Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Hallo,
wie versprochen hier das Update:
Alles hat geklappt und die ALB hat uns letzte Woche die Familienzusammenführung aus Deutschland heraus genehmigt. Voraussetzung war lediglich gewesen dass meine Frau in die Familienversicherung von mir aufgenommen wird. Die Versicherung wollte erst nicht, weil ich für meine Frau keinen Wohnsitz hier angemeldet hatte (weil sie ja ein Schengenvisum hatte). Bin dann aber einfach zur Gemeinde und hab sie angemeldet was interessanterweise ohne Probleme ging und damit konnte sie dann die Familienversicherung beantragt werden.
Meine Frau hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung für 1 Jahr und kann danach dann wohl um 2 Jahre verlängern
Mfg,
Frudel
wie versprochen hier das Update:
Alles hat geklappt und die ALB hat uns letzte Woche die Familienzusammenführung aus Deutschland heraus genehmigt. Voraussetzung war lediglich gewesen dass meine Frau in die Familienversicherung von mir aufgenommen wird. Die Versicherung wollte erst nicht, weil ich für meine Frau keinen Wohnsitz hier angemeldet hatte (weil sie ja ein Schengenvisum hatte). Bin dann aber einfach zur Gemeinde und hab sie angemeldet was interessanterweise ohne Probleme ging und damit konnte sie dann die Familienversicherung beantragt werden.
Meine Frau hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung für 1 Jahr und kann danach dann wohl um 2 Jahre verlängern
Mfg,
Frudel
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Danke für das Update
Nur aus Interesse: Wieso sollte das ...
Nur aus Interesse: Wieso sollte das ...
...denn problematisch sein sollen?
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Weil sie mit einem Schengenvisum keinen Wohnsitz in D nehmen kann/darf.
Nicht problematisch sondern eigentlich unmöglich.
Gruß,
Norbert
- ingo_001
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Aha, danke für die Info.sonero hat geschrieben: ↑06.07.2020, 12:20Weil sie mit einem Schengenvisum keinen Wohnsitz in D nehmen kann/darf.
Nicht problematisch sondern eigentlich unmöglich.
Gruß,
Norbert
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Moin,
Bevor hier einer mit einem Gegenbeispiel um die Ecke kommt: Bei bestimmten Herkunftsländern geht das durchaus. So etwa ein knappes Dutzend Länder. Die brauchen dann aber auch gar kein Visum.
Vereinfacht: Mit Schengenvisum keine Wohnsitznahme und keine FZF. Ohne Visum einreisen zu dürfen heisst aber noch lange nicht, daß man hier eine FZF machen kann. Der Kreis der Herkunftsländer ist noch viel kleiner.
China Mainland gehört sicher nicht dazu, bei HK, Taiwan Südkorea oder Japan müsste man mal nachschauen. Die Liste findet man bei Bedarf unter "privilegierte Länder" oder so.
Gruß,
Norbert
Bevor hier einer mit einem Gegenbeispiel um die Ecke kommt: Bei bestimmten Herkunftsländern geht das durchaus. So etwa ein knappes Dutzend Länder. Die brauchen dann aber auch gar kein Visum.
Vereinfacht: Mit Schengenvisum keine Wohnsitznahme und keine FZF. Ohne Visum einreisen zu dürfen heisst aber noch lange nicht, daß man hier eine FZF machen kann. Der Kreis der Herkunftsländer ist noch viel kleiner.
China Mainland gehört sicher nicht dazu, bei HK, Taiwan Südkorea oder Japan müsste man mal nachschauen. Die Liste findet man bei Bedarf unter "privilegierte Länder" oder so.
Gruß,
Norbert
Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus
Ja genau es gibt wohl ein paar vereinzelte Länder wo das auch regulär nach Einreise gemacht werden kann, ich meine USA, Australien, Neuseeland, etc., bei China und den meisten Ländern ist es aber nicht der Fall sondern geht nur wenn man mit dem richtigen Visum eingereist ist.
Ich hatte um ehrlich zu sein gar nicht versucht sie vorher anzumdelden weil ich dachte dass bestimmt nicht funktioniert dass sie mit einem Schengenvisum hier ihren Erstwohnsitz anmelden kann. Die von der ALB meinten aber ich könnte das machen und bei der Gemeinde haben sie dann auch nicht großartig weiter gefragt. Das war dann eben für die Versicherung wichtig, weil sie nur über mich familienversichert ist wenn sie ihren Erstwohnsitz hier hat.
Naja jetzt sind wir jedenfalls im System und ab jetzt sollte alles Buisiness as usual sein!
Greets,
Frudel
Ich hatte um ehrlich zu sein gar nicht versucht sie vorher anzumdelden weil ich dachte dass bestimmt nicht funktioniert dass sie mit einem Schengenvisum hier ihren Erstwohnsitz anmelden kann. Die von der ALB meinten aber ich könnte das machen und bei der Gemeinde haben sie dann auch nicht großartig weiter gefragt. Das war dann eben für die Versicherung wichtig, weil sie nur über mich familienversichert ist wenn sie ihren Erstwohnsitz hier hat.
Naja jetzt sind wir jedenfalls im System und ab jetzt sollte alles Buisiness as usual sein!
Greets,
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