Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

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MasterOfComboBoxes
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Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von MasterOfComboBoxes »

Hallo,

ich lebe und arbeite seit 3 Jahren in China und bin demzufolge nicht mehr in D gemeldet.

1) Die diversen Anleitungen gehen immer davon aus, dass man in D gemeldet ist. Ist das Prozedere für eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. EFZ identisch sprich ich gehe zum letzten Standesamt/Bürgeramt?

2) Ich werde meinen Vertrag in China bald beenden und würde eine Stelle im europäischen Ausland (nicht D) anstreben, da meine Lebensgefährtin kein deutsch spricht und nicht in D leben möchte.

Aufgrund der hier beschriebenen bürokratischen Leidenswege überlegen wir, ob nicht in Dänemark oder den USA heiraten, was aber trotzdem obige Ledigkeitsbescheinigung meinerseits erfordert.
Wie können wir dann zusammen in der EU leben und arbeiten? Benötigt meine Frau dann ein Familienzusammenführungsvisum des zukünftigen Arbeitslandes?

3) Sie hat einen MBA einer französischen Grand-École, wie stehen die Chancen das man keinen Deutschtest benötigt, sofern es doch am Ende Stelle in Deutschland heisst?
Die Aussagen im Forum waren widersprüchlich, reine Ermessensfrage der Ausländerbehörde?

Herzlichen Dank,
Alex
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domasla
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von domasla »

Wenn du schon lange "weg vom Fenster" bist, ist das Standesamt Berlin 1 (Mitte) zuständig.
http://www.berlin.de/ba-mitte/org/standesamt/index.html" target="_blank
Das steht aber schon mal irgendwo hier im Forum...

Eine Alternative zum Familienzusammenführungsvisum wäre ein Arbeitsvisum. Dafür braucht sie einen Arbeitgeber.

Wenn sie nicht ein bisschen Deutsch spricht, wird man ihr in Deutschland einen Integrationskurs aufs Auge drücken. Der ist nicht nötig, "bei erkennbar geringem Integrationsbedarf". Also, z. B. wenn sie gut Deutsch spricht. Oder wenn sie sich mit anderen beherrschten Sprachen in ihrer Umgebung gut zurechtfindet. Also, wenn sie Deutsch spricht.

D., der die Sache wahrscheinlich auch nicht einfacher gemacht hat.
MasterOfComboBoxes
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von MasterOfComboBoxes »

Herzlichen Dank für den Hinweis,

ich habe dort folgendes gefunden:
"Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 des Personenstandsgesetzes)."
http://www.berlin.de/standesamt1/partne ... ugnis.html" target="_blank

D.h. ich muss mich an meinen alten Wohnsitz vor 3 Jahren wenden.

Die Frage ist, ob Dänemark als Ledigkeitsnachweis auch einen Einkommenssteuerbescheid akzeptiert oder das EZF absolut notwendig ist.

Gruß Alex
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von ingo_001 »

MasterOfComboBoxes hat geschrieben:Die Frage ist, ob Dänemark als Ledigkeitsnachweis auch einen Einkommenssteuerbescheid akzeptiert oder das EZF absolut notwendig ist.
Einfach da mal per Email nachfragen und die Frage ist gelöst.
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von Attila »

Eine Idee in den Raum geworfen:

Warum nicht eine Eheschliessung in Hong Kong?

Habe hier schon mehrfach gelesen das diese unbürokratischer sein soll. Es kann sogar sein das nicht einmal ein EFZ benötigt wird sondern ein Auszug aus dem Melderegister reicht auf dem 'ledig' vermerkt ist. Einige Mitglieder hier haben schon in Hong Kong geheiratet, comments please!
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von de guo xiong »

Attila hat geschrieben: Es kann sogar sein das nicht einmal ein EFZ benötigt wird sondern ein Auszug aus dem Melderegister reicht auf dem 'ledig' vermerkt ist. Einige Mitglieder hier haben schon in Hong Kong geheiratet, comments please!
Pass und Schwur, dass nichts der Ehe entgegenspricht, hat reicht.

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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von ingo_001 »

Sie muss also nicht aus Hongkong stammen?
Dachte, Mainland Chinesen/innen hätten diese Möglichkeit nicht.

Na ja, wenns doch geht: Umso besser :wink:
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von de guo xiong »

ingo_001 hat geschrieben:Sie muss also nicht aus Hongkong stammen?
Dachte, Mainland Chinesen/innen hätten diese Möglichkeit nicht.
Die Staatsbürgerschaft ist egal, hauptsache man kann legal nach HK einreisen.

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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von MasterOfComboBoxes »

Herzlichen Dank für die Tipps.

HK wäre kein Problem, ihre Firma hat dort ihren Sitz und sie muss dorthin eh öfter reisen.
Einen Melderegisterauszug habe ich ja nicht, da nicht in D gemeldet, aber solange der Schwur reicht und ich eventuell einen EK-Steuerauszug einreichen kann...

Der problematischere Punkt scheint mir, dass sie Ihre Position als Business Development Manager Europe gefährdet, wenn Sie mich heiratet, egal wo:

Angesichts der Schilderungen, dass (Touristen)visa abgelehnt werden, weil eine Familienzusammenführung befürchtet wird. Ich bin zwar derzeit nicht in D gemeldet, aber eine Ablehnung kann wohl ohne Grund erfolgen und unabh. ob eine Weiterbeschäftigungsgarantie des Arbeitgebers vorliegt.
Oder gilt das nicht für Businessvisa?

Sollte sie nach D reisen müssen, könnte sie wahrscheinlich über einen anderen Schengenstaat einreisen, oder gibt es da Sperrlisten?

Danke und Gruß,
Alex
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ohne in D gemeldet zu sein

Beitrag von belrain »

Ich habe an stelle der Ledigkeitsbescheinigung eine Eidestattliche Erklärung baim Konsulat gemacht. Standesamt sagte mir, nachdem ich schon ganze 3 Monate nicht mehr in Deutschland lebe hätte ich ja schon ein paar mal heiraten können :evil:
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