happyfuture hat geschrieben:..
Mehr dieser "Hinweise" kannst du "ergooglen". Es gibt Markenhersteller wie Ed Hardy, die einfach kein Pardon kennen, egal ob für den persönlichen Bedarf oder nicht
Ich weiss nicht einmal, was dieses Ed Hardy ist, vermutlich Schrott wie der meiste Markendreck. Aber Du hättest den Link auch mal lesen sollen, der die Rechtslage schon richtig dargestellt hat. Unter der Freimenge wird auch nicht nach Falsifikaten geschaut, soweit das Kriterium des privaten Bedarfs erfüllt scheint (also nicht mehrere von gleicher Art). Nur bei gewerblichem Bedarf oder Überschreitung der Freimengen ziehen Urheber- und Markenrecht, macht sich der Einführende also womöglich strafbar oder mindestens zivilrechtlich haftbar.
Bei Zusendung (das betont Grufti ja auch) gibt es keine Freimenge, null, garkeine. Deshalb hilft da auch keine Versicherung über privaten Bedarf. Da steht höchstens die Strafbarkeit in Frage (nur wenn gewerblich), und ob man bei einer eventuellen Abmahnung der Markenfirma die Kosten zahlen oder nur die Unterlassungserklärung unterschreiben muss. Eine Annahmeverweigerung mit Versicherung, man habe keinen Markenartikel geordert, schon gar keinen gefälschten, sollte reichen (wenn das nicht wiederholt passiert). Weg ist das Zeug auf jeden Fall.
Der vernünftigste Rat bei all dem Krempel ist und bleibt: Finger von. Egal ob echter oder gefälschter Markenmüll.
a^2
Edit: @dereinsameritter: In dem Link steht Stuss. Grufti hat das sehr zutreffend geschildert.