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Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 12:05
von planistaforum
Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem. Letztes Jahr habe ich meine Frau in Dänemark geheiratet. Sie ist Chinesin und während des 3-monatigen Besuch haben wir beschlossen zu heiraten. Soweit so gut! Zur Zeit lebt sie immer noch in China und besucht mich alle 3 Monate( Schengen Visum). Natürlich ist es kein Dauerzustand! Beim letzten Besuch haben wir auf die Schnelle einen Sprachkurs , was heutzutage nicht einfach ist, organisiert. Leider es ist nur A1.1 also sozusagen die Hälfte des "normalen" Kurses und einen Zertifikat für A1 nach Goethe-Institut-Standard gibt es auch nicht. Ein Anwalt für Ausländerrecht sagte mir, dass man bei der Deutschen Botschaft in Bejing einen Ehegattennachzug-Visum mit Auflagen beantragen kann. Es soll heißen, dass meine Frau sozusagen ohne fertiges A1 nach Deutschland kommt und verpflichtet sich ihn hier zu Ende zu machen. Ich werde bald zur meine Frau nach China reisen und wir haben vor, die Deutsche Botschaft persönlich aufzusuchen, um den Antrag zu stellen. Meine Frage ist, ob jemand sowas schon gemacht hatte oder zumindest einschätzen kann, wie stehen die Chancen die Sache so zu regeln.
Für Antworten vielen Dank im Voraus!

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 13:55
von tigerprawn
die experten dazu bei www.info4alien.de
M.m.n.keine Chance. A1.1 ist übrigens nur ein drittel üblicherweise.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 16:00
von planistaforum
ein drittel.....noch besser....!!!

Danke für die Infos!

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 16:52
von cmstein
Meine Frau kam ohne jegliche Deutschkenntnisse, das geht, wenn spezielle Bedingungen erfüllt werden. In unserem Fall war das ein Uniabschluss von einer Uni, die in irgendso einer dubiosen Liste ist. Gab aber fünf mögliche Ausnahmekriterien, wenn ich mich richtig erinnere.

Ich persönlich würde dazu raten, es auf jeden Fall zu versuchen. Ein überteuerter Deutschkurs in China ist sehr mühsam, bei den VHS in Deutschland ist es hingegen sehr günstig, das Umfeld ist natürlich auch optimal und die Frau hat dann gleich in Deutschland eine sinnvolle Beschäftigung. Und bei Erfolg gibt es von den wenigen Euros, die es gekostet hat, sogar die Hälfte zurück.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 19:12
von planistaforum
Das ist sehr interessant was Du schreibst, nur ich verstehe dies und jenes nicht...;)...Meiner Frau hat auch einen Uniabschluss, aber was ist mit der "dubiosen" liste und der Ausnahmekriterien? Kannst Du mir das genauer erklären? Da hätte ich vielleicht bessere Argumente im Dialog mit der Deutschen Botschaft.

Vielen Dank im Voraus

P.S.
"Und bei Erfolg gibt es von den wenigen Euros, die es gekostet hat, sogar die Hälfte zurück"
...was ist damit gemeint?

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 19:44
von planistaforum
Hallo cmstein

"2. Ausnahmen abhängig von Besonderheiten bei dem nachzugswilligen Ehegatten
Vom Sprachnachweis sind auch nachzugswillige Ehegatten befreit, die
• einen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben. Dies ist in der Regel
anzunehmen, wenn der nachzugswillige Ehegatte einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt !

Ist das gemeint???

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 19:58
von Roger
Die Ausgangssituation war bei uns die gleiche im letzten Jahr, Heirat in DK, Wohnsitz in CN, Visumantrag auf Familienzusammenführung mit dem Hinweis im Antrag, daß A1 in der Botschaft in einen Gespräch mit einem Konsularbeamten nachgewiesen wird. Das ist gemäß den Bestimmungen möglich und hat auch geklappt. Die Einstufung erfolgt ohnehin dann durch die ABH und es muß an einem Integrationskurs teilgenommen werden.
Bei einem Uniabschluß wird ohnehin in den meisten Fällen auf den Nachweis verzichtet.

