Ehegattennachzug?
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- Neuling
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Ehegattennachzug?
Hallo an alle!
Ich habe ja geheiratet und wir beantragen diesen Monat ein Visum für Ehegattennachzug.
meine frage: gibt es eine Liste mit fragen die das Deutsche Konsulat meiner Frau stellen wird oder könnte bei dem Interview?
Ich habe ja geheiratet und wir beantragen diesen Monat ein Visum für Ehegattennachzug.
meine frage: gibt es eine Liste mit fragen die das Deutsche Konsulat meiner Frau stellen wird oder könnte bei dem Interview?
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- Old China Hand
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Re: Ehegattenbnachzug?
Man sollte unterscheiden zwischen Visum zum Ehegattennachzug und Visum zum schließen einer Ehe.
Im letzteren wird in der Tat ein Interview geführt um Visamissbrauch zu unterbinden.
Ist die Ehe anerkannt wird eher auf Formalien geachtet, und nur bei Verdacht auf eine Scheinehen ein wirkliches Interview geführt, a letztendlich eh die ABH vor Ort bei entscheidet.
Mehr Infos wirst du sicher auf info4alien beantwortet.
Im letzteren wird in der Tat ein Interview geführt um Visamissbrauch zu unterbinden.
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- Old China Hand
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Re: Ehegattenbnachzug?
Man sollte unterscheiden zwischen Visum zum Ehegattennachzug und Visum zum schließen einer Ehe.
Im letzteren wird in der Tat ein Interview geführt um Visamissbrauch zu unterbinden.
Ist die Ehe anerkannt wird eher auf Formalien geachtet, und nur bei Verdacht auf eine Scheinehen ein wirkliches Interview geführt, a letztendlich eh die ABH vor Ort bei entscheidet.
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PS Es ärgert mich immer wieder, dass dieses Forum, so leicht Doppelposts erzeugt, gerade wenn der Poster im Ausland sitzt. Passiert mir eigentlich nur hier
Im letzteren wird in der Tat ein Interview geführt um Visamissbrauch zu unterbinden.
Ist die Ehe anerkannt wird eher auf Formalien geachtet, und nur bei Verdacht auf eine Scheinehen ein wirkliches Interview geführt, a letztendlich eh die ABH vor Ort bei entscheidet.
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PS Es ärgert mich immer wieder, dass dieses Forum, so leicht Doppelposts erzeugt, gerade wenn der Poster im Ausland sitzt. Passiert mir eigentlich nur hier
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- Neuling
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Re: Ehegattenbnachzug?
Hallo Blackbee,
wie Petermedia schon schrieb, gibt es beim Visum zum Ehegattennachzug kein Interview im engeren Sinne. Das Konsulat hat bei meiner Frau allerdings mit einer Art "Arbeitsblatt", das sie am Schlater ausfüllen musste, die Sprachkenntnisse "geprüft".
Ich hatte mich vorher erkundigt, wie die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind und ob es bei der Anerkennung des A1-Zertifikates eine zeitliche Befristung geben würde. Die Antwort bezog sich dann lediglich auf die Träger, welche A1-Zertifikate ausstellen (Goethe-Institut z.B.) auf meine Zusatzfrage wurde nicht eingegangen. Am Schalter im Konsulat dann die Feststellung, dass das A1-Zertifikat ja schon 2 Jahre alt ist. Dann eben das "Arbeitsblatt" zum ausfüllen, was aber nicht wirklich schwierig war (1 A4-Seite mit 5 Fragen).
wie Petermedia schon schrieb, gibt es beim Visum zum Ehegattennachzug kein Interview im engeren Sinne. Das Konsulat hat bei meiner Frau allerdings mit einer Art "Arbeitsblatt", das sie am Schlater ausfüllen musste, die Sprachkenntnisse "geprüft".
Ich hatte mich vorher erkundigt, wie die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind und ob es bei der Anerkennung des A1-Zertifikates eine zeitliche Befristung geben würde. Die Antwort bezog sich dann lediglich auf die Träger, welche A1-Zertifikate ausstellen (Goethe-Institut z.B.) auf meine Zusatzfrage wurde nicht eingegangen. Am Schalter im Konsulat dann die Feststellung, dass das A1-Zertifikat ja schon 2 Jahre alt ist. Dann eben das "Arbeitsblatt" zum ausfüllen, was aber nicht wirklich schwierig war (1 A4-Seite mit 5 Fragen).
- Roemer
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Re: Ehegattenbnachzug?
So eine Liste gibt es wohl-da hat mal jemand typische Fragen zusammengestellt. Diese hatte ich mir damals im Alienforum gezogen. Wir wurden zwar nie dahingehend befragt, jedoch wollten wir für den Fall vorgesorgt haben. Da waren schon teilweise aberwitzige Fragen dabei.
Tipping is not a city in China.
Re: Ehegattenbnachzug?
