Das kann ich nur bestätigen. Bei meiner Frau im Kurs sind die Fehlstunden von Flüchtlingen auch sehr hoch.CH1 hat geschrieben:...und bei der Umsetzung wird dann noch weiter ausgelegt, denn wie ist es sonst zu verstehen das immer noch viele hier lebende Türken nicht das A1 Niveau haben ?qpr hat geschrieben:Auch diese Aussage stimmt nicht.DanielClaton hat geschrieben:Hallo,
hier ist der Link, aber muss meine Äußerung revidieren: Türken sind nur befreit.
http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html
Schöne Grüße,
Dominik
Zwar hat der EuGH so entschieden, aber die Bundesregierung hat dieses Urteil (mal wieder) anders ausgelegt und, bis auf Ausnahmen, gilt weiterhin A1 für Türken.
Ich konnte das z.B. am Integrationskurs meiner Frau gut erkennen, wo die türkischen Damen
haupts. mit Abwesenheit glänzten. Denn es interessiert keine Sau ob man besteht.
Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?
Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?
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