Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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pinkspider
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Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von pinkspider »

hallo alle!!

Ich bin neu am Forum, freut mich sehr dass das mein erster Beitrag zum forum ist....

Mein Problem ist, ich wollte ein Musikinstrument(mit Elektrik Anschluss) aus Japan kaufen. Ich bin jetzt in DE, alles bis jetzt ist in Ordung, nur die Importsteuer.

Der Zoll sagt, es muss 19% Einfuhrumsatzsteuer behoben werden, und dann kommt 4% Zollgebühren hinzu, die alle auf Basis der Rechnung,d.h inkl. Versicherung..

Mein Musikinstrument kostet mir ungefähr 1000Euro... ich brauche es nur für mich selber! Habt ihr das Problem auch wie ich getroffen??

Ich verlasse DE nach meinem Studium unbeding, vielleicht nach einem Jahr, das ist für mich ganz ungerecht, wenn ich 200Euro Steuer bezahle!!!kann ich dann später das Geld zurücknehmen???

danke euch für den Tipp im Voraus

LG
pinkspider
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von pinkspider »

ich kann den Verkäufer dazu anfordern, den Verkaufpreis auf Rechnung 30%-50% nirdriger hinzuschreiben. Der Verkäufer macht alles was ich will.

Aber habe ich dann Problem beim Zoll? Werden Sie die Ware neu schätzen, wenn sie denken die Rechnung ist gefälscht?

Ehrlich zu sagen, der Preis von meinem Musikinstrument ist schwer einzuschätzen für unfachliche Leute. D.h, die Billigen sind nur 100 Euro, die Teueren sind unglaublich teuer, also ganz breiter Preisumfang..

Naja bin armer Student... Wenn ich mehr als 200 Euro als Steuer bezahlen muss dann kann ich es nicht mehr kaufen >.<


ich warte auf eure Antworten!

LG
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HK_Yan
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von HK_Yan »

pinkspider hat geschrieben:Der Zoll sagt, es muss 19% Einfuhrumsatzsteuer behoben werden, und dann kommt 4% Zollgebühren hinzu, die alle auf Basis der Rechnung,d.h inkl. Versicherung..
Das ist falsch, richtig ist:

es muss 4% Zoll behoben werden, und dann kommt 19% Einfuhrumsatzsteuer hinzu

Klartext, du zahlst UeSt. auf den Zoll.
pinkspider hat geschrieben:Mein Musikinstrument kostet mir ungefähr 1000Euro... ich brauche es nur für mich selber! Habt ihr das Problem auch wie ich getroffen??
Ich spiele kein Instrument, hab also auch nicht das Problem.
pinkspider hat geschrieben:Ich verlasse DE nach meinem Studium unbeding, vielleicht nach einem Jahr, das ist für mich ganz ungerecht, wenn ich 200Euro Steuer bezahle!!!
Ich bin den Tränen nahe.
pinkspider hat geschrieben:kann ich dann später das Geld zurücknehmen???
Ja, unter folgenden Bedingungen:

Dein Wohnsitz ist außerhalb der EU
Du hast eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (oder in deinem Fall den Zollbeleg)
pinkspider hat geschrieben:ich kann den Verkäufer dazu anfordern, den Verkaufpreis auf Rechnung 30%-50% nirdriger hinzuschreiben. Der Verkäufer macht alles was ich will. Aber habe ich dann Problem beim Zoll? Werden Sie die Ware neu schätzen, wenn sie denken die Rechnung ist gefälscht?
Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand. Der Zoll weiss genau was so etwas kostet.
pinkspider hat geschrieben:der Preis von meinem Musikinstrument ist schwer einzuschätzen für unfachliche
Leute.
Der deutsche Zoll ist mit Sicherheit nicht "unfachlich".
pinkspider hat geschrieben: Wenn ich mehr als 200 Euro als Steuer bezahlen muss dann kann ich es nicht mehr kaufen
Dann kauf doch eins für 800?
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andy

Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von andy »

Aber habe ich dann Problem beim Zoll? Werden Sie die Ware neu schätzen, wenn sie denken die Rechnung ist gefälscht?
Zu deinem Problem kann ich nicht viel sagen, aber mal ganz aus dem Stehgreif zu deiner Frage:

Wenn der Zoll bemerkt das deine Rechnung gefälscht ist , wird das nicht nur neu geschätzt sondern zieht auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mit sich.

