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Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 23.04.2019, 23:16
von Judy23
Hallo alle zusammen,

Hätte da eine Frage, es kann sein dass ich mich irre,aber ich dachte ich hätte mal wo gelesen dass man für ein China Visum bestimmte Länder eine gewisse Zeit lang nicht besucht haben sollte.
Wenn dies zutrifft könnte mir jemand sagen, ob man dann wirklich kein Visum bekommt bzw. Was man dann vorlegen muss? Und gilt diese "Regelung" , wenn man kurz zuvor Indien bereist hat?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 24.04.2019, 10:50
von Laogai
Indien ist auf jeden Fall überhaupt kein Problem. Bei manchen anderen Ländern (Türkei?) könnte es zu Nachfragen kommen, warum man dort war. Aber danach werden die Visa in der Regel ausgestellt..

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 24.04.2019, 13:25
von Judy23
Gilt dies auch bei einer direkten Einreise nach China aus Indien?

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 24.04.2019, 13:44
von Laogai
Ja, auch dann. China hat kein Problem mit Reisenden, die von Indien kommen/einreisen.

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 24.04.2019, 22:47
von sonero
Moin,

Man braucht eine Gelbfieberimpfung, wenn man vorher gefährdete Gebiete bereist hat.

Naja, den kapitalistischen Westen sollte man vorher nicht besucht haben.
US-Bürger bekommen nur zum Schein ein Visum, die werden dann bei der Einreise gleich ins Arbeitslager gesteckt.

Gruß,
Norbert

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 25.04.2019, 16:47
von blackrice
ein Zweitpass ist ohne Probleme zu bekommen

hatte viele Jahre sogar einen Drittpass welcher via meinem damaligen AG beantragt wurde

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 25.04.2019, 18:35
von rundherum
Hatte nie Probleme wenn ich das Visum in Europa beantragt hatte und ehrlich war. Einmal, als ich es über den unfähigen CTS in Hongkong beantragen musste, wurde ich aber vom CTS gezwungen, eine Erklärung zu meinem Reiseverhalten zu schreiben. Die CTS-Tante hat mir den Inhalt diktiert. Die chinesische Regierung wies die Erklärung dann zurück, da ich nicht alle Regierungsorgane in der korrekten Form adressiert hatte. Also schrieb ich ihn neu, diesmal in diplomatisch korrektem Englisch, und erhielt das Visum.

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 25.04.2019, 21:40
von steph
blackrice hat geschrieben:ein Zweitpass ist ohne Probleme zu bekommen

hatte viele Jahre sogar einen Drittpass welcher via meinem damaligen AG beantragt wurde

Wie soll das funktionieren?
Ausstellung eines Zweitpasses geht meines Wissens nur über den Arbeitgeber.
Gründe:
- dieses topic (Probleme bei Einreise aufgrund anderer Stempel im Pass)
- Wenn man ein Visum benötigt, wo vorher der Reisepass eingereicht werden muss, sich aber selbst zu dieser Zeit in einem Land aufhält, wo ein Reisepass benötigt wird

Wie soll man sonst einen Zweitpass, geschweige denn einen Drittpass erhalten??

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 25.04.2019, 21:40
von steph
blackrice hat geschrieben:ein Zweitpass ist ohne Probleme zu bekommen

hatte viele Jahre sogar einen Drittpass welcher via meinem damaligen AG beantragt wurde

Wie soll das funktionieren?
Ausstellung eines Zweitpasses geht meines Wissens nur über den Arbeitgeber.
Gründe:
- dieses topic (Probleme bei Einreise aufgrund anderer Stempel im Pass)
- Wenn man ein Visum benötigt, wo vorher der Reisepass eingereicht werden muss, sich aber selbst zu dieser Zeit in einem Land aufhält, wo ein Reisepass benötigt wird

Wie soll man sonst einen Zweitpass, geschweige denn einen Drittpass erhalten??

Re: Einreiseverbot bei vorherigem Besuch bestimmter Länder?

Verfasst: 26.04.2019, 09:39
von Laogai
steph hat geschrieben:Ausstellung eines Zweitpasses geht meines Wissens nur über den Arbeitgeber.
Nein. Einen Zweitpass kann man zum Beispiel auch erhalten, wenn man eine Reise gebucht hat, welche einen zweiten Pass erfordert und eine entsprechende Bestätigung vom Veranstalter vorlegen kann.

Manchen Einwohnermeldeämtern reicht sogar eine einfache Selbstauskunft und fordert keinerlei Unterlagen.