Umzug nach DE, bei Einreise am Flugh. zollfplichtig??

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
Antworten
event
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 279
Registriert: 26.05.2010, 21:29

Umzug nach DE, bei Einreise am Flugh. zollfplichtig??

Beitrag von event »

Hallo,

habe nun selber mehr als 6 Monate in Shanghai gewohnt, und ziehe nun zusammen mit meiner Verlobten (Chinesin) nach Deutschland um dort im November zu heiraten.

Nun hab ich mal auf der Zoll Seite nachgeschaut. Da steht was von 430€ Freibetrag oder so.

Meine Verlobte kann allerdings ja nicht mit 430€ Hab und Gut umziehen wenn nun alles an gebrauchten Klamotten und gebrauchten elektronischen Geräten irgendwie angerechnet werden könnte.
Zudem haben wir hier auch ihr Hochzeitskleid schneidern lassen, was ca. 440€ gekostet hat. Dafür gibt es natürlich keine Rechnung, wobei meine Verlobte per Taobao bezahlt hat, das könnten wir höchstens ausdrucken.

Denn dort steht alles wofür es keine Rechnung gibt, der Zoll aber als neuwertig ansieht, wird "geschätzt", da kann ja dann bei einem Hochzeitskleid lustiges rauskommen.

Wobei meine Verlobte ja ein Eheschließungsvisum hat, kann man da nicht irgendwie einen "Umzug" anmelden? Bzw. könnte ich das irgendwie anmelden da ich hier ja mehr als 6 Monate gewohnt hab, daher es etwas schwieriger ist sich Sachen im Wert von weniger las 430€ in diesem Zeitraum zu kaufen...

Danke im Voraus!
Benutzeravatar
Grufti
Titan
Titan
Beiträge: 24808
Registriert: 30.09.2004, 22:25
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Re: Umzug nach DE, bei Einreise am Flugh. zollfplichtig??

Beitrag von Grufti »

event hat geschrieben:Hallo,

habe nun selber mehr als 6 Monate in Shanghai gewohnt, und ziehe nun zusammen mit meiner Verlobten (Chinesin) nach Deutschland um dort im November zu heiraten.

Nun hab ich mal auf der Zoll Seite nachgeschaut. Da steht was von 430€ Freibetrag oder so.

Meine Verlobte kann allerdings ja nicht mit 430€ Hab und Gut umziehen wenn nun alles an gebrauchten Klamotten und gebrauchten elektronischen Geräten irgendwie angerechnet werden könnte.
Zudem haben wir hier auch ihr Hochzeitskleid schneidern lassen, was ca. 440€ gekostet hat. Dafür gibt es natürlich keine Rechnung, wobei meine Verlobte per Taobao bezahlt hat, das könnten wir höchstens ausdrucken.

Denn dort steht alles wofür es keine Rechnung gibt, der Zoll aber als neuwertig ansieht, wird "geschätzt", da kann ja dann bei einem Hochzeitskleid lustiges rauskommen.

Wobei meine Verlobte ja ein Eheschließungsvisum hat, kann man da nicht irgendwie einen "Umzug" anmelden? Bzw. könnte ich das irgendwie anmelden da ich hier ja mehr als 6 Monate gewohnt hab, daher es etwas schwieriger ist sich Sachen im Wert von weniger las 430€ in diesem Zeitraum zu kaufen...

Danke im Voraus!

Wenn Du mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt, und Dich vor Deiner Abreise bei Deiner Heimatgemeinde abgemeldet hattest, kannst Du alle Waren, die sich länger als 6 Monate in Deinem Besitz befunden hatten, als Übersiedlungsgut ohne Abgaben nach D einführen. Den Rest mußt Du nomalerweise verzollen und versteuern.

Abgabenpflichtig sind alle Waren, wenn Du zwar 1 Jahr im Ausland gelebt , Dich aber in D nicht abgemeldet hattest.

Das oben Geschriebene ist besonders wichtig, wenn Du Dir Deine Sachen per Fracht nachschicken läßt, denn dann muß eine ganz normale Zollabfertigung unter Vorlage des B/L AWB Proforma-Rechnung / Packliste, Bestätigung über den Auslandsaufenthalt durch dt. Botschaft + Meldebescheinigung Deiner Heimatgemeinde

Deine Verlobte kann sich innerhalb eines Jahres ihr Übersiedlungsgut ohne Abgaben nachschicken lassen. Die 430 € Grenze gilt nur für "normale" Reisende, also im Zweifelsfalle für Dich .
Wenn Deine Verlobte gleich ihre wertvollsten Gegenstände im Reisegepäck mitbringt, sollte es keine Probleme geben, denn sie übersiedelt ja, was aus dem Heiratsvisum ersichtlich ist.

Auch beim Nachsenden per Post / Fracht sollte es keine Probleme geben

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html



Ich habe Kim gebeten, diesen Thread ins Zollforum zu verschieben, denn da gehört er hin ! :wink:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
event
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 279
Registriert: 26.05.2010, 21:29

Re: Umzug nach DE, bei Einreise am Flugh. zollfplichtig??

Beitrag von event »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann wird das bei mir nicht als "Umzug" gelten, da mein Erstwohnsitz weiterhin in Deutschland lag (bin ja im Moment noch Student, nur für Studium/Diplomarbeit länger hier gewesen).

Muss meine Verlobte denn noch irgendwelche Unterlagen, wie Abmeldung in China o.Ä. vorweisen können? Oder reicht das Visum, auf dem ja vermerkt ist, dass es ein Eheschließungsvisum ist. Und dass es ja nur für eine Heirat mit anschließender Wohnsitzaufnahme, sprich Umzug nach DE, gibt.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Umzug nach DE, bei Einreise am Flugh. zollfplichtig??

Beitrag von tigerprawn »

event hat geschrieben: Oder reicht das Visum, auf dem ja vermerkt ist, dass es ein Eheschließungsvisum ist. Und dass es ja nur für eine Heirat mit anschließender Wohnsitzaufnahme, sprich Umzug nach DE, gibt.
Das liegt im Ermessen des Zoellners. Bring so viele Beweise wie moeglich mit. Selbst bei einem FZF Visum kam das Argument : 'Woher weiss ich denn, das sie nicht nach 3 Monaten wieder ausreist?'

Als Alternative bietet sich an, alles spaeter mit der Spedition zu schicken, sobald der AT erteilt wurde. Gut dokumentieren was alles wertvolles mitkommt, falls dann eine Kiste verloren geht.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste