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Re: Heirat - Ich (Dt.), Sie (Ch.) in den UAE

Verfasst: 30.04.2010, 11:59
von de guo xiong
Glückwunsch auch von Uns!
ingo_001 hat geschrieben: Du kannst davon ausgehen, dass Ihr da ein Sonderfall seid, weil Ihr weder in D. noch in China lebt.
Deshalb dürfte Folgendes wohl nicht möglich sein:
Patrick333 hat geschrieben:Alles, was wir benoetigten war:

Pass (meine Frau und ich)
Resident Visa (beide)
single certificate (beide / und hier habe ich den Weg nicht uebers Standesamt gewaehlt, sondern habe eine Declaration bei eine Anwaltskanzlei unterschrieben, die beglaubigt, dass ich nicht verheiratet war oder bin).

Somit musste ich weder Geburtsurkunde, letzten Wohnsitz in Dtl. und Ehefaehigkeitszeugnis beschaffen und vorallem ganz wichtig, wir brauchten kein Hukou, nichts musste von der Botschaft in Beijing uebersetzt werden, keine bescheuerten Beglaubigungen und Ueberbeglaubigungen.
nicht gleich Sonderfall - in HongKong sieht es doch ähnlich (gleich?) aus.

de guo xiong

Re: Heirat - Ich (Dt.), Sie (Ch.) in den UAE

Verfasst: 30.04.2010, 23:28
von ijontichy
Glueckwunsch!

Mal angenommen, man koennte ohne Probleme auch als Tourist in den VAE heiraten, wuerde ich Hong Kong (und Daenemark) weiterhin vorziehen, da beide Mitglieder der Haager Apostillen-Konvention sind, aber die VAE scheinen das nicht zu sein. Damit bleibt ein Nachweis der Gueltigkeit der Ehe in anderen Staaten (zB Deutschland) immer etwas aufwaendiger.
http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?ac ... tus&cid=41" target="_blank
Ich werde beim Heimaturlaub die Ehe im Eheregister eintragen lassen, damiit alles 100% ist, was aber nicht wirklich noetig ist.
Das wird, glaube ich, leider nicht so einfach sein. Dafuer brauchst Du, meines Wissens nach, den gesamten Papierkram, den Du gerade durch die Eheschliessung in VAE vermieden hast, doch noch. Denn die Deutschen tragen nur ein, wenn nach deutschem Recht die Richtigkeit der Ehe noch einmal geprueft wurde.

Etwas anderes ist die Aenderung Deines Status zu "verheiratet" im Melderegister (falls Du noch in Deutschland gemeldet bist). Dafuer reicht die beglaubigte und legalisierte Eheurkunde (auch wenn das nicht jeder Mitarbeiter der Meldebehoerden weiss...). Ist aber eigentlich nur fuer Lohnsteuerkarten von Interesse, und damit fuer Dich wahrscheinlich vorerst nicht so relevant.

Re: Heirat - Ich (Dt.), Sie (Ch.) in den UAE

Verfasst: 01.05.2010, 03:05
von happyfuture
ijontichy hat geschrieben:
Ich werde beim Heimaturlaub die Ehe im Eheregister eintragen lassen, damiit alles 100% ist, was aber nicht wirklich noetig ist.
Das wird, glaube ich, leider nicht so einfach sein. Dafuer brauchst Du, meines Wissens nach, den gesamten Papierkram, den Du gerade durch die Eheschliessung in VAE vermieden hast, doch noch. Denn die Deutschen tragen nur ein, wenn nach deutschem Recht die Richtigkeit der Ehe noch einmal geprueft wurde.

Etwas anderes ist die Aenderung Deines Status zu "verheiratet" im Melderegister (falls Du noch in Deutschland gemeldet bist). Dafuer reicht die beglaubigte und legalisierte Eheurkunde (auch wenn das nicht jeder Mitarbeiter der Meldebehoerden weiss...). Ist aber eigentlich nur fuer Lohnsteuerkarten von Interesse, und damit fuer Dich wahrscheinlich vorerst nicht so relevant.
Ich hatte mir diese Anmerkung verkniffen ... :P