Q2-Visum: welcher Verwandtschaftsgrad

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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rundherum
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Q2-Visum: welcher Verwandtschaftsgrad

Beitrag von rundherum »

Meine Frau (aus HK) und ich leben in Europa. Wir besuchen mindestens einmal pro Jahr China. Derzeit holte ich mir stets ein Touristenvisum oder ein Besuchervisum.
Hier im Forum lese ich oft von Leuten, die ein Q-Visum mit teilweise mehreren Jahren Gültigkeit beantragt haben und frage mich, ob das nicht auch für mich Sinn machen würde. Damit könnte ich mir etwas Geld und Papierkrieg sparen.
Gibt es auch Q2-Visa mit mehrjähriger Gültigkeit (also jeder Aufenthalt <180 Tage, aber Multiple Entry)?

Für das Q2-Visum muss ich, sowie ich das verstanden habe, Verwandte in Festlandchina haben. Die Eltern meiner Frau leben zwar auf dem Festland und besitzen dort Wohnungen, halten aber ihren offiziellen Wohnsitz (lese: Hukou) in HK. Damit können Sie mich wohl nicht für ein Q-Visum einlanden?

Ein Teil der Verwandtschaft (Tanten, Onkel, eine Großmutter, diverse Cousins..) leben in China. Die Großmutter ist leider altershalber etwas geistig umnachtet, daher würde ich sie nur ungern mit Papierkram bemühen. Können mich Tanten, Onkel oder Cousins einladen? Beim Q1-Visum (für Aufenthalte von über 180 Tagen) wäre dies ja nicht möglich. Aber beim Q2 reicht es ja schon, wenn man als Verwandten einen Ausländer der in China studiert besuchen will.
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Laogai
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Re: Q2-Visum: welcher Verwandtschaftsgrad

Beitrag von Laogai »

Wie der Begriff Familienangehörige für ein Q1 Visum definiert ist hast du sicherlich bereits bei Visaforchina oder anderswo gelesen:
Visaforchina hat geschrieben:"Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.
Leider wird das bei der Beschreibung für ein Q2 Visum nicht weiter spezifiziert. Ich befürchte jedoch, dass die Definition auch dafür gilt.

Eine verbindliche Aussage kann dir eines der Chinese Visa Application Service Center liefern. Ruf doch mal dort an. Lass dich nicht von der elend langen Bandansage am Anfang abschrecken, irgendwann hat man die Möglichkeit mit einem Mitarbeiter aus Fleisch und Blut zu sprechen. Jedenfalls in Berlin.
rundherum hat geschrieben:Die Großmutter ist leider altershalber etwas geistig umnachtet, daher würde ich sie nur ungern mit Papierkram bemühen.
Da ist gar nicht viel Papierkram! Alles, was von ihr benötigt wird, ist eine Kopie / ein Scan der Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises und eine Unterschrift unter einer formlosen Einladung, die ihr für sie ausfüllen könnt. Dazu gibt es sogar einige Vorlagen im Internet. Zum Beispiel hier.
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