Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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ingo_001
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

druffie1979 hat geschrieben:2. Zusätzlich zur VE werde ich einen Brief an das Konsulat richten, um das Verhältnis zwischen uns zu erläutern (kennengelernen; das ich bereits im Dez. 08 bei Ihr gewesen bin, das aus Freundschaft mittlerweile eine Liebe wurde usw. Verloben und Heiraten werde ich natürlich in keinster Form erwähnen!) und dafür garantiere, dass Sie wieder nach Hause fährt!

Ich hoffe, dass dies als ausreichender Nachweis für die Rückreisebereitschaft ist!
Trotzdem werde ich weiterhin versuchen das Konsulat zu erreichen!
Also "2." würde ich an Deiner Stelle derart abändern, dass der Part (Freundschaft aus der dann Liebe wurde) BESSER NICHT auftaucht.
Dann dürfte das Konsulat erst recht misstrauisch werden.

Du schreibst in Deinem Eingangsposting, dass Ihr Euch seit zwei Jahren kennt und Du bis jetzt immer nach China gereist bist - willst aber in Deinem erklärenden Brief schreiben, dass Du bereits im Dezember 2008 bei Ihr zu Besuch in China warst.
Widersprüchliche Angaben - da werden sie beim Konsulat allergisch reagieren ... und Essig ists mit dem Visum für Deine Freundin.
Entweder Du hast Dich da arg verformuliert - oder ....
Kurz: Nur EINE Version kann stimmen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Roger
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Roger »

Das liest sich kein Mensch in der Botschaft / Konsulat durch! Selbst amtliche Empfehlungsschreiben von der Ausländerbehörde werden ignoriert und einfach beiseite gelegt. So meine Erfahrung.
Damals haben wir immer in Zeile 29 "Besuch meines Verlobten" (Einladender) und in Zeile 35 und 36 "Volle Kostenübernahme durch Einladenden" eingetragen. Damit wurde jeweils das Visum erteilt, obwohl meine Verlobte damals nicht arbeitete.
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ingo_001
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

Roger hat geschrieben:Das liest sich kein Mensch in der Botschaft / Konsulat durch! Selbst amtliche Empfehlungsschreiben von der Ausländerbehörde werden ignoriert und einfach beiseite gelegt. So meine Erfahrung.
Dürfte in den meisten Fällen auch so ablaufen - aber ebend nicht in ALLEN.
Bei einer Botschaft und vier Generalkonsulaten ist immer die WAHRSCHEINLICHKEIT gegeben, dass jemand auch mal einen genaueren Blick riskiert - und wenns auch nur zur Abwechslung von der Alltags-Routine dient.
Deshalb: Wenn schon ein erklärender Brief vorgelegt wird, sollte der auch schlüssig sein - sowohl vom Inhalt als auch von der Formulierung.
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Ron »

Roger hat geschrieben:Das liest sich kein Mensch in der Botschaft / Konsulat durch! Selbst amtliche Empfehlungsschreiben von der
Ausländerbehörde werden ignoriert und einfach beiseite gelegt. So meine Erfahrung.
Mir wurde von der Botschaft in Peking gesagt ich solle einen erklärenden Brief beilegen,
gerade weil Sie keinen Job hatte damals, keine Eigentumswohnung und kein fettes Konto
oder sonstige Rücklagen etc.
Habe ich gemacht und es hat geklappt.

Ronny
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von userhar »

Hallo,

wann war denn das?

Meine Frau durfte im Herbst nicht einmal an das Totenbett meiner Mutter. 16 ehemalige Studienkollegen wollten bürgen. Mein Chef wollte privat und mit der Firma bürgen. Meine Frau hat 10.000 € bereitgestellt. Nichts ging. Unsere Frage nach einer für die Botschaft akzeptablen Bürgschaft blieb unbeantwortet. Selbst die Erkundigung nach den gesetzlichen Spielregeln wurde uns als Vorbereitung für einen illegalen Verbleib in Deutschland angerechnet.

Als meine Mutter verstarb, habe sie ihr dann doch noch ein Visum gegeben. Im Januar hatten wir ein Gespräch in Kanton. Man hat uns unmissverständlich gesagt, dass es ein weiteres Visum nicht gibt. Außer dem regulären Weg über Familienvisum. Sie wäre zwar pünktlich zurückgekommen, aber jetzt hat sie erst recht einen Grund illegal in Deutschland zu bleiben. Die sind gebrieft, alles abzublocken, was irgendwie machbar ist.

Trotzdem wünsche ich Euch viel Glück.

