Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Moin,
ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsvisums für eine lokale Stelle in Peking (Keine Entsendung aus Deutschland).
Vorraussetzungen sind ja unter Anderem 2 Jahre Berufserfahrung NACH dem Bachelor Degree.
Kurz zu mir:
- Bachelor im Februar 2015
- September 2015 bis Februar 2016 Praktikum in Peking (X2- Visum mit Kooperation einer Universität in Peking)
- Master vorraussichtlich im September 2016
Ab wann könnte ich frühstens ein Arbeitsvisum erhalten? Februar 2017 oder muss ich die sechs Monate des Praktikums noch draufschlagen?
Ein Nachweis über 2 Jahre Berufserfahrung (also von Februar 2015 bis Februar 2017) ist kein Problem.
Vielen Dank im Voraus!
Mfg, Nash
ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsvisums für eine lokale Stelle in Peking (Keine Entsendung aus Deutschland).
Vorraussetzungen sind ja unter Anderem 2 Jahre Berufserfahrung NACH dem Bachelor Degree.
Kurz zu mir:
- Bachelor im Februar 2015
- September 2015 bis Februar 2016 Praktikum in Peking (X2- Visum mit Kooperation einer Universität in Peking)
- Master vorraussichtlich im September 2016
Ab wann könnte ich frühstens ein Arbeitsvisum erhalten? Februar 2017 oder muss ich die sechs Monate des Praktikums noch draufschlagen?
Ein Nachweis über 2 Jahre Berufserfahrung (also von Februar 2015 bis Februar 2017) ist kein Problem.
Vielen Dank im Voraus!
Mfg, Nash
- bue48
- Old China Hand
- Beiträge: 846
- Registriert: 27.04.2007, 14:39
- Wohnort: NRW & Guangzhou
- Hat sich bedankt: 16 Mal
- Danksagung erhalten: 15 Mal
Re: Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Doch!Nash hat geschrieben:Niemand eine Idee?
September 2016, dann zwei Jahre Berufserfahrung: Das ist dann September 2018.Nash hat geschrieben:Master vorraussichtlich im September 2016
Wo ist das Problem?
Du wirst ja wohl während deines Master-Studienganges nicht andersweitig vollberufstätig gewesen sein wollen
Dann frag doch einfach mal an offizieller Stelle nach - wir hier haben das doch ohnehin nicht zu entscheidenEin Nachweis über 2 Jahre Berufserfahrung (also von Februar 2015 bis Februar 2017) ist kein Problem.
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Wenns anders wäre, dann hätten wir den Weltfrieden und wären alle Tolerant (was logisch das Ende der Intoleranz und der daraus folgenden Probleme bedeuten würde).bue48 hat geschrieben:[ ... ] wir hier haben das doch ohnehin nicht zu entscheiden
Aber diese Star Trek Utopie liegt (wenn sie denn überhaupt zu erreichen ist) noch weit in der Zukunft.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
-
- VIP
- Beiträge: 2334
- Registriert: 08.11.2012, 15:18
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Die offizielle Regel lautet eigentlich in etwa:
2 Jahre Berufserfahrung nach dem letzten Abschluss in dem Beruf, den man in China ausüben möchte.
Die Regelung wird aber nach eigener Erfahrung sehr unterschiedlich ausgelegt und hängt am Ende sicherlich sehr stark von der HR-Abteilung deines zukünftigen Arbeitgebers ab und deren Connections zum örtlichen Goverment.
Im Endeffekt brauchst du offizielle Dokumente, die belegen, dass du 2 Jahre gearbeitet hast, also bpsw. Arbeitsverträge oder Arbeitsbescheinigungen mit Firmenstempel. Sowas kannst du dir theoretisch von einem Bekannten mit Firma austellen lassen.
Aber einfach nur, weil du deinen Bacheor vor 2 Jahren gemacht hast, hast du leider noch lange keinen Anspruch auf ein Arbeitsvisum...
2 Jahre Berufserfahrung nach dem letzten Abschluss in dem Beruf, den man in China ausüben möchte.
Die Regelung wird aber nach eigener Erfahrung sehr unterschiedlich ausgelegt und hängt am Ende sicherlich sehr stark von der HR-Abteilung deines zukünftigen Arbeitgebers ab und deren Connections zum örtlichen Goverment.
Im Endeffekt brauchst du offizielle Dokumente, die belegen, dass du 2 Jahre gearbeitet hast, also bpsw. Arbeitsverträge oder Arbeitsbescheinigungen mit Firmenstempel. Sowas kannst du dir theoretisch von einem Bekannten mit Firma austellen lassen.
Aber einfach nur, weil du deinen Bacheor vor 2 Jahren gemacht hast, hast du leider noch lange keinen Anspruch auf ein Arbeitsvisum...
Re: Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
Ersteinmal Danke für eure Antworten!
Ich habe mich wohl umständlich ausgedrückt....
Für das Z-Visum müssen bestimme Voraussetungen erfüllt werden, u.a.:
- älter als 25 Jahre
- mind. Bachelor (Master spielt hier KEINE Rolle)
- mind. 2 Jahre Berufserfahrung NACH dem Bachelor
so viel zur Theorie...
Die HR des Unternehmens hatte mir damals gesagt, dass ich ab dem Tag des Bachelorabschluss, zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen muss, damit das mit dem Visum LEGAL funktioniert.
--> Frühstmöglicher Wünschtermin für mich wäre somit Februar 2017
Allerdings meine ich mich zu entsinnen, dass die sechs Monate Praktikum (welches ich NACH dem Bachelor absolviert habe, also von September 2015 bis Februar 2016) nicht zur Berufserfahrung zählen.
--> Somit könnte es sein, dass ich anstatt Februar 2017 erst im September 2017 ein Visum bekommen könnte.
Jetzt kommt hinzu, dass ich seit 2011 im elterlichen Betrieb angestellt bin und ich somit einen Arbeitsvertrag/ -zeugniss für diesen Zeitraum vorweisen könnte (also seit 2011 bis heute bzw. im Februar 2017 dann über zwei Jahre nach dem Bachelor).
Meine Frage ist jetzt:
Kann ich quasi das Praktikum "unter den Tisch fallen lassen" (sofern dies wirklich NICHT zur Berufserfahrung zählt), um damit frühstmöglich, also im Februar 2017, ein Visum zu bekommen?
Für alle die jetzt mit Phrasen kommen wie : "Frag das Unternehmen..."
Bitte spart sie euch... Ich hätte gerne Kritik oder Ratschläge von Leuten die sich vielleicht mit diesem Thema auskennen oder sogar ähnliche Probleme hatten. Ich bin momentan über 8.000 Kilometer von Beijing entfern und den netten Mann vom Visaservice interessieren meine Probleme dabei erstmal reichlich wenig!
Hoffentlich habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt
Ich freue mich auf euere Antworten!
Cheers
Ich habe mich wohl umständlich ausgedrückt....
Für das Z-Visum müssen bestimme Voraussetungen erfüllt werden, u.a.:
- älter als 25 Jahre
- mind. Bachelor (Master spielt hier KEINE Rolle)
- mind. 2 Jahre Berufserfahrung NACH dem Bachelor
so viel zur Theorie...
Die HR des Unternehmens hatte mir damals gesagt, dass ich ab dem Tag des Bachelorabschluss, zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen muss, damit das mit dem Visum LEGAL funktioniert.
--> Frühstmöglicher Wünschtermin für mich wäre somit Februar 2017
Allerdings meine ich mich zu entsinnen, dass die sechs Monate Praktikum (welches ich NACH dem Bachelor absolviert habe, also von September 2015 bis Februar 2016) nicht zur Berufserfahrung zählen.
--> Somit könnte es sein, dass ich anstatt Februar 2017 erst im September 2017 ein Visum bekommen könnte.
Jetzt kommt hinzu, dass ich seit 2011 im elterlichen Betrieb angestellt bin und ich somit einen Arbeitsvertrag/ -zeugniss für diesen Zeitraum vorweisen könnte (also seit 2011 bis heute bzw. im Februar 2017 dann über zwei Jahre nach dem Bachelor).
Meine Frage ist jetzt:
Kann ich quasi das Praktikum "unter den Tisch fallen lassen" (sofern dies wirklich NICHT zur Berufserfahrung zählt), um damit frühstmöglich, also im Februar 2017, ein Visum zu bekommen?
Für alle die jetzt mit Phrasen kommen wie : "Frag das Unternehmen..."
Bitte spart sie euch... Ich hätte gerne Kritik oder Ratschläge von Leuten die sich vielleicht mit diesem Thema auskennen oder sogar ähnliche Probleme hatten. Ich bin momentan über 8.000 Kilometer von Beijing entfern und den netten Mann vom Visaservice interessieren meine Probleme dabei erstmal reichlich wenig!
Hoffentlich habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt
Ich freue mich auf euere Antworten!
Cheers
- happyfuture
- Titan
- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Z-Visum, Frage zur Berufserfahrung
es wird i.d.R. zur Visum Erteilung das zu Grunde gelegt, was du glaubhaft und schlüssig darstellen kannst.
Viel Erfolg
Viel Erfolg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Semrush [Bot] und 26 Gäste