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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 24.04.2010, 00:07
von Laogai
aquadraht hat geschrieben:Laogai, Du solltest die Rhetorik wirklich etwas zurücknehmen.
Sorry! Ist notiert, Älterer :wink:

Aber das nur am Rande, hat mit dem Ausgangsposting nichts mehr zu tun.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 24.04.2010, 00:09
von aquadraht
qionggui hat geschrieben:Hallo liebes Forum,
..
Das eigentliche Problem ist, dass sie für mich ihren Job aufgeben muss (ihre Aussage). Sie arbeitet beim 公安局 und hat durch ein gutes bis ausgezeichnetes Prüfungsergebnis die Möglichkeit in dieser Laufbahn an einer Förderung oder Fortbildung teilzunehmen, durch die sie zum 国家公务员 befördert wird. Leider habe ich (noch) keinen blassen Schimmer, was das überhaupt ist... (Um u.a. das zu ändern, schreibe ich hier, vielleicht weiss es von euch jemand!)

Jedenfalls, und das ist das hauptsächliche Problem, ist es den Staatsdienern (ihre Aussage) untersagt, mit Ausländern eheliche (oder eheähnliche) Verhältnisse zu unterhalten. Das erscheint mit zwar einigermaßen plausibel, versaut mir aber recht massiv die Gemütslage.
Also die Gong An kann alles mögliche sein. Das steht erstmal auf jedem Polizeiwagen, wo ganz normale Jingcha drinsitzen. Ferner ist das Amt für öffentliche Sicherheit die Behörde, die Sachen wie Aufenthaltsgenehmigungen, Meldewesen und dergleichen verwaltet. Drittens schliesslich unterstehen dem Ministerium für öffentliche Sicherheit die Organe, die bei uns halt Staatsschutz, Verfassungsschutz, BND, MAD oder so heissen oder in den USA NSA, FBI, CIA oder noch andere, die so geheim sind, dass sie selbst nicht wissen, wie ihre Bezeichnung ist und ob es sie überhaupt gibt ..

Wenn Deine Freundin eine qualifizierte Tätigkeit beim Ministerium für öffentliche Sicherheit anstrebt, mit der möglichen Aussicht, auch Agenten zu führen oder die Überwachung von Aktivitäten in Unruhegebieten zu organisieren, kann sie sich das bei einer Ehe mit einem Ausländer wirklich knicken.
Das machen die nicht. Bei uns auch nicht. No way. Ok, aber die Aussicht hat sie sich wohl schon mit der Freundschaft mit Dir verbaut.

a^2

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 24.04.2010, 00:50
von ingo_001
aquadraht hat geschrieben:Wenn Deine Freundin eine qualifizierte Tätigkeit beim Ministerium für öffentliche Sicherheit anstrebt, mit der möglichen Aussicht, auch Agenten zu führen oder die Überwachung von Aktivitäten in Unruhegebieten zu organisieren, kann sie sich das bei einer Ehe mit einem Ausländer wirklich knicken.
Wir hatten hier doch vor nicht allzu langer Zeit mal einen ähnlichen Fall. Da waren die Betreffenden schon einen Schritt weiter - und bei der Visa-Problematik.
Einfach mal die "SuFu" (Such Funktion) nutzen :wink:
Im worst Case (sie als Geheinmis-Trägerin), kannst Du machen, was Du willst ... aber erreichen wirst Du Nichts.
aquadraht hat geschrieben:Ok, aber die Aussicht hat sie sich wohl schon mit der Freundschaft mit Dir verbaut.
Alles entscheidend (neben ihrem Willen/Wollen) ist m.E. wie tief ihre erworbenen Kenntnisse/Einblicke (worst Case vorausgesetzt) jetzt schon sind.
Evtl. steckt sie da schon zu tief in der Materie drin.

