Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Hey Leute,
ich möchte meine Freundin aus Shanghai mit einem Besuchsvisum nach Deutschland einladen. Sie hat diesbezüglich Alibaba angerufen, die wohl Visa vermitteln. Sie wohnt und arbeitet in Shanghai, ihr Hukou bezieht sich aber auf den Wohnort ihrer Eltern in Changsha. Sie meinte bei Alibaba wurde ihr gesagt, sie bräuchte für ein deutsches Besuchsvisum eine "Residence Permit" für Shanghai. Diese bekomme sie wohl beim Vermieter. Dieser weigert sich aber sowas auszustellen, warum kann dahinstehen (illegale Vermietung, irgendwas mit Steuern keine Ahnung). Sie hat jetzt 10 Wohnungen besichtigt und sie würde diese Wohnungen auch bekommen aber kein Vermieter würde ihr diese "Resident Permit" ausstellen.
Kann es sein das Alibaba ihr da einfach Mist erzählt hat? Auf der Seite der deutschen Botschaft steht nur, dass man ein Hukou vorlegen muss. Weiter ist davon die Rede, dass man dort das Visum beantragt, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der ist aufgrund ihrer Arbeit und Wohnung auch ohne "Shanghai Hukou" in Shanghai. Wenn sie jetzt in Shanghai das Visum beantragt und alle Unterlagen passen, reicht dann nicht einfach ihr Changsha Hukou. Oder schauen die deutschen Beamten da sehr genau drauf? Bin etwas verwirrt muss ich sagen. Aber auf der Seite der Botschaft steht nicht, dass man das Hukou des Ortes vorlegen muss, an dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort steht einfach Hukou.
ich möchte meine Freundin aus Shanghai mit einem Besuchsvisum nach Deutschland einladen. Sie hat diesbezüglich Alibaba angerufen, die wohl Visa vermitteln. Sie wohnt und arbeitet in Shanghai, ihr Hukou bezieht sich aber auf den Wohnort ihrer Eltern in Changsha. Sie meinte bei Alibaba wurde ihr gesagt, sie bräuchte für ein deutsches Besuchsvisum eine "Residence Permit" für Shanghai. Diese bekomme sie wohl beim Vermieter. Dieser weigert sich aber sowas auszustellen, warum kann dahinstehen (illegale Vermietung, irgendwas mit Steuern keine Ahnung). Sie hat jetzt 10 Wohnungen besichtigt und sie würde diese Wohnungen auch bekommen aber kein Vermieter würde ihr diese "Resident Permit" ausstellen.
Kann es sein das Alibaba ihr da einfach Mist erzählt hat? Auf der Seite der deutschen Botschaft steht nur, dass man ein Hukou vorlegen muss. Weiter ist davon die Rede, dass man dort das Visum beantragt, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der ist aufgrund ihrer Arbeit und Wohnung auch ohne "Shanghai Hukou" in Shanghai. Wenn sie jetzt in Shanghai das Visum beantragt und alle Unterlagen passen, reicht dann nicht einfach ihr Changsha Hukou. Oder schauen die deutschen Beamten da sehr genau drauf? Bin etwas verwirrt muss ich sagen. Aber auf der Seite der Botschaft steht nicht, dass man das Hukou des Ortes vorlegen muss, an dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort steht einfach Hukou.
Re: Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Code: Alles auswählen
Beantragen Sie Ihr Schengen-Visum (siehe Frage 1) bei der Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist nicht erheblich, in welcher Provinz Sie geboren sind, wo Ihr Reisepass ausgestellt wurde oder Ihr „hukou“, das chinesische Haushaltsregister registriert ist. Es entscheidet alleine der tatsächliche Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, also der Ort, an dem Sie arbeiten und leben.
Ich würde deiner Freundin auch raten, über TLScontact ihr Visum zu beantragen und nicht über dubiose Visumagenturen.
Die kosten nur unnötig Geld.
Sie sollte aber lieber ein Schengenvisum C beantragen, das ist für Kurzaufenthalte.
- blackrice
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Re: Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Alibaba and his 40 robbers offer/sell even the impossible-missionCogni hat geschrieben:...ich möchte meine Freundin aus Shanghai mit einem Besuchsvisum nach Deutschland einladen. Sie hat diesbezüglich Alibaba angerufen, die wohl Visa vermitteln.
...also entweder versucht SIE Dich zu verar***en oder Du Uns
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"
humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it
wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Ich bin mir nicht sicher ob es Alibaba war. Es war auf jeden Fall irgendwas mit "Ali". Und die meinten sie brauch für Shanghai eine "Residence Permit" sonst geht gar nichts. Für mich klingt das ziemlich komisch, weil wie du ja jetzt auch geteilt hast einfach irgendein "Hukou" ausreicht, ganz egal ob es aus Shanghai oder Changsha ist.qpr hat geschrieben:Vergiß Alibaba und haltet euch an die Vorgaben der deutschen AV.Code: Alles auswählen
Beantragen Sie Ihr Schengen-Visum (siehe Frage 1) bei der Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist nicht erheblich, in welcher Provinz Sie geboren sind, wo Ihr Reisepass ausgestellt wurde oder Ihr „hukou“, das chinesische Haushaltsregister registriert ist. Es entscheidet alleine der tatsächliche Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, also der Ort, an dem Sie arbeiten und leben.
Ich würde deiner Freundin auch raten, über TLScontact ihr Visum zu beantragen und nicht über dubiose Visumagenturen.
Die kosten nur unnötig Geld.
Sie sollte aber lieber ein Schengenvisum C beantragen, das ist für Kurzaufenthalte.
Nach chinesischem Recht befindet sie sich mit einem Changsha Hukou in Shanghai anscheinend illegal, es interessiert aber auch nicht wirklich jemanden und wird wohl auch von den Behörden so geduldet. Wenn jetzt die Botschaft aber mit gewöhnlichen Aufenthalt in Shanghai auch ein Besuchsvisum mit Changsha Hukou erteilt scheint denen die chinesische Rechtslage diesbezüglich egal zu sein, verstehe ich das richtig?
Re: Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
Wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt Shanghai ist, dann ist das dortige Konsulat für sie zuständig.
Sie beantragt ein Schengenvisum, da sind chinesische Gesetze vollkommen uninteressant.
Sie beantragt ein Schengenvisum, da sind chinesische Gesetze vollkommen uninteressant.
Re: Besuchsvisum D - Hukou aus anderem Ort
OK gut das war meine Frage. Ich dachte nämlich, die deutsche Botschaft fängt dann an zu argumentieren, wer schon im eigenen Land gegen Regeln verstößt, ist vollkommen unglaubwürdig für ein Schenken Visum. Auf der anderen Seite glaube ich ist diese "gewöhnlicher Aufenthalt" Regelung wahrscheinlich explizit so eingeführt worden, um auf diese ungerechte Hukou Problematik irgendwie angemessen zu reagieren.qpr hat geschrieben:Wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt Shanghai ist, dann ist das dortige Konsulat für sie zuständig.
Sie beantragt ein Schengenvisum, da sind chinesische Gesetze vollkommen uninteressant.
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