Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

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ingo_001
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Fan Lin hat geschrieben:
balu79 hat geschrieben:Hallo,
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.

* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.

Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Fan Lin
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von Fan Lin »

ingo_001 hat geschrieben: Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.

Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Den weiteren bürokratischen Aufwand, den wir hatten, beschränkte sich (bis jetzt) darauf, mit dem Formular des Standesamtes zum Ausländeramt zu gehen und den neuen Namen in den Aufenthaltstitel eintragen zu lassen. Das stand auch in anderer Form in meinem vorherigen Beitrag.
Warum sollte ihre Namensänderung in Deutschland keine uneingeschränkte Wirkung haben? Nach deutschem Recht und Gesetz hat sie jetzt einen neuen Nachnamen, welcher (in Deutschland) uneingeschränkte Gültigkeit hat. Darum ist ihr neuer Name ja auch auf dem Aufenthaltstitel vermerkt und wenn sie wollte könnte sie sich von der chin. Botschaft / Konsulat auch noch einen Eintrag im Pass machen lassen "the bearer of this Passport is also known as ...".
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happyfuture
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von happyfuture »

ingo_001 hat geschrieben:Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Wie Fan Lin schon richtig schreibt, gilt die Namensänderung für D uneingeschränkt (siehe mein Posting zuvor HIER) :wink:
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Sicher gilt der Name uneingeschränht in Deutschland.
Aber ist es nicht so, dass wegen der geänderten Namensführung in verschiedenen Bereichen mehr Formalitäten lauern?
So sagte es mir damals jedenfalls mein Standesbeamter.
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von happyfuture »

ingo_001 hat geschrieben:Sicher gilt der Name uneingeschränht in Deutschland.
Aber ist es nicht so, dass wegen der geänderten Namensführung in verschiedenen Bereichen mehr Formalitäten lauern?
So sagte es mir damals jedenfalls mein Standesbeamter.
Wenn Du die "Auswirkungen" meinst, so "lauert" da so einiges, mit bzw. ohne Namensänderung! Das hat jedoch in D nicht wirklich was mit Formalitäten zu tun, eher mit der Unwissenheit einiger "Amtsschimmel". :wink:
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Dann klopf ich mal auf Holz, denn bis jetzt hat sich dies bezügl. besagter Amtsschimmel noch nicht blicken lassen :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ijontichy »

Hier ein weiteres praktisches Beispiel fuer moegliche Problemquellen bei hinkender Namensfuehrung, selbst wenn kein Amtsschimmel involviert ist: Meine Frau hat vor kurzem ihren Job gewechselt, und der neue Arbeitgeber laesst durch eine Agentur eine routinemaessige Ueberpruefung der Ausbildung und des beruflichen Werdegangs meiner Frau durchfuehren. Meine Frau war schon ausreichend damit beschaeftigt, ihre alte Schule und Universitaet in China dazu zu animieren, auf die englischen Vordruckbriefe von der Agentur zu antworten. Wenn sie dann noch haette erklaeren muessen, dass die Person, nach der in dem Brief gefragt wird, wirklich sie ist, obwohl der Name ein anderer ist, weil sie ihren Namen geaendert hat... na, gute Nacht.
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Fan Lin
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von Fan Lin »

Millionen deutsche Frauen werden das gleiche Problem haben weil sie den Namen ihres Ehemannes angenommen haben. Hat also nix mit "hinkender Namensführung" zu tun.
Merke: Die Ehefrau sollte immer zu ihrem angenommenen Namen auch das übliche "geborene ihr Geburtsname" angeben; dann gibts auch keine Verwirrungen mehr und die "hinkende Namensführung" bekommt ne vollwertige Beinprotese. :wink:
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von happyfuture »

Fan Lin hat geschrieben:Millionen deutsche Frauen werden das gleiche Problem haben weil sie den Namen ihres Ehemannes angenommen haben. Hat also nix mit "hinkender Namensführung" zu tun.
Merke: Die Ehefrau sollte immer zu ihrem angenommenen Namen auch das übliche "geborene ihr Geburtsname" angeben; dann gibts auch keine Verwirrungen mehr und die "hinkende Namensführung" bekommt ne vollwertige Beinprotese. :wink:
Fan Lin, so sehr ich Deine Beiträge auch schätze, so "hinkt" auch diese "Beinprothese".

Im Grunde hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen: In Deutschland (Du zitierst richtig alle deutschen verheirateten Frauen, die bei Heirat den Namen geändert haben) gibt es dieses Problem nicht! Du brauchst nicht mal ne Beinprothese!

"Hinkende Namensführung" (siehe auch vorherige Quellenauszüge!) bezieht sich auf Bi-Nationale Ehen, da oftmals im Land des ausländischen Ehepartners eine andere Namensregelung als in D gilt bzw. die Deutsche Namensführung nicht anerkannt wird. Genau das Problem spricht ijontichy an - dieses Problem hat keine Deutsche Frau in Deutschland. :wink:
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Fan Lin
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von Fan Lin »

Mit dem Zusatz "geborene ihr Geburtsname" gab es bei uns, bis jetzt, noch keine Probleme (auch nicht im Ausland). Ihr international gültiger Name steht dann ja in dem Schreiben / Dokument. Insofern funktioniert die Prothese bei uns; zumindestens bis jetzt.
Ohne den Zusatz "geborene ..." hätte auch meine Schwester, als deutsche hier in Deutschland, Probleme z. B. ein Zeugnis einer von ihr besuchten Schulen zu erhalten; weil es nie eine Person mit ihrem heutigen Namen auf der Schule gab.
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ijontichy »

Mit dem Zusatz "geborene ihr Geburtsname" gab es bei uns, bis jetzt, noch keine Probleme (auch nicht im Ausland).
Konkret, in China? Das waere beeindruckend, wenn Schulen, Unis, Arbeitgeber, Behoerden, etc. in China ohne Probleme mit (einer nur in Deutschland gueltigen) Namensaenderungen klarkommen.
Ihr international gültiger Name
Welchen meinst Du damit? Den Namen nach chinesischen Recht (also Geburtsnamen), oder den Namen nach deutschem Recht? "International gueltig" ist letzlich keiner der Namen...
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von happyfuture »

Fan Lin hat geschrieben:Mit dem Zusatz "geborene ihr Geburtsname" gab es bei uns, bis jetzt, noch keine Probleme (auch nicht im Ausland). Ihr international gültiger Name steht dann ja in dem Schreiben / Dokument. Insofern funktioniert die Prothese bei uns; zumindestens bis jetzt.
Das freut mich für Euch! :D
Fan Lin hat geschrieben:Ohne den Zusatz "geborene ..." hätte auch meine Schwester, als deutsche hier in Deutschland, Probleme z. B. ein Zeugnis einer von ihr besuchten Schulen zu erhalten; weil es nie eine Person mit ihrem heutigen Namen auf der Schule gab.
Sorry, das hat absolut nichts mit "hinkender Namensführung" zu tun! Dieser Begriff bezieht sich rein auf die unterschiedlichen Namensrechte eines Deutschen, der mit einem Ausländer verheiratet ist. :wink:

Hier nochmals eine simple Erklärung dazu!

Es steht ja auch nirgends, dass Du automatisch Probleme bekommst und bei euch scheint das sogar bis jetzt in China zu funktionieren. Passt doch!
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von FelDH »

Sorry ich mach das hier noch mal auf. Was wäre wenn mann den Namen seiner Frau annimmt bei einer Hochzeot in zb Deutshcland und dann nach china geht. dann steht in seinem pass doch
Axel Ling
geb, Schweiss
und bei siener frau Ling Lang ??

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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

FelDH hat geschrieben:Sorry ich mach das hier noch mal auf. Was wäre wenn mann den Namen seiner Frau annimmt bei einer Hochzeot in zb Deutshcland und dann nach china geht. dann steht in seinem pass doch
Axel Ling
geb, Schweiss
Yeap.
FelDH hat geschrieben:und bei siener frau Ling Lang ??
Natürlich.
Nochmal zum Mitlesen: Im chin. Reisepass wird (bis auf Aufenthaltstitel und evtl. Arbeitserlaubnis) von deutscher Seite gar nichts geändert, weil sie ja chin. Staatsbürgerin ist.
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Frau Ling bleibt dies bezgl. immer Frau Ling - egal, wo geheiratet wird.
Nimmt Hr. Schweiss (bei einer Hochzeit in Deutschland) ihren Familiennamen an, so wird natürlich sein Ausweis/Reisepass dem entsprechend geändert, weil er ja deutscher Staatsbürger ist.
* Info: Für in China geschlossene Ehen gilt, dass Beide ihre jeweiligen Familiennamen behalten.
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Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Beitrag von Aremonus »

Warum nicht - wenn ihr Namen gefühlt cooler als Deiner ist, würd' ich das sofort machen xD

Wie wäre das eigentlich, wenn die entsprechende Dame danach die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt?
Haben das eure jeweiligen Ehefrauen getan?

Meine Freundin ist seit ihren vielen Flügen zu diversen Botschaften fest entschlossen, später eine europäische Staatsbürgerschaft anzunehmen, da die Visaprobleme nerven ("Oh, ihr wollt nach Kroatien? Holt euch erstmal ein Visum...", "USA? Sehr schwierig ein Visum zu erhalten, füllt erstmal diese 1300 Formulare sorgfältig aus und besorgt dies 20 kaum erhaltbaren Dokumente"...) Und ein chinesisches Visum ist ja leicht erhältlich. Für Ex-Chinesen gibt es da ja bald noch eine Speizalregelung, dass sie relativ locker eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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