mehrjäriges Ehegatten Visum für China

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ingo_001
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Re: mehrjäriges Ehegatten Visum für China

Beitrag von ingo_001 »

obiwan hat geschrieben: 21.11.2019, 01:27 Wie siehts denn mit dem Q visa aus wenn man das in China bei der PSB beantragt.
Schlecht.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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DanielClaton
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Update: Ab Dezember jetzt mit Fingerabdrücken

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

hatte gestern die Freude auf das VASC in Berlin fahren zu dürfen. Dort hing auch ein Zettel, dass aufgrund von Gesetzeslage..bla bla...Gegenseitigkeit...bald von uns auch die Abgabe unserer Fingerabdrücke im Visazentrum unserer Zuständigkeit verlangt werden wird.

Gestern auch mein Q2-Visum beantragt. Werde,sobald ich mein Visum habe, eine Mail an das VASC senden.

Sie sollten bitte in den Visaanforderungen erwähnen, dass man für ein "Ehegatten-Q2-Visum" jetzt die Eheurkunde (+Kopie), den Pass des Ehepartners (+Kopie), Einladung eines Verwandten aus China und natürlich die Kopie der ID mitbringen soll. Letztere zwei Punkte wurden mitgeteilt, die zwei obigen für die Beantragung eines Q2 Visums wurden nicht erwähnt. Bin schon Chinavisumserfahren und habe einfach alles mitgebracht, was mir irgendwie relevant schien.

Die letzten Male wurde es als mittlere Katastrophe betrachtet, dass ich meine alten Reisepässe mit Chinavisa nicht mehr auffinden und beibringen konnte. Nach längerem Stöbern konnte ich meine beiden alten Reisepässe wieder finden, kopierte brav meine alten Chinavisa und meine persönlichen Daten...interessiert jetzt keinen mehr, auch nicht dieser Zettel, wo man die letzten Jahre überall hingereist ist...

Dafür wurde ich vom Schalterbeamten leicht ausgelacht, wie ich ein Q2-Visum für zwei Jahre denn beantragen könne. Denn wer das letzte Mal vor zwei Jahren in China war, braucht da gar nicht erst zu kommen...Und meine Visa im Pass wären schon zu alt um mich für irgendwas zu qualifizieren. (Ja, ich schau nicht sooft vorbei, weil mir Visum und Flug einfach zu teuer sind, um da jedes Jahr/mehrfach im Jahr hinzufliegen. Schottland war auch schön...)

Meiner Meinung nach zu weit ist nur gegangen, dass der Herr auf meinem Antrag die 24 Monate durchgestrichen hat und 12 drauß gemacht hat. Ich dachte eigentlich, das wäre Sache der Botschaft und nicht die eines Angestellten im Visazentrum... Jemanden hier das auch mal passiert? Selbst dachte ich, man kann ja mal 2 Jahre beantragen, ein Jahr ist auch noch fein. Man muss hier sagen, dass ich noch nie ein Visum mit multiple Entry hatte, weil für meine Reisegewohnheiten ein 6-Monatsvisum mit zwei Einreisen gereicht hat und das nie ein Problem war wenn ich gesagt habe, ich will im April nach China und dann halt nochmal im August...

Der Herr war sich auch zu fein dafür, mit mir auf Deutsch zu reden, er sprach mit meiner Frau dann einfach auf Chinesisch und Information war folgende:

"Spielregel" für Q2-Visa: Erstmal braucht man ein einjähriges Visum, danach darf man ein zweijähriges Visum beantragen. Hat man erst einmal eines für zwei Jahre, dann kann man sogar eines für 5 Jahre in Berlin beantragen. Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das wiederum nur gilt, wenn die Visa im selben Pass sind, mit einem neuen Pass geht der Spaß dann wieder bei einem Jahr los...arrgh

Hoffen wir mal das Beste...oder sie fangen an und ich kriege auf Gegenseitigkeit kostenlos ein fünf Jahre gültiges Besuchsvisum wie meine Frau. Oder sogar eine Aufenthaltsgenehmigung für China für zwei Jahre...im Namen der Gegenseitigkeit.

Viele Grüße,
Dominik
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Re: Update: Ab Dezember jetzt mit Fingerabdrücken

Beitrag von 拉尔斯 »

DanielClaton hat geschrieben: 21.11.2019, 20:20 Sie sollten bitte in den Visaanforderungen erwähnen, dass man für ein "Ehegatten-Q2-Visum" jetzt die Eheurkunde (+Kopie), den Pass des Ehepartners (+Kopie), Einladung eines Verwandten aus China und natürlich die Kopie der ID mitbringen soll. Letztere zwei Punkte wurden mitgeteilt, die zwei obigen für die Beantragung eines Q2 Visums wurden nicht erwähnt. Bin schon Chinavisumserfahren und habe einfach alles mitgebracht, was mir irgendwie relevant schien.
Guck mal in die Anforderungsliste von Q1. Dort steht es so, wie es auch schon bei meiner Beantragung des Q2 Visums vor 2 Jahren war.
"(3) Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)

„Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwester, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern."
Warum das jetzt beim Q2 nicht mehr steht, finde ich etwas merkwürdig.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! (Wilhelm Busch)
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