Z-Visum und Arbeitserfahrung VOR Uni-Abschluss - Welche Möglichkeiten gibt es?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Asgaros
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Z-Visum und Arbeitserfahrung VOR Uni-Abschluss - Welche Möglichkeiten gibt es?

Beitrag von Asgaros »

Hallo zusammen,

Ich - Inhaber eines Q2-Visums - bin seit einigen Jahren mit einer Chinesin verheiratet und mittlerweile spielen wir mit dem Gedanken, für eine Weile nach Shanghai in ihre Heimat zu gehen. Da ich gerade frisch meinen Master abgeschlossen habe und ich mich nicht unvorbereitet auf "gut Glück ins Abenteuer" stürzen wollte, habe ich mich entsprechend abgesichert und bin nun glücklicherweise in der Situation, sowohl bei einem großen Unternehmen in Deutschland als auch bei einem kleineren französischen Unternehmen in Shanghai ein Jobangebot zu haben. Voraussetzung bei Letzterem ist natürlich eine Arbeitserlaubnis samt Z-Visum, welches für die Einreise zwecks Arbeitsaufnahme benötigt wird. Und bei diesem Thema kommt die Arbeitserfahrung ins Spiel, welche mir ein bisschen Kopfzerbrechen bereitet.

In China ist es ja mehr oder weniger Standard, dass man nach der Schule brav zur Uni geht, seinen Abschluss macht und danach erste Erfahrungen im Berufsleben sammelt. In Deutschland - und bei mir - sieht das allerdings etwas anders aus. Daher kurz eine Übersicht über meinen aktuellen Lebenslauf:
  • 2006 bis 2009 eine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker (Bereich Anwendungsentwicklung) absolviert
  • Bis 2011 sowohl als Freelancer als auch in Festanstellung als Software-Entwickler gearbeitet
  • Ende 2011 dazu entschlossen, einen Bachelor und danach Master in Informatik (englischsprachig/international) zu machen, um mir in Zukunft mehr Möglichkeiten zu eröffnen
  • Während des Studiums weitere Berufsehrfahrung gesammelt (unter anderem: einige Monate Vollzeit bei Lufthansa/neben dem Studium über Jahre freiberuflicher Entwickler (Freelancer)/Lehrbeauftragter für ein deutsch-chinesisches Informatik-Kollaborations-Projekt/etc)
Zusammengefasst also: Seit 2006 mit Unterbrechungen einschlägige Berufserfahrung im IT-Bereich sowohl bei kleinen/großen Unternehmen als auch Freiberuflich, abgerundet mit Bachelor/Master Abschluss (Top-Noten, aber das interessiert wohl eher nicht).

Warum liste ich das jetzt alles auf? Weil der Knackpunkt beim chinesischen Z-Visum/Arbeitserlaubnis die zweijährige Berufserfahrung ist, die wohl NACH dem Uni-Abschluss vorhanden sein muss.

Meine Hauptfragen:
  • Bedeutet dies jetzt für mich, dass ich aufgrund meiner Lebenslauf-Konstellation automatisch nicht qualifiziert genug für eine Arbeitsaufnahme in China bin, obwohl ich nachweisbar über viele Jahre Berufs/Projekt-Erfahrung in meinem fachbezogenen Abschluss aufweise?
  • Gibt es hier Leute, die in einer ähnlichen Situation waren und schildern können, wie es bei ihnen gelaufen ist?
  • Oder kann man die Zwei-Jahre-Erfahrung-NACH-Studium-Regel eher als Richtlinie/Empfehlung für die Behörden sehen, welche bei einer ausführlichen Schilderung der Situation je nach Fall unterschiedlich entscheiden und dennoch eine Arbeitserlaubnis ausstellen können?
  • Was machen eigentlich Leute, die nach ihrem Studium jahrelang Vollzeit als Freelancer/Freiberuflich tätig sind und parallel für mehrere Kunden an unterschiedlichen Projekten arbeiten? Gerade in der Entwicklung ist sowas in Deutschland ja sehr üblich - aber wird eine solche Berufserfahrung in China überhaupt anerkannt?
  • Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die ich hier übersehe?
Neber der direkten Qualifikation mit "Studium + 2 Jahre Berufserfahrung danach" soll es wohl seit 2017/2018 auch noch ein Punktesystem geben, über welches man sich ebenso qualifizieren kann.
  • Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt?
  • Auch bei diesem System gibt es ja Punkte für Berufserfahrung, allerdings ist bei diesem nicht ganz klar, ob dabei auch Erfahrung vor dem Studium und freiberufliche Tätigkeiten mit einbezogen werden dürfen? Mit diesen würde ich hier natürlich auch über die erforderlichen 60 Punkte für Stufe B kommen.
So, das wurde jetzt etwas länger als gedacht, deswegen belasse ich es erst einmal dabei. Irgendwie finde ich diese Regel in meiner Situation etwas absurd, aber Deutschland ist ja mit seinem Berufsausbildungssystem ebenso etwas speziell und wenn die Regeln so sind, dann werde ich sie natürlich ohne weiteres meckern so akzeptieren. Ich freue mich auf jeden Fall über eure Erfahrungen, Antworten und Ideen. :)
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