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Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 20.12.2009, 08:06
von Andreas-826
Hallo liebe Community.


Ich hätte folgende Frage:

Ich bin seit September 2009 über meine deutsche Firma für 2 Jahre nach China entsandt worden. D.h. ich arbeite für unsere dortige chinesische Niederlassung in Shenzhen (Provinz Guangdong).

Ich habe mir mit meiner Frau (chinesische Staatsbürgerin) in Shenzhen eine Mietwohnung genommen.

Meine Frau nimmt gerade an einem 2 monatigen Deutschkurs am GI in Peking teil. Wenn sie die A1 Prüfung besteht, wollen wir anschließend ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Nun meine eigentliche Frage:
Ist die Botschaft in Peking oder aber das Konsulat Kanton für uns zuständig?
Meine Frau hat sich bisher nicht umgemeldet, sie ist immer noch in ihrer Heimatstadt Harbin (Heilongjiang) gemeldet.
Ich bin selbstverständlich polizeilich etc. in Shenzhen (Guandong) gemeldet.

Wäre es sinnvoll wenn sich meine Frau ebenfalls nach Shenzhen ummeldet und wir dann beim Konsulat in Kanton das FZF beantragen? Oder doch ehr Botschaft in Peking (hat besseren Ruf!).


Vielen Dank für Eure unermüdliche Hilfe und einen schönen 4. Advent . . . :wink:
Andreas . . .

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 20.12.2009, 09:59
von Roger
Schau unter http://www.peking.diplo.de" target="_blank nach, da findest du die Zuständigkeiten.

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 20.12.2009, 10:16
von Andreas-826
Hallo.


Das habe ich bereits!!!

Nur ich möchte wissen, ob für die Zutändigkeit die aktuelle Meldung meiner Frau oder aber der momentane Wohnsitz von uns beiden berücksichtigt werden sollte.


Danke.
Gruß Andreas . . .

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 20.12.2009, 10:47
von Roger
Deine Frau muß in der Visastelle Hukou und Reisepass vorlegen. Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, wo sie aktuell gemeldet ist. Dementsprechend ist die Zuständigkeit geklärt.

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 20.12.2009, 10:52
von Andreas-826
Vielen Dank Roger....


Gruß

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 16.02.2010, 19:07
von gege
Roger hat geschrieben:Deine Frau muß in der Visastelle Hukou und Reisepass vorlegen. Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, wo sie aktuell gemeldet ist. Dementsprechend ist die Zuständigkeit geklärt.
Das ist so nicht ganz richtig. Hier ein Auszug von der deutschen Botschaft in Guangzhou:
I.d.R. ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem eine Person tatsächlich arbeitet und lebt. Von einem gewöhnlichen Aufenthalt ist auszugehen, wenn sich die Person bereits seit sechs Monaten an dem betreffenden Ort aufhält oder sich an diesem Ort voraussichtlich künftig längerfristig aufhalten wird. Stimmt der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Haushaltsregister (hukou) oder dem Ausstellungsort des Reisepasses überein, sollte Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden (gültige Befristete Aufenthaltskarte Arbeitsvertrag, polizeiliche Bestätigung).
Das Hukou und der Reisepass meiner Verlobten lautet auf Hunan. Dafür wäre Beijing zuständig. Allerdings lebt sie seit mehreren Jahren in Shenzhen und konnte ohne Probleme ihr Visum in Guangzhou beantragen.

Lass Deine Frau doch mal beim German-Visa-Application-Center in Guangzhou anrufen. Die werden ihr genau sagen welche Papiere sie vorlegen muss, damit sie nicht zur Botschaft nach Beijing muss. So haben wir das auch gemacht.

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 16.02.2010, 23:04
von andy
Deine Frau muß in der Visastelle Hukou und Reisepass vorlegen. Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, wo sie aktuell gemeldet ist. Dementsprechend ist die Zuständigkeit geklärt.
Das ist falsch, nicht das Hukou sondern der Lebensmittelpunkt ist wichtig.
Der Lebensmittelpunkt kann mit einem Arbeitsvertrag, Schulbescheinigung, Mietvertrag usw. belegt werden. Die Zuständigkeit des Konsultats ist die wo du wohnst, nicht wo dein Hukou hinterlegt ist.

Wäre es sinnvoll wenn sich meine Frau ebenfalls nach Shenzhen ummeldet und wir dann beim Konsulat in Kanton das FZF beantragen?
Deine Frau kann sich nicht einfach so ummelden, dafür muss Sie eine Mehrjährige Arbeitstätigkeit mit verbundenen Lebensmittelpunkt in Shenzhen nachweisen können.
Anschließend ein großes bürokratisches Prozedere durchlaufen.
Wenn Ihr also nicht noch Jahre auf eure Heirat warten wollt, wird das mit ummeldung vor Heirat wohl nichts.

Gruß Andy

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 17.02.2010, 03:23
von de guo xiong
andy hat geschrieben:
Wäre es sinnvoll wenn sich meine Frau ebenfalls nach Shenzhen ummeldet und wir dann beim Konsulat in Kanton das FZF beantragen?
Deine Frau kann sich nicht einfach so ummelden, dafür muss Sie eine Mehrjährige Arbeitstätigkeit mit verbundenen Lebensmittelpunkt in Shenzhen nachweisen können.
Anschließend ein großes bürokratisches Prozedere durchlaufen.
Ganz so schwarz wuerde ich da nicht gleich sehen (was immer man hier unter ummelden versteht). Meine Verlobte hat Ihr Hukou in Beijing und hat sich in Shanghai ohne Probleme "registrieren" lassen (ohne irgendwelche Unterlagen, da der Mietvertrag nur auf mich lautete). Jetzt hat sie eine Karte, dass sie in Shanghai lebt und diese hat dem Konsulat als Bescheinigung des Lebensmittelpunkt gereicht .....

de guo xiong

Re: Zuständigkeit Botschaft Peking oder Konsulat Kanton ???

Verfasst: 17.02.2010, 06:47
von andy
de guo xiong hat geschrieben: Ganz so schwarz wuerde ich da nicht gleich sehen (was immer man hier unter ummelden versteht). Meine Verlobte hat Ihr Hukou in Beijing und hat sich in Shanghai ohne Probleme "registrieren" lassen
Ich meine wenn Sie das Hukou in Shenzhen hinterlegen wollte, dann gibts Probleme, denn das ist wie gesagt nicht Einfach so möglich ( meine Freundin erklärte mir, dies soll einer Überbevölkerrung entgegen wirken, da auch jede Stadt für Heimische andere Vorteile bietet ).
Die Mitbewohnerin meiner Freundin wechselt gerade Ihr Hukou von Wuhan nach Shenzhen, und muss dieses bürokratische Prozedere über sich ergehen lassen.
Sie musste dort nachweisen, das Sie bereits einige Jahre in Shenzhen lebt und arbeitet.
Es waren auch noch andere Papiere nötig, aber da kann Ich mich im Detail nicht mehr dran erinnern.