Das dass fälschen von Dokumenten, egal in welcher Form, Betrug ist und Probleme mit sich führt sollte dir als Student eigentlich bewusst sein.

pinkspider hat geschrieben: Ehrlich zu sagen, der Preis von meinem Musikinstrument ist schwer einzuschätzen für unfachliche Leute.
Deshalb arbeiten für den Zoll ja viele Fachleute für alle möglichen Bereiche, ein Musikinstrument zu schätzen wird da eher kein Problem sein.
Naja bin armer Student... Wenn ich mehr als 200 Euro als Steuer bezahlen muss dann kann ich es nicht mehr kaufen >.<
Geh halt 2 Wochenenden Kellnern oder so , da haste die 200 Euro doch drin.
das ist für mich ganz ungerecht
Das Recht ist nicht ungerecht nur weil du deine Pflicht als unangenehm empfindest.
Wie gesagt, geh Kellnern.

PS: Wenn es diese Instrumente in Jedem Preisumfang gibt, entscheide dich halt für eine 800 Euro Variante, dann klappts auch mit Zollgebühren.


Edit: HK_Yan war schneller.... :cry:
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Grufti
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Grufti »

Die Zollbeamten wissen genau Bescheid auf was sie achten müssen.

Im Zweifelsfall verlangen sie einen Zahlungsnachweis, wenn ihnen etwas zu billige erscheint. Sie haben auch das Recht, die Ware im Rahmen einer Zollbeschau sich anzusehen.. Erst kürzlich habe ich einen Kunden gehabt, der versucht hatte, Ware mit einer Rechnung einzuführen, die dem Beamten wesentlich zu niedrig erschien. Sein Verdacht war durchaus begründet..und der Kunde muß nun mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen...
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von pinkspider »

danke alle für eure Beiträge!!!

ich habe eure Vorschäge genau gelesen. Ich wollte in diesem Fall nicht bezweifel ob die Zollangestellten fachlich oder nicht. Ehrlich zu sagen, es ist sehr wahrscheinlich dass sie es nicht merken, dass ich den Preis bisschen nach unter gefälscht hätte. Da auch für ganau dieses Modell von Musikinstrument gibt es verschiedenen Farben, und nur die Farben unterscheiden sich stark in Preis. Und weiterhin wie gesagt das Modell gibt es in DE überhauptnicht... Naja, ich werde jetzt auch nicht daran denken Zollamt zu betrügen.

HK_Yan, wie meinst du mit ausländischer Wohnsitz?? Mein jetzter Wohnsitz, also die Lieferungsadresse ist natürlich in DE. Darf ich 1 Jahr später (wenn ich DE verlasse) die Umsatzsteuer sowie Zollgebühren wiedererhalten?? Also sowie wir in DE arbeiten, beim Verlass DE kriegen wir die vorher gezahlten Steuer zurück. Gibt es sowas für meinen Fall????

Wenn es klappt, dann eher die Ware durch normalen Weg zu importieren.

Danke Danke Dankeeeeeee=)
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Pitt1968 »

Also ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß Du nach einem Jahr (für dann gebrauchte Gegenstände) die Steuern und Zoll wieder zurückfordern kannst. Da könntest Du ja theoretisch für alle Sachen, die Du mitnimmst, die Steuern und evtl. Zoll zurückfordern.
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Grufti
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Grufti »

Pinkspider:

Wenn Du Ausländer bist, und hier auf Reisen warst und wieder in Deine Heimat fliegst, die EUSt für alle deine in D gekauften Gegenstände bei der Ausreise zurückbekommen.(Nur mit Quittung!)

Wie es sich allerdings damit verhält, wenn Du hier längere Zeit gelebt hast ( was ja eine Anmeldung bei Deinem Wohnort in D beinhaltet) weiß ich nicht.