Schöne Feiertage noch
Gruß Harald
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ingo_001
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

userhar hat geschrieben:Man hat uns unmissverständlich gesagt, dass es ein weiteres Visum nicht gibt. Außer dem regulären Weg über Familienvisum. Sie wäre zwar pünktlich zurückgekommen, aber jetzt hat sie erst recht einen Grund illegal in Deutschland zu bleiben. Die sind gebrieft, alles abzublocken, was irgendwie machbar ist.

Trotzdem wünsche ich Euch viel Glück.

Schöne Feiertage noch
Gruß Harald
Das hört sich für mich alles sehr suspekt an.
Ich würde mich ggf. direkt ans Auswärtige Amt wenden.
Es muss doch wohl eruierbar sein, was da in Eurem Fall so dermaassen schief läuft.

Schöne Feiertage auch für Dich.
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#Andy
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von #Andy »

Meine Frau durfte im Herbst nicht einmal an das Totenbett meiner Mutter. 16 ehemalige Studienkollegen wollten bürgen. Mein Chef wollte privat und mit der Firma bürgen. Meine Frau hat 10.000 € bereitgestellt. Nichts ging.

Im Januar hatten wir ein Gespräch in Kanton. Man hat uns unmissverständlich gesagt, dass es ein weiteres Visum nicht gibt. Außer dem regulären Weg über Familienvisum. Sie wäre zwar pünktlich zurückgekommen, aber jetzt hat sie erst recht einen Grund illegal in Deutschland zu bleiben. Die sind gebrieft, alles abzublocken, was irgendwie machbar ist.
Das hat wahrscheinlich noch weitere Gründe, ( ohne dir jetzt was Unterstellen zu wollen) die du nicht weißt oder du uns nicht mitteilen möchtest.
Deine Geschichte hört sich doch, mit den Hintergründen die du lieferst, sehr Merkwürdig an.

Ich weiß zwar das in Sachen Visum viel schief läuft, aber solange man kein Dreck am stecken hat oder Dumme Fehler bei der Beeantragung begeht die den Behörden Fragezeichen in den Augen bereiten, hat man das Visum nach längerem Prozedere.

Ich verstehe auch nicht warum Ihr kein Familien Visum beeantragt wenn ihr Verheiratet seit, man kann es sich auch unnötig Schwer machen.
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Henry_
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Henry_ »

Das mit dem Geldbetrag interlegen ist so eine Sache bei der
ich nicht weiß, was der Sinn sein soll?!

Kann man nachweisen, dass man in CN einen höheren Geldbetrag
besitzt. Das aber sagt nur aus, dass möglicherweise jemand diesen
Geldbetrag wieder zurück haben will. Weg ist er aber im Falle der
Nichtrückfahrt auf keinen Fall. Was soll den wohl passieren, wenn
man nicht zurück kommt. Er soll an die chinesische Botschaft ver-
fallen ? Auf Grund welcher Grundlage denn ? Ein höherer Geldbetrag
dokumentiert lediglich die stärkere Bindung an CN. Das allerdigns ist
schon etwas.

Ich denke, der Knackpunkt liegt in eurem Wunsch, ein Dreimonats-
visum zu begehren. Versucht es doch erst einmal mit 2-3 Wochen!!


Gruß
Henry
userhar
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von userhar »

Hallo zusammen,

bei uns ist alles schief gelaufen, was schief laufen kann.

Das begann gleich nach der Hochzeit nach meiner Rückkehr nach Deutschland. Meine Frau trug die Papiere zusammen und wollte ein Familienvisum beantragen. Man suggerierte ihr, dass das nicht so ohne weiteres geht und es besser ist, ein Besuchsvisum zu beantragen. Was natürlich abgelehnt wurde. Das Ganze wiederholte sich noch einmal. Natürlich mit den damit verbundenen Kosten.

Als meine Mutter im sterben lag, versuchten wir noch einmal ein Besuchsvisum zu bekommen. Fehlanzeige.

Hier der Kommentar:"Aufgrund von Zweifeln an Ihre Ruckkehrabsicht wurde Ihr Antrag am 17.07.2008 abgelehnt. Es wurde vermutet, dass Sie einen Familennachzug zu Herrn ###Name entfernt. D., Moderator bei forum.chinaseite.de### beabsichtigen unter Umgehung der geforderten Deutschkenntnisse. Diese Zweifel konnten Sie auch im Remonstrationsgeprach mit dem Konsularbeamtn ###Name entfernt. D., Moderator bei forum.chinaseite.de### am 29.Juli 2008 nicht ausraumen. Bei der Abwagung Ihres privaten Interesses an einem Besuchsufenthalt gegen das offentliche Interesse an einer kontrollierten und gesteuerten Einreise von Auslandern auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg wurde dem offentlichen Interesse grosseres Gewicht beigemessen. Es leigt nicht im offentlichen Interesse der Schengenstaaten, dass Personen in den Schengenrarm einreisen , bei denen die Gefahr eines Daueraufenthalts besteht.