>>>Da hätte ich vielleicht bessere Argumente im Dialog mit der Deutschen Botschaft.<<<
Den Antrag hat deine Frau zu stellen und den Dialog führst nicht du, sondern deine Frau. Du wirst diskret gebeten, dich im Hintergrund zu halten.
Vergiß nicht, dir rechtzeitig einen Termin geben zu lassen, der Vorlauf ist meist 3 Wochen.

>>>Und bei Erfolg gibt es von den wenigen Euros, die es gekostet hat, sogar die Hälfte zurück"
...was ist damit gemeint?<<<
Besteht deine Frau die B1 Prüfung, so gibt es von den 1,95 /Std Zuzahlung, die du leisten musst, die Hälfte zurück.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 02.04.2017, 20:11
von planistaforum
Das sind gute news....:))....Also ran an die Antragstellung....:)

Danke!!!

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 03.04.2017, 08:03
von cmstein
planistaforum hat geschrieben:Hallo cmstein

"2. Ausnahmen abhängig von Besonderheiten bei dem nachzugswilligen Ehegatten
Vom Sprachnachweis sind auch nachzugswillige Ehegatten befreit, die
• einen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben. Dies ist in der Regel
anzunehmen, wenn der nachzugswillige Ehegatte einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt !

Ist das gemeint???
Genau das. Es zählt aber nicht jede Uni, die deutschen Behörden haben hierzu eine riesige Liste inkl. Suchmaschine erstellt, wo im Netz die genau zu finden ist, das weiß ich leider nicht mehr.

Übrigens gilt die Befreiung nicht dauerhaft, wenn Deine Frau dann hier ist, dann muss sie schon A1 machen.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 03.04.2017, 08:33
von Topas
Die Datenbank heißt anabin

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 03.04.2017, 09:46
von Mister-HK
planistaforum hat geschrieben:ein drittel.....noch besser....!!!

Danke für die Infos!

Ich war ja nie eine Leuchte in Mathe....aber ein Drittel ist besser als die Hälfe ? :roll: :roll: :roll:

Ich glaub ich muss noch mal nachsitzen :lol: :lol: :lol:

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 03.04.2017, 13:22
von cmstein
planistaforum hat geschrieben:....Also ran an die Antragstellung....:)
Wichtig ist, dass Du bei Deiner zuständigen ABH im Vorfeld persönlich vorstellig wirst. Denn der dortige Sachbearbeiter entscheidet letztlich. Bekommt der den Antrag von der Botschaft und kennt die Personen überhaupt nicht, dann sind die Chancen naturgemäß weit schlechter.

http://anabin.kmk.org ist in der Tat die "Suchmaschine", die ich meinte.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 04.04.2017, 23:11
von ingo_001
cmstein hat geschrieben:Wichtig ist, dass Du bei Deiner zuständigen ABH im Vorfeld persönlich vorstellig wirst. Denn der dortige Sachbearbeiter entscheidet letztlich. Bekommt der den Antrag von der Botschaft und kennt die Personen überhaupt nicht, dann sind die Chancen naturgemäß weit schlechter.
Das sind auch m.E. die 51 % auf die es ankommt.
Da, wo es möglich ist, sollte man immer persönlich erscheinen - oder doch wenigstens per Telefon oder aussagefähiger Email den jeweiligen Sachverhalt klar, wahrheitsgemäß und last but not least freundlich rüber bringen.

Damit sind wir bis jetzt immer gut gefahren.

Re: Ehegattennachzug und A1

Verfasst: 05.04.2017, 16:28
von cmstein
ingo_001 hat geschrieben:Damit sind wir bis jetzt immer gut gefahren.
Wie viele Ehefrauen ohne A1 hast Du denn so schon ins Land gebracht? 8)

Wir sind damit einmal gut gefahren, ich würde das aber deutlich höher als 51 % taxieren.

Auf der Botschaft sagten sie damals klipp und klar gesagt, wenn die ABH nein sagt, dann übernehmen wir das, wenn sie ihr OK gibt, dann wird die Botschaft da sicherlich keinen Widerspruch einlegen.

Allerdings meinte die Dame auf der Botschaft auch, dass unsere Chancen nicht so gut sind, weil bayerische ABH. Aber da ich aus einem kleinen Ort komme, indem jeder jeden kennt, war das kein großes Ding, die Sache mit der ABH sauber abzuwickeln ("des kriagn ma scho hi mit ehrana Frau").