Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
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- Neuling
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Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Visum für Besucher aus China als einzelne Person nach Deutschland
Hallo Zusammen,
um einfach mal einen aktuellen Stand der Dinge zu haben, habe ich für euch folgende Infos zusammen getragen
Grundsätzliches:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Deutsche Botschaft Peking, VR China
Deutsches Generalkonsulat Shanghai
Deutsches Generalkonsulat Hongkong
Deutsches Generalkonsulat Chengdu, China
Deutsches Generalkonsulat Kanton (Guangzhou)
Da das Generalkonsulat in Kanton
(Amtsbezirk: die Provinzen Fujian, Guangdong, Hainan und das Autonome Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi),
meiner Meinung nach die meisten Unterlagen haben will habe ich diese als Quelle benutzt.
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Besuchsvisums vorgelegt werden:
Aus Deutschland:
1. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68
Diese dient zum Nachweis über die Finanzierung der Reise,
in der sich eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann im Generalkonsulat oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden.
Zur Beantragung muss ein aktueller Einkommensnachweis (3 letzten Lohn/Gehaltsabrechnung oder Einkommensteuererklärung) der Reisepass und evtl. ein Mietvertrag des Verpflichtenden vorgelegt werden.
(Kosten derzeit 25,- Euro)
2. eine im original unterschriebene Einladung, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck enthalten muss.
3. Passkopie des in Deutschland wohnhaften Einladers, einschließlich Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis, sofern es sich nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
Aus Deutschland oder China:
1. Nachweis über bestehende Krankenversicherungsschutz für den beantragten Zeitraum Mindestdeckung 30.000 Euro
(z.b. bei http://www.mawista.com ).
2. Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
Aus China:
1. Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach Ablauf des Visums gültig sein muss
2. Bestätigung des Arbeitsgebers über berufliche Stellung des Antragstellers, Zeitdauer der Beschäftigung, monatliches
Einkommen, Grund der Reise, Urlaubsgenehmigung und Weiterbeschäftigungsgarantie. Aus dem Schreiben
müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden
ergeben.
3. Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers, i.d.R. Gehaltskonto, Bank-/Kreditkartenauszüge/
Sparbuch mit Bankbewegungen mind. der letzten 6 Monate, ggf. Wohnung-/Autobesitz, o.ä.
Bei Kontoauszügen muss der Inhaber des Kontos klar erkennbar sein oder durch die Bank bestätigt werden.
Bei Vorlage von Vermögensnachweisen des Ehegatten ist eine notarielle Heiratsurkunde erforderlich.
4. für chinesische Antragsteller: Haushaltsregister (hukou).
5. ID-Karte.
6. zwei sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums) und 3 aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund, sowie unterschriebene Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (§ 55 AufenthG). => z.b. hier
7. Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) => z.b. Hier
ja nach Fall evtl. noch benötigte Unterlagen
8. Bei Verwandtenbesuchen: Nachweis zur Verwandtschaft in Form einer deutschen Personenstandsurkunde oder
einer chinesischen notariell beglaubigten Urkunde.
9. Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel
10. für Minderjährige unter 18 Jahren: siehe Merkblatt „minderjährige Antragsteller“
11. Bei Studenten: Vorlage des Studentenausweises sowie Einverständniserklärung der jeweiligen Schule bzw. Universität.
Aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Siegel der Universität, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben.
12. ggf. Aufenthaltskarte, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Eintrag im Haushaltsregister oder dem Ausstellungsort des Passes übereinstimmt.
13. für nicht-chinesische Antragsteller: chinesische Aufenthaltsgenehmigung.
Alle Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein.
Kopien müssen im Format DIN A 4 vorgelegt werden.
Das Generalkonsulat behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
======================================================
Ablauf:
- Alle Unterlagen aus Deutschland besorgen
- dann am besten per DHL international Express nach China senden Dauer ca. 5-7 Tage
(Kosten derzeit 59,- Euro)
- Wenn alle Dokumente zusammen sind (aus Deutschland und China) muss ein Termin bei der Botschaft/Konsulat vereinbart werden.
Beim Konsulat in Kanton werden seit 01.12.2006 Termine nur noch über das Visumantragszentrum vergeben http://www.germanvac-cn.com
- Die Antragsteller legen im Visumantragszentrum ein Original und eine Kopie vor und erhalten die Originale (ohne Visumantragformular) zurück; die Originalunterlagen müssen beim Interview im Generalkonsulat vorgelegt werden. Alle Originale werden nach dem Interview oder mit dem Pass zurückgegeben
- Im Visumantragszentrum können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte dritte Person die Antragsunterlagen
vorprüfen lassen und eine allgemeine Beratung zu Visafragen in Anspruch nehmen.
Die Gebühr für das Visum beträgt 60,- Euro
Zusätzlich fällt eine Servicegebühr im Visumantragszentrum in Höhe von ca 19,- Euro an.
- Liegen alle Unterlagen vollständig vor, ist mit einer Bearbeitungszeit von 5-10 Tagen zu rechnen.
Der Reisepass wird nach der Visaentscheidung über das Visumantragszentrum zurückgegeben.
Viel Glück und hoffe das hilft einigen
Gruß
Don
Hallo Zusammen,
um einfach mal einen aktuellen Stand der Dinge zu haben, habe ich für euch folgende Infos zusammen getragen
Grundsätzliches:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Deutsche Botschaft Peking, VR China
Deutsches Generalkonsulat Shanghai
Deutsches Generalkonsulat Hongkong
Deutsches Generalkonsulat Chengdu, China
Deutsches Generalkonsulat Kanton (Guangzhou)
Da das Generalkonsulat in Kanton
(Amtsbezirk: die Provinzen Fujian, Guangdong, Hainan und das Autonome Gebiet der Zhuang-Nationalität Guangxi),
meiner Meinung nach die meisten Unterlagen haben will habe ich diese als Quelle benutzt.
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Besuchsvisums vorgelegt werden:
Aus Deutschland:
1. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68
Diese dient zum Nachweis über die Finanzierung der Reise,
in der sich eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann im Generalkonsulat oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden.
Zur Beantragung muss ein aktueller Einkommensnachweis (3 letzten Lohn/Gehaltsabrechnung oder Einkommensteuererklärung) der Reisepass und evtl. ein Mietvertrag des Verpflichtenden vorgelegt werden.
(Kosten derzeit 25,- Euro)
2. eine im original unterschriebene Einladung, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck enthalten muss.
3. Passkopie des in Deutschland wohnhaften Einladers, einschließlich Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis, sofern es sich nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
Aus Deutschland oder China:
1. Nachweis über bestehende Krankenversicherungsschutz für den beantragten Zeitraum Mindestdeckung 30.000 Euro
(z.b. bei http://www.mawista.com ).
2. Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
Aus China:
1. Reisepass, der noch mindestens 90 Tage nach Ablauf des Visums gültig sein muss
2. Bestätigung des Arbeitsgebers über berufliche Stellung des Antragstellers, Zeitdauer der Beschäftigung, monatliches
Einkommen, Grund der Reise, Urlaubsgenehmigung und Weiterbeschäftigungsgarantie. Aus dem Schreiben
müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Firmensiegel, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden
ergeben.
3. Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers, i.d.R. Gehaltskonto, Bank-/Kreditkartenauszüge/
Sparbuch mit Bankbewegungen mind. der letzten 6 Monate, ggf. Wohnung-/Autobesitz, o.ä.
Bei Kontoauszügen muss der Inhaber des Kontos klar erkennbar sein oder durch die Bank bestätigt werden.
Bei Vorlage von Vermögensnachweisen des Ehegatten ist eine notarielle Heiratsurkunde erforderlich.
4. für chinesische Antragsteller: Haushaltsregister (hukou).
5. ID-Karte.
6. zwei sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums) und 3 aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund, sowie unterschriebene Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (§ 55 AufenthG). => z.b. hier
7. Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) => z.b. Hier
ja nach Fall evtl. noch benötigte Unterlagen
8. Bei Verwandtenbesuchen: Nachweis zur Verwandtschaft in Form einer deutschen Personenstandsurkunde oder
einer chinesischen notariell beglaubigten Urkunde.
