Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Hallo,
ich habe vor kurzem meinen Reisepass mit der Post verschickt und er ist auf dem Postweg zur Agentur verloren gegangen. Nun habe ich dies meiner Passbehörde gemeldet und per Express-Verfahren einen neuen Reisepass beantragt und erhalten.
Ich fliege bereits in 10 Tagen und habe vorgestern meinen neuen Reisepass inkl. offizielle Verlustanzeige meiner Passbehörde und eine Farbkopie meines altes Reisepasses (identisches Bild mit dem neuen Ausweis) der Visa Stelle in Frankfurt vorgelegt, da auf dem JW202 (Einladungsschreiben) meine alte Reisepassnummer drauf stand.
Denkt ihr es gibt nun Probleme mit dem Visum bzw. denkt ihr ich bekomme nun kein Visum, nur weil eine andere Passnummer auf dem JW202 steht, als auf meinen neuen Reisepass? Theoretisch ist es ja nachgewiesen, dass ich meinen alten Reisepass (mit der Reisepassnummer auf dem JW202) verloren habe und, dass ich nun einen neuen habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe vor kurzem meinen Reisepass mit der Post verschickt und er ist auf dem Postweg zur Agentur verloren gegangen. Nun habe ich dies meiner Passbehörde gemeldet und per Express-Verfahren einen neuen Reisepass beantragt und erhalten.
Ich fliege bereits in 10 Tagen und habe vorgestern meinen neuen Reisepass inkl. offizielle Verlustanzeige meiner Passbehörde und eine Farbkopie meines altes Reisepasses (identisches Bild mit dem neuen Ausweis) der Visa Stelle in Frankfurt vorgelegt, da auf dem JW202 (Einladungsschreiben) meine alte Reisepassnummer drauf stand.
Denkt ihr es gibt nun Probleme mit dem Visum bzw. denkt ihr ich bekomme nun kein Visum, nur weil eine andere Passnummer auf dem JW202 steht, als auf meinen neuen Reisepass? Theoretisch ist es ja nachgewiesen, dass ich meinen alten Reisepass (mit der Reisepassnummer auf dem JW202) verloren habe und, dass ich nun einen neuen habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Ach, als Ergänzung es handelt sich hierbei um ein Studentenvisum X2
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Ich denke nein. Was die anderen denken weiß ich selbstredend nicht.Nerdsen hat geschrieben:Denkt ihr es gibt nun Probleme mit dem Visum bzw. denkt ihr ich bekomme nun kein Visum, nur weil eine andere Passnummer auf dem JW202 steht, als auf meinen neuen Reisepass?
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Danke auf jeden Fall für deine Meinung. ich weiß halt nicht wie streng das chinesische Konsulat in Frankfurt arbeitet. Ich mein es geht um ein Studentenvisum und nicht um ein Touristenvisum, bin (auch wenn man es kaum glaubt) nicht hauptsächlich zum Spaß drüben .Laogai hat geschrieben:Ich denke nein. Was die anderen denken weiß ich selbstredend nicht.Nerdsen hat geschrieben:Denkt ihr es gibt nun Probleme mit dem Visum bzw. denkt ihr ich bekomme nun kein Visum, nur weil eine andere Passnummer auf dem JW202 steht, als auf meinen neuen Reisepass?
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Ich haette zuerst auch gesagt, sollte gehen. Aber Du hast dann das Problen, dass Du einen neuen Reisepasss vorlegst, und damit nicht nachvollziehbar ist, ob Du in den letzten Jahren in einem 'verdaechtigen' Land warst.
Wie streng das mit den Laendern bei Studentenvisa gegandhabt wird: k.A.
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Danke für deine Antwort.tigerprawn hat geschrieben:Ich haette zuerst auch gesagt, sollte gehen. Aber Du hast dann das Problen, dass Du einen neuen Reisepasss vorlegst, und damit nicht nachvollziehbar ist, ob Du in den letzten Jahren in einem 'verdaechtigen' Land warst.
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Aber das Problem hat man ja immer, wenn bspw. der Pass auslaufen würde. Oder man generell einen neuen beantragt oder?
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Nein, weil ein Reisepass bei Abgabe des Visumsantrages noch mindestens 6 Monate gültig sein muss - steht so ganz klar bei den obligatorischen Dingen, die der Antragssteller zu beachten und zu erfüllen hat.Nerdsen hat geschrieben:Aber das Problem hat man ja immer, wenn bspw. der Pass auslaufen würde
Es wäre in dem Fall also Deine eigene Unzulänglichkeit, die Dir dann eben kein Visum bringen würde.