Hallo, bei uns die gleiche Situation mit A1 Zertifikat was schon 2 Jahre alt ist. Kannst Du kurz ausführen um was für Fragen es sich handelte? Würden ungern das A1 noch einmal ablegen, weil es ja immer auch mit einigen Kosten verbunden ist...Frank_1972 hat geschrieben: ↑18.05.2019, 19:49 Dann eben das "Arbeitsblatt" zum ausfüllen, was aber nicht wirklich schwierig war (1 A4-Seite mit 5 Fragen).
MfG,
Frudel
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Re: Ehegattennachzug?
Noch Mal, natürlich gibt es eine Frageliste für Heiratswillige.
Beim Ehegatten Nachzug wird normalerweise nicht gefragt.
Was anderes ist der A1. Obwohl es dafûr keine Rechtsgrundlage gibt, verfāllt der Test bei vielen Botschaften.
In Bangkok machen sie einen auf hard, in Shanghai manchmal nur einen Plausibilität stest
Beim Ehegatten Nachzug wird normalerweise nicht gefragt.
Was anderes ist der A1. Obwohl es dafûr keine Rechtsgrundlage gibt, verfāllt der Test bei vielen Botschaften.
In Bangkok machen sie einen auf hard, in Shanghai manchmal nur einen Plausibilität stest
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- Neuling
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Re: Ehegattennachzug?
Hallo Ich wollte mich nur nochmal melden und euch mitteilen das meine Frau ihr Visum bekommen hat.
die nächste frage ist wie ist jetzt der Werdegang?
meine Frau ist jetzt bei mir und Ihr Visum gilt 3 monate.
Ich gehe mal davon aus das wir jetzt zur Ausländerbehörde müssen um die Verlengerung auf 1 jahr oder länger zu bekommen richtig?
die nächste frage ist wie ist jetzt der Werdegang?
meine Frau ist jetzt bei mir und Ihr Visum gilt 3 monate.
Ich gehe mal davon aus das wir jetzt zur Ausländerbehörde müssen um die Verlengerung auf 1 jahr oder länger zu bekommen richtig?
Re: Ehegattennachzug?
Zuerst einmal mußt du deine Frau anmelden, entweder geschieht das beim Meldeamt oder bei der ABH (das ist von Stadt/Gemeinde verschieden).
Dann bei der Krankenkasse melden, wenn sie bei dir in der Familienversicherung mitversichert werden soll.
Termin bei der ABH holen zwecks Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
AE über 3 Jahre beantragen.
Sollte die ABH nur über 1 Jahr ausstellen, Einspruch einlegen, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, über 3 Jahre auszustellen.
Dann bei der Krankenkasse melden, wenn sie bei dir in der Familienversicherung mitversichert werden soll.
Termin bei der ABH holen zwecks Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
AE über 3 Jahre beantragen.
Sollte die ABH nur über 1 Jahr ausstellen, Einspruch einlegen, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, über 3 Jahre auszustellen.
- ingo_001
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Re: Ehegattennachzug?
Und der Termin bei der ABH MUSS VOR DEM ABLAUF IHRES VISUMS sein.
Er muss bei seinem Finanzamt seine Steuerklasse abändern lassen - und seine Ehefrau braucht auch eine Steuerklasse.
Auch daran denken, dass seine Versicherungen angepasst werden müssen (Haftpflicht, Rechtschutz, Unfall) evtl. weitere.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Ehegattennachzug?
Nein, muß er nicht.
Viele ABH's sind so ausgelastet, das man monatelang auf einen Termin wartet.
Es reicht, einen Antrag auf die AE vor dem Ablauf des Visums einzureichen.
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- Neuling
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Re: Ehegattenbnachzug?
Also eine Frage bezog sich z.B. auf ein Bild, auf der eine Bank und mehrere Personen zu sehen waren und beantwortet werden sollte, wie viele Personen auf der Bank sitzen, also eher eine Frage zum Textverständnis. Dann erinnere ich mich noch an zwei Fragen "Was isst Du am liebsten" und "Was ist Deine Lieblings-TV-Serie". Also alles nicht wirklich schwierig meiner Meinung nach.Frudel hat geschrieben: ↑21.05.2019, 12:11Hallo, bei uns die gleiche Situation mit A1 Zertifikat was schon 2 Jahre alt ist. Kannst Du kurz ausführen um was für Fragen es sich handelte? Würden ungern das A1 noch einmal ablegen, weil es ja immer auch mit einigen Kosten verbunden ist...Frank_1972 hat geschrieben: ↑18.05.2019, 19:49 Dann eben das "Arbeitsblatt" zum ausfüllen, was aber nicht wirklich schwierig war (1 A4-Seite mit 5 Fragen).
MfG,
Frudel
Inzwischen wurde das Visum auch ausgestellt und wir sind vor 2 Wochen nun auch gemeinsam nach Deutschland zurückgekehrt (deswegen auch die verspätete Antwort hier...)
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