Zumindest glaube ich nicht, daß Du die EUST für Deine während Deines Aufenthaltes in D importierten Waren bei Deiner endgültigen Rückreise wiederbekommst

Bei aller Spekulation hier in diesem Forum:
Am allerbesten wendest Du Dich auch für solche Fragen beim
Zollservicemanagement, bei dem Du auch per E-M@il anfragen kannst ( ist wahrscheinlich wirklich das beste, denn dann hast Du es "Schwarz auf Weiss")
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von pinkspider »

ah. Ich weiss.. noch mal vielen Dank!!!

ich habe mich schon an Zollamt gewendet, aber ihre bürokratische Ausdrücke haben mir gar nicht geholfen. Sie schrieben mir zurück wieviel Steuer ich dan bezahlen muss, wegen sostigen Fragen kriege ich keine Antwort mehr grrrrrrrrrrr...

Theoretisch gibt es wirklich ein paar Dinge, die ich während meines Aufenthalts in DE hier kaufe, deren Steuer später zurückerstattet werden. Aber die Lebensmitteln zum Beispiel zählen freilich nicht dazu.

Ich kenne die Regel nicht gut aus. Muss leider jetzt meinen Kaufprozess beenden. 250Euro nur für Steuer ist mir unakzeptabel.. Wenn ich mehr 250 Euro bezahle, kann ich dann direkt nach China oder Japan fliegen und die Ware dort persönlich kaufen >.<

Vielen Dank noch mal! viel spass im Forum

xiexie!!
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von shadowmaster »

also.... du hast das nur halb durchdacht.
Kaufst du für 1000 Euro in Japan etwas ein, dann ist das erstmal ein Preis incl. Mwst. bzw. VAT. Das sind in China 10%, in Japan 5% oder so - das kannst du bei der Ausreise erstatten lassen, entweder über Taxfree (die nehmen aber 20% Provision auf die Rückerstattung) oder über ein offizielles VAT refund am Flughafen.

Bei Privatkäufen gibts keinen VAT refund im Ursprungsland, also kauf das Teil im Laden und gut is.

Wenn der Zoll die Rechnung schräg anschaut, dann wär es gut, eine Kreditkarten- oder Kartenzahlung mit einer Quittung belegen zu können. Wenn du also offiziell deine Gitarre kaufst (oder was auch immer) dann wird sie dich nur die Differenz zwischen den Mehrwertsteuern (5% in Japan, 19% in Deutschland) kosten und eben besagte knapp 4% Zoll.

Bei längeren Auslandsauffenthalten gibts meiner Kenntnis noch ne Hausstands-Sonderregelung wenn man richtig auswandert oder zumindestens nen Container samt Möbeln schicken läßt.

Ich bin mit schon dutzendfach mit meiner mongolischen Pferdekopfgeige in knapp 10 Ländern gewesen, und NIE hat der Zoll was gesagt. Auch meine Gu Zheng haben die nicht angeguckt, dabei ist gerade da die Spanne bei den Preisen gewaltig - 150 bis 2000 Euro. Als ich den Kram mitgebracht hatte, war es Freitag 7 Uhr morgens. Sicherheitshalber hatte ich ein paar Kassenzettel aus der Mongolei dabei, die waren natürlich nicht in Englisch.

Ansonsten noch ein heißer Tip, so als Berufsvielflieger kriegt man so einiges mit:

Di-Do ist der Zoll in Frankfurt am Flughafen selten besetzt. Richtig filzen tun sie am Samstag und Sonntag. Besonders wenn man asiatische Gesichtszüge hat hat man 90% Chance, seinen Koffer aufmachen zu müssen weil da könnte ja ein verseuchtes Stück Schinken oder eine Flasche Milch sämtliche Kühe in Deutschland umbringen. Das Gedränge ist aber auch eine gute Chance, deine E-Gitarre gewissermaßen durchgewunken zu kriegen.

