Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/Visa
Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/Visa
Hallo zusammen,
meine chin. Frau und waren bis Oktober letzten Jahres in Deutschland und sie hat dort mittlerweile eine NE. Nun wurde ich ab Oktober für 2 Jahre nach China entsendet und sie ist mit mir für diese Zeit zurück nach China gezogen. (ich selber besitze seit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft)
Nun ist unsere Tochter im Juli in Shanghai geboren worden, hat dort ihr Chushengzheng bekommen.
Ich hatte den Prozess nun so verstanden:
- Tochter braucht erstmal kein Visum da sie als Tochter einer Chinesin in China geboren wurde
- Wir könnten eine chin. ID für die beantragen was wir aber eigentlich nicht vor haben
- Wir haben die Geburtsurkunde überbeglaubigen lassen und haben nächste Woche ein Termin bei der deutschen Botschaft um die Geburt nachbeurkunden zu lassen (für das deutsche Standesamt unseres Wohnsitzes in Deutschland) und einen deutschen Reisepass zu beantragen
Der Part wo ich mich nicht sicher war was aber Bekannte/Kollegen so berichteten:
- Selbst mit deutschem Pass kann sie kein Visum für China erhalten da sie die chin. Staatsbürgerschaft nicht abgegeben hat (wobei wir diese dafür erst für sie annehmen müssten...)
- Für Reisen ins Ausland braucht sie dann ein exit permit, ausgestellt in der Hukou-Stadt meiner Frau
- Wiedereinreise mit Lvxungzheng von deutscher Botschaft
- Klärung dann bis zum 18. Lebensjahr
Nun meinte aber der Visadienst der von meinem Arbeitgeber aus mein Residence Permit betreut dass unsere Tochter doch ein Visum benötigt da meine Frau eine NE für Deutschland hat, irgendwie macht das einen Unterschied. Eigentlich hätten wir dies auch innerhalb 15 Tage nach Geburt beantragen müssen (was ja mit Passantrag gar nicht geht).
Weiß einer von Euch wie das ganze genau geregelt ist?
meine chin. Frau und waren bis Oktober letzten Jahres in Deutschland und sie hat dort mittlerweile eine NE. Nun wurde ich ab Oktober für 2 Jahre nach China entsendet und sie ist mit mir für diese Zeit zurück nach China gezogen. (ich selber besitze seit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft)
Nun ist unsere Tochter im Juli in Shanghai geboren worden, hat dort ihr Chushengzheng bekommen.
Ich hatte den Prozess nun so verstanden:
- Tochter braucht erstmal kein Visum da sie als Tochter einer Chinesin in China geboren wurde
- Wir könnten eine chin. ID für die beantragen was wir aber eigentlich nicht vor haben
- Wir haben die Geburtsurkunde überbeglaubigen lassen und haben nächste Woche ein Termin bei der deutschen Botschaft um die Geburt nachbeurkunden zu lassen (für das deutsche Standesamt unseres Wohnsitzes in Deutschland) und einen deutschen Reisepass zu beantragen
Der Part wo ich mich nicht sicher war was aber Bekannte/Kollegen so berichteten:
- Selbst mit deutschem Pass kann sie kein Visum für China erhalten da sie die chin. Staatsbürgerschaft nicht abgegeben hat (wobei wir diese dafür erst für sie annehmen müssten...)
- Für Reisen ins Ausland braucht sie dann ein exit permit, ausgestellt in der Hukou-Stadt meiner Frau
- Wiedereinreise mit Lvxungzheng von deutscher Botschaft
- Klärung dann bis zum 18. Lebensjahr
Nun meinte aber der Visadienst der von meinem Arbeitgeber aus mein Residence Permit betreut dass unsere Tochter doch ein Visum benötigt da meine Frau eine NE für Deutschland hat, irgendwie macht das einen Unterschied. Eigentlich hätten wir dies auch innerhalb 15 Tage nach Geburt beantragen müssen (was ja mit Passantrag gar nicht geht).