9. Kopie der Geschäftslizenz mit Firmensiegel
10. für Minderjährige unter 18 Jahren: siehe Merkblatt „minderjährige Antragsteller“
11. Bei Studenten: Vorlage des Studentenausweises sowie Einverständniserklärung der jeweiligen Schule bzw. Universität.
Aus dem Schreiben müssen sich Adresse, Telefon- und Faxnummer, Siegel der Universität, Unterschrift und Name sowie Stellung des Unterzeichnenden ergeben.
12. ggf. Aufenthaltskarte, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Eintrag im Haushaltsregister oder dem Ausstellungsort des Passes übereinstimmt.
13. für nicht-chinesische Antragsteller: chinesische Aufenthaltsgenehmigung.
Alle Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein.
Kopien müssen im Format DIN A 4 vorgelegt werden.
Das Generalkonsulat behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
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Ablauf:
- Alle Unterlagen aus Deutschland besorgen
- dann am besten per DHL international Express nach China senden Dauer ca. 5-7 Tage
(Kosten derzeit 59,- Euro)
- Wenn alle Dokumente zusammen sind (aus Deutschland und China) muss ein Termin bei der Botschaft/Konsulat vereinbart werden.
Beim Konsulat in Kanton werden seit 01.12.2006 Termine nur noch über das Visumantragszentrum vergeben http://www.germanvac-cn.com
- Die Antragsteller legen im Visumantragszentrum ein Original und eine Kopie vor und erhalten die Originale (ohne Visumantragformular) zurück; die Originalunterlagen müssen beim Interview im Generalkonsulat vorgelegt werden. Alle Originale werden nach dem Interview oder mit dem Pass zurückgegeben
- Im Visumantragszentrum können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte dritte Person die Antragsunterlagen
vorprüfen lassen und eine allgemeine Beratung zu Visafragen in Anspruch nehmen.
Die Gebühr für das Visum beträgt 60,- Euro
Zusätzlich fällt eine Servicegebühr im Visumantragszentrum in Höhe von ca 19,- Euro an.
- Liegen alle Unterlagen vollständig vor, ist mit einer Bearbeitungszeit von 5-10 Tagen zu rechnen.
Der Reisepass wird nach der Visaentscheidung über das Visumantragszentrum zurückgegeben.
Viel Glück und hoffe das hilft einigen
Gruß
Don
- Laogai
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China (Kanton) > Deutschland
Schicke Anleitung, vielen Dank für das Zusammenstellen!
Wäre es nicht eine Idee, diese hier zu pinnen? Wenn dann jedoch ohne (Kanton) im Betreff, das meiste trifft wohl ohnehin für alle deutschen Vertretungen in China zu.
Wäre es nicht eine Idee, diese hier zu pinnen? Wenn dann jedoch ohne (Kanton) im Betreff, das meiste trifft wohl ohnehin für alle deutschen Vertretungen in China zu.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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- Neuling
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China (Kanton) > Deutschland
Gerne dochlaogai hat geschrieben:Schicke Anleitung, vielen Dank für das Zusammenstellen!
Wäre es nicht eine Idee, diese hier zu pinnen? Wenn dann jedoch ohne (Kanton) im Betreff, das meiste trifft wohl ohnehin für alle deutschen Vertretungen in China zu.
und stimmt .. Kanton habe ich aus dem Betreff ..
aber wie das mit dem pinnen hier geht bin ich überfragt
grüße
don
- Laogai
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China (Kanton) > Deutschland
Das muss ein Moderator machen.donpadre67 hat geschrieben:aber wie das mit dem pinnen hier geht bin ich überfragt
Mod?
...
Mod??
....
MOD???
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Nicht "Mod, mod, mod", sondern "pöt-pöt-pöt" Dann kommt jemand mit einem Mofa.
Wir sind gerade am Überlegen...
- Wer hat die Rechte an der Recherche? Werden die freigegeben?
- Wer hält die Information aktuell?
- Es müssten z. B. mehrere Versicherungen als Beispiel aufgezählt werden.
- ...
D., der besser einen Verweis auf eine feste Seite außerhalb des Forums machen würde, die diese Kriterien erfüllt.