Du darfst ohnehin für 450 Euro Sachen zoll und Steuerfrei in die EU einführen, also kauf halt ein billigeres Instrument :-)
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Grufti »

shadowmaster hat geschrieben: Di-Do ist der Zoll in Frankfurt am Flughafen selten besetzt. Richtig filzen tun sie am Samstag und Sonntag. Besonders wenn man asiatische Gesichtszüge hat hat man 90% Chance, seinen Koffer aufmachen zu müssen weil da könnte ja ein verseuchtes Stück Schinken oder eine Flasche Milch sämtliche Kühe in Deutschland umbringen. Das Gedränge ist aber auch eine gute Chance, deine E-Gitarre gewissermaßen durchgewunken zu kriegen.

Du darfst ohnehin für 450 Euro Sachen zoll und Steuerfrei in die EU einführen, also kauf halt ein billigeres Instrument :-)
Heißt es nicht [url=ttp://de.wiktionary.org/wiki/winken_(Konjugation)]durchgewinkt"[/url] :roll:
Egal..

Hauptsache niemand kommt auf die Idee, den Wert eines unteilbaren Gegenstandes auf zwei Personen verteilen zu können... Der Wert eines Gegenstandes, der 600 EUR gekostet hat, kann nur von einer Person angemeldet werden.. und ist deshalb nicht zoll / EUSt-frei , selbst wenn man mit seiner (Ehe-)PartnerIn aus einem Drittland kommt
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von happyfuture »

shadowmaster hat geschrieben:... dann ist das erstmal ein Preis incl. Mwst. bzw. VAT. Das sind in China 10%, in Japan 5% oder so -
Nur zur Klarstellung:
In China beträgt die normale VAT 17%
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von bossel »

Grufti hat geschrieben:Heißt es nicht [url=ttp://de.wiktionary.org/wiki/winken_(Konjugation)]durchgewinkt"[/url] :roll:
Kommt drauf an, woher Du kommst. Für mich klingt gewinkt ziemlich murksig.

Wehrt Euch gegen die Hochsprache! Freiheit für die Wörter! :mrgreen:


Weil gar zu schön im Glas der Wein geblunken,
hat sich der Hans dick voll getrinkt.
Drauf ist im Zickzack er nach Haus gehunken
und seiner Grete in den Arm gesinkt.
Die aber hat ganz mächtig abgewunken
Und hinter ihm die Türe zugeklunken.
Moritz Gottlieb Saphir, Liebesleid
Klaus Steinberg
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Klaus Steinberg »

du meldest die Gittare als "vorübergehend verwenden" und bekommst dann nach einem Jahr deine Zollgebühren wieder,die sind dann nu Garatie!
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Re: Wegen Importzoll (Einfuhrumsatzsteuer)

Beitrag von Grufti »

Klaus Steinberg hat geschrieben:du meldest die Gittare als "vorübergehend verwenden" und bekommst dann nach einem Jahr deine Zollgebühren wieder,die sind dann nu Garatie!

Das geht nur mit einem sogenannten "Verwendungsschein", für den Du die Seriennummer / Partnummer als "NS (" Nämlichkeitssicherung") angeben kannst, wenn sie auf der Eingangsrechnung vermerkt ist: Eine genaue Auskunft, ob das in Deinem Fall auch klappt, kann Dir leider wieder nur das zuständige Zollamt ..oder die schon genannte Auskunftsstelle des Zolls sagen.
Wenn Du allerdings deren Auskunft nicht 100 % verstehst, wirst Du auch wahrscheinlich Probleme haben, die entsprechende Zollanmeldung selbst erstellen zu können.

Im Übrigen sollte man die Bezeichnungen für die zu zahlenden Arten an Beträgen richtig benennen ( 正名 !! :mrgreen: )

Gebühren sind Beträge, die wertunabhängig zu zahlen sind also z. B. die ATLAS - Gebühr ( Zollregistrierungsgebühr für eingehende Luftfrachtsendungen) oder die Kontoführungsgebühr bei Banken , die sich eben nicht nach dem Kontostand richtet.

Die zu zahlenden Beträge an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind je nach Warenwert variabel, und deshalb nennt man sie "Abgaben", die im Gegensatz zu den Gebühren auch zurückerstattet werden können.
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