Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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onkelotto
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Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von onkelotto »

Hallo Zusammen,
nachdem ich nun doch schon einige Beiträge durchforstet habe, bin ich leider auf keinen Identischen Fall gestoßen, deshalb nun meine Frage.

Meine Freundin möchte mich in Deutschland besuchen, ich habe sie vor einigen Monaten während eines Auslandsaufenthalts in den USA kennengelernt. Sie ist in Peking geboren, wohnte aber die letzten 18 Jahre in den USA. Nun wohnt sie seit knapp einem Monat bei Ihren Eltern in Peking, sie besitzt keine Adresse, Wohnung oder ähnliches in den USA, besitzt aber einen Chinesischen Pass und eine feste Anschrift in Peking. Nun plante Sie einen Besuch in Deutschland, jedoch wurde Ihr ein Visum mit folgender Begründung abgelehnt:
Das Konsulat in Peking ist nicht für sie zuständig da sie noch keine 3 Monate in China ist. Somit ist ein Konsulat in den USA für sie Zuständig. Bedeutet im Umkehrschluss sie müsste in einen anderen Kontinent fliegen um ein Visum zu bekommen. Was für mich nun etwas übertrieben und unkooperativ erscheint.

Wie würdet Ihr nun vorgehen? Bzw. wie würdet Ihr bei einer Remonstration vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Laogai
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Re: Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von Laogai »

onkelotto hat geschrieben:Wie würdet Ihr nun vorgehen?
Die Freundin fragen was sie bei der Beantragung des Visums falsch gemacht hat bzw. welche falschen Angaben sie gemacht hat.
Denn unter diesen Voraussetzungen....
onkelotto hat geschrieben:[...]sie besitzt keine Adresse, Wohnung oder ähnliches in den USA, besitzt aber einen Chinesischen Pass und eine feste Anschrift in Peking.
... ist die deutsche Vertretung in Beijing für die Vergabe eines Visums für Deutschland zuständig.

Aber Moment mal:
onkelotto hat geschrieben:Sie ist in Peking geboren, wohnte aber die letzten 18 Jahre in den USA
Wie hat sie das denn ohne Adresse und/oder ähnliches geschafft? Illegal für 18 Jahre unter einer Brücke gehaust?
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onkelotto
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Re: Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von onkelotto »

Hi,
wie bereits erwähnt, die Botschaft teilte uns mit dass sie erst nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in China für sie zuständig ist.
Die Wohnung unter der Brücke wurde gekündigt und deshalb besitzt sie momentan keine Adresse in den USA.
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Re: Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von Laogai »

onkelotto hat geschrieben:wie bereits erwähnt, die Botschaft teilte uns mit dass sie erst nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in China für sie zuständig ist.
Woher weiß denn die Deutsche Botschaft, dass sie erst seit einem Monat wieder in China ist? Hat sie womöglich einen Stempel im Pass, welcher zu einem dauerhaften Aufenthalt in den USA berechtigt?
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Re: Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von Laogai »

Weiter nachgefragt:
onkelotto hat geschrieben:wie bereits erwähnt, die Botschaft teilte uns mit dass sie erst nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in China für sie zuständig ist.
Das teilte die Botschaft euch, also ihr und dir, mit? Dann hast du doch sicherlich den Wortlaut. Würdest du ihn hier zitieren?
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Re: Visum Abgelehnt da Konsulat in Peking nicht zuständig

Beitrag von mjs »

Zuständig für Schengenvisa ist die Visastelle am Hauptwohnsitz des Antragstellers. Nicht wo irgendwann mal die Großeltern hergekommen sind, im Krankenhaus wo man mal auf die Welt kam, wo man mal seinen Urlaub verbringt, wo man besagte Großeltern mal besucht, wo man eine Adresse benennen kann (Adressen kann man vom Straßenschild ablesen, gerne aber auch auf Google) oder wo man gerüchteweise gehört hat, dass das Visum einfacher zu bekommen ist als anderswo.

Hauptwohnsitz. Art 6 I Visakodex.

Eine Dame, die 18 Jahre in den USA gelebt hat, jetzt aber 3 Monate in China ist, der nimmt man offensichtlich zunächst einmal ab, dass sie Ihren Hauptwohnsitz gewechselt hat.

Eine Dame, die 18 Jahre in den USA gelebt hat, jetzt aber 1 Monat in China ist, die wird da ein, zwei Worte mehr zum Wohnortwechsel sagen müssen. Und nur mal eine Adresse nennen, unter der man sie erreichen kann, ist da ein bisschen wenig zu. So eine Verlegung des Lebensmittelpunktes ist ja keine so kleine Sache.

Falls sie das mit dem Wohnortwechsel nicht weiter belegen kann (z.B.: weil sie eben doch nur zu Besuch in China ist) dann sollte sie (statt z.B. so zu tun, als wenn das nicht so wäre) anfragen, ob mal eine Ausnahme gemacht werden kann und am Aufenthaltsort statt am Hauptwohnsitz beantragt werden kann. Oder besser: Muss. Denn das ist es, worauf die Ausnahme von Art. 6 II Visakodex abstellt.

Was hier bei euch vorliegt, ist mir recht egal und frage ich auch nicht weiter nach. Aber eure Optionen kennt ihr nun. Entweder was beibringen dazu, dass sie nun Ihren Hauptwohnsitz nach China verlegt hat (sollte wenn es stimmt ja kein großes Problem sein). Oder aber wenn sie das verbummelt hat, noch zu Hause in den USA zu beantragen, klarmachen warum das so sein musste und nun keine andere Wahl besteht, als in China zu beantragen.
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