Der Visaantrag war daher abzulehnen , da die Ruckkehrbereitschaft cicht festgestellt werden konnte , das Visum war mangels Erfullung der Erteilungsvoraussetzung des Art.5 Abs.1 li 6 des Schengen Grenzkodexes und somit fehlender Tatbestandsvoraussetzung des ∮6 Abs. 1AufenthaltG zu versagen."

Bedarf das noch einer Erklärung? Als meine Mutter verstorben war, teilte ich diesen Damen und Herren mit, dass ich meine Mutter nicht beerdigen werde, bevor meine Frau nicht zumindest Abschied nehmen kann. Unsere Anwältin hat auch nochmal Druck gemacht. Dann ging alles sehr schnell. Natürlich ruhte in dieser Zeit die Bearbeitung des Familienvisums. In dieser Zeit besuchte meine Frau die VHS. Der Erfolg war bescheiden. 2 Tage vor Rückreise noch schnell die Prüfung.

Übrigens war in dieser Zeit die zuständige Mitarbeiterin vom Ausländeramt für unsere Anwältin nicht zu sprechen. Sie wollte lediglich erreichen, dass das "Familiengespräch" absolviert werden kann.

Die Prüfung abnehmen darf in Berlin nur das Goethe-Institut und eine Schule. Aber die dürfen nicht auswerten. Das erfolgt zentral in Westdeutschland. Das war am 21.11. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Zurück in China waren die Dokumente ungültig wegen Zeitüberschreitung. Alles nochmal von vorn. Dauerte bis Ende Dezember. Am 20.1. hatte meine Frau einen Termin in Kanton. Sicherheitshalber flog ich hin. Das Spiel ging von vorn los. Nachdem meine Frau das erste mal zusammenzuckte, wußte ich, dass die Messe gesungen war. Dann die offizielle Befragung. Ich durfte dabei sein. Mußte versprechen zu schweigen. Natürlich wollte ich. Ich wußte ja, was kommt.

Nachdem der Herr festgestellt hat, dass meine Frau noch nicht besser spricht, als zuvor, bot er uns ausdrücklich 3 Alternativen an: 1. Rücknahme, 2. Umwandlung in ein Besuchsvisum. Natürlich mit dem Vermerk, dass meine Frau zwar pünktlich zurückgekommen ist, aber nunmehr erst recht einen Grund für einen illegalen Aufenthalt in Deutschland hat, 3. sie besteht auf Bearbeitung, dann würde die Angelegenheit sofort abschließend beurteilt werden.

Mein Einspruch, dass die Regierung in Deutschland das ganz anders sehe blieb unbeantwortet. Danach offerierte er jedoch eine 4. Alternative. Bearbeitung am gleichen Tag und Weiterleitung nach Berlin, wenn sich meine Frau bereit erklärt, vor Visumserteilung den Deutschtest zu machen. Um dieses Ergebnis haben wir uns über ein halbes Jahr vergeblich bemüht. Jetzt läuft es. Hoffe ich. Im Moment ist Schweigen.

Meine Frau hatte bereits eine feste Jobzusage. Die ist mit dem 20.1. erloschen. Weil: Ende ist nicht absehbar. Nach meiner Rückreise Anfang Februar ist meine Frau nach Peking gezogen. Am 6.2. sollte ein Kurs für Leute, die schon etwas Deutsch können, beginnen. Als sie dort war, wurde der Kurs abgesagt. Also Privatunterricht bis zum nächsten Kurs. Beginn 23.3. Ende 26.5. Die Zeit läuft und das Geld auch. Ich stehe jeden Morgen um 3:00 Uhr auf, um etwas mit meiner Frau zu üben. Nicht immer klappt das. Und sicher auch mehr eine moralische Unterstützung, als wirklich lernen. U.a. dadurch steht jetzt mein Job auch auf der Kippe.

Übrigens liegt die aktuelle Scheidungsquote am Goethe-Institut wegen nicht erteilter Visa bei rund 20%.

Ich denke, das ist ein gewolltes Spiel auf Zeit, um möglicht viele kaputt zu spielen. Seelisch oder finanziell. Das Ergebnis ist letztendlich das Gleiche.

