Nämlichkeitsbescheinigung

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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chinavelo
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Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von chinavelo »

Bei der Mitnahme von wertvollen Gegenständen in ein Nicht-EU Land wird häufig geraten, sich vom Zoll eine (vereinfachte)Nämlichkeitsbescheinigung vor der Abreise über diese ausstellen zu lassen, um bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Zoll und keine EUSt. zahlen zu müssen. Um diese Bescheinigung zu erhalten, so ist in diversen Foren zu lesen, muß dem Zoll eine Rechnung mit entsprechender Seriennummer vorgelegt werden. Ist bekannt unter welchen Voraussetzungen der Zoll auf die Vorlage der Rechnung verzichtet ( z.B. Ermessensspielraum des Zollbeamten oder Rechnung erst ab einem bestimmten Wert)?

Bernd, der gerade sein Triple 8 geschafft hat
Dennis (CDS)
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von Dennis (CDS) »

Hat sich da vielleicht jemand verschrieben und fälschlicherweise ein N anstatt eines D erwischt? :lol:

Sorry dafür. :oops:

Hoffe, dass Grufti schon mal was davon gehört hat.
helge-hamburg
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von helge-hamburg »

chinavelo hat geschrieben:Ist bekannt unter welchen Voraussetzungen der Zoll auf die Vorlage der Rechnung verzichtet ( z.B. Ermessensspielraum des Zollbeamten oder Rechnung erst ab einem bestimmten Wert)?
Durch Vorlage der betreffenden Gegenstände (+ ggf. einem Eigentumsnachweis).
Betrifft mich auch jedes mal, wenn ich mit meinen Sportgeräten zu Wettkämpfen ins außereuropäische Ausland fliege. Das Formular INF 3 ist für 3 Jahr gültig.
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chinavelo
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von chinavelo »

helge-hamburg hat geschrieben:
chinavelo hat geschrieben:Ist bekannt unter welchen Voraussetzungen der Zoll auf die Vorlage der Rechnung verzichtet ( z.B. Ermessensspielraum des Zollbeamten oder Rechnung erst ab einem bestimmten Wert)?
Durch Vorlage der betreffenden Gegenstände (+ ggf. einem Eigentumsnachweis).
Betrifft mich auch jedes mal, wenn ich mit meinen Sportgeräten zu Wettkämpfen ins außereuropäische Ausland fliege. Das Formular INF 3 ist für 3 Jahr gültig.
Und will der Zoll von dir eine Rechnung sehen oder wie erbringst du den Eigentumsnachweis?

Bernd
helge-hamburg
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von helge-hamburg »

chinavelo hat geschrieben: Und will der Zoll von dir eine Rechnung sehen oder wie erbringst du den Eigentumsnachweis?
Da es sich bei den Sportgeräten um Waffen handelt, gibt es dazu eine Waffenbesitzkarte (WBK), welche auf meinen Namen ausgestellt ist.
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Grufti
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von Grufti »

Das Formular INF3 kann man nicht nur für Gegenstände mit hohem Wert verwenden, ich habe es auch sehr oft gesehen, daß die Firmen für ihre Messegüter statt eines Carnet ATA nur eine INF 3 ausstellen lassen, und dann auch eine Liste mit mitgeführtem Büromaterial dazuhängen, das dann auch besser wiedereingeführt werden kann, als wenn man nur Ausgangsrechnung und Ausuhranmeldung bei der Wiedereinfuhr vorweisen kenn

Für die vereinfachte Abfertigung von Berufsausrüstung und Messegütern ist eigentlich einCARNET ATA besser, da dieses Dokument in vielen Ländern anerkannt wird , und man mit ihm die einzuführende Ware wesentlich leichter abfertigen kann, als einen normalen temprären Import.
Das INF3 ist nur ein deutsches Zolldokument, mit dem man nur die Wiedereinfuhr etwas leichter durchführen kann, aber in Drittländern keinen Nutzen hat.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von chinavelo »

Grufti hat geschrieben: Das INF3 ist nur ein deutsches Zolldokument, mit dem man nur die Wiedereinfuhr etwas leichter durchführen kann, aber in Drittländern keinen Nutzen hat.
Grufti, um nochmals auf meine Eingangsfrage zurückzukommen: ist es unbedingt erforderlich eine Rechnung über den auszuführenden Gegenstand dem Zoll vorzulegen, um die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zu erhalten? Meinem Verständnis nach gibt es bei dieser Prozedur für Privatpersonen eine Ungereimheit. Denn wozu brauche ich eine Nämlichkeitsbescheinigung, wenn ich eine Rechnung habe, mit der ich bei der Wiedereinreise nach D nachweisen kann, daß der Gegenstand bereits im Inland versteuert wurde? Und auf der anderen Seite, warum sollte mir der Zoll die Bescheinigung ausstellen, wenn ich denen keine Rechnung vorlegen kann? Die sehen zwar den betreffenden Gegenstand, wissen aber nicht, ob er bereits versteuert wurde - auf einer früheren Reise hätte ich ihn ja nach D illegal einführen (schmuggeln) können. Die Nämlichkeitsbescheinigung sagt doch gerade aus, daß ich die Ware wieder abgabenfrei nach D einführen kann. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Zoll (sprich: Staat) auf Abgaben verzichtet. Wer kann diesen Widerspruch auflösen?

Bernd
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Grufti
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von Grufti »

Hallo Bernd,

Es gibt so Einiges, was beim Zoll für einen Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehbar ist...

Um das Thema Proforma-Rechnung für eine INF3 endgültig und kompetent zu klären, setze Dich am Besten mit dem Infodesk des Zolls in Verbindung :


Informations- und Wissensmanagement Zoll

Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

http://www.zoll.de/kontakt/index.html#Fachliche" target="_blank Fragen
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Beitrag von chinavelo »

Grufti hat geschrieben: setze Dich am Besten mit dem Infodesk des Zolls in Verbindung :
Das werde ich dann auch im Laufe des Tages machen.

Bernd
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