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leben mit einem Chinesen

Verfasst: 21.02.2010, 23:51
von vonny
Hallo lieber China Kenner,

bei mir geht es um folgendes......
Ich habe ein Praktikum in Urumqi gemacht für nen halbes Jahr. naja hab mich verliebt in nen Chinesen und bin gerade für 11 Monate insgesamt von ihm getrennt bis ich im Juli zurückgehe.
Wir wollen miteinander leben ob das nun China oder Australien oder wo auch immer ist.
Im Prinzip hab ich kein richtiges anliegen weswegen ich schreibe. Ich wüsste eben gern mehr darüber wenn, ich zum Beispiel plötzlich schwanger werde, ist das in China von der Handhabung danach genauso wie in Deutschland, dass das Kind schon irgendwie mehr zur Mutter gehört oder muss ich da auf was aufpassen, müssen wir verheiratet sein um nen Kind legal bekommen zu können? So ist ja eigentlich das chinesische Gesetz. Dürfen wir mehrere Kinder oder nur ein Kind haben ->1 Kind Politik, gilt die auch für Ausländer?
An wen kann man sich denn da wenden, wer 1000% bescheid weiß?
Auch wenn jemand etwas schreiben möchte woran ich hier nicht dachte bzw es wahrscheinlich einfach nicht erwähnt habe, würde ich mich sehr freuen.
Vielen dank.
P.S.: Bitte nur schreiben wenn du dir sicher bist!

Vonny (Dresden)

Re: leben mit einem Chinesen

Verfasst: 22.02.2010, 00:39
von Narr
Ich weiß zwar nicht warum du so Baby fexiert bist ;) aber das Kind gehört Familiär eher zum Ehemann... wobei es da keinen Rechtsanspruch gibt soweit ich weiß.
Die Ein-Kind-Politik betrifft dich nicht du bist deutsche Staatsbürgerin.
Babys vor der Heirat sind "normal"... Kind ist oft Heiratsgrund. (Geheiratet sollte dann aber schon werden)


Allerdings würde ich dir empfehlen darüber nachzudenken wie das weitere Leben aussehen könnte...

Ob Australien China oder wo auch immer, klingt nicht unbedingt Zielgerichtet.... leben müßt Ihr ja schon irgendwie.

Re: leben mit einem Chinesen

Verfasst: 27.02.2010, 17:51
von soloinbeijing
bei nicht verheirateten Eltern erwirbt das Kind mit der Geburt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Du solltest aber dann beim Standesamt in Berlin die Geburt beurkunden lassen, wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst. Das ist wichtig für den Fall, falls du eine Tochter bekommst und Sie mal ein Kind im Ausland auf die Welt bringt.

Du musst fuer das Kind einen Deutschen Reisepass beantragen (beim zuständigen Konsulat bzw Botschaft), da es für den Aufenthalt in China einen eigenen gültigen Aufenthaltstitel benötigt, der beim zuständigen Amt für Aus- und Einreiseangelegenheiten (Public Security Bureau, Entry & Exit Department) zu beantragen ist (also der Aufenthaltstitel).

Anspruch auf Unterhalt kannst du dir abschminken - Einklagen vielleicht möglich aber zeitraubend und du Ausländer in China - schwierig. Abgesehen davon falls du gewinnen solltest - mit den paar RMB kannst Du nicht leben, die Dir ggf. zugesprochen werden würden.

Honestly speaking - ich würde mir das ganze überlegen. Das sthet doch alles auf ziemlich wackeligen Säulen...