Ach ja, vielleicht noch die Antwort auf den Hinweis mit dem Auswärtigen Amt. Ich hatte Herrn Thierse als den für uns zuständigen Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Anfang Dezember. Nach Neujahr noch keine Antwort. Ich rief im Büro an. Man erinnerte sich und meinte, dass ich mich im Februar noch einmal melden solle. Nach meiner Rückkehr aus China noch nicht einmal ein Zwischenbescheid. Ich machte mir bei abgeordnetenwatch Luft. Natürlich wurde der Beitrag postwendent entfernt. Jedoch mit der Nachricht, dass man Herrn Thierse informiert habe. Einen Tag später die Zwischennachricht, dass die Anfrage bearbeitet wird und man eine Stellungnahme vom Auswärtigen Amt angefordert hat. Die kam einige Tage später:

"Frau ###Name entfernt. D., Moderator bei forum.chinaseite.de### wurde in einem Gespräch durch einen entsandten Mitarbeiter des Generalkonsulates Kanton befragt und war nicht in der Lage, sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen zu können.

Der Visaantrag wurde am 20.01.2009 dennoch an die zuständige
Ausländerbehörde in Berlin weitergeleitet. Sobald von dort eine
Stellungnahme eingeht, wird über den Antrag entschieden werden."

Aus dieser Stellungnahme vermag ich nicht zu erkennen, dass bei der Bearbeitung des Visumantrages ungerecht verfahren wurde. ich möchte Ihnen und Ihrer Frau empfehlen, weiterhin große Augenmerk auf den Spracherwerb zu legen, da die Verständigung in deutscher Sprache eines der entscheidenden Kriterien für die Erteilung eines Visums sein wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

###Name entfernt. D., Moderator bei forum.chinaseite.de###
-Mitarbeiter-"

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich mich mit meiner Frau ausschließlich auf Deutsch unterhalte. Allerdings nicht in einer prüfungsfähigen Version. Jedenfalls weiß ich jetzt, was eine große Koalition bedeutet.

Jedenfalls wünsche ich allen, dass sie das besser in die Reihe bekommen.

Schönen Abend noch
Gruß Harald
Markkis
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Markkis »

aus deine thread Userhar sieht man wieder wie ausländerfreundlich die bundesregierung ist zumindest wenn die eigenen Bürger was wollen. Alles andere ´gesocks´(sorry für den Ausdruck) holt man in Deutschland rein, man braucht ja nur die Zeitung aufschlagen und man liest 2500 Irakische Flüchtlinge aufgenommen und keiner von denen kann Deutsch aber das ist ja kein problem, aber wenn wir versuchen unsere Geliebten nach Dt. zu bringen wird jeder erdenkliche Stein in den Weg geworfen.
Ich hoffe die Regierung wacht mal langsam auf, das man hier Familien kaputt macht.

Nichtsdestotrotz wünsch ich dir Userhar und deiner Frau alles gute.
TaugeNix

Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von TaugeNix »

Markkis hat geschrieben:... man braucht ja nur die Zeitung aufschlagen und man liest 2500 Irakische Flüchtlinge aufgenommen und keiner von denen kann Deutsch..
[Flüchtlinge sind Personen,] die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.

Artikel 1, Lit. A, Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention



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userhar
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von userhar »

Sicher werden die Großkopferten nur defamiert. Sie sorgen sich um uns und es stellt auch keine unzumutbare Härte dar. Oder sieht das jemand anders? Das betrifft natürlich nur irgendwelche Ausländer. Von Ehegatten spricht man dabei nur an Rande. Polnisch, Russisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder was auch immer ist den Deutschen so ähnlich, dass die natürlich kein Deutsch lernen müssen. Wie sagten die hohen Damen und Herren bei der Vereidigung: "ich schwöre das Grundgesetz zu achten". Wie sagte Ulbricht: "niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten".
Hier noch ein anderer Teil aus der Mail vom Thiersebüro:

Am 28.08.2007 trat das sogenannte Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft, wonach nachziehende Ehegatten nun bereits vor der Einreise einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen. Diese Regelung verfolgt das Ziel, die Integrationsfähigkeit von Ausländern zu verbessern, die dauerhaft zu ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen möchten. Das Erfordernis der Sprachkenntnisse kommt somit auch dem Ausländer selbst zugute, da er sich bereits bei seiner Ankunft in Deutschland verständigen kann. Dies erleichtert die Orientierung im neuen Umfeld und bildet zugleich das Fundament für den weiterführenden, staatlich finanzierten Integrationskurs. Die erforderlichen Sprachkenntnisse vor der Einreise umfassen bewusst nur die unterste Sprachkompetenzstufe "A1" des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, um den Ehegattennachzug nicht in unzumutbarem Maße zu erschweren.

Der Tränenpalast:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tr" target="_blankänenpalast

hat ein neues Outfit: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... mt/aa.html" target="_blank

mit den dazugehörigen Büros:
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle" target="_blank
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