Wir sind gerade am Überlegen...
- Wer hat die Rechte an der Recherche? Werden die freigegeben?
- Wer hält die Information aktuell?
- Es müssten z. B. mehrere Versicherungen als Beispiel aufgezählt werden.
- ...
D., der besser einen Verweis auf eine feste Seite außerhalb des Forums machen würde, die diese Kriterien erfüllt.
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
PSS: sollte ich irgendwelche Rechte an der Recherche haben, gebe ich die gerne frei ..
was mir geholfen hat müssen sich andere nicht noch einmal zusammen glauben ..
und wechens weiterer Links zu z.b. Versicherung kein prob kann ich liefern ... nur genannte hat einige vorteile
siehe hier z.b. http://www.auslandstreff.de/auslaender.html
klasse vergleich von mehreren Gesellschaften
gruß
was mir geholfen hat müssen sich andere nicht noch einmal zusammen glauben ..
und wechens weiterer Links zu z.b. Versicherung kein prob kann ich liefern ... nur genannte hat einige vorteile
siehe hier z.b. http://www.auslandstreff.de/auslaender.html
klasse vergleich von mehreren Gesellschaften
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Jesses, so denken womöglich alle und deshalb gibt es keine entsprechende Anleitung im Netzdomasla hat geschrieben:D., der besser einen Verweis auf eine feste Seite außerhalb des Forums machen würde, die diese Kriterien erfüllt.
Raus mit dem Hinweis auf eine bestimmte Versicherung und rein mit dem Hinweis, dass die Anleitung nur ein Anhaltspunkt ist und kein Gesetz darstellt. Ist das (rechtlich) wirklich so schwierig / bedenklich???
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天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Unter anderem bietet der ADAC eine entsprechende Versicherung an. Lief bei uns damals alles problemlos. Formulare ausfüllen, bezahlen und dann nach China schicken. Es gibt aber bestimmt noch andere Versicherungen die das gleiche Anbieten.donpadre67 hat geschrieben: 7. Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) => z.b. Hier
Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Vielleicht ne doofe Frage aber frag trotzdem. Wenn ich einen Freund/Freundin einladen möchte für z.b 2 Wochen zum Urlaub. Muss man diese ganzen Punkte oben erwähnt abhacken und erst dann bekommt die Person in China das Visum erteilt ?
一国王选婿,拉一牛至河边说:谁能让这牛先点头后摇头再跳到河里,我就把公主嫁给他.
一屠夫上前对牛说:挺牛B啊? 牛点头.
屠夫又说:认识我不? 牛摇头.
屠夫一刀扎在牛屁股上,牛负痛跳入河中.
国王嫌屠夫手段粗暴,屠夫要求再试一次,国王允.此牛又被拉到河边.
屠夫上前对此牛说;认识我了不? 牛点头.
屠夫又说:还牛B不了? 牛摇头.
屠夫笑着说;知道咋办了不? 牛转身跳入河中
祝大家牛年快乐~
一屠夫上前对牛说:挺牛B啊? 牛点头.
屠夫又说:认识我不? 牛摇头.
屠夫一刀扎在牛屁股上,牛负痛跳入河中.
国王嫌屠夫手段粗暴,屠夫要求再试一次,国王允.此牛又被拉到河边.
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
unipia hat geschrieben:Vielleicht ne doofe Frage aber frag trotzdem. Wenn ich einen Freund/Freundin einladen möchte für z.b 2 Wochen zum Urlaub. Muss man diese ganzen Punkte oben erwähnt abhacken und erst dann bekommt die Person in China das Visum erteilt ?
Ich habe zwar noch keine persönlichen Erfahrungen damit, aber ich befürchte: JA!
Zumindest ist es mein persönlicher Eindruck, dass es viel, viel leichter ist für uns, ein Visum für China zu bekommen, als umgekehrt für unsere Freundin oder unseren Freund, ein Visum für Deutschland zu bekommen, so lange es sich um privat organisierte Reisen handelt; bei Gruppenreisen ist es wohl sehr viel einfacher...
VlG Bue48
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?
