Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

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Rygar
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Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Rygar »

Hallo!

Ich habe aus China über Aliexpress.com eine Bestellung mit dem Wert von 1050 USD (knapp 1000€) gemacht.
Verkäufer hats auch vor ein paar Tagen versendet und heute ruft mich die Logistik (FedEx) an um mir zu sagen dass sie für den Zoll den tatsächlichen Wert der Ware bzw. die Rechnung brauchen da der angegebene Wert zweifelhaft erscheint. Er schickt mir auch eine Email mit den Daten die auf dem Frachtbrief aufgedruckt sind.

Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich gesehen habe dass darauf der Wert mit 120 USD (!) angegeben wurde. Gleich darauf habe ich den Verkäufer kontaktiert der gemeint hat dass er das so üblicherweise macht um den Kunden Zoll- und Mehrwertsteuer zu ersparen. Da hat mein Blut schon zum Kochen angefangen. Ich hatte diesen Vollidioten doch nicht darum gebeten falschen Wert anzugeben!

Darauf habe ich den Verkäufer aufgefordert mir die Rechnung mit dem korrekten Wert von 1050 USD zu schicken, diese habe ich dann an FedEx weitergeleitet.

So, meine Sorge ist jetzt nicht etwa dass ich mehr für den Zoll zahlen muss, oder gar dass die Ware beschlagnahmt wird. Meine Sorge ist ob ich als Käufer rechtlich in so einem Fall haften muss.

Kann mich also der Zoll in Österreich (die Sendung ist noch in Deutschland bei FedEx) der Steuerhinterziehung schuldig machen?
Das ist rechtlich ein schweres Begehen. Ich kann schließlich nicht beweisen dass die Wertangabe von 120 USD von mir nicht erwünscht war.

Kann die Wertangabe auf dem Frachtbrief richtiggestellt werden?
Oder soll ich einfach FedEx auffordern sie sollen das Paket zurückschicken? Das Geld würde ich vom Verkäufer natürlich zurück verlangen.
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blackrice
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von blackrice »

Rygar hat geschrieben:Das Geld würde ich vom Verkäufer natürlich zurück verlangen.
gib mir 50% falls erhalten :P
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Lars.HA
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Lars.HA »

Da dich FedEx vor der Zollabwicklung angerufen hat und du die korrekte Rechnung übermittelt hast ist alles im
lot.

Wenn aber die Abwicklung ohne Rückfrage durchgeführt wurde, wärst du als Importeur haftbar und müsstet korrekterweise eine Nachverzollung beantragen.
Rygar
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Rygar »

Der FedEx Support hat mir bei einem weiteren Telefonat mitgeteilt dass mit der richtigen Wertangabe der Zoll nun ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Er hat auch gemeint dass sowas bei Chinesischen Händlern durchaus vorkommen kann, aber nicht etwa um den Käufer etwas ersparen zu wollen sondern um selber weniger Arbeit beim Versand zu haben: Ab 150€ muss der Verkäufer ein gesondertes Zollformular benutzen was etwas mehr Aufwand bedeutet. :?
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Canis Lupus »

Was hat denn der Frachtbrief mit der Verzollung zu tun?
Wenn du den AWB meinst, dort wird ja kein Warenwert deklariert, sondern nur die Frachtkosten.

Die Verzollung findet grundsätzlich auf Basis der Handelsrechnung statt, unabhängig vom Frachtbrief. Natürlich kann der Frachtbrief bzw. die darauf deklarierten Kosten als Grundlage für die Berechnung der Frachtkosten erfolgen.
In deinem Fall müsste der Versender ja dann extra eine gefälschte Handelsrechnung, zusammen mit der Ware, verschickt haben.

Dann bist du ja für die Verzollung zuständig oder kannst dies alternativ, mittels Vollmacht, vom Spediteur erledigen lassen.
Dabei bist aber du dann zuständig, die richtigen Daten, samt korrekter Handelsrechnung vorzulegen. In dem Fall haftest du dann auch entsprechend für falsche Angaben.
Theoretisch braucht der Versender ja überhaupt keine Rechnungen oder sonstige Papiere mitzuschicken, solange du die Dokumente bei der Verzollung vorlegen kannst.