Weiß einer von Euch wie das ganze genau geregelt ist?
- Laogai
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Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Dieser Lüxingzheng (旅行证) wird von der chinesischen Botschaft ausgestellt, nicht von der deutschen! Und ja...event hat geschrieben:- Wiedereinreise mit Lvxungzheng von deutscher Botschaft
..., der "Reisepass für Kinder" wird nur dann ausgestellt, wenn der chinesische Elternteil noch keine NE für Deutschland hat. Siehe dazu auch den Thread "...und auf einmal, da waren sie Chinesen", speziell diesen Beitrag.event hat geschrieben:Nun meinte aber der Visadienst der von meinem Arbeitgeber aus mein Residence Permit betreut dass unsere Tochter doch ein Visum benötigt da meine Frau eine NE für Deutschland hat, irgendwie macht das einen Unterschied.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Das gilt nur, wenn das Kind in DE geboren wurde und der chinesische Elternteil auch in DE lebt.Laogai hat geschrieben:..., der "Reisepass für Kinder" wird nur dann ausgestellt, wenn der chinesische Elternteil noch keine NE für Deutschland hat.
In diesem Fall lebt die chinesische Mutter in China uns das Kind wurde auch in China geboren.
Beantragt einen deutschen Reisepass und wenn ihr das Land für einen Urlaub verlassen wollt, holt euch eine entry/exit permit.
P.S. Habt ihr im Vorfeld mit eurer ABH wegen der NE deiner Frau gesprochen und eine Sonderausnahme bekommen?
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Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Nach chinesischem Staatsbürgerschaftsrecht : http://www.china.org.cn/english/Livingi ... 184710.htm
Schau Dir Artikel 3,4 und 5 an. Die Verwirrung entsteht, das in Artikel 5 'has settled abroad' mit ="hat NE" (oder Anspruch auf NE) derzeit gleichgesetzt wird. (Das betrifft euch jedoch nicht da das nur für 'born abroad' gilt). Für euch (nach dem Gesetz, aber die aktuelle Interpretation der Regierung ist da wichtig, mir leider nicht bekannt) gilt eigentlich Artikel 4, und damit ist das Kind chinesisch. Bei der versuchten Ausreise kommt jedoch Artikel 3 dann zum tragen, (und dafür wird das Exit-Permit benötigt).
Schau Dir Artikel 3,4 und 5 an. Die Verwirrung entsteht, das in Artikel 5 'has settled abroad' mit ="hat NE" (oder Anspruch auf NE) derzeit gleichgesetzt wird. (Das betrifft euch jedoch nicht da das nur für 'born abroad' gilt). Für euch (nach dem Gesetz, aber die aktuelle Interpretation der Regierung ist da wichtig, mir leider nicht bekannt) gilt eigentlich Artikel 4, und damit ist das Kind chinesisch. Bei der versuchten Ausreise kommt jedoch Artikel 3 dann zum tragen, (und dafür wird das Exit-Permit benötigt).
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Ok Danke für die Rückmeldungen. Wir werden nun zunächst den Reisepass beantragen und dann versuchen dieses Entry/Exit Permit zu bekommen. Wobei dies glaube ich zeitlich begrenzt ausgestellt wird, immer 6 Monate oder ist dies flexibel?
@qpr: Meine Info war eigentlich dass die NE nicht erlöschen sollte auch wenn meine Frau länger im Ausland ist, gerade da wir in Deutschland noch einen gemeinsamen Wohnsitz haben (im Gegensatz zur AE die bei Ausreisen von mehr als 6 Monaten erlöscht).
@qpr: Meine Info war eigentlich dass die NE nicht erlöschen sollte auch wenn meine Frau länger im Ausland ist, gerade da wir in Deutschland noch einen gemeinsamen Wohnsitz haben (im Gegensatz zur AE die bei Ausreisen von mehr als 6 Monaten erlöscht).