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- Neuling
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
ein einfaches JA,unipia hat geschrieben:Vielleicht ne doofe Frage aber frag trotzdem. Wenn ich einen Freund/Freundin einladen möchte für z.b 2 Wochen zum Urlaub. Muss man diese ganzen Punkte oben erwähnt abhacken und erst dann bekommt die Person in China das Visum erteilt ?
ich habe meine hübsche nun auch seit 3 Tagen hier in Deutschland, und da es genauso eine Einladung war, Freundin für 4 Wochen zum Urlaub waren alle Punkte zu erfüllen.
Sie hat mir erzählt selbst beim Einchecken am Flughafen in China wollten die Beamten eher mein persönliches Einladungsschreiben als die behördliche Verpflichtungserklärung sehen.
also alles besorgen und am besten von allen Dingen immer eine Kopie dabei.
Grüße
don
Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Danke für den Tip ... Schon krass irgendwie. Gibt es keine Möglichkeit eine größere Menge Geld zu hinterlegen und dafür ein "schnelles" Visum zu bekommen ? ..
一国王选婿,拉一牛至河边说:谁能让这牛先点头后摇头再跳到河里,我就把公主嫁给他.
一屠夫上前对牛说:挺牛B啊? 牛点头.
屠夫又说:认识我不? 牛摇头.
屠夫一刀扎在牛屁股上,牛负痛跳入河中.
国王嫌屠夫手段粗暴,屠夫要求再试一次,国王允.此牛又被拉到河边.
屠夫上前对此牛说;认识我了不? 牛点头.
屠夫又说:还牛B不了? 牛摇头.
屠夫笑着说;知道咋办了不? 牛转身跳入河中
祝大家牛年快乐~
一屠夫上前对牛说:挺牛B啊? 牛点头.
屠夫又说:认识我不? 牛摇头.
屠夫一刀扎在牛屁股上,牛负痛跳入河中.
国王嫌屠夫手段粗暴,屠夫要求再试一次,国王允.此牛又被拉到河边.
屠夫上前对此牛说;认识我了不? 牛点头.
屠夫又说:还牛B不了? 牛摇头.
屠夫笑着说;知道咋办了不? 牛转身跳入河中
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- Laogai
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Ja, die Möglichkeit gibt es. Du hinterlegst eine größere Menge Geld bei einer Partei deiner Wahl. Diese finanziert dir als Gegenleistung die Wahl zum Bundeskanzler. Und in der Eigenschaft kannst du die Visabestimmungen ändern, zumindest jedoch entscheidend beeinflussen.unipia hat geschrieben:Gibt es keine Möglichkeit eine größere Menge Geld zu hinterlegen und dafür ein "schnelles" Visum zu bekommen ? ..
An welchen Betrag hast du gedacht?
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
Hallo an Euch alle,
nur eine kleine Frage zu Anleitung. Gibt es diese eventuell auch in Chinesisch? Bzw. weiß jemand etwas vergleichbares?
Ich möchte meine Freundin für September einladen und würde ihr den Weg der ja bekanntlich für Chinesen steiniger ist als für uns beim Weg nach China so leicht wie möglich machen.
Besten Dank
Galileo
nur eine kleine Frage zu Anleitung. Gibt es diese eventuell auch in Chinesisch? Bzw. weiß jemand etwas vergleichbares?
Ich möchte meine Freundin für September einladen und würde ihr den Weg der ja bekanntlich für Chinesen steiniger ist als für uns beim Weg nach China so leicht wie möglich machen.
Besten Dank
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Re: Visum für einzelne Besucher aus China > Deutschland
gibt es auf den Webseiten der Deutschen Botschaft in Beijing oder des Generalkonsulats in Shanghai - einfach mal nach den Internetadressen googeln.Galileo hat geschrieben:Hallo an Euch alle,
nur eine kleine Frage zu Anleitung. Gibt es diese eventuell auch in Chinesisch? Bzw. weiß jemand etwas vergleichbares?
Ich möchte meine Freundin für September einladen und würde ihr den Weg der ja bekanntlich für Chinesen steiniger ist als für uns beim Weg nach China so leicht wie möglich machen.
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