Ich ermesse gerade mal wieder, dass man da - natürlich an falscher Stelle - zu viel Raum zum Spielen hatAttila hat geschrieben:Bitte, bitte,
das nennt man Ermessensspielraum!
Ein klassischer Fall von "Spielraum-Fehlplanung" ...
Ich ermesse gerade mal wieder, dass man da - natürlich an falscher Stelle - zu viel Raum zum Spielen hatAttila hat geschrieben:Bitte, bitte,
das nennt man Ermessensspielraum!
Klare Antwort: Ja und Nein Viele Entscheidungen von Behörden sind auch nicht "wasserdicht", schon gar nicht, bei so schwammigen Gesetzestexten. Aber sicher sind auch viele Behördenmitarbeiter "mit der Gesamtsituation unzufrieden" und reagieren ihren Frust in einer ruhigen Minute (die soll es ja auf Amtsstuben manchmal geben) an wehrlosen Ärmelschonern oder Kaffeetassen ab.mistervac hat geschrieben: ... Verhält sich die Behörde legal ?? ...
Warum das Gesetz so "unscharf" geraten ist, darüber kann man nur spekulieren. Offensichtlich eine Mischung aus Vorsatz und Unfähigkeit seitens des Gesetzgebers. Aber, es sind doch bald Wahlen, die seltene Chance, dem Gesetzgeber die Leviten zu lesen.ingo_001 hat geschrieben: ... Ich ermesse gerade mal wieder, dass man da - natürlich an falscher Stelle - zu viel Raum zum Spielen hat Ein klassischer Fall von "Spielraum-Fehlplanung" ...
Bei einer Bekannten von mir, die mit einem Deutschen verheiratet ist, wurde für die dauerhafte AE neben der KV lediglich nach einem Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der 3 oder 4 letzten Monate gefragt.mistervac hat geschrieben:Hallo an alle,
ich habe eine Stinkwut auf unsere ABH im Bauch.
Meine Frau lebt nun seit knapp einem Jahr mit mir in Deutschland, die AE war auf 1 Jahr ausgestellt, muss also erneuert werden.
Ich habe heute mit der Dame von der ABH telefoniert, gefragt, welche Unterlagen wir mitbringen sollen. Bescheinigung Integrationskurs, Pass etc, alles soweit klar.
Wie kommt die Dame auf die Idee, die Sicherung des Lebensunterhaltes nachzuprüfen ??
Nach meinem Kenntnisstand besteht eine auskunftsverpflichtende Rechtsvorschrift bei Antrag auf unbefristete AE.
Ich habe kein Problem , dies nachzuweisen, ich sehe es einfach nur nicht ein.
Bei Erteilung der ersten AE hatte ich nachgefragt, warum mein Verdienst in Anbetracht der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung von Ehegatten nachgefragt werden darf.
Man entgegnete mir lapidar : "Das wird eben so gehandhabt".
Ich habe daraufhin, um keine Wellen zu machen,meinen letzten Nachweis in Kopie auf den Tisch gelegt - ich sehe dies aber einfach nicht ein.
Hat jemand eine verbindliche Info über die Rechtslage und vielleicht einen brauchbaren Tip ??
mistervac, der es hasst vor Behörden -egal welcher Art - zu buckeln
romeo hat geschrieben:
Bei einer Bekannten von mir, die mit einem Deutschen verheiratet ist, wurde für die dauerhafte AE neben der KV lediglich nach einem Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der 3 oder 4 letzten Monate gefragt.
Ich ergänze, es wurde nach dem Arbeitsvertrag und lohnabrechnungen der Frau gefragt.wuseltiger hat geschrieben:romeo hat geschrieben:
Bei einer Bekannten von mir, die mit einem Deutschen verheiratet ist, wurde für die dauerhafte AE neben der KV lediglich nach einem Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der 3 oder 4 letzten Monate gefragt.
Wenn du mistervac´s ersten Post liest, siehst du, dass er genau das nicht vorlegen möchte...
Mich würde interessieren, ob seine Frau nach einigen Jahren in D wieder ausreisen muss, wenn er arbeitslos werden sollte. Gilt das Grundgesetz nur für Menschen die ausreichend Einkommen haben?? Aus dieser Sicht, macht die Vorlage einer Einkommensbestätigung wirklich keinen Sinn...
Ich glaube er wollte wissen, ob dem Ehepartner die NE wieder entzogen werden kann, WENN der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Also wenn bspw. nach einem Jahr nach Erhalt der NE beide von Sozialhilfe leben müssen.mistervac hat geschrieben:Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Ehemann über einkommen verfügen muss, das kann auch die Ehefrau sein.
Ich glaube nicht, dass eine Frau aus China ( oder woher auch immer) wieder ausreisen muss, wenn das Einkommen nicht nachgewiesen werden kann.
ich kann mir vorstellen, das höchstens eben keine NE erteilt wird.
NE gibt es ja doch.wuseltiger hat geschrieben:Ich habe das so verstanden, dass es gar keine NE mehr gibt, sondern dass das jetzt unbefristete AE heißt. Bin aber auch nicht sicher. Die alte NE ist aber unbefristet... Die unbefristete AE auch
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