Ah ja, man hat also die Möglichkeit das bei der Behörde sofort zu tun. Falls Nachweise erbracht werden müßten (oder entspricht es gar nicht der Realität, daß im allgemeinen für alle möglichen Angaben Nachweise verlangt werden, wie es diese Agenturen dargestellt haben?), müßten die ja ohnehin erst beschafft werden, so daß wohl ein weiterer Besuch erforderlich wäre. Ansonsten könnte man die Korrekturen ja telefonisch mit dem auf der Behörde befindlichen Überbringer des Antrage machen lassen...oder wohl wird das so gar nicht gehen, weil vielleicht eine weitere Unterschrift und / oder Handlung des Beantragenden erforderlich wäre zu der Korrektur.Wenn du den Antrag persönlich einreichen würdest könntest du eventuelle Nachfragen des Bearbeiters bzw. der Bearbeiterin direkt beantworten und auf dem Antrag direkt "korrigieren".
Und dann die Wohnadresse als Arbeitsadresse angeben.An deiner Stelle würde ich das mit den Medien nicht erwähnen und im Visumantrag z.B. "Fotostudio Ching" (ersetze Ching durch deinen richtigen Namen) als Arbeitstelle eintragen. Ich kann dir versichern, dass diese Angabe nicht überprüft wird!
Es bestünde somit also wohl genau so wenig "Gefahr" Entertainer/Künstler" anzugeben (müßte man dazu noch eine zusätzliche Angabe machen?). Und könnte ich ebenfalls "gefahrlos" "Sonstiges" ankreuzen mit dem Zusatz "Designer" (ohne auch Nachfragen zu provozieren)?
Ja, wunderbar, dann kann ich also mit umso mehr Gewißheit über die Richtigkeit der Angaben genau so machen, wie Du hier gesagt hast, vielen Dank!Meine Firma hat in den letzten zwanzig Jahren mehr als Tausend chinesische Visa beantragt, ich habe also etwas Erfahrung
Ist ja komisch, daß diese Agenturen (wie auch besagte Reisende) gänzlich anderes sagen; wie könnte sich das erklären? Möglicherweise an deren (von den Reisenden abgesehen) anderen Interessen als die des Antragstellers?