Wenn jemand das ganze aber verzollt ohne mit der Rücksprache zu führen bzw. die richtigen Dokumente bei dir einzufordern ist er auch selbst dafür verantwortlich.
So funktioniert das zumindest beim "normalen" Güterversand. Ob es da bei Kurrierdiensten Unterschiede gibt, weiß ich nicht.
In jedem Fall sehe ich dich aber nicht in der Haftung, wenn du bei der Verzollung die richtigen Angaben gemacht hast...
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Grufti
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Grufti »

hallo Rygar !

herzlich willkommen in unserem Forum ! :wink:

Wenn der Versender sich stur gestellt hätte, hätte auch Deine Bestellung mit dem entsprechenden Zahlungsnachweis zumindest vorläufig gereicht, damit Du Deine Sendung durch den Zoll bekommst.

Eine evtl fällige Nachverzollung ist kein Problem, denn den Fehler hast nicht Du begangen.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von Lars.HA »

in Deutschland liegt die Grenze für Ausfuhren ohne Voranmeldung /ZollErklärung bei 1000 EUR.
In China liegt die Grenze bei 4000 CNY oder eben 700 USD oder 600 EUR.
Der Kollege wollte. Mit den 150 EUR einfach beim bescheißen helfen.
ChrisHMGCS
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von ChrisHMGCS »

Hatte einen ähnlichen Fall mit einem Kunden vor Kurzen.
Aber es ist alles halb so schlimm.
Prinzipiell kann aich der Lieferant eine Rechnung über 120 USD einreichen. Wird der Wert angezweifelt darf immer noch über eine separate Aufführung der Produktionskosten, etc. nachgewiesen, dass die 120 USD der Korrektheit entsprechen.

In deinem Fall ist die Sache klar und kann durch eine korrigierte Rechnung umgehend erledigt werden.

Im "worst case" nutzt der Zoll Referenzwerte für die Warentarifnummer und schätzt den Wert, der dann als Grundlage für die Verzollung dient.
Was meint ihr wie Amazon an die ganzen Waren kommt für nen Appel und nen Ei.

... alles Verbrecher :)
JensB
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von JensB »

ChrisHMGCS hat geschrieben:Wird der Wert angezweifelt darf immer noch über eine separate Aufführung der Produktionskosten, etc. nachgewiesen, dass die 120 USD der Korrektheit entsprechen.
Meines Wissens nach zählt der Kaufpreis. Das ist der Betrag der bezahlt wurde. Die Produktionskosten spielen doch keine Rolle, und sind auch kaum nachweisbar.
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von ChrisHMGCS »

JensB hat geschrieben:
ChrisHMGCS hat geschrieben:Wird der Wert angezweifelt darf immer noch über eine separate Aufführung der Produktionskosten, etc. nachgewiesen, dass die 120 USD der Korrektheit entsprechen.
Meines Wissens nach zählt der Kaufpreis. Das ist der Betrag der bezahlt wurde. Die Produktionskosten spielen doch keine Rolle, und sind auch kaum nachweisbar.
Wie gesagt hatte ich genau diesen Fall mit Ware für Amazon.
Hierbei ging es um Artikel die mit 3 usd per kg deklariert waren.
Laut Zoll nicht nachvollziehbar außer sie erhalten eine weitere Erklärung wie sich der Kaufpreis zusammen setzt sprich über die Produktionskosten.

Ist also schon möglich. Sicherlich aber eher die Seltenheit.
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harsieh
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Re: Verkäufer hat den Warenwert falsch deklariert

Beitrag von harsieh »

Was gerne vergessen wird ist, dass zum Kaufpreis noch mindestens der aussgermeinschaftliche Transportkostenanteil hinzukommt und somit die Bemessensgrundlage des zu verzollenden Betrages entsprechend erhöht. (das heisst, dass von den gesamten Transportkosten der prozentuale Anteil, welcher im europäischen Ausland erfolgte, zum Einkaufspreis hinzukommt da die gesamten Kosten der Produktbezuges aus dem europäischen Drittland und nicht nur die Herstellkosten bzw. Einkaufspreis von Interesse sind)
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