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Sorry, war mein Fehler.event hat geschrieben:O
@qpr: Meine Info war eigentlich dass die NE nicht erlöschen sollte auch wenn meine Frau länger im Ausland ist, gerade da wir in Deutschland noch einen gemeinsamen Wohnsitz haben (im Gegensatz zur AE die bei Ausreisen von mehr als 6 Monaten erlöscht).
Solange ihr im Ausland die Ehe weiterführt, erlischt die NE nicht.
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Ok nun noch eine Expertenfrage
Wir überlegen Weihnachten in Hong Kong zu verbringen, Dalian is uns zu kalt und Deutschland zu weit weg (bzw. planen wir im März eh hin zu fliegen).
Aber wir kann unsere Tochter dort ein-/ausreisen? Exitpermit werden wir bis dahin haben, aber kommt sie damit in Hong Kong rein und wie wieder zurück? Müssen wir dann in hong Kong zur chin. Botschaft (oder was das dort ist, Visacenter oder so)?
Wir überlegen Weihnachten in Hong Kong zu verbringen, Dalian is uns zu kalt und Deutschland zu weit weg (bzw. planen wir im März eh hin zu fliegen).
Aber wir kann unsere Tochter dort ein-/ausreisen? Exitpermit werden wir bis dahin haben, aber kommt sie damit in Hong Kong rein und wie wieder zurück? Müssen wir dann in hong Kong zur chin. Botschaft (oder was das dort ist, Visacenter oder so)?
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Genauso wie deine Frau.event hat geschrieben: Aber wir kann unsere Tochter dort ein-/ausreisen? Exitpermit werden wir bis dahin haben, aber kommt sie damit in Hong Kong rein und wie wieder zurück? Müssen wir dann in hong Kong zur chin. Botschaft (oder was das dort ist, Visacenter oder so)?
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Hmm ok aber geht das ohne ID? Ich meine dieses Travel Permit beantragen.
Unsere Tochter hat ja bisher nur die Geburtsurkunde und momentan beantragen wir den deutschen Pass. Denn mit Beantragung der ID würde man doch die chin. Staatsbürgerschaft anerkennen und müsste dann die Deutsche eigentlich abgeben nach chin. Recht oder?
Unsere Tochter hat ja bisher nur die Geburtsurkunde und momentan beantragen wir den deutschen Pass. Denn mit Beantragung der ID würde man doch die chin. Staatsbürgerschaft anerkennen und müsste dann die Deutsche eigentlich abgeben nach chin. Recht oder?
Re: Tochter in China geboren, Verwirrung wegen Nationalität/
Ok ich war davon ausgegangen, daß deine Tochter eine chinesische ID besitzt.event hat geschrieben:Hmm ok aber geht das ohne ID? Ich meine dieses Travel Permit beantragen.
Unsere Tochter hat ja bisher nur die Geburtsurkunde und momentan beantragen wir den deutschen Pass. Denn mit Beantragung der ID würde man doch die chin. Staatsbürgerschaft anerkennen und müsste dann die Deutsche eigentlich abgeben nach chin. Recht oder?
Nein, sie hat durch Geburt BEIDE Staatsbürgerschaften.
Das chinesische Gesetz sieht keine doppelte Staatsbürgerschaft vor, deswegen verliert sie automatisch ihre chinesische.
Aber wir sprechen hier von China.
Solange ihr nicht jedem Beamten unter die Nase reibt, daß eure Tochter Deutsche ist, interessiert sich keiner dafür und sie behält beide Staatsbürgerschaften.
Meinst du, chinesische Beamte wissen nicht, daß eure Tochter 2 Staatsbürgerschaften habt bei einem ausländischen Vater?
Solange ihr euch aber ruhig verhaltet, sagt die chinesische Seite auch nichts.
Ich verstehe nicht, warum ihr die chinesische ID noch nicht beantragt habt.
Es gibt sogar Städte, die dulden die Doppelstaatsbürgerschaft, wie Wuhan.
Es gibt hier im Forum doch einige Mitglieder, die in China leben und deren Kinder beide Pässe besitzen.
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