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Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.05.2017, 15:12
von slombi
Hallo zusammen,

für den Besuch (=BesucherVisum) meiner Freundin benötigt es eine Verpflichtungserklärung (Einladungsschreiben und Versicherung sind erledigt). Leider kann ich diese persönlich nicht tätigen da mein Areitsverhältnis gerade mal 1 Monat alt ist. Nun habe ich auch hier in den Beiträgen gelesen, und mich dann auch selber schlau gemacht, das eine dritte Person für mich diese Erklärung abgeben könnte.

Habe ich das aber dann richtig verstanden das die komplette Erklärung von der 3ten Person getätigt wird? Also ist es nicht möglich das ich angegeben werde im Formular und die 3te Person auch als Bürge?

Das Problem ist nämlich das die 3te Person in einem anderen Ort ist und dort die Anforderungen wieder etwas anders sind als in meiner Stadt.

Für Tips bin ich Euch dankbar :D

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.05.2017, 15:14
von tigerprawn
Hast Du richtig verstanden. Warum ist es ein Problem das es andere Anforderungen gibt?

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.05.2017, 16:58
von slombi
Problem natürlich nicht in dem Sinne aber es kostet schon Überwindung die (verheiratete) Person zu fragen. Ihr dann auch noch zu erklären das neben den üblichen Unterlagen auch noch eine Beischeinigung vom Amt gebraucht wird die erst mal geholt werden muss ist noch mehr unangenehm. Desweiteren kann es passieren das ggf. auch die Daten der Ehefrau angegeben werden müssen (was mir noch unangenehmer ist aber wohl mit seinem Verdienst zusammenhängt).

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 15.05.2017, 11:30
von slombi
Hallo zusammen,

habe nochmal eine Frage zu der Verpflichtungserklärung!

Ich (Düsseldorf) habe heute mit einem sehr guten Freund (Ratingen/Kreis Mettmann) gesprochen über die VE ! Er meinte prinzipiell wäre das kein Problem für Ihn das zu machen. Er wollte wissen ob es nicht ein Problem bei der Deutschen Botschaft darstellt wenn Ich (Einladungschreiben) und Er (verheiratet mit Kind - Verpflichtungserklärung) zwei verschiedene Personen sind und auch noch auch aus zwei verschiedenen Regierungsbezirken.

Danke für die Hilfe Leute

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 15.05.2017, 11:40
von tigerprawn
Ist kein Problem. Es geht halt nur darum jemanden an der Leine zu haben damit im Fall der Fälle (richtig viel) gezahlt wird.

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 15.05.2017, 11:53
von slombi
ok - das ist schon mal beruhigend - vielen dank

eine letzte frage und ich was das thema betrifft seid ihr mich los

in dem formular der verpflichtungserklärung wird die "anschrift der wohnung in der die unterkunft sichergestellt wird" nachgefragt - das ist seine unterkunft oder? oder meine? beim ersten durchlesen war mir noch alles klar jetzt nicht mehr, sorry

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 15.05.2017, 13:47
von kami
Wo wird deine Freundin den untergebracht ? Bei dir oder ? ;)

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 17.05.2017, 14:42
von slombi
Bei mir, aber ich weiss ja nicht ob bei einer Verpflichtungserklärung durch dritte dann ich oder meine Wohnung überhaupt erwähnt werden dürfen. :)

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 17.05.2017, 15:38
von tigerprawn
Alles wahrheitsgemäß angeben, ansonsten wird der Visumsantrag mit Sicherheit abgelehnt. Hat sie eine Urlaubsbeacheinigung vom Arbeitgeber erhalten?

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 17.05.2017, 16:06
von GigiPineapple
Das mit der Verpflichtungserklärung durch Dritte kannst du im Einladungsschreiben erwähnen.
Ich bin auch Student ohne festes Einkommen, d.h. Verpflichtungserklärung wird von meinem Großvater übernommen. Da ist in meinem Fall zwar die Adresse gleich - anders als bei dir -, aber diesen Umstand kannst du doch detailliert in dem Schreiben schildern.

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 18.05.2017, 13:48
von slombi
Sie hat vom Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung bekommen, nenne ich mal jetzt so. Sie wird von der Arbeit freigestellt für den Zeitraum wo sie hier bei mir ist. Wenn sie zurück kommt nimmt sie die Stelle wieder ein.

Hier das ist die Verpflichtungserklärung - also in dem Blauen Feld muss ich meien Daten angeben - und auf dem anderen Blatt auch was? :roll:

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads ... xgybte.jpg

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 18.05.2017, 22:02
von Laogai
slombi hat geschrieben:Hier das ist die Verpflichtungserklärung - also in dem Blauen Feld muss ich meien Daten angeben - und auf dem anderen Blatt auch was?
Was genau verstehst du an dem Satz...
Hiermit bevollmächtige ich [...] meinen Ehegatten [...] zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG in meinem Namen für [...]
...nicht?

Re: Verpflichtungserklärung

Verfasst: 19.05.2017, 11:46
von slombi
ich verstehe jetzt - die seite geht mich nix an - nur du sitzt davor und verstehst was geschrieben steht und glaubst trotzdem du würdest was übersehen

gut - dann gibt mein kumpel meine daten in dem blauen feld ein und in dem rest seine