Wenn sie keine Geheimnisträgerin ist, dürfte die einzige, wenn auch hohe Hürde ihre Familie sein.
Und da wirds letztlich auf zwei Dinge ankommen:
1. Sie trifft ihre Entscheidung, ohne auf ihre Eltern zu hören.
2. Sie versucht /was dann nur durch Dein endsprechendes Verhalten möglich ist) doch noch die Zustimmung ihrer Eltern zu erhalten.
Über die Dauer der 2. Variante kann man aber natürlich keine Prognose abgeben. Allenfalls die, dass Du Dich durch Dein Verhalten doch noch als potentiell "würdiger" Schwiegersohn herausstellen kannst.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 01:10
von Fan Lin
qionggui hat geschrieben: Das eigentliche Problem ist, dass sie für mich ihren Job aufgeben muss (ihre Aussage). Sie arbeitet beim 公安局 und hat durch ein gutes bis ausgezeichnetes Prüfungsergebnis die Möglichkeit in dieser Laufbahn an einer Förderung oder Fortbildung teilzunehmen, durch die sie zum 国家公务员 befördert wird. Leider habe ich (noch) keinen blassen Schimmer, was das überhaupt ist... (Um u.a. das zu ändern, schreibe ich hier, vielleicht weiss es von euch jemand!)

Jedenfalls, und das ist das hauptsächliche Problem, ist es den Staatsdienern (ihre Aussage) untersagt, mit Ausländern eheliche (oder eheähnliche) Verhältnisse zu unterhalten. Das erscheint mit zwar einigermaßen plausibel, versaut mir aber recht massiv die Gemütslage.
Der Onkel meiner Frau (Regierungsbediensteter höheren Ranges) bestätigt die Aussage; keine Ehe und / oder eheähnliches Verhältnis zwischen Staatsbediensteten und Ausländern.
Unter anderem nachzulesen (leider nur auf chinesisch) hier

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 03:10
von Grufti
andy hat geschrieben:...
Man muss Busgeld bezahlen und auf den Jährlichen Zuschuss des Staates verzichten ( der sowieso unter 300 RMB liegt ), das wars.
...
Sollte doch eigentlich Bußgeld heißen. 8)

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 05:43
von TaugeNix
andy hat geschrieben:...
Man muss Busgeld bezahlen [... ]
...
Kann ich meine 交通卡 dafür benutzen?

:mrgreen:

Gruß,
TaugeNix^mit unglaublich tollem Wetter in Shanghai (I love Xuhuuiiiiiiiiiiiiiii...)

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 12:05
von laowai
Fan Lin hat geschrieben: Der Onkel meiner Frau (Regierungsbediensteter höheren Ranges) bestätigt die Aussage; keine Ehe und / oder eheähnliches Verhältnis zwischen Staatsbediensteten und Ausländern.
Unter anderem nachzulesen (leider nur auf chinesisch) hier
hm, meine freundin arbeitet in der Verwaltung , gestern hörte ich, sie solle in die CCPC eintreten. So sagte es ihr 'Boss'. Bin etwas irritiert über die Folgen.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 12:57
von andy
laowai hat geschrieben:
Fan Lin hat geschrieben: Der Onkel meiner Frau (Regierungsbediensteter höheren Ranges) bestätigt die Aussage; keine Ehe und / oder eheähnliches Verhältnis zwischen Staatsbediensteten und Ausländern.
Unter anderem nachzulesen (leider nur auf chinesisch) hier
hm, meine freundin arbeitet in der Verwaltung , gestern hörte ich, sie solle in die CCPC eintreten. So sagte es ihr 'Boss'.
Was denn nun?

Vor Zwei Wochen hattest du geschrieben Sie sollte Aufgrund Ihres Sohnes beitreten, der wohl Offizier werden will.

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... lit=Partei
Bin etwas irritiert über die Folgen.
Ich glaube das du wieder mit CPCC die KPCh meinst ( im letzten Thread hast du CPC geschrieben, einigen wir uns auf KPCh ).

Erstmal ist deine Freundin keine Regierungsbedienstete wenn Sie in die KPCh eintritt, sondern nur Parteimitglied , zum anderen ist die Heirat eines Ausländers als Mitglied in der KPCh Problemlos möglich.
Was "Fan Lin" meint, bezieht sich auch nicht auf die KPCh sodern als Angestellte beim Amt für öffentliche Sicherheit.

Ist deine Freundin Geheimnisträgern wenn Sie ein Parteimitglied der KPCh ist ? Nein ist Sie nicht.
Ich habe dir das auch schonmal in einen anderen Thread geschrieben:

Deine Freundin darf dich, auch wenn Sie der KPCh beitritt, lieben und heiraten.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 13:18
von laowai
@Andy,
jetzt ist es aber gut. Danke für deine Ratschläge. Mann, siehst du nicht, daß alles nicht so einfach ist ? Ich bilde mir nicht ein, die CN Sitten und Gebräuche zu verstehen.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 13:21
von andy
laowai hat geschrieben:@Andy,
Mann, siehst du nicht, daß alles nicht so einfach ist ?
Nein Sehe Ich nicht.
Erstmal reden wir hier nicht über die KPCh, was auch aus dem Thread auch klar hervorging, zum anderen habe Ich dir das bereits geschrieben Das Sie als Parteimitglied einen Ausländer heiraten kann.

Das hat nichts mit Sitten oder Gebräuche in China zutun.
Ich weiß nicht wo dein Problem ist?

Zudem wiedersprichst du dich auch in deinen Aussagen.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 13:26
von laowai
@Andy,
hast recht, ich mache mir zu viele Gedanken über 'was wäre wenn' usw.
aber bitte unterlasse es, mich hier irgendwie als 'Idioten' hinzustellen.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 13:31
von andy
laowai hat geschrieben:@Andy,
hast recht, ich mache mir zu viele Gedanken über 'was wäre wenn' usw.
aber bitte unterlasse es, mich hier irgendwie als 'Idioten' hinzustellen.
Ich stelle dich nicht als Idioten da, Ich habe dich nur darauf hingewiesen das du da etwas durcheinander wirst.

Was dennoch fragwürdig bleibt, wieso du vor Zwei Wochen in dem einem Thread erzählst Sie solle Aufgrund Ihres Sohnes der KPCh beitreten, jetzt schreibst du plötzlich das du davon erst gestern erfahren hast und nun soll Sie Aufgrund Ihres Arbeitgebers beitreten.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 13:38
von laowai
@andy,
denke mal an die Rechtschreibung.
Ich habe nur das geschrieben, was ich wissen konnte.
Falls jemand das als Unwahrheit deutet, ist es sein Problem.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 16:02
von laowai
andy hat geschrieben:Was dennoch fragwürdig bleibt, wieso du vor Zwei Wochen in dem einem Thread erzählst Sie solle Aufgrund Ihres Sohnes der KPCh beitreten, jetzt schreibst du plötzlich das du davon erst gestern erfahren hast und nun soll Sie Aufgrund Ihres Arbeitgebers beitreten.
Tut mir leid, so etwas habe ich nie geschrieben. Ich weiß nicht, was Ihnen , lieber 'Andy' einfällt, so die Unwahrheiten hier zu posten.
Bitte halten Sie sich zurück, mir unwahre Aussagen zu unterstellen.

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Verfasst: 25.04.2010, 19:16
von RoyalTramp
Fan Lin hat geschrieben:Der Onkel meiner Frau (Regierungsbediensteter höheren Ranges) bestätigt die Aussage; keine Ehe und / oder eheähnliches Verhältnis zwischen Staatsbediensteten und Ausländern.
Unter anderem nachzulesen (leider nur auf chinesisch) hier
Und damit die relevante Passage auch für alle verständlich ist:

"Absatz 4: Unten aufgeführten Staatsbürgern ist es nicht gestattet, eine Ehe mit einem Ausländer einzugehen.
(1) Militärpersonal im aktiven Dienst, Mitarbeiter im diplomatischen Dienst, Beamte der öffentlichen Sicherheit, Personen mit klassifiziertem Status und Andere im Besitz streng geheimer Informationen.
(2) Personen, die derzeit einer Umerziehung unterliegen oder eine Haftstrafe verbüßen."

ABER China wäre nicht China, wenn es zu jeder Regel nicht mindestens 10.000 Ausnahmen und Sonderfälle gäbe: Wo ein Wille und auch ein wenig Guanxi, dort ein Weg. ;)