Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Hallo-
ich weiss das ueber das Thema "Heirat in China" schon Unmengen geschrieben worden ist, aber ueber diese Frage habe ich nichts gefunden:
Zur Heirat in China wird ein Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) benoetigt. Das bekommt man vom Standesamt im letzen Wohnort in Deutschland. Ich habe aber nie in Deutschland gewohnt (bin aber Deutscher) - welches Standesamt ist also zustaendig?
Vielen Dank fuer die Info!
Gruss,
Oliver
ich weiss das ueber das Thema "Heirat in China" schon Unmengen geschrieben worden ist, aber ueber diese Frage habe ich nichts gefunden:
Zur Heirat in China wird ein Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) benoetigt. Das bekommt man vom Standesamt im letzen Wohnort in Deutschland. Ich habe aber nie in Deutschland gewohnt (bin aber Deutscher) - welches Standesamt ist also zustaendig?
Vielen Dank fuer die Info!
Gruss,
Oliver
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Das müsste das Standesamt I in Berlin sein:
http://www.berlin.de/standesamt1/partne ... ugnis.html" target="_blank... Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 des Personenstandsgesetzes).
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Got Pork?
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Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Wo wurdest Du denn geboren?
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
https://acrobat.com/#d=ZZpLGQbaLNs82kZvVMfndw" target="_blank
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Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Geboren in Kanada...
Ich glaube dass das Standesamt 1 in Berlin die richtige Antwort ist - vielen Dank, Attila!!
Oliver
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Oliver
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Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Ja, dann ist Berlin die richtige Antwort. Währst Du in DE geboren worden, wäre die Antwort falsch gewesen. Darum fragt man zunächst immer nach dem Geburtsort.oli hat geschrieben:Geboren in Kanada...
Ich glaube dass das Standesamt 1 in Berlin die richtige Antwort ist - vielen Dank, Attila!!
Oliver
Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“
https://acrobat.com/#d=ZZpLGQbaLNs82kZvVMfndw" target="_blank
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Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
oli hat geschrieben:Ich habe aber nie in Deutschland gewohnt (bin aber Deutscher)
... was sich aber nach dem Eingangspost erübrigt hat.Ausgewanderter hat geschrieben:Darum fragt man zunächst immer nach dem Geburtsort.
Es ist übrigens egal, wo man geboren ist, entscheidend ist, wo man im Moment der Beantragung des EFZ seinen Wohnsitz hat. Die Frage wurde aber bereits im Eingangspost beantwortet. Entsprechende Informationen kannst du im PstG §39 nochmal nachlesen .
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Ich glaube eher, dann wäre die Frage gar nicht erst gestellt worden.Ausgewanderter hat geschrieben:[...] Währst (->Wärst) Du in DE geboren worden, wäre die Antwort falsch gewesen.
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