Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
sonero
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

Moin,

Die Sonderfälle die Du ansprichst (Schwangerschaft) sind keine sinnvolle Alternative. Damit erlangen die Leute keine AE sondern lungern ewig mit einer Duldung herum. Sie müssen nicht zurück in die Heimat aber eine AE bekommt man so nicht. Es wird dabei nicht auf das korrekte Visum zur FZF verzichtet, die Leute werden nur nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben.
Da müsste hier eine noch erweiterte Ausnahme gemacht werden, was aber in dieser Lage nicht vollkommen undenkbar ist. Die ABH kann das aber nicht entscheiden, das muss von "oben" kommen, so wie die "Verlängerungen" der Schengenvisa, die genaugenommen auch keine Verlängerungen sind sondern eher den Status von Duldungen haben.

Gruß,
Norbert
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sowa
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Hä? Duldung?
Was labberst du für ein Mist!
Duldung gibt's nach meinem Wissen nur bei Asylbewerbern, die kein Anspruch auf Asyl haben aber aus irgendeinem Grund nicht abgeschoben werden können!
Frudels Frau ist aber kein Asylbewerber!

Petermedia hat recht einige verbreiten hier Halbwissen und du gehörst dazu!
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

Duldung heisst man ist ausreisepflichtig, muss aber aus bestimmten Gründen jetzt erstmal nicht ausreisen.
Der Staat verzichtet darauf, einen sofort rauszuschmeissen.
Das ist bei abgelehnten Asylbewerbern zwar oft der Fall aber nicht darauf beschränkt.
sonero
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

Nachtrag:
Sie wird wohl eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bekommen haben. Keine Verlängerung des Visums.
Das bedeutet, sie muss ausreisen weil sie keinen legalen Aufenthaltsstatus hat, sie bekommt aber eine Frist bis zum ... um auszureisen.
Das entspricht quasi einer Duldung.
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sowa
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Für abgelehnte Asylbewerber gibt es eine Duldung soweit diese nicht ihre Heimat zurückkehren können.
Für Antragsteller eines normalen Aufenthaltstitel solange dieser in Bearbeitung ist gibt eine Fiktionsbescheinigung.

Ich kenne bei mir vor Ort einige Chinesen.
Die meisten sind mit einem Deutschen verheiratet und haben deswegen einen Aufenthaltstitel.
Meine Frau hat mittlerweile eine NiederlassungsErlaubnis davor hatte sie eine Aufenthaltserlaubnis, die immer wieder verlängert werden musste. NiederlassungsErlaubnis ist für immer und kann i.R. nicht entzogen werden!
Dann gibt's einige, die aufgrund einer Beschäftigung einen Aufenthaltstitel haben.
Und es gibt Kandidatinnen. die betreibt ein Gewerbe und hat deswegen einen Aufenthaltstitel.
Die andere ist eine abgelehnte Asylbewerberin lebt aber mit einer Duldung angeblich über 10 Jahre in Deutschland. Solche Leute wissen wie sie eine Rückführung verhindern. Sie lebt mit einer falschen Identität hier. Die darf nicht arbeiten ( arbeitet aber schwarz) und darf Deutschland nicht verlassen eigentlich nicht mal den Landkreis und muss sich regelmäßig bei der ABH melden.
Mit einer Fiktionsbescheinigung darf man durchaus reisen.
Als bei meiner Frau die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis noch in der Bearbeitung war bekam meine Frau eine Fiktionsbescheinigung, weil die Alte schon abgelaufenen war und die Neue noch nicht fertig.
Wir wollten in den Urlaub und damit es bei eventuellen Kontrollen keinen Ärger gab!
Aber nun gut wir gehen zu weit vom Thema!
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Frudel,
egal welches Forum ob chinaseite oder info4alien.
Was dort gepostet wird ist immer mit Vorsicht zu genießen!
Dort schreiben viele ihre direkte oder indirekte Erfahrungen. Einige sagen nur ihre Meinung.
Für manche dient so ein Forum zur Belustigung und manche, was ich schlimm finde lassen ihren Frust raus und pöbeln oder klugscheissern obwohl keine Ahnung!
So ein Forum ist halt kein Rechtsanwalt für eine Beratung!
Sollte dein Fall so kompliziert sein und mit deiner ABH kommst nicht weiter, ist der Gang zum Fachanwalt fast unvermeidbar. Denn nur dort bekommst du die richtige Beratung!
Du kannst deinen Fall auch mal bei www.frageinenanwalt.de
schildern. Dort bekommst du für einen Obolus eine Antwort von einen Juristen.

Ich habe die Beiträge von deinen Fall in info4alien gelesen. Manche haben da keine schlechte Ideen.
Der eine hat einen Vorschlag für deine Frau den Aufenthaltstitel in einem anderen EU -Land zu beantragen. Vielleicht geht es mit einen ZweitwohnsitzZweitwohnsitz?
Ich finde das ist eine Option, sollte sich in Deutschland die ABH wirklich querstellen!
Aber das solltest du mit einen Juristen klären.
Frudel
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Frudel »

Hallo,

vielen Dank noch einmal für eure zahlreiche Antworten und ich wollte mal ein Update posten: Mittlerweile scheint ein wenig Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Die ALB akzeptiert, dass momentan die Rückreisemöglichkeiten beschränkt sind. Falls deshalb bis zum 30.6 keine Ausreise möglich sein sollte würde meine Frau wohl zur Not eine Duldung erhalten, da sollte ich mir keine Sorgen machen.
Ausserdem prüfen sie jetzt unsere Unterlagen (Heiratsurkunde, A1 Test, Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag) und wollen sich dann überlegen wenn ein klarer Anspruch auf Familienzusammenführung besteht würden sie evtl. das auch von hier aus akzeptieren. Mal sehen :)
Ich mach mir ein wenig Sorgen, weil ich auf Grund der aktuellen Situation und wir nicht wussten wie es weitergeht erst einmal nur einen Minijob vorweisen kann, weil ich ja garnicht wusste ob wir überhaupt bleiben können. Aber ich hab irgendwie gelesen dass es bei Nachzug zu Deutschen Staatsbürgern wohl auch nicht so wichtig wäre, solange man keine öffentlichen Gelder bezieht? Evtl weiss da ja von euch noch jemand was.
Ansonsten bevor ich jetzt über einen Anwalt gehe warte ich was die ALB entscheidet. Die machen eigentlich soweit einen recht kooperativen Eindruck, aber mal sehen was bei raus kommt :)

Viele Grüße,
Frudel
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von qpr »

Beim Zuzug zum deutschen Ehegatten muß der LU nicht gesichert sein.
Du kannst Sozialleistungen beziehen, ohne daß es sich auf das FZF Visum auswirkt.

Übrigens werden alle Schengenvisa bis zum 30.09.2020 verlängert.
Frudel
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Frudel »

Hallo,
danke für deine Antwort! Das ist ja interessant, woher hast du diese Info? Die ALB hat mir diesbezüglich nichts erwähnt und online finde ich auch nicht wirklich etwas dazu. Alles bezieht sich auf den 30.06
qpr
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von qpr »

Frudel hat geschrieben: 12.06.2020, 18:14 Hallo,
danke für deine Antwort! Das ist ja interessant, woher hast du diese Info? Die ALB hat mir diesbezüglich nichts erwähnt und online finde ich auch nicht wirklich etwas dazu. Alles bezieht sich auf den 30.06
https://www.berlin.de/einwanderung/aufe ... 909816.php

Die Verordnung gilt jetzt für Berlin, eine andere habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden.

Erkundige dich am besten bei deiner zuständigen ABH.
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

sowa hat geschrieben: 11.06.2020, 17:46 Für abgelehnte Asylbewerber gibt es eine Duldung soweit diese nicht ihre Heimat zurückkehren können.
Für Antragsteller eines normalen Aufenthaltstitel solange dieser in Bearbeitung ist gibt eine Fiktionsbescheinigung.
Sie hat aber keinen Antrag gestellt, weil der momentan noch sofort abgelehnt werden müsste. Aber die ABH scheint sich es ja bereits zu überlegen.
Deswegen gibt es aber erstmal keine FB.

Der Tipp mit dem Anwalt: Was sollte der bitte tun? An dem Fall ist nichts kompliziert.
Entweder süielt die ABH aus Kulanz mit oder eben nicht.

Und im Gegensatz zu hier kann man sich darauf verlasssen, daß bei info4alien.de keine Falschinfos stehen bleibemn.

Gruß,
Norbert
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Ist schon gut du Schlaule!
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von qpr »

Frudel hat geschrieben: 12.06.2020, 18:14 Hallo,
danke für deine Antwort! Das ist ja interessant, woher hast du diese Info? Die ALB hat mir diesbezüglich nichts erwähnt und online finde ich auch nicht wirklich etwas dazu. Alles bezieht sich auf den 30.06
Jetzt ist es auch amtlich.

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... ryId=53886
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Petermedia »

Zumindest bei mir kommt beim Aufrufen des links eine Fehlermeldung.
qpr
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von qpr »

Petermedia hat geschrieben: 23.06.2020, 23:12 Zumindest bei mir kommt beim Aufrufen des links eine Fehlermeldung.
Sorry, mein Fehler.
Gib mal "Schengen" in die Suchleiste ein.
Dann kannst du die News lesen.

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