In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
laogai hat geschrieben:Hmmm, nach aktuellem deutschen Recht können beide Ehepartner den Mädchen- bzw. Bubennamen behalten.
Folgende Kombinationen sind also möglich (Herr Müller und Frau Lüdenscheid werden von Dr. Klöbner getraut):
Herr und Frau Müller
Herr und Frau Lüdenscheid
Herr Müller und Frau Müller-Lüdenscheid
Herr Müller-Lüdenscheid und Frau Lüdenscheid
Herr Müller und Frau Lüdenscheid
Preisfrage:
Welche Namensgebungen sind möglich, wenn er (Deutscher) =Müller sie (Chinesin) =Wu geheiratet hat und wo haben diese Gültigkeit?
Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China)
happyfuture hat geschrieben:Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China)
Ingo, dein Einsatz ist gefragt!
Deine mögliche Antwort hatten wir für uns als einzig wahre Variante ausgewählt
Sowohl in China (wo wir ja geheiratet hatten) als auch hier in Deutschland gibts da keine bürokrakischen Überraschungen zu befürchten.
Bei allen anderen Konstellationen würde es eh nur zusätzlichen Papierkram geben, der "hinter jeder Ecke" lauern könnte.
* Mit meinen (minimalen) Einsatz habe ich also ein Maximum an bürokratischer "Sicherheit" erreicht
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
happyfuture hat geschrieben:Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China)
Ingo, dein Einsatz ist gefragt!
Deine mögliche Antwort hatten wir für uns als einzig wahre Variante ausgewählt
Sowohl in China (wo wir ja geheiratet hatten) als auch hier in Deutschland gibts da keine bürokrakischen Überraschungen zu befürchten.
Bei allen anderen Konstellationen würde es eh nur zusätzlichen Papierkram geben, der "hinter jeder Ecke" lauern könnte.
* Mit meinen (minimalen) Einsatz habe ich also ein Maximum an bürokratischer "Sicherheit" erreicht
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.
* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.
* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Das haben wir schon hinter uns, aber das hat doch nichts mit der Namenswahl zu tun...
balu79 hat geschrieben:
Das haben wir schon hinter uns, aber das hat doch nichts mit der Namenswahl zu tun...
Hat es wohl. Als Familienname wurde dabei mein Nachname gewählt und sie hat meinen Nachnamen ihrem vorangestellt. Seit diesem Tag (nachdem wir, mit dem erhaltenen Formular, beim Ausländeramt waren) steht in ihrem Aufenthaltstitel: "Name nach deutschem Recht "Mein Nachname - ihr Nachname".
balu79 hat geschrieben:Hallo,
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.
* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.
Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
ingo_001 hat geschrieben:
Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.
Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Den weiteren bürokratischen Aufwand, den wir hatten, beschränkte sich (bis jetzt) darauf, mit dem Formular des Standesamtes zum Ausländeramt zu gehen und den neuen Namen in den Aufenthaltstitel eintragen zu lassen. Das stand auch in anderer Form in meinem vorherigen Beitrag.
Warum sollte ihre Namensänderung in Deutschland keine uneingeschränkte Wirkung haben? Nach deutschem Recht und Gesetz hat sie jetzt einen neuen Nachnamen, welcher (in Deutschland) uneingeschränkte Gültigkeit hat. Darum ist ihr neuer Name ja auch auf dem Aufenthaltstitel vermerkt und wenn sie wollte könnte sie sich von der chin. Botschaft / Konsulat auch noch einen Eintrag im Pass machen lassen "the bearer of this Passport is also known as ...".