Man sollte schon richtig lesen, was man dies bzgl. zu beachten und zu erbringen hat.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Ja klar das stimmt, aber ich meinte, wenn man einen neuen Reisepass beantragt, erkennt man ja auch nicht mehr, ob ich in den letzten Jahren in ein verdächtiges Land war oder nicht.ingo_001 hat geschrieben:Nein, weil ein Reisepass bei Abgabe des Visumsantrages noch mindestens 6 Monate gültig sein muss - steht so ganz klar bei den obligatorischen Dingen, die der Antragssteller zu beachten und zu erfüllen hat.Nerdsen hat geschrieben:Aber das Problem hat man ja immer, wenn bspw. der Pass auslaufen würde
Es wäre in dem Fall also Deine eigene Unzulänglichkeit, die Dir dann eben kein Visum bringen würde.
Man sollte schon richtig lesen, was man dies bzgl. zu beachten und zu erbringen hat.
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Ich hatte gehoert, dass dann manchmal der alte vorgelegt werden muss (kann.mich aber auch irren)
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Dass man seine Reisen der letzten drei Jahre in Länder außerhalb der EU dokumentieren muss wurde im Vorfeld des G20-Gipfels 2016 in Hangzhou bei den chinesischen Vertretungen in Deutschland eingeführt. Danach war es mal nicht mehr nötig, mal wieder doch. Ob das aktuell erforderlich ist kann man erfragen, das ändert sich von Gipfel zu Gipfel, von Parteitag zu Parteitag und von Jahrestag zu Jahrestag (welcher Jahrestag auch immer). Bzw. besser nicht erfragen, sondern einfach mit einreichen. Denn es gibt kein zu viel an Dokumenten, nur ein zu wenig.tigerprawn hat geschrieben:Ich haette zuerst auch gesagt, sollte gehen. Aber Du hast dann das Problem, dass Du einen neuen Reisepass vorlegst, und damit nicht nachvollziehbar ist, ob Du in den letzten Jahren in einem 'verdächtigen' Land warst.
Die Auslandsreisen der letzten drei Jahre können wie folgt dokumentiert werden:
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor über drei Jahren ausgestellt wurde. In dem Fall müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden, denn der Reisepass enthält alle Visa oder Einreisestempel der Länder, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat.
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor weniger als drei Jahren ausgestellt wurde und reicht außerdem den davor gültigen Reisepass ein. In dem Fall enthält der neue und der alte Reisepass alle Visa oder Einreisestempel der Länder, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat.
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor weniger als drei Jahren ausgestellt wurde und listet auf einem gesonderten Blatt alle Länder auf, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat. Als Vorlage kann man zum Beispiel dieses Formular nehmen.
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Re: Hilfe, falsche Reisepassnummer auf dem JW202
Vielen Dank für die Information! Mir wurde das beim Visa-Antrag nicht gesagt, aber gut zu wissen!Laogai hat geschrieben:Dass man seine Reisen der letzten drei Jahre in Länder außerhalb der EU dokumentieren muss wurde im Vorfeld des G20-Gipfels 2016 in Hangzhou bei den chinesischen Vertretungen in Deutschland eingeführt. Danach war es mal nicht mehr nötig, mal wieder doch. Ob das aktuell erforderlich ist kann man erfragen, das ändert sich von Gipfel zu Gipfel, von Parteitag zu Parteitag und von Jahrestag zu Jahrestag (welcher Jahrestag auch immer). Bzw. besser nicht erfragen, sondern einfach mit einreichen. Denn es gibt kein zu viel an Dokumenten, nur ein zu wenig.tigerprawn hat geschrieben:Ich haette zuerst auch gesagt, sollte gehen. Aber Du hast dann das Problem, dass Du einen neuen Reisepass vorlegst, und damit nicht nachvollziehbar ist, ob Du in den letzten Jahren in einem 'verdächtigen' Land warst.
Die Auslandsreisen der letzten drei Jahre können wie folgt dokumentiert werden:
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor über drei Jahren ausgestellt wurde. In dem Fall müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden, denn der Reisepass enthält alle Visa oder Einreisestempel der Länder, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat.
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor weniger als drei Jahren ausgestellt wurde und reicht außerdem den davor gültigen Reisepass ein. In dem Fall enthält der neue und der alte Reisepass alle Visa oder Einreisestempel der Länder, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat.
- Man beantragt das chinesische Visum mit einem Reisepass, der vor weniger als drei Jahren ausgestellt wurde und listet auf einem gesonderten Blatt alle Länder auf, die man in den vergangenen drei Jahren besucht hat. Als Vorlage kann man zum Beispiel dieses Formular nehmen.
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