Seite 1 von 1

Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 01.11.2017, 12:34
von planistaforum
Hallo allerseits,

weißt jemand, wie lange es dauert ab dem Antragstellung fürs Visum zum Ehegattennachzug bis zum Erteilung dessen?

Deutsche Botschaft Peking---ABH Krefeld

Vielen Dank fürs Info!!!...:)

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 01.11.2017, 17:47
von kami
es dauert so lange bis es fertig ist....

kann doch niemand eine genaue Zeit dafür sagen.... die Erfahrungen sind von 3 Tagen bis 5 Monaten und länger...

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 01.11.2017, 22:24
von planistaforum
kami hat geschrieben:es dauert so lange bis es fertig ist....

kann doch niemand eine genaue Zeit dafür sagen.... die Erfahrungen sind von 3 Tagen bis 5 Monaten und länger...

Klugsch.....kann ich auch selber!!

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 02.11.2017, 02:23
von Laogai
planistaforum hat geschrieben:weißt jemand, wie lange es dauert ab dem Antragstellung fürs Visum zum Ehegattennachzug bis zum Erteilung dessen?
Deutsche Botschaft Peking---ABH Krefeld
Bei der ABH Krefeld dauert es derzeit zwei Jahre, fünf Monate und acht Tage.
planistaforum hat geschrieben:Klugsch.....kann ich auch selber!!
Das hätte ich dir jetzt gar nicht zugetraut! In deinem letzten Thread hast du es nicht mal fertig gebracht dich zu den Antworten zu äußern, von Klugscheißen ganz zu schweigen.
Du bist wohl inzwischen über deinen eigenen Schatten gesprungen!?

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 02.11.2017, 20:40
von steph
Hallo,

es dauert normalerweise zwischen 4 und 12 Wochen...
Bei uns ging es relativ schnell, man muss einfach etwas Geduld haben, ich weiß, ist leichter gesagt als getan.

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 03.11.2017, 08:16
von HUI-MEX-GmbH
wichtigster Part beim Familiennachzug ist die Auslaenderbehoerde in D , mit denen sollte man sich "GUT"stellen.
Auf den Botschaftsseiten/China und beim Auswaertigen Amt gibt es eine Seite die den Familiennachzug fuer Auslaender die mit Deutschen verheiratet sind regelt,diese Regelungen genau lesen und dann arrgumentieren!!!!
Sehr interessant ist der Absatz: Ausnahmeregelungen / Sprachkenntnisse / Bildungsniveau !
Auslaender aus folgenden Staaten brauchen bei einem Familiennachzug keine deutsch Sprachkenntnisse nachzuweisen : USA,ISRAEL,KOREA,JAPAN,AUSTRALIEN
Im GG Art.3 steht :(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im GG Art.6 steht:Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
P.S.
Hochschul und Universitaetsabschluesse aus China werden ebenfalls nicht anerkannt!

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 03.11.2017, 08:35
von Shenzhen
Na wen wundert es - ein Land das nicht weiss wo sich 30.000 "Hilfesuchende" befinden und wer diese ueberhaupt sind muss natuerlich ganz genau kontrollieren wer legal in das Land kommt....

Re: Ehegattennachzug Beantragung

Verfasst: 04.11.2017, 10:17
von planistaforum
....ich blende es aus sonst werde ich auch noch so schizophren wie die hisiege Politik und einige hiere...
aber vielen Dank für die "Bestätigung"!