ beglaubigt)
- und für die deutschen Staatsbürger, die nicht (mehr) in Deutschland gemeldet sind.

Da Ihr nur in China geheiratet habt, Ihr aber in Deutschland lebt, hat das Standesamt I nichts mehr mit Euch zu tun (bzw. Ihr nichts mehr mit ihm).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von ingo_001 »

laogai hat geschrieben:
Sachse28 hat geschrieben:Mal einige Fragen zur Nachbeurkundung der in China geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt. Die ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber später den ganzen Papierkram.
Welchen Papierkram?
Hab ich ja auch gefragt.
Nach unserem Info-Stand und Erfahrungen kommt da nichts mehr.
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Re: ? Nachbeurkundung China-Ehe

Beitrag von zb_bamboo »

Hallo,

ich habe meine Eheschliessung dem Einwohnermeldeamt (KVR München) gemeldet. Dazu musste ich hier in DE mein rotes Buch bzw. meine beglaubigte/legalisierte chinesisch-englische Heiratsurkunde von einem staatl. anerkannten Übersetzer ins deutsche übersetzen lassen. Dies war nur erforderlich, weil ich den Familiennamen meiner Frau angenommen habe (= neuer Perso, neuer Reisepass, neue Meldebescheinigung,...) und weil ich nach dem Nachzug meiner Frau nach De natürlich auch in eine günstigere Steuerklasse gewechselt bin. Bis auf die Namensänderung musste meine Frau hierzu nichts unterschreiben.


LG,
Bote
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