Fan Lin hat geschrieben:Meine Frau trägt einen Doppelnamen (mein Nachname - ihr Nachname), nach deutschem Recht; unser Sohn trägt meinen Nachnamen. Unsere Hochzeit feierten wir in China.
Wir haben uns für diese Variante entschieden, weil sie eh meistens mit meinem Nachnamen angesprochen wurde / wird (auch die Erfahrung vieler meiner Freunde welche eine binationale Ehe führen). Außerdem sagte sie, daß es in Deutschland Tradition ist (auch wenn jetzt wieder viele sagen: das war früher so ... / ist veraltet ... / ...) den Namen des Ehemannes, zumindest in einem Doppelnamen, zu führen.
Wir sind uns voll bewusst, das ihr neuer Name nur in Deutschland gültig ist. Von Problemen durch das Annehmen eines Namens, nach deutschem Recht, habe ich noch nie etwas gehört (aus meinem Freundeskreis)
Das ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass jeder die Variante wählen soll, mit der er persönlich am besten klarkommt. Dazu gibt es nun mal keine pauschale richtig oder falsch Vorgabe!
Wie Fan Lin habe ich in China geheiratet wobei die Nachnamen nicht geändert wurden.
Wie die Frau von Fan Lin wird meine Frau in D mit meinem Nachnamen angesprochen, was sie als natürlich und gut empfindet. Ich kenne einige binationale Ehen, die in gleicher Weise den Namen wie Familie Fan Lin geändert haben. Diese Familien leben ausschließlich in D.
Weder das Ansprechen meiner Frau in D mit meinem Nachnamen als auch die in D lebenden "Beispiel-Ehen" haben uns dazu veranlasst, das Deutsche Namensrecht anzuwenden.
Jeder